Bertelsmann BKK

Bertelsmann BKK

Die Bertelsmann BKK als Pflegekasse: Umfassende Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Die Bertelsmann BKK gehört zu den traditionsreichen Betriebskrankenkassen in Deutschland und bietet ihren Versicherten seit Jahrzehnten eine verlässliche Pflegeversicherung. Mit der angegliederten Pflegekasse erhalten pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen Zugang zu einem breiten Spektrum an Pflegeleistungen, professioneller Beratung und unbürokratischer Unterstützung. Für Versicherte der Bertelsmann BKK ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen ihnen im Pflegefall zustehen, wie sie diese beantragen können und an wen sie sich bei Fragen wenden können.

Geschichte und Profil der Bertelsmann BKK

Die Bertelsmann BKK wurde am 1. Juli 1957 auf Initiative des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Martin Wolf als BKK Mohn & Co. gegründet. Ursprünglich ausschließlich für Mitarbeiter des Bertelsmann-Konzerns konzipiert, hat sich die Krankenkasse über die Jahrzehnte kontinuierlich weiterentwickelt. Im Jahr 1975 fusionierte die BKK Mohn & Co. GmbH mit der BKK C. Bertelsmann Verlag zur BKK Bertelsmann AG, die damals bereits mehr als 4.000 Mitglieder betreute.

Ein wichtiger Meilenstein war die bundesweite Öffnung im Juni 1999, durch die sich die Bertelsmann BKK nicht mehr ausschließlich auf Konzernmitarbeiter beschränkte. Heute betreut die Bertelsmann BKK insgesamt 46.597 Versicherte, darunter 36.294 Mitglieder und 10.303 Familienversicherte. Die Krankenkasse steht damit für eine lange Tradition qualitativ hochwertiger Versorgung und einem ausgeprägten Servicegedanken, der sich auch in der Pflegeversicherung widerspiegelt.

Grundlagen der Pflegeversicherung bei der Bertelsmann BKK

Die Pflegekasse der Bertelsmann BKK ist wie bei allen gesetzlichen Krankenkassen automatisch an die Krankenversicherung angegliedert. Wer bei der Bertelsmann BKK krankenversichert ist, ist damit auch automatisch über die Pflegekasse abgesichert. Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und soll Menschen im Pflegefall finanziell unterstützen und ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich erhalten.

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Versicherte ohne Kinder erhöht sich dieser um einen Zuschlag von 0,6 Prozent auf insgesamt 4,2 Prozent. Die Beiträge werden grundsätzlich paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen, wobei der Kinderlosenzuschlag ausschließlich von den Versicherten selbst zu tragen ist. Seit Juli 2023 wird der Beitragssatz zudem nach der Kinderzahl differenziert: Eltern mit mehreren Kindern erhalten ab dem zweiten Kind Beitragsabschläge von jeweils 0,25 Prozentpunkten bis zum fünften Kind.

Pflegeleistungen der Bertelsmann BKK im Überblick

Die Pflegekasse der Bertelsmann BKK bietet ihren Versicherten ein umfassendes Leistungsspektrum, das sich an den gesetzlichen Vorgaben des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) orientiert. Zum 1. Januar 2025 wurden alle Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse um 4,5 Prozent erhöht, wodurch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von verbesserten finanziellen Unterstützungen profitieren.

Pflegegeld 2025: Das Pflegegeld steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, wenn sie ihre Pflege teilweise oder vollständig selbst organisieren, etwa durch pflegende Angehörige oder Freunde. Die monatlichen Beträge betragen:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro (zuvor 332 Euro)

  • Pflegegrad 3: 599 Euro (zuvor 573 Euro)

  • Pflegegrad 4: 800 Euro (zuvor 765 Euro)

  • Pflegegrad 5: 990 Euro (zuvor 947 Euro)

Pflegesachleistungen 2025: Wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt, können Versicherte Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Diese werden direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse abgerechnet:

  • Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich

Kombinationsleistungen: Viele Versicherte nutzen eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Wenn der Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft wird, erhalten sie anteilig Pflegegeld. Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich dabei prozentual entsprechend der genutzten Sachleistungen. Diese flexible Lösung ermöglicht es, professionelle Pflege mit der Unterstützung durch Angehörige zu kombinieren.

Pflegeberaterin erklärt einem älteren Paar am Wohnzimmertisch Unterlagen zur Pflegeversicherung; warme, freundliche Atmosphäre.

Beratung zur Pflegeversicherung verständlich erklärt

Nahaufnahme von Händen, die einen Pflegeantrag und Stift halten, daneben Lesebrille auf Holzoberfläche.

Pflegeantrag sorgfältig vorbereiten

Weitere wichtige Pflegeleistungen im Detail

Entlastungsbetrag: Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, die zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 131 Euro (bis 31.12.2024 waren es 125 Euro). Dieser zweckgebundene Betrag kann für Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflege oder anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag verwendet werden.

Verhinderungspflege 2025: Wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, beispielsweise wegen Urlaub oder Krankheit, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Der jährliche Betrag beträgt ab 2025 1.685 Euro (zuvor 1.612 Euro) und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Die Verhinderungspflege kann für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden.

Kurzzeitpflege 2025: Bei einer vorübergehenden Verschlechterung des Gesundheitszustands oder wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist, kann eine stationäre Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse übernimmt hierfür jährlich bis zu 1.854 Euro (zuvor 1.774 Euro) für maximal acht Wochen pro Jahr. Der gemeinsame Jahresbetrag aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt insgesamt 3.539 Euro.

Tages- und Nachtpflege 2025: Diese Form der teilstationären Pflege ergänzt die häusliche Pflege durch zeitweise Betreuung in einer Einrichtung. Die monatlichen Höchstbeträge betragen:

  • Pflegegrad 2: 721 Euro (zuvor 689 Euro)

  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro (zuvor 1.298 Euro)

  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro (zuvor 1.612 Euro)

  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro (zuvor 1.995 Euro)

Die Kosten für Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beansprucht werden und belasten diese Ansprüche nicht.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Versicherte der Bertelsmann BKK haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich. Diese dienen der Hygiene und Infektionsprophylaxe in der häuslichen Pflege. Zu den erstattungsfähigen Produkten gehören:

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

  • Einmalhandschuhe

  • Mundschutz und FFP2-Masken

  • Bettschutzeinlagen

  • Schutzschürzen und Schutzbekleidung

Die Bertelsmann BKK bietet verschiedene Bezugswege: Versicherte können die Hilfsmittel über Apotheken oder Sanitätshäuser beziehen, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen, oder sie kaufen die Produkte selbst und reichen die Belege zur Erstattung ein. Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege zumindest teilweise von Angehörigen oder Freunden übernommen wird und ein Pflegegrad anerkannt ist.

Pflegerin übergibt lächelnd einer Angehörigen Informationsmappe; Senior sitzt entspannt im Hintergrund im Wohnzimmer.
Senior in moderner Tagespflege-Einrichtung spielt Brettspiel mit Betreuerin; helle Umgebung.
Ältere Pflegeperson bekommt kurze Auszeit, sitzt mit Tee auf Balkon; Entlastung sichtbar.

Unterstützung im Pflegealltag

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Die Pflegekasse der Bertelsmann BKK unterstützt bauliche Veränderungen in der Wohnung, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und steht allen Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) zu. Der Betrag ist unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad immer gleich hoch.

Förderfähig sind unter anderem:

  • Türverbreiterungen für Rollstuhlzugang

  • Installation von Rampen und Treppenliften

  • Badezimmerumbau mit ebenerdiger Dusche

  • Einbau von Haltegriffen und Stützvorrichtungen

  • Anpassung von Möbeln an die Pflegesituation

Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt wird. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden, also maximal 16.720 Euro. Die Pflegekasse hat nach Antragseingang drei Wochen Zeit für die Bearbeitung, bei notwendigen medizinischen Gutachten verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.

Vollstationäre Pflege und Leistungszuschläge

Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist und ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig wird, unterstützt die Bertelsmann BKK ihre Versicherten mit Zuschüssen zu den Heimkosten. Die Pflegekasse beteiligt sich dabei an den pflegebedingten Kosten und den Ausbildungskosten. Seit dem 1. Januar 2024 erhalten Heimbewohner zusätzlich einen Leistungszuschlag, der sich nach der Aufenthaltsdauer richtet:

  • Bis 12 Monate: 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten

  • Mehr als 12 Monate: 30 Prozent des Eigenanteils

  • Mehr als 24 Monate: 50 Prozent des Eigenanteils

  • Mehr als 36 Monate: 75 Prozent des Eigenanteils

Dieser Zuschlag wird direkt vom Pflegeheim mit der Pflegekasse abgerechnet und verringert dadurch die monatliche Belastung für die Bewohner. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen weiterhin vollständig selbst getragen werden.

Pflegegrade: Voraussetzungen und Leistungsumfang

Die Höhe der Pflegeleistungen richtet sich nach dem zuerkannten Pflegegrad. Seit der Pflegereform 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeit und den Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Person widerspiegeln. Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems durch den Medizinischen Dienst (MD), bei dem maximal 100 Punkte erreicht werden können:

Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte): Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Versicherte erhalten hauptsächlich den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, aber kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte): Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Es besteht Anspruch auf Pflegegeld (347 Euro) oder Pflegesachleistungen (796 Euro) sowie weitere Leistungen wie Tages- und Nachtpflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte): Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit deutlich erhöhtem Pflegebedarf. Das Pflegegeld beträgt 599 Euro, die Pflegesachleistungen 1.497 Euro monatlich.

Pflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte): Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Versicherte erhalten 800 Euro Pflegegeld oder 1.859 Euro Pflegesachleistungen.

Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte): Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Die höchsten Leistungen umfassen 990 Euro Pflegegeld oder 2.299 Euro Pflegesachleistungen.

Barrierefreies Badezimmer mit ebenerdiger Dusche, Haltegriffen und Duschsitz; helle Fliesen, klare Linien.
Seniorin sitzt entspannt in einem Pflegeheim-Gemeinschaftsraum und unterhält sich mit Pfleger; warme Atmosphäre.
Pflegegrad-Situation symbolisch: Senior mit Gehstock meistert vorsichtig Stufen, Angehörige sichert.

Umbauten erleichtern den Alltag

Antragstellung auf Pflegeleistungen bei der Bertelsmann BKK

Der Antrag auf Pflegeleistungen sollte gestellt werden, sobald ein regelmäßiger Unterstützungsbedarf im Alltag erkennbar wird. Leistungen werden grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend. Ein frühzeitiger Antrag ist daher wichtig, um keine finanziellen Ansprüche zu verlieren.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung:

  1. Kontaktaufnahme: Der Antrag kann telefonisch unter 05241 80-74000 (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr), schriftlich per Post oder E-Mail an service@bertelsmann-bkk.de gestellt werden. Auch über die Online-Geschäftsstelle der Bertelsmann BKK ist eine Antragstellung möglich.

  2. Formloser Erstantrag: Es reicht zunächst eine kurze Mitteilung mit dem Satz "Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung" oder "Ich beantrage einen Pflegegrad". Wichtig sind Name, Anschrift und Versichertennummer des Antragstellers.

  3. Ausführliche Unterlagen: Nach dem Erstantrag sendet die Pflegekasse ausführliche Formulare zu, in denen Details zur Person, zur Pflegesituation und zu den gewünschten Leistungen abgefragt werden. Diese müssen ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden.

  4. Begutachtung: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung. Ein Gutachter vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch oder eine telefonische Begutachtung. Bei Eilanträgen (Krankenhausaufenthalt, Hospiz, Palliativpflege) muss die Begutachtung innerhalb kürzerer Fristen erfolgen.

  5. Bescheid: Nach der Begutachtung erhalten Versicherte einen schriftlichen Bescheid über den zuerkannten Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen. Bei einer positiven Entscheidung besteht der Anspruch rückwirkend zum Tag der Antragstellung.

Die Bertelsmann BKK stellt auf ihrer Website verschiedene Antragsformulare zum Download bereit, darunter den allgemeinen Antrag auf Pflegeleistungen, Anträge auf Kurzzeitpflege und Formulare zur Vollmacht. Diese können online unter bertelsmann-bkk.de im Bereich Pflege abgerufen werden.

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Die Begutachtung ist ein entscheidender Schritt im Antragsverfahren. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes bewertet die Selbstständigkeit und Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen (Modulen):

  • Mobilität: Kann sich die Person selbstständig fortbewegen, Treppen steigen, Position wechseln?

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Ist die Person örtlich und zeitlich orientiert, kann sie Entscheidungen treffen und Gespräche führen?

  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Zeigt die Person motorische Auffälligkeiten, nächtliche Unruhe, Ängste oder Aggressionen?

  • Selbstversorgung: Kann sich die Person selbst waschen, anziehen, ernähren, die Toilette benutzen?

  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen: Kann die Person Medikamente selbst einnehmen, Arztbesuche wahrnehmen, mit Hilfsmitteln umgehen?

  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Kann die Person ihren Tagesablauf selbst gestalten und soziale Kontakte pflegen?

Vorbereitung auf die Begutachtung: Es ist sinnvoll, sich auf den Begutachtungstermin vorzubereiten. Hilfreich ist es, ein Pflegetagebuch zu führen, in dem über mehrere Wochen dokumentiert wird, bei welchen Tätigkeiten und zu welchen Zeiten Unterstützung benötigt wird. Auch ärztliche Unterlagen, Medikamentenpläne und Berichte von Therapeuten sollten bereitgelegt werden. Idealerweise ist bei der Begutachtung eine vertraute Person anwesend, die den Alltag kennt und zusätzliche Informationen geben kann.

Pflegeberatung nach § 7a und § 37.3 SGB XI

Die Bertelsmann BKK bietet ihren Versicherten umfassende Pflegeberatung an. Nach § 7a SGB XI haben alle Antragsteller und Pflegebedürftigen Anspruch auf eine individuelle, kostenlose Beratung. Die Pflegekasse muss innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen. Die Beratung kann telefonisch, in den Geschäftsstellen oder auf Wunsch auch zu Hause stattfinden.

Inhalte der Pflegeberatung:

  • Ermittlung des individuellen Hilfe- und Pflegebedarfs

  • Erstellung eines Versorgungsplans mit allen notwendigen Leistungen

  • Unterstützung bei der Antragstellung und Umsetzung von Maßnahmen

  • Information über Entlastungsangebote für pflegende Angehörige

  • Vermittlung zu weiterführenden Beratungsstellen und Pflegestützpunkten

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI: Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht und von Angehörigen gepflegt wird, ist verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich ein Beratungsbesuch

  • Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich ein Beratungsbesuch

Diese Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und bieten pflegenden Angehörigen praktische Hilfestellungen und Tipps. Bei Pflegegrad 1 ist ein Beratungsbesuch freiwillig möglich.

Älterer Mann füllt mit Kugelschreiber einen Antrag am Küchentisch aus; ruhige, aufgeräumte Szene.
Medizinischer Dienst: Gutachter sitzt mit Seniorin im Wohnzimmer und stellt Fragen; Laptop geöffnet.
Pflegeberaterin erklärt Angehöriger am Küchentisch verschiedene Pflegeleistungen; Notizblock liegt bereit.

Antrag rechtzeitig stellen

Kontaktmöglichkeiten und Service der Bertelsmann BKK

Die Bertelsmann BKK legt großen Wert auf persönlichen Service und direkte Erreichbarkeit. Versicherte haben verschiedene Möglichkeiten, Kontakt aufzunehmen:

Service-Center Gütersloh:

  • Adresse: Carl-Miele-Str. 214, 33335 Gütersloh

  • Telefon: 05241 80-74000

  • Fax: 05241 80-74140

  • E-Mail: service@bertelsmann-bkk.de

  • Servicezeiten: Montag bis Freitag, 8:00 bis 17:00 Uhr

Geschäftsstelle Pößneck:

  • Adresse: Karl-Marx-Str. 24, 07381 Pößneck

  • Zuständig für Versicherte in den Bundesländern Ost und Berlin

  • Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 8:30 bis 15:00 Uhr, Freitag 8:30 bis 13:00 Uhr

Persönliche Kundenberaterinnen für Pflegefragen: Die Bertelsmann BKK stellt spezialisierte Ansprechpartnerinnen zur Verfügung, die nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens zuständig sind. Diese beraten zu allen Fragen rund um Pflegebedürftigkeit, Pflegeleistungen und Hilfsmittel.

Online-Geschäftsstelle und App: Versicherte können über die Online-Geschäftsstelle viele Anliegen digital erledigen, etwa Rechnungen einreichen, Gesundheitskarten bestellen oder Nachrichten senden. Die Bertelsmann BKK-App ermöglicht es, Belege direkt mit dem Smartphone zu fotografieren und an die Krankenkasse zu senden. Die App ist für Android (ab Version 6.0) und iOS (ab Version 12.0) verfügbar und nutzt Zwei-Faktor-Authentifizierung und SSL-Verschlüsselung für hohe Datensicherheit.

Hilfsmittelversorgung über die Bertelsmann BKK

Die Bertelsmann BKK hat über ihre Einkaufsgemeinschaft GWQ ServicePlus AG hochwertige Verträge mit Hilfsmittellieferanten abgeschlossen. Versicherte erhalten alle zugelassenen Hilfsmittel, besonders umfangreich ist die Versorgung in den Bereichen:

  • Atemtherapie

  • Enterale Ernährung

  • Inkontinenzversorgung

  • Stomaversorgung

  • Kompressionshilfen

Für die Beschaffung von Hilfsmitteln bietet die Bertelsmann BKK eine Hilfsmittel-Suche auf ihrer Website, in der Versicherte Informationen zu Kosten und Anbietern in ihrer Nähe finden. Eine wichtige Erleichterung: Bei Hilfsmitteln aus der Apotheke unter 250 Euro ist keine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse notwendig, was die Versorgung beschleunigt.

Rente für pflegende Angehörige

Ein oft übersehener, aber wichtiger Aspekt ist die Rentenversicherung für Pflegepersonen. Wer einen Angehörigen pflegt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, erhält Rentenbeiträge von der Pflegekasse gezahlt. Diese Beiträge fließen in die spätere Altersrente ein.

Voraussetzungen für die Rentenversicherung:

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2

  • Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig und in häuslicher Umgebung

  • Der zeitliche Umfang beträgt mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage

  • Die Pflegeperson arbeitet nicht mehr als 30 Stunden pro Woche

Die Rentenbeiträge werden automatisch von der Pflegekasse gezahlt, wenn beim Antrag auf Pflegeleistungen der entsprechende Fragebogen ausgefüllt wird. Eine rückwirkende Anrechnung ist nicht möglich, daher sollte dieser Aspekt bereits bei der Antragstellung berücksichtigt werden. Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und dem zeitlichen Umfang der Pflege.

Praktische Tipps für Versicherte der Bertelsmann BKK

Frühzeitig Antrag stellen: Sobald absehbar ist, dass dauerhaft Unterstützung im Alltag benötigt wird, sollte der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Dies gilt auch, wenn zunächst nur geringe Einschränkungen bestehen. Selbst ein Pflegegrad 1 eröffnet Zugang zum Entlastungsbetrag und zu Beratungsleistungen.

Pflegetagebuch führen: Eine detaillierte Dokumentation des Pflegealltags über zwei bis drei Wochen vor der Begutachtung hilft, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf nachvollziehbar darzustellen. Notieren Sie, bei welchen Tätigkeiten Hilfe benötigt wird, wie lange diese dauern und welche Besonderheiten zu beachten sind.

Leistungen kombinieren: Viele Pflegeleistungen können miteinander kombiniert werden. So können beispielsweise Tages- oder Nachtpflege zusätzlich zum vollen Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Zwecke genutzt werden, etwa für Betreuungsangebote oder um Eigenanteile bei Kurzzeitpflege zu finanzieren.

Widerspruch bei Ablehnung: Wenn der Pflegegrad niedriger ausfällt als erwartet oder der Antrag abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und begründen, warum die Entscheidung nicht nachvollziehbar ist. Die Pflegekasse muss den Fall dann erneut prüfen und gegebenenfalls eine neue Begutachtung veranlassen.

Höherstufung beantragen: Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und der Pflegebedarf zunimmt, kann jederzeit ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Auch hier erfolgt eine neue Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Bei erfolgreicher Höherstufung gelten die höheren Leistungen ab dem Monat der Antragstellung.

Beratungsangebote nutzen: Die Pflegekasse der Bertelsmann BKK bietet umfassende Beratung, die kostenlos ist und bei der Orientierung im komplexen Pflegesystem hilft. Auch unabhängige Pflegestützpunkte stehen bundesweit zur Verfügung und können eine neutrale Beratung bieten. Scheuen Sie sich nicht, mehrfach nachzufragen und alle verfügbaren Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen.

Online-Services nutzen: Die digitalen Angebote der Bertelsmann BKK erleichtern viele administrative Vorgänge. Über die App können Anträge gestellt, Belege eingereicht und der Bearbeitungsstand verfolgt werden. Dies spart Zeit und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung.

Freundliche Kundenberaterin telefoniert in einem modernen Service-Center; Headset, lächelnd, klare Einrichtung.
Regal mit Pflegehilfsmitteln wie Kompressionsstrümpfen, Gehhilfen und Inkontinenzprodukten; aufgeräumte Präsentation.
Ältere Angehörige prüft Rentenunterlagen am Esstisch, Taschenrechner und Stift daneben.

Schnell erreichbar für Fragen

Besondere Serviceangebote der Bertelsmann BKK

Über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus bietet die Bertelsmann BKK einige zusätzliche Services an. Dazu gehören kostenlose Online-Pflegekurse, die über den Partner curendo angeboten werden. Diese Kurse vermitteln pflegenden Angehörigen praktisches Wissen und innovative Pflegetechniken, stärken die Bindung zur pflegebedürftigen Person und erhöhen die Sicherheit im Pflegealltag.

Die Bertelsmann BKK stellt zudem verschiedene digitale Tools zur Verfügung, etwa einen PflegeFinder, der bei der Suche nach geeigneten Pflegeeinrichtungen und -diensten in der Region unterstützt. Die Website bietet umfangreiche Informationen zu allen Aspekten der Pflege, herunterladbare Formulare und Anträge sowie Kontaktformulare für individuelle Anfragen.

Die Bedeutung der persönlichen Beratung

Trotz aller digitalen Angebote bleibt die persönliche Beratung ein zentraler Bestandteil des Serviceangebots der Bertelsmann BKK. Die Pflegeberaterinnen kennen die individuellen Bedürfnisse der Versicherten und können maßgeschneiderte Lösungen entwickeln. Sie unterstützen nicht nur bei der Antragstellung, sondern begleiten Versicherte und ihre Angehörigen oft über Jahre hinweg durch verschiedene Phasen der Pflegebedürftigkeit.

Die Beraterinnen können auch bei der Koordination verschiedener Leistungsträger helfen, etwa wenn neben der Pflegeversicherung auch die Krankenversicherung, die Rentenversicherung oder die Sozialhilfe involviert sind. Diese ganzheitliche Betreuung erleichtert es Betroffenen erheblich, sich im komplexen System zurechtzufinden und alle zustehenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Qualitätssicherung in der Pflege

Die Bertelsmann BKK achtet auf die Qualität der Pflegeleistungen, die ihre Versicherten erhalten. Die Pflegekasse arbeitet nur mit zugelassenen Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen zusammen, die regelmäßig durch den Medizinischen Dienst und die Heimaufsicht überprüft werden. Versicherte können sich bei Fragen zur Qualität ihrer Versorgung jederzeit an die Pflegekasse wenden.

Die regelmäßigen Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI dienen ebenfalls der Qualitätssicherung. Dabei überprüft ein geschulter Pflegeprofi, ob die häusliche Pflege angemessen durchgeführt wird, ob die Versorgung der pflegebedürftigen Person sichergestellt ist und ob pflegende Angehörige Unterstützung benötigen. Diese Besuche sind keine Kontrolle im negativen Sinne, sondern eine Hilfestellung und Entlastung für alle Beteiligten.

Pflegekurse für Angehörige

Die Bertelsmann BKK bietet kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen an. Diese Kurse vermitteln praktisches Wissen über Pflegetechniken, den Umgang mit Hilfsmitteln, Rückenschonung bei der Pflege sowie rechtliche und finanzielle Aspekte der Pflege. Neben klassischen Präsenzkursen stehen auch Online-Kurse zur Verfügung, die zeitlich flexibel absolviert werden können.

Die Teilnahme an Pflegekursen ist freiwillig und kostenlos. Sie können individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden zugeschnitten werden, etwa als Einzelschulung im häuslichen Umfeld oder als Gruppenkurs. Pflegekurse entlasten Angehörige, indem sie Sicherheit im Umgang mit der Pflegesituation vermitteln und zeigen, wie Pflege körperschonend und effizient gestaltet werden kann.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Die Bertelsmann BKK bietet ihren Versicherten über die angegliederte Pflegekasse umfassende Unterstützung im Pflegefall. Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

  • Pflegeleistungen 2025: Alle Geld- und Sachleistungen wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2 (347 bis 990 Euro), Pflegesachleistungen liegen zwischen 796 und 2.299 Euro monatlich.

  • Antragstellung: Pflegeleistungen können formlos telefonisch (05241 80-74000), schriftlich oder online beantragt werden. Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, da Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

  • Begutachtung: Der Medizinische Dienst bewertet anhand eines Punktesystems (0 bis 100 Punkte) den Grad der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen und empfiehlt einen Pflegegrad.

  • Zusätzliche Leistungen: Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich), Verhinderungspflege (1.685 Euro jährlich), Kurzzeitpflege (1.854 Euro jährlich), Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 Euro monatlich), wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis 4.180 Euro).

  • Kombinationsleistungen: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können flexibel kombiniert werden, um professionelle Pflege mit der Versorgung durch Angehörige zu verbinden.

  • Beratung: Umfassende, kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie regelmäßige Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger nach § 37.3 SGB XI zur Qualitätssicherung.

  • Kontakt: Telefonisch unter 05241 80-74000, per E-Mail an service@bertelsmann-bkk.de oder über die Online-Geschäftsstelle und die Bertelsmann BKK-App.

  • Rentenversicherung: Pflegende Angehörige, die mindestens 10 Stunden wöchentlich einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen, erhalten Rentenbeiträge von der Pflegekasse.

Die Bertelsmann BKK zeichnet sich durch persönlichen Service, kompetente Beratung und ein umfassendes Leistungsangebot aus. Mit ihrer langen Tradition seit 1957 und der klaren Ausrichtung auf die Bedürfnisse ihrer Versicherten bietet die Krankenkasse eine verlässliche Basis für die Absicherung im Pflegefall. Versicherte sollten die vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangebote aktiv nutzen, um alle zustehenden Leistungen in Anspruch zu nehmen und die bestmögliche Versorgung für sich oder ihre Angehörigen zu gewährleisten.

Pflegebedürftigkeit ist eine Herausforderung für Betroffene und ihre Familien. Mit der richtigen Information, frühzeitiger Planung und Nutzung aller verfügbaren Unterstützungsangebote lässt sich diese Situation jedoch deutlich besser bewältigen. Die Pflegekasse der Bertelsmann BKK steht ihren Versicherten als verlässlicher Partner zur Seite – von der ersten Beratung über die Antragstellung bis zur langfristigen Begleitung in allen Phasen der Pflegebedürftigkeit.

Pflegende Angehörige verfolgt einen Online-Pflegekurs auf einem Tablet; gemütliches Wohnzimmer, klare Darstellung ohne Text.

Wissen bequem online vertiefen

Pflegerin demonstriert rückenschonende Hebetechnik mit Übungspuppe in heller Schulungsumgebung.

Sichere Pflegetechniken lernen

Senior und Angehörige besprechen am Laptop die Pflegeangebote der Krankenkasse; Notizbuch und Stift liegen bereit.

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Häufige Fragen zur Pflegeversicherung bei der Bertelsmann BKK

Antworten kurz erklärt

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