Die BIG direkt gesund ist eine bundesweit geöffnete Innungskrankenkasse mit Hauptsitz in Dortmund, die ihren Versicherten auch umfassende Pflegeleistungen über die angegliederte Pflegekasse anbietet. Mit über 389.000 Mitgliedern (Stand: Januar 2025) gehört die BIG zu den etablierten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland und zeichnet sich durch ihren Fokus auf digitale Services und persönliche Beratung aus.
Als Direktkrankenkasse ist die BIG rund um die Uhr über verschiedene Kommunikationswege erreichbar. Dies gilt auch für Anliegen zur Pflegeversicherung. Versicherte profitieren von einer Kombination aus modernem Online-Service und persönlicher Betreuung durch qualifizierte Pflegeberater. Der persönliche Online-Bereich meineBIG ermöglicht es Versicherten, Pflegeleistungen digital zu beantragen, Dokumente einzureichen und den Status ihrer Anträge jederzeit nachzuvollziehen.
Die Pflegekasse der BIG direkt gesund bietet alle gesetzlichen Pflegeleistungen und unterstützt Versicherte sowie deren Angehörige bei der Organisation und Durchführung der Pflege. Ob ambulante Pflege zu Hause, teilstationäre Versorgung oder vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim – die BIG steht ihren Versicherten mit Rat und finanzieller Unterstützung zur Seite.
Die Höhe der Pflegeleistungen richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad, der durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) ermittelt wird. Zum 1. Januar 2025 wurden die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht, um der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung zu tragen. Diese Anpassung erfolgte im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) von 2023.
Pflegegeld 2025 erhalten Versicherte ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere nicht professionelle Pflegepersonen im häuslichen Umfeld erbracht wird. Das Pflegegeld wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, der darüber frei verfügen kann. In den meisten Fällen wird es als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben. Die monatlichen Beträge bei der BIG direkt gesund betragen:
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Pflegesachleistungen kommen zum Einsatz, wenn professionelle Pflegedienste die Versorgung zu Hause übernehmen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse der BIG. Auch hier gelten ab 2025 erhöhte Beträge:
Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich
Versicherte können Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch kombinieren. Diese sogenannte Kombinationsleistung ist besonders dann sinnvoll, wenn ein Teil der Pflege durch Angehörige und ein Teil durch einen professionellen Pflegedienst erbracht wird. Das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt, je nachdem wie viel der Pflegesachleistungen in Anspruch genommen wird.
Die Beantragung von Pflegeleistungen bei der BIG direkt gesund ist unkompliziert gestaltet. Versicherte oder deren bevollmächtigte Angehörige können den Antrag formlos telefonisch stellen. Ein Anruf bei der speziellen Pflege-Hotline unter 0231 5557-320-144 genügt, um das Verfahren in Gang zu setzen. Alternativ steht die allgemeine Servicenummer 0231 5557-0 rund um die Uhr zur Verfügung.
Nach der Antragstellung beauftragt die BIG direkt gesund den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Der MD nimmt dann Kontakt mit dem Antragsteller auf, um einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren. Diese findet in der Regel im häuslichen Umfeld des Antragstellers statt, kann unter bestimmten Umständen aber auch telefonisch erfolgen.
Für die Begutachtung sollten Versicherte folgende Dokumente bereithalten:
Aktuelle Berichte von Haus- und Fachärzten
Krankenhausentlassungsberichte (falls vorhanden)
Medikamentenplan
Pflegedokumentation (bei bereits bestehendem Pflegedienst)
Es ist empfehlenswert, dass während der Begutachtung eine Vertrauensperson anwesend ist, die die Pflegesituation aus erster Hand kennt. Dies kann ein Angehöriger, Nachbar oder Freund sein. Die Anwesenheit einer Vertrauensperson gibt Sicherheit und hilft dem Gutachter, ein umfassendes Bild der Pflegesituation zu erhalten.
Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit des Antragstellers in sechs verschiedenen Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Aus der Bewertung dieser Bereiche ergibt sich eine Punktzahl zwischen 0 und 100, die den Pflegegrad bestimmt:
Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung)
Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung)
Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung)
Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung)
Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen)
Nach der Begutachtung erstellt der MD ein Gutachten und sendet dieses an die BIG. Die Pflegekasse trifft dann die Entscheidung über den Pflegegrad und informiert den Versicherten schriftlich über das Ergebnis. Das Gutachten wird dem Antragsteller automatisch zugesandt, sofern er nicht widerspricht. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt.
Alle Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, erhalten von der BIG direkt gesund einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro (Stand: 2025). Dieser Betrag steht allen Pflegegraden von 1 bis 5 zu und ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen zur Unterstützung im Pflegealltag.
Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden:
Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
Leistungen der Kurzzeitpflege
Leistungen zugelassener Pflegedienste oder Betreuungsdienste
Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht
Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag zählen beispielsweise Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger, Tagesbetreuung in Kleingruppen, familienentlastende Dienste, Alltagsbegleiter oder Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese Angebote benötigen eine Anerkennung der zuständigen Landesbehörde.
Die Erstattung des Entlastungsbetrags erfolgt nach Vorlage einer Rechnung. Versicherte können die Quittung per E-Mail oder Post an die BIG senden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dem Dienstleister eine Abtretungserklärung zu erteilen, sodass dieser direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann.
Wird der Betrag in einem Monat nicht vollständig genutzt, sammelt sich ein Guthaben an, das in den Folgemonaten verwendet werden kann. Das Guthaben aus einem gesamten Kalenderjahr kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden, danach verfällt es.
Wenn die private Pflegeperson wegen Urlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist, springt die Verhinderungspflege ein. Die BIG direkt gesund übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflegekraft für maximal 8 Wochen pro Jahr. Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue, vereinfachte Regelungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz.
Die wichtigsten Neuerungen ab Juli 2025:
Gemeinsamer Jahresbetrag: Die Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Versicherte können diesen Betrag flexibel für beide Leistungen einsetzen.
Wegfall der Vorpflegezeit: Die bisherige Voraussetzung, dass die Pflegeperson mindestens sechs Monate vor der Verhinderungspflege den Pflegebedürftigen gepflegt haben muss, entfällt vollständig.
Verlängerte Anspruchsdauer: Die Verhinderungspflege kann nun bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden (zuvor waren es 6 Wochen).
Pflegegeldfortzahlung: Bei tageweiser Verhinderung (mehr als 8 Stunden täglich) wird die Hälfte des Pflegegeldes für bis zu 8 Wochen weitergezahlt. Für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird das volle Pflegegeld gezahlt.
Bei stundenweiser Verhinderung (weniger als 8 Stunden täglich) wird die Ersatzpflege nicht auf die Höchstanspruchsdauer angerechnet und das Pflegegeld nicht gekürzt. Diese Regelung ist besonders praktisch für kurze Auszeiten wie Arztbesuche oder private Termine.
Wenn die Verhinderungspflege durch Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder durch im gemeinsamen Haushalt lebende Personen übernommen wird, zahlt die BIG das zweifache Pflegegeld des jeweiligen Pflegegrades. Entstehen der Ersatzpflegeperson Fahrkosten oder Verdienstausfall, werden diese bis zur Höchstgrenze von 3.539 Euro übernommen.
Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung für bis zu 8 Wochen pro Jahr. Sie kommt häufig zum Einsatz nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, oder während Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Auch hier gilt ab Juli 2025 der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro, der flexibel mit der Verhinderungspflege kombiniert werden kann.
Die Beantragung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erfolgt über Online-Formulare im persönlichen Bereich meineBIG oder mittels PDF-Formularen, die per E-Mail, Fax oder Post eingereicht werden können.
Um die Pflege zu Hause zu ermöglichen oder zu erleichtern, bezuschusst die BIG direkt gesund wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (Stand: 2025). Dieser Zuschuss steht allen Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad zur Verfügung, also auch bereits bei Pflegegrad 1.
Voraussetzungen für den Zuschuss sind, dass die Maßnahme mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:
Die Pflege zu Hause wird dadurch erst ermöglicht
Die Pflege zu Hause wird dadurch erheblich erleichtert
Der Pflegebedürftige kann dadurch möglichst selbstständig leben
Typische wohnumfeldverbessernde Maßnahmen umfassen:
Einbau eines Treppenlifts
Umbau zum barrierefreien Bad mit bodengleicher Dusche
Türverbreiterungen für Rollstuhlnutzer
Entfernung von Türschwellen
Installation von Rampen
Anpassung der Beleuchtung
Einbau eines Hausnotrufsystems
Der Antrag sollte vor Beginn der Maßnahmen zusammen mit einem Kostenvoranschlag bei der BIG eingereicht werden. Dies kann online über meineBIG oder per PDF-Formular erfolgen. Die Zustimmung des Eigentümers oder Vermieters muss in Eigenverantwortung eingeholt werden.
Wichtig zu wissen: Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben, kann jede Person bis zu 4.180 Euro beantragen, sodass bei größeren Umbaumaßnahmen entsprechend mehr Mittel zur Verfügung stehen. Sollte sich die Pflegesituation später ändern oder neue Einschränkungen hinzukommen, kann der Zuschuss für weitere Maßnahmen erneut beantragt werden.
Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich (Stand: 2025). Diese Erhöhung um 4,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr erfolgte ebenfalls im Rahmen der allgemeinen Leistungsanpassung.
Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen:
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
FFP2-Masken oder Mundschutz
Bettschutzeinlagen (Einmalprodukte)
Schutzschürzen
Fingerlinge
Die Abrechnung kann direkt über spezialisierte Anbieter erfolgen, die mit der Pflegekasse zusammenarbeiten. Alternativ können Versicherte die Hilfsmittel selbst kaufen und die Rechnung zur Erstattung bei der BIG einreichen.
Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. – direkt nach Hause, von der Pflegekasse erstattet.
Pflegehilfsmittel gratis beantragen
Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, übernimmt die BIG direkt gesund ab Pflegegrad 2 einen Teil der Kosten für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich
Zusätzlich zu diesen pauschalen Leistungsbeträgen gewährt die Pflegekasse seit 2022 einen Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe dieses Zuschlags ist abhängig von der Dauer des Heimaufenthalts und wurde zum 1. Januar 2024 erhöht:
Bis zu 12 Monate: 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils
Mehr als 12 Monate: 30 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils
Mehr als 24 Monate: 50 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils
Mehr als 36 Monate: 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils
Wichtig zu beachten: Der Leistungszuschlag bezieht sich ausschließlich auf den pflegebedingten Eigenanteil. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen weiterhin vollständig selbst getragen werden. Der Zuschlag wird automatisch berücksichtigt – Versicherte müssen keinen gesonderten Antrag stellen.
Bei Pflegegrad 1 zahlt die BIG einen Zuschuss von 125 Euro monatlich für die vollstationäre Pflege. Dieser Betrag kann auch für andere Leistungen wie den Entlastungsbetrag verwendet werden.
Die Tages- und Nachtpflege sind Formen der teilstationären Pflege, die eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige darstellen. Die Pflegebedürftigen werden dabei tageweise oder nachtweise in einer Einrichtung betreut, während sie ansonsten zu Hause leben.
Die BIG direkt gesund übernimmt ab Pflegegrad 2 die Kosten für:
Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich
Ein großer Vorteil der Tages- und Nachtpflege: Diese Leistung wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt. Das bedeutet, dass Angehörige weiterhin das volle Pflegegeld erhalten, auch wenn der Pflegebedürftige regelmäßig eine Tagespflegeeinrichtung besucht. Die Leistung umfasst auch die Fahrtkosten zur Einrichtung und zurück.
Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für die Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Dieser dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und der Unterstützung der Pflegepersonen.
Die Häufigkeit der Beratungseinsätze richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 1: Freiwillig, auf Wunsch halbjährlich
Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich verpflichtend (2-mal jährlich)
Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich verpflichtend (4-mal jährlich)
Der Beratungseinsatz findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt. Die Pflegeberaterin oder der Pflegeberater überprüft dabei die Pflegesituation, gibt praktische Tipps zur Pflege, informiert über verfügbare Hilfsmittel und beantwortet Fragen zu Pflegeleistungen.
Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt die BIG direkt gesund vollständig. Versicherte müssen sich rechtzeitig bei einem Pflegedienst melden, um die vorgegebenen Fristen einzuhalten. Bei Versäumnis droht zunächst eine Kürzung des Pflegegeldes, im Wiederholungsfall kann das Pflegegeld sogar komplett gestrichen werden.
Wichtig: Bei Kombinationsleistung (wenn sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen bezogen werden) richtet sich die Verpflichtung nach dem Anteil des Pflegegeldes. Wird überwiegend ein Pflegedienst in Anspruch genommen, kann die Beratung freiwillig erfolgen.
Die BIG direkt gesund bietet ihren Versicherten umfassende Pflegeberatung durch verschiedene Kanäle an. Die Beratung ist kostenlos und individuell auf die persönliche Situation zugeschnitten.
Telefonische und persönliche Beratung durch spektrumK: Die BIG arbeitet mit dem erfahrenen Beratungsunternehmen spektrumK GmbH zusammen. Versicherte können sich einen Pflegegutschein zusenden lassen und werden dann von qualifizierten Pflegeberatern telefonisch oder bei einem Hausbesuch beraten. Um einen Gutschein zu erhalten, genügt ein Anruf bei der Pflege-Hotline unter 0231 5557-320-144 oder eine E-Mail an info@big-direkt.de.
Beratung durch PFLEGE.PRO: Als weiterer Kooperationspartner steht PFLEGE.PRO für professionelle Pflegeberatung zur Verfügung. Die Experten beraten zu allen Fragen rund um Organisation, Finanzierung und praktische Durchführung der Pflege.
Online-Pflegekurse mit curendo: In Zusammenarbeit mit curendo bietet die BIG kostenlose Online-Pflegekurse für Angehörige an. Die Kurse vermitteln Informationen zu finanziellen, organisatorischen und praktischen Fragestellungen und können rund um die Uhr abgerufen werden. Derzeit stehen fünf verschiedene Kurse zur Verfügung, die speziell auf die Bedürfnisse pflegender Angehöriger zugeschnitten sind.
Pflegestützpunkte: Auch die unabhängigen Pflegestützpunkte stehen für Beratung zur Verfügung. Diese informieren über Leistungen und Hilfsangebote und können auch direkt Anträge auf Pflegeleistungen entgegennehmen, die dann an die BIG weitergeleitet werden.
Pflegelotse: Über das unabhängige Informationsportal des vdek (Verband der Ersatzkassen), den sogenannten Pflegelotse, können BIG-Versicherte passende Pflegeeinrichtungen, Betreuungsangebote und Pflegedienste in ihrer Nähe finden. Das Portal bietet Informationen zu Kontaktdaten, Preisen und Bewertungen der Anbieter.
Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, können von besonderen Förderungen profitieren. Voraussetzung ist, dass mindestens drei und höchstens zwölf pflegebedürftige Personen zusammenleben und gemeinschaftlich eine Präsenzkraft beschäftigen, die organisatorische, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten übernimmt.
Wohngruppenzuschlag: Die BIG zahlt einen monatlichen Zuschlag von 224 Euro für die Finanzierung der Präsenzkraft. Dieser Zuschlag wird zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen gewährt.
Anschubfinanzierung bei Neugründung: Bei der Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe können pflegebedürftige Personen eine einmalige Anschubfinanzierung von bis zu 2.500 Euro pro Person erhalten, maximal jedoch 10.000 Euro insgesamt pro Wohngruppe. Diese Förderung dient der altersgerechten oder barrierefreien Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung und steht Pflegebedürftigen aller Pflegegrade zur Verfügung.
Die BIG direkt gesund unterstützt auch pflegende Angehörige durch verschiedene Modelle der sozialen Absicherung. Wenn nahe Angehörige pflegebedürftig werden, können sich Pflegepersonen von der Arbeit freistellen lassen, ohne ihren Versicherungsschutz zu verlieren.
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Arbeitstage): Wenn ein Angehöriger plötzlich Pflege benötigt, können sich Arbeitnehmer bis zu zehn Tage unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren. Während dieser Zeit zahlt die BIG ein Pflegeunterstützungsgeld, das den Verdienstausfall weitgehend ausgleicht. Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (100 Prozent, wenn in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen geleistet wurden). Seit dem 1. Januar 2024 kann das Pflegeunterstützungsgeld einmal pro Jahr beantragt werden.
Pflegezeit (bis zu 6 Monate): Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern haben einen Rechtsanspruch auf bis zu sechs Monate Pflegezeit. Während dieser Zeit können sie sich vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Für die Pflegezeit kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden.
Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate): Die Familienpflegezeit ermöglicht eine längerfristige Reduzierung der Arbeitszeit auf mindestens 15 Wochenstunden für bis zu 24 Monate. Auch hier steht ein zinsloses Darlehen zur Verfügung, das die Hälfte des fehlenden Nettogehalts abdeckt.
Während aller Pflegezeiten besteht Kündigungsschutz. Die Pflegeperson muss dem Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen vorlegen, die von der Pflegekasse oder dem Medizinischen Dienst ausgestellt wird.
Auch Versicherte mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen der BIG direkt gesund, auch wenn kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gezahlt werden. Die wichtigsten Leistungen im Überblick:
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste oder Angebote zur Unterstützung im Alltag
Beratungseinsatz: Freiwillig, auf Wunsch halbjährlich
Wohngruppenzuschlag: 224 Euro monatlich (bei Leben in ambulant betreuter Wohngruppe)
Anschubfinanzierung für Wohngruppen: Einmalig bis zu 2.500 Euro pro Person
Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.180 Euro für bauliche Anpassungen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 42 Euro monatlich
Zuschuss zur stationären Pflege: Bis zu 125 Euro monatlich
Pflegekurse und Pflegeberatung: Kostenlos
Die BIG direkt gesund ist als Direktkrankenkasse besonders gut erreichbar und bietet verschiedene Kommunikationswege für Anliegen zur Pflegeversicherung:
Telefon:
Allgemeine Servicenummer: 0231 5557-0 (24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche)
Spezielle Pflege-Hotline: 0231 5557-320-144 (Montag bis Donnerstag 7-19 Uhr, Freitag 7-18 Uhr)
Kostenloser 24h-Direktservice: 0800 54 56 54 56
E-Mail: info@big-direkt.de (Bitte beachten: Unverschlüsselte E-Mails sind nicht sicher. Die BIG empfiehlt die Nutzung des verschlüsselten Kontaktformulars.)
Post: BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund oder Postfach 10 06 42, 44006 Dortmund
Online-Service meineBIG: Über den persönlichen Online-Bereich können Versicherte Anträge stellen, Rechnungen einreichen, Dokumente digital empfangen und das Bonusprogramm verwalten. Der Zugang erfolgt über die Website www.big-direkt.de oder die meineBIG-App.
Die BIG ist bundesweit geöffnet, verfügt aber auch über mehrere Geschäftsstellen, insbesondere im Raum Nordrhein-Westfalen und durch die Fusion mit der actimonda krankenkasse auch im Raum Aachen. Die rechtliche Bezeichnung lautet BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, mit Sitz als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Berlin (Markgrafenstraße 22, 10117 Berlin).
Die BIG direkt gesund stellt eine Vielzahl von Formularen zur Verfügung, die sowohl als PDF zum Download als auch als Online-Formulare in meineBIG verfügbar sind:
Antrag auf ambulante Pflegeleistungen: PDF-Formular oder Online-Antrag
Antrag auf stationäre Pflegeleistungen: PDF-Formular oder Online-Antrag über meineBIG
Antrag auf Wohnumfeldverbesserung: PDF-Formular oder Online-Antrag
Antrag auf Verhinderungspflege: Online-Antrag über meineBIG
Vollmacht: PDF-Formular zum Download (erforderlich, wenn eine bevollmächtigte Person den Antrag stellt)
Quittung für Entlastungsleistungen: PDF-Formular zum Download
Alle Formulare können per E-Mail (info@big-direkt.de), Fax (0231 5557-199) oder Post eingereicht werden. Die digitale Einreichung über meineBIG ist besonders komfortabel, da der Bearbeitungsstatus jederzeit nachvollzogen werden kann und die Bearbeitung in der Regel schneller erfolgt.
Die digitale Patientenquittung ermöglicht es Versicherten, alle Abrechnungen und Leistungen transparent nachzuvollziehen. Diese Funktion ist ebenfalls in meineBIG integriert und trägt dazu bei, dass Versicherte stets den Überblick über ihre Pflegeleistungen behalten.
Neben den gesetzlichen Pflegeleistungen bietet die BIG direkt gesund weitere Services, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zugutekommen:
Gesundheitstelefon: Qualifizierte medizinische und pharmazeutische Experten der Medical:Contact AG beantworten gesundheitliche Fragen rund um die Uhr. Dieser Service kann eine wertvolle Ergänzung zum Arztbesuch sein und hilft, Unsicherheiten schnell zu klären.
Arztterminservice: Die BIG unterstützt bei der Vermittlung von Terminen bei Fach- oder Hausärzten, was besonders für pflegebedürftige Menschen mit eingeschränkter Mobilität hilfreich sein kann.
Bonusprogramm BIGtionär: Auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können am Bonusprogramm teilnehmen und bis zu 325 Euro im Jahr für Präventionsmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen erhalten. Der Bonus kann alternativ in PAYBACK-Punkte umgewandelt werden.
Zusätzliche Gesundheitsleistungen: Die BIG bietet über die Pflegeleistungen hinaus weitere Extras wie Zuschüsse zur Osteopathie (bis zu 160 Euro jährlich), zur professionellen Zahnreinigung (2 x 75 Euro ab April 2025) und zu Reiseschutzimpfungen. Diese Leistungen können auch von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden.
Die BIG direkt gesund legt großen Wert auf Transparenz und Qualitätssicherung in der Pflege. Durch die verpflichtenden Beratungseinsätze wird sichergestellt, dass die häusliche Pflege den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen entspricht und pflegende Angehörige angemessen unterstützt werden.
Mit dem Pflegelotsen veröffentlicht die BIG (gemeinsam mit anderen Pflegekassen über den vdek) Informationen über die Leistungen und Qualität von Pflegeeinrichtungen. Diese Transparenz hilft Versicherten und ihren Angehörigen, fundierte Entscheidungen bei der Auswahl von Pflegediensten oder Pflegeheimen zu treffen.
Die Pflegekasse informiert Versicherte auch über empfohlene Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen, die im Rahmen der Pflegebegutachtung ermittelt wurden. Mit Zustimmung des Versicherten leitet die BIG entsprechende Empfehlungen an die zuständigen Rehabilitationsträger weiter und kann so dazu beitragen, dass weitere Verschlechterungen der Gesundheit vermieden oder hinausgezögert werden.
Als gesetzliche Pflegekasse unterliegt die BIG direkt gesund strengen Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen gesetzlicher Vorschriften erhoben, verarbeitet und an Dritte weitergegeben. Versicherte werden transparent über die Verwendung ihrer Daten informiert.
Die im Rahmen von Anträgen erfassten Daten werden für 6 Jahre gespeichert und anschließend gelöscht. Versicherte haben jederzeit das Recht, Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu erhalten und können der Übermittlung des Pflegegutachtens widersprechen, wenn sie dies wünschen.
Bei der Kommunikation per E-Mail weist die BIG ausdrücklich darauf hin, dass unverschlüsselte E-Mails von Unbefugten gelesen und manipuliert werden können. Daher beantwortet die BIG E-Mails mit persönlichen Daten grundsätzlich per verschlüsseltem Anhang oder auf dem Postweg. Für sichere Kommunikation empfiehlt die BIG die Nutzung des verschlüsselten Kontaktformulars auf der Website.
Die BIG direkt gesund bietet ihren Versicherten ein umfassendes Leistungspaket in der Pflegeversicherung, das alle gesetzlichen Leistungen abdeckt und durch moderne digitale Services ergänzt wird. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Leistungen 2025: Die Pflegeleistungen wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Das Pflegegeld reicht von 347 Euro (Pflegegrad 2) bis 990 Euro (Pflegegrad 5), die Pflegesachleistungen von 796 Euro bis 2.299 Euro. Der Entlastungsbetrag beträgt einheitlich 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade.
Neue Regelungen ab Juli 2025: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst, der flexibel genutzt werden kann. Die Vorpflegezeit bei der Verhinderungspflege entfällt, beide Leistungen können jeweils bis zu 8 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Wohnumfeldverbesserungen: Alle Pflegebedürftigen können bis zu 4.180 Euro für bauliche Anpassungen beantragen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern.
Vollstationäre Pflege: Neben den regulären Leistungsbeträgen gewährt die BIG einen Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil, der mit zunehmender Aufenthaltsdauer steigt (15 bis 75 Prozent).
Beratung und Unterstützung: Die BIG bietet umfassende Pflegeberatung durch verschiedene Partner, kostenlose Online-Pflegekurse und einen 24-Stunden-Servicetelefon. Der persönliche Online-Bereich meineBIG ermöglicht die digitale Verwaltung aller Pflegeangelegenheiten.
Antragstellung: Pflegeleistungen können formlos telefonisch unter 0231 5557-320-144 oder über Online-Formulare beantragt werden. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst, die Leistungen werden rückwirkend ab Antragstellung gewährt.
Soziale Absicherung: Pflegende Angehörige können Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen und erhalten während dieser Zeit Kündigungsschutz.
Die BIG direkt gesund zeichnet sich durch ihre gute Erreichbarkeit, moderne digitale Services und individuelle Beratungsangebote aus. Mit über 25 Jahren Erfahrung und mehr als 389.000 Versicherten ist die BIG eine verlässliche Partnerin für alle Fragen rund um Pflege und Pflegeversicherung.
Antworten zur BIG direkt gesund