Die BKK DürkoppAdler gehört zu den ältesten Betriebskrankenkassen in Deutschland und wurde bereits am 4. September 1873 von dem Bielefelder Unternehmer Nikolaus Dürkopp gegründet – noch vor der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit über 150 Jahren steht die Krankenkasse ihren Versicherten mit Erfahrung und Kompetenz zur Seite. Heute betreut die BKK DürkoppAdler rund 18.000 Versicherte und ist ausschließlich für Menschen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen geöffnet. Etwa 45 Mitarbeitende am Hauptsitz in Bielefeld engagieren sich für die bestmögliche Gesundheits- und Pflegeversorgung der Versicherten.
Die Pflegekasse der BKK DürkoppAdler bietet ihren Mitgliedern ein umfassendes Leistungsspektrum, das weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Im Mittelpunkt steht dabei die individuelle Betreuung und Beratung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen. Die regionale Verankerung in Ostwestfalen-Lippe ermöglicht eine besonders persönliche Betreuung und ein starkes Netzwerk mit lokalen Dienstleistern und Leistungserbringern.
Regionale Verbundenheit: BKK DürkoppAdler in Bielefeld
Persönliche Beratung mit klaren Informationen
Die BKK DürkoppAdler ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bielefeld. Versicherte und Angehörige erreichen die Pflegekasse über verschiedene Kommunikationswege:
Adresse: Stieghorster Str. 66, 33605 Bielefeld
Telefon: 0521/557847-0
E-Mail: info@bkk-da.de
Internet: www.bkk-da.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Mittwoch: 8:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 bis 17:00 Uhr
Freitag: 8:30 bis 14:00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen außerhalb der regulären Geschäftszeiten sind nach Absprache möglich. Die BKK DürkoppAdler bietet zudem eine Online-Geschäftsstelle sowie eine mobile App an, über die Versicherte bequem und sicher mit der Krankenkasse kommunizieren können.
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der BKK DürkoppAdler 3,88 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 18,48 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Der Beitrag wird paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen – jeder zahlt 9,24 Prozent.
Die Pflegeversicherung wird mit einem Beitragssatz von 3,6 Prozent berechnet. Für kinderlose Versicherte ab dem vollendeten 23. Lebensjahr erhöht sich dieser Beitrag um den Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten auf insgesamt 4,2 Prozent. Seit dem 1. Juli 2023 gibt es zudem eine Staffelung nach Kinderzahl: Für jedes zweite bis fünfte Kind unter 25 Jahren wird der Beitragssatz um 0,25 Prozentpunkte reduziert. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2025 bei monatlich 5.512,50 Euro.
Besonderheit in Sachsen: Im Bundesland Sachsen gilt eine abweichende Beitragsverteilung, da dort bei Einführung der Pflegeversicherung kein Feiertag gestrichen wurde. Arbeitnehmer in Sachsen tragen einen höheren Anteil am Pflegeversicherungsbeitrag.
Beiträge 2025 verständlich erklärt
Gemeinsam die richtige Beitragshöhe prüfen
Zum 1. Januar 2025 wurden sämtliche Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Diese Anpassung betrifft sowohl die häusliche als auch die teil- und vollstationäre Pflege und soll pflegebedürftige Menschen und ihre Familien finanziell entlasten.
Pflegegeld für häusliche Pflege (monatlich):
Pflegegrad 1: kein Anspruch
Pflegegrad 2: 347 Euro (Erhöhung um 15 Euro)
Pflegegrad 3: 599 Euro (Erhöhung um 26 Euro)
Pflegegrad 4: 800 Euro (Erhöhung um 35 Euro)
Pflegegrad 5: 990 Euro (Erhöhung um 43 Euro)
Das Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer die Pflege übernehmen. Die pflegebedürftige Person erhält das Geld monatlich direkt überwiesen und kann frei darüber verfügen. Häufig wird es als finanzielle Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben.
Pflegesachleistungen für professionelle Pflege (monatlich):
Pflegegrad 1: kein Anspruch
Pflegegrad 2: 796 Euro (Erhöhung um 35 Euro)
Pflegegrad 3: 1.497 Euro (Erhöhung um 65 Euro)
Pflegegrad 4: 1.859 Euro (Erhöhung um 81 Euro)
Pflegegrad 5: 2.299 Euro (Erhöhung um 99 Euro)
Die Pflegesachleistungen dienen der Finanzierung professioneller Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse.
Kombinationsleistung: Pflegebedürftige können Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch kombinieren. Werden beispielsweise 60 Prozent der Pflegesachleistungen genutzt, stehen noch 40 Prozent des Pflegegeldes zur Verfügung. Diese flexible Lösung ermöglicht eine optimale Anpassung an die individuelle Pflegesituation und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Häusliche Pflege stärkt Selbstständigkeit
Professionelle Unterstützung durch Pflegedienste
Die teilstationäre Pflege bietet eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige und fördert gleichzeitig die soziale Teilhabe der Pflegebedürftigen. Bei der Tages- oder Nachtpflege verbringt die pflegebedürftige Person einen Teil des Tages oder der Nacht in einer Pflegeeinrichtung, während sie ansonsten zu Hause versorgt wird.
Leistungsbeträge für Tages- und Nachtpflege 2025 (monatlich):
Pflegegrad 1: 131 Euro (im Rahmen des Entlastungsbetrags)
Pflegegrad 2: 721 Euro
Pflegegrad 3: 1.357 Euro
Pflegegrad 4: 1.685 Euro
Pflegegrad 5: 2.085 Euro
Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Dies ermöglicht eine umfassende Versorgung, ohne dass die häuslichen Pflegeleistungen reduziert werden müssen.
Gesellige Tagespflege entlastet Angehörige
Ruhige Nachtpflege mit sicherer Umgebung
Wenn pflegende Angehörige aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend ausfallen, sichert die Verhinderungspflege die häusliche Versorgung. Die Ersatzpflege kann durch andere Angehörige, ehrenamtliche Helfer oder einen professionellen Pflegedienst übernommen werden.
Verhinderungspflege 2025:
Anspruch ab Pflegegrad 2
Leistungsbetrag: 1.685 Euro pro Jahr
Dauer: bis zu 6 Wochen
Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt
Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende stationäre Versorgung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands.
Kurzzeitpflege 2025:
Anspruch ab Pflegegrad 2
Leistungsbetrag: 1.854 Euro pro Jahr
Dauer: bis zu 8 Wochen
Wichtige Neuerung ab 1. Juli 2025: Die Leistungsbeträge von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst. Dieser kann flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden, je nach individuellem Bedarf. Zudem entfällt die bisher erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit für die erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungspflege.
Besonderheit für Pflegegrade 4 und 5: Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten diese Verbesserungen bereits seit dem 1. Januar 2024.
Verhinderungspflege schafft Freiräume
Kurzzeitpflege nach Klinikaufenthalt
Der Entlastungsbetrag steht allen pflegebedürftigen Menschen zu, die zu Hause versorgt werden – unabhängig vom Pflegegrad. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt dieser Betrag 131 Euro monatlich (zuvor 125 Euro). Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Unterstützungsleistungen verwendet werden:
Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Nachbarschaftshilfe, Alltagsbegleiter)
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Betreuungsgruppen und Bewegungsangebote
Tages- und Nachtpflege (zusätzlich zu den regulären Leistungen)
Kurzzeitpflege (insbesondere für Unterkunfts- und Verpflegungskosten)
Bei Pflegegrad 1: auch für ambulante Pflegeleistungen
Der Entlastungsbetrag wird nach dem Kostenerstattungsprinzip ausgezahlt: Versicherte bezahlen die Leistungen zunächst selbst und reichen dann die Rechnungen bei der Pflegekasse ein. Viele Anbieter können auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn eine Abtretungserklärung vorliegt.
Umwandlung von Pflegesachleistungen: Reicht der Entlastungsbetrag nicht aus, können bis zu 40 Prozent der nicht genutzten Pflegesachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Hierfür ist ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich.
Praktische Hilfe im Alltag nutzen
Haushaltsnahe Dienste sinnvoll einsetzen
Wenn eine häusliche Versorgung nicht mehr möglich ist und die pflegebedürftige Person in ein Pflegeheim ziehen muss, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für die pflegerische Versorgung, Betreuung und medizinische Behandlungspflege.
Leistungen bei vollstationärer Pflege 2025 (monatlich):
Pflegegrad 1: 131 Euro
Pflegegrad 2: 805 Euro
Pflegegrad 3: 1.319 Euro
Pflegegrad 4: 1.855 Euro
Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Zusätzlich zu diesen Leistungsbeträgen erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe des Zuschlags steigt mit der Dauer des Pflegeheimaufenthalts:
Im ersten Jahr (bis 12 Monate): 15 Prozent
Im zweiten Jahr (13 bis 24 Monate): 30 Prozent
Im dritten Jahr (25 bis 36 Monate): 50 Prozent
Ab dem vierten Jahr (mehr als 36 Monate): 75 Prozent
Der Zuschlag wird direkt zwischen Pflegeeinrichtung und Pflegekasse abgerechnet und reduziert somit den vom Bewohner zu zahlenden Eigenanteil. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen weiterhin selbst getragen werden.
Moderne Pflegeeinrichtung mit persönlicher Betreuung
Wohnen im Heim: Geborgenheit und Komfort
Die BKK DürkoppAdler unterstützt pflegebedürftige Menschen mit verschiedenen Hilfsmitteln, die die häusliche Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit fördern.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Für Verbrauchsartikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mundschutz und Bettschutzeinlagen übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 Euro monatlich. Diese können über zugelassene Lieferanten bezogen werden, die oft direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Technische Pflegehilfsmittel: Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle, Notrufsysteme oder Lagerungshilfen können kostenlos ausgeliehen oder mit einem Eigenanteil erworben werden. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und eine ärztliche Verordnung für technische Hilfsmittel.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Die Pflegekasse bezuschusst bauliche Anpassungen im Wohnbereich mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (Stand 2025). Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:
Installation eines Treppenlifts
Einbau einer bodengleichen Dusche
Verbreiterung von Türen
Entfernung von Türschwellen
Anbringung von Haltegriffen und Handläufen
Anpassung der Beleuchtung
Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder die selbstständige Lebensführung fördert. Der Antrag sollte vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im gleichen Haushalt, kann der Zuschuss bis zu 16.720 Euro betragen.
Wohngruppenzuschlag: Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe mit mindestens drei und höchstens zwölf Personen leben, erhalten einen monatlichen Zuschlag von 224 Euro zur Finanzierung einer Organisationskraft.
Bodengleiche Dusche erhöht Sicherheit
Treppenlift erleichtert Mobilität
Die Beantragung von Pflegeleistungen bei der BKK DürkoppAdler erfolgt in mehreren Schritten. Eine schnellstmögliche Bearbeitung ist gewährleistet, wenn Sie sich für eine telefonische Antragstellung bei der Pflegekasse melden.
Schritt 1: Antrag stellen
Kontaktieren Sie die Pflegekasse telefonisch unter 0521/557847-0 oder schriftlich per E-Mail an info@bkk-da.de. Bereits ein einfacher Anruf oder eine formlose schriftliche Mitteilung mit dem Wunsch nach Pflegeleistungen wird als Antrag gewertet. Der Tag des Antrags ist entscheidend, da Leistungen rückwirkend ab diesem Datum gewährt werden.
Schritt 2: Formular ausfüllen
Nach dem Erstkontakt erhalten Sie ein ausführliches Antragsformular, das Sie ausfüllen und unterschrieben zurücksenden. Das Formular ist auf der Webseite der BKK DürkoppAdler als Download verfügbar oder wird Ihnen per Post zugeschickt.
Schritt 3: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Ein qualifizierter Gutachter vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch oder eine telefonische Begutachtung. Die Begutachtung erfolgt innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang, in besonderen Fällen (z.B. im Krankenhaus oder in Palliativsituation) auch schneller.
Der Gutachter prüft die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen:
Mobilität: Kann sich die Person fortbewegen und die Körperhaltung ändern?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich die Person zeitlich und örtlich orientieren?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie häufig benötigt die Person Hilfe bei psychischen Problemen?
Selbstversorgung: Wie selbstständig ist die Person bei Körperpflege, Essen und Trinken?
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen: Welche Unterstützung wird bei Medikamentengabe oder Behandlungen benötigt?
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann die Person den Tagesablauf gestalten und Kontakte pflegen?
Wichtiger Tipp: Bereiten Sie sich gut auf die Begutachtung vor. Legen Sie alle relevanten Unterlagen bereit (Arztberichte, Medikamentenplan, Pflegedokumentation) und bitten Sie Angehörige oder Pflegepersonen, bei dem Termin anwesend zu sein. Beschreiben Sie den Pflegebedarf realistisch – übertreiben Sie nicht, aber verharmlosen Sie auch nichts.
Schritt 4: Pflegegrad-Bescheid
Die Pflegekasse entscheidet auf Basis des Gutachtens über den Pflegegrad. Den Bescheid erhalten Sie in der Regel innerhalb von 5 Wochen nach Antragstellung. Bei Bewilligung erhalten Sie rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung Leistungen.
Antrag schnell telefonisch stellen
Begutachtung unterstützt faire Einstufung
Wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheides Widerspruch einlegen. Prüfen Sie zunächst das beigefügte Gutachten des Medizinischen Dienstes genau:
Wurden alle Einschränkungen berücksichtigt?
Spiegelt das Gutachten die tatsächliche Pflegesituation wider?
War die pflegebedürftige Person am Tag der Begutachtung ungewöhnlich fit?
Hat sich der Gesundheitszustand seit der Begutachtung verschlechtert?
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte ausführlich begründet werden. Fordern Sie bei Bedarf das vollständige Gutachten an, falls es nicht bereits dem Bescheid beiliegt. Fügen Sie Ihrem Widerspruch unterstützende Dokumente bei, wie ärztliche Stellungnahmen, Pflegedokumentationen oder Berichte von Therapeuten.
Wichtig: Der Widerspruch ist bei der Pflegekasse einzulegen, nicht beim Medizinischen Dienst. Versenden Sie ihn per Einschreiben mit Rückschein, um den Nachweis über die fristgerechte Einreichung zu haben.
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden, sind ab Pflegegrad 2 zur regelmäßigen Teilnahme an einem Beratungseinsatz verpflichtet. Diese Beratung dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und soll pflegende Angehörige unterstützen.
Häufigkeit der Beratungseinsätze:
Pflegegrad 1: freiwillig, halbjährlich
Pflegegrad 2 und 3: verpflichtend, halbjährlich (2x pro Jahr)
Pflegegrad 4 und 5: verpflichtend, vierteljährlich (4x pro Jahr)
Der Beratungseinsatz wird von qualifizierten Pflegefachkräften eines zugelassenen Pflegedienstes oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig. Der erste Beratungsbesuch muss in der häuslichen Umgebung stattfinden, weitere Termine können auch per Videoberatung durchgeführt werden.
Inhalte des Beratungseinsatzes:
Einschätzung der aktuellen Pflegesituation
Beratung zu pflegerischen Maßnahmen und Hilfsmitteln
Hinweise auf weiterführende Unterstützungsangebote
Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
Schulung im Umgang mit Pflegehilfsmitteln
Wichtig: Wird der Beratungseinsatz ohne wichtigen Grund nicht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen. Die Pflegekasse erinnert Versicherte rechtzeitig an fällige Beratungstermine.
Qualität sichern durch Beratung
Praktisch: Beratung auch per Video
Die Pflege von Angehörigen bedeutet oft eine Einschränkung der eigenen Berufstätigkeit. Damit pflegende Angehörige keine Nachteile bei ihrer Altersvorsorge erleiden, zahlt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Voraussetzungen für Rentenbeiträge:
Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2
Die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig
Die Pflege umfasst mindestens 10 Stunden pro Woche
Die Pflege verteilt sich auf mindestens 2 Tage pro Woche
Die Pflege findet in häuslicher Umgebung statt
Die Pflegeperson arbeitet nicht mehr als 30 Stunden pro Woche
Die Pflegeperson bezieht noch keine Vollrente wegen Alters
Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und dem zeitlichen Umfang der Pflege. Bei Pflegegrad 5 und Vollzeitpflege (mehr als 40 Stunden pro Woche) kann die Pflegekasse monatlich bis zu 696,57 Euro in die Rentenversicherung einzahlen (Stand 2025).
Additionspflege und Mehrfachpflege: Pflegen Sie mehrere Personen, können die Pflegezeiten addiert werden. Bei gemeinsamer Pflege durch mehrere Personen muss jedoch jede Person einzeln die Mindestvoraussetzungen erfüllen.
Die Pflegekasse meldet pflegende Angehörige automatisch bei der Rentenversicherung an, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.
Rentenansprüche für Pflegende sichern
Alle Versicherten, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten oder beantragt haben, haben Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Die Beratung ist kostenlos und kann telefonisch, persönlich in der Geschäftsstelle oder als Hausbesuch erfolgen.
Inhalte der Pflegeberatung:
Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs
Erstellung eines persönlichen Versorgungsplans
Information über verfügbare Leistungen und Angebote
Vernetzung mit Leistungserbringern und Dienstleistern
Unterstützung bei der Antragstellung
Beratung zu Entlastungsangeboten für Angehörige
In Nordrhein-Westfalen stehen zudem Pflegestützpunkte zur Verfügung, in denen Mitarbeiter der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe und der Sozialhilfeträger zusammenarbeiten. Dort erhalten Ratsuchende alle wichtigen Informationen aus einer Hand.
Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. gratis nach Hause – mit Pflegegrad.
Jetzt Pflegebox beantragen
Die BKK DürkoppAdler bietet kostenlose Pflegekurse nach § 45 SGB XI für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen an. In diesen Kursen werden praktische Pflegefertigkeiten vermittelt und wichtige Informationen zur Pflegeorganisation gegeben.
Themen der Pflegekurse:
Grundlagen der Körperpflege und Mobilisation
Rückengerechte Pflege
Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
Umgang mit Inkontinenz
Demenzgerechte Kommunikation
Nutzung von Pflegehilfsmitteln
Sturzprophylaxe
Rechtliche und finanzielle Aspekte der Pflege
Die Kurse werden von qualifizierten Pflegefachkräften geleitet und finden als Gruppenkurse oder individuelle Schulungen im häuslichen Umfeld statt. Informationen zu aktuellen Kursangeboten erhalten Sie bei der Pflegekasse.
Neben den Pflegeleistungen bietet die BKK DürkoppAdler ihren Versicherten zahlreiche Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen:
Osteopathie: Bis zu 160 Euro pro Jahr für maximal 4 osteopathische Behandlungen (je 40 Euro). Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und die Behandlung durch einen qualifizierten Osteopathen.
Professionelle Zahnreinigung: Zuschuss von bis zu 50 Euro jährlich für die professionelle Zahnreinigung. Die Leistung wird zudem im Bonusprogramm ViDAplus berücksichtigt.
Präventionskurse und Online-Fitness: Bis zu 200 Euro pro Jahr für zertifizierte Präventionskurse, darunter auch Online-Fitness-Kurse (maximal 100 Euro pro Kurs, bis zu 2 Kurse jährlich bei mindestens 80% Teilnahme).
Sportmedizinische Untersuchungen: Erstattung von bis zu 70 Euro jährlich bei ärztlicher Verordnung und Durchführung durch einen Sportmediziner.
Hautkrebsscreening: Bereits ab 15 Jahren bei Vertragsärzten oder Zuschuss von 30 Euro jährlich für Vorsorge außerhalb von Nordrhein-Westfalen.
Zuschüsse für Osteopathie nutzen
Die BKK DürkoppAdler bietet ihren Versicherten umfangreiche digitale Services. Über die Online-Geschäftsstelle und die BKK_DA App können Sie:
Anträge und Formulare herunterladen
Bescheinigungen anfordern
Rechnungen einreichen
Dokumente hochladen
Sicher mit der Krankenkasse kommunizieren
Ihren Versicherungsstatus einsehen
Alle wichtigen Formulare rund um die Pflege sind auf der Webseite verfügbar, darunter:
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Antrag auf Kurzzeitpflege
Antrag auf Verhinderungspflege
Vollmacht für die Pflegeversicherung
Antrag auf Pflegehilfsmittel
Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Für eine schnelle Bearbeitung empfiehlt die BKK DürkoppAdler die telefonische Antragstellung unter 0521/557847-0.
Rechnungen einfach digital einreichen
Die BKK DürkoppAdler ist eine traditionsreiche Betriebskrankenkasse mit über 150-jähriger Erfahrung, die ausschließlich in Nordrhein-Westfalen geöffnet ist. Mit rund 18.000 Versicherten und einem engagierten Team in Bielefeld bietet sie persönliche Betreuung und ein umfassendes Leistungspaket.
Zentrale Kontaktdaten:
Telefon: 0521/557847-0
E-Mail: info@bkk-da.de
Adresse: Stieghorster Str. 66, 33605 Bielefeld
Geschäftszeiten: Mo-Mi 8:30-16:00, Do 8:30-17:00, Fr 8:30-14:00 Uhr
Beiträge 2025:
Krankenversicherung: 18,48% (14,6% + 3,88% Zusatzbeitrag)
Pflegeversicherung: 3,6% bzw. 4,2% für Kinderlose
Wichtigste Pflegeleistungen 2025:
Pflegegeld: 347 bis 990 Euro monatlich (Pflegegrad 2-5)
Pflegesachleistungen: 796 bis 2.299 Euro monatlich
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro gemeinsam pro Jahr (ab 1.7.2025)
Tages- und Nachtpflege: 721 bis 2.085 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich
Antragstellung: Kontaktieren Sie die Pflegekasse telefonisch oder schriftlich. Die Bearbeitung erfolgt zeitnah, und nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erhalten Sie innerhalb von 5 Wochen Ihren Bescheid. Leistungen werden rückwirkend ab Antragsdatum gewährt.
Besondere Unterstützung:
Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige
Kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse
Beratungseinsätze zur Qualitätssicherung
Online-Geschäftsstelle und App für digitale Services
Umfangreiche Zusatzleistungen wie Osteopathie und Zahnreinigung
Die BKK DürkoppAdler zeichnet sich durch ihre regionale Verbundenheit, persönliche Betreuung und langjährige Erfahrung aus. Versicherte profitieren von einem starken Netzwerk regionaler Leistungserbringer und einer zuverlässigen, kompetenten Begleitung in allen Pflegesituationen.
Antworten zur BKK DürkoppAdler