Die BKK EUREGIO ist eine gesetzliche Betriebskrankenkasse mit Sitz in Heinsberg, die seit über 125 Jahren im Gesundheitswesen tätig ist. Als regionale Krankenkasse betreut sie aktuell rund 79.325 Versicherte (Stand Januar 2025) in Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Die Pflegekasse der BKK EUREGIO übernimmt für ihre Versicherten alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen und bietet darüber hinaus verschiedene Zusatzleistungen an, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen den Alltag erleichtern sollen.
Für Versicherte, die einen Pflegegrad beantragen möchten oder bereits pflegebedürftig sind, ist die Pflegekasse der BKK EUREGIO der zentrale Ansprechpartner. Sie übernimmt die Bearbeitung von Pflegeanträgen, koordiniert die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und zahlt die bewilligten Pflegeleistungen aus. Die Pflegekasse arbeitet dabei eng mit ambulanten Pflegediensten, stationären Pflegeeinrichtungen und anderen Leistungserbringern zusammen, um eine optimale Versorgung der Pflegebedürftigen sicherzustellen.
Individuelle Beratung zur Pflegeversicherung
Antrag einfach und gut vorbereitet ausfüllen
Die Wurzeln der BKK EUREGIO reichen bis ins Jahr 1896 zurück, als sie als Krankenkasse für die Beschäftigten der Firmen Dr. Max Fremery & Co. und Vereinigte Glanzstoff-Fabriken gegründet wurde. Über mehr als ein Jahrhundert hinweg firmierte die Krankenkasse unter verschiedenen Namen, die jeweils die Umstrukturierungen des Trägerunternehmens widerspiegelten. Von der Betriebskrankenkasse Vereinigte Glanzstoff-Fabriken AG über die Betriebskrankenkasse Enka AG bis zur Betriebskrankenkasse Akzo Nobel Faser AG begleitete die Kasse die industrielle Entwicklung der Region.
Ein entscheidender Wendepunkt kam am 1. April 1998, als die Kasse sich für alle Versicherten in der Region Nordrhein öffnete und nicht mehr nur Betriebsangehörige versicherte. Diese Öffnung wurde später auf ganz Nordrhein-Westfalen und die Hansestadt Hamburg ausgeweitet. Am 1. Juli 2003 erfolgte schließlich die Umbenennung in BKK EUREGIO, um die grenzüberschreitende Lage der Region nahe Belgien und den Niederlanden zu verdeutlichen und die Unabhängigkeit von einzelnen Unternehmen zu unterstreichen. Heute versteht sich die BKK EUREGIO als Premiumkasse für den anspruchsvollen, preis- und leistungsbewussten Versicherten.
Tradition mit industriellen Wurzeln
Heute moderne, serviceorientierte Kasse
Die zentrale Geschäftsstelle der BKK EUREGIO befindet sich in Heinsberg-Oberbruch. Versicherte und Angehörige können die Pflegekasse auf verschiedenen Wegen kontaktieren:
Postanschrift: BKK EUREGIO, Boos-Fremery-Str. 66, 52525 Heinsberg
Telefon: 02452 9016-0 (allgemeine Kundenberatung)
Telefax: 02452 9016-259
E-Mail: info@bkk-euregio.de
Website: www.bkk-euregio.de
Die Servicezeiten der BKK EUREGIO sind:
Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Für Versicherte, die Unterstützung bei der Antragstellung oder Fragen zu ihren Pflegeleistungen haben, empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme während der Servicezeiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekasse beraten persönlich und individuell zu allen Fragen rund um die Pflegeversicherung. Alternativ können Anträge und Unterlagen auch per Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden.
Schnelle Hilfe am Telefon
Persönliche Beratung vor Ort
Der erste Schritt zur Inanspruchnahme von Pflegeleistungen ist die Beantragung eines Pflegegrades. Dieser Antrag kann formlos gestellt werden, die BKK EUREGIO stellt aber auch ein spezielles Formular zur Verfügung, das den Prozess erleichtert. Das Formular Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung kann im Download-Center der BKK EUREGIO heruntergeladen oder direkt online ausgefüllt werden.
Der Antragsprozess gestaltet sich wie folgt:
1. Antragstellung: Versicherte oder ihre Angehörigen stellen einen formlosen Antrag bei der BKK EUREGIO. Dies kann telefonisch unter der Nummer 02452 9016-0, schriftlich per Post an die oben genannte Adresse oder per E-Mail an info@bkk-euregio.de erfolgen. Im Antrag sollten die persönlichen Daten des Versicherten sowie eine kurze Beschreibung der Pflegesituation enthalten sein.
2. Begutachtung durch den MDK: Nach Eingang des Antrags beauftragt die BKK EUREGIO den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Erstellung eines Gutachtens. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt dabei 25 Arbeitstage. In besonderen Fällen, etwa bei einem Krankenhausaufenthalt oder bei palliativer Versorgung, gelten verkürzte Fristen von fünf Arbeitstagen. Der MDK meldet sich rechtzeitig mit einem Terminvorschlag für die Begutachtung.
3. Hausbesuch des Gutachters: Die Begutachtung findet in der Regel im häuslichen Umfeld des Antragstellers statt, um die tatsächliche Pflegesituation realistisch einschätzen zu können. Der Gutachter überprüft anhand eines standardisierten Verfahrens verschiedene Bereiche wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Es ist sinnvoll, wenn pflegende Angehörige oder Mitarbeiter eines Pflegedienstes beim Termin anwesend sind.
4. Bescheid der Pflegekasse: Nach der Begutachtung erstellt der MDK ein Gutachten, das als Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse dient. Die BKK EUREGIO teilt dem Versicherten schriftlich mit, welcher Pflegegrad bewilligt wurde und welche Leistungen ihm zustehen. Dem Bescheid ist in der Regel auch das vollständige Gutachten des MDK beigefügt.
Zur Vorbereitung auf die Begutachtung sollten Versicherte relevante Unterlagen wie Arztberichte, Medikationspläne, Pflegeprotokolle und Berichte von Therapeuten in Kopie bereithalten. Diese Dokumente helfen dem Gutachter, sich ein umfassendes Bild von der Pflegesituation zu machen.
Den Pflegeantrag gemeinsam ausfüllen
Das Pflegesystem in Deutschland arbeitet seit 2017 mit fünf Pflegegraden, die den Grad der Selbstständigkeit und die Schwere der Beeinträchtigungen widerspiegeln. Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems, bei dem verschiedene Lebensbereiche bewertet werden:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab 12,5 Punkte)
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab 27 Punkte)
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab 47,5 Punkte)
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab 70 Punkte)
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 Punkte)
Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen, die die Pflegekasse der BKK EUREGIO übernimmt. Während bei Pflegegrad 1 vor allem niedrigschwellige Unterstützungsleistungen im Vordergrund stehen, haben Versicherte ab Pflegegrad 2 Anspruch auf umfassendere Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
Für die häusliche Pflege stehen Versicherten mit Pflegegrad 2 bis 5 zwei grundlegende Leistungsarten zur Verfügung: das Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen und die Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflegedienste. Zum 1. Januar 2025 wurden diese Leistungen um 4,5 Prozent erhöht.
Pflegegeld monatlich (ab 1. Januar 2025):
Pflegegrad 2: 347 Euro
Pflegegrad 3: 599 Euro
Pflegegrad 4: 800 Euro
Pflegegrad 5: 990 Euro
Das Pflegegeld erhalten Versicherte, wenn sie durch Angehörige, Freunde oder andere nicht professionelle Pflegepersonen betreut werden. Die BKK EUREGIO überweist das Pflegegeld monatlich direkt an den Versicherten, der frei darüber verfügen kann. In der Regel wird das Geld als finanzielle Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben. Das Pflegegeld kann auch zur Bezahlung von Betreuungskräften aus dem Ausland im Rahmen der 24-Stunden-Pflege verwendet werden.
Pflegesachleistungen monatlich (ab 1. Januar 2025):
Pflegegrad 2: 796 Euro
Pflegegrad 3: 1.497 Euro
Pflegegrad 4: 1.859 Euro
Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Die Pflegesachleistungen kommen zum Einsatz, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege und Betreuung zu Hause übernimmt. Der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen direkt mit der BKK EUREGIO ab. Versicherte erhalten keine direkte Auszahlung, sondern die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zur Höhe des jeweiligen Höchstbetrags.
Kombinationsleistung: Versicherte müssen sich nicht für eine der beiden Leistungsarten entscheiden, sondern können diese auch kombinieren. Bei der Kombinationsleistung werden anteilig sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld in Anspruch genommen. Das Pflegegeld verringert sich dabei prozentual um den Anteil der genutzten Pflegesachleistungen. Wenn beispielsweise 60 Prozent der Pflegesachleistungen ausgeschöpft werden, stehen noch 40 Prozent des Pflegegeldes zur Verfügung.
Pflege durch Angehörige mit Pflegegeld
Professionelle Hilfe durch Pflegedienst
Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist oder nicht ausreicht, haben Versicherte der BKK EUREGIO Anspruch auf vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Die Pflegekasse übernimmt dabei einen pauschalen monatlichen Betrag, der sich nach dem Pflegegrad richtet.
Leistungen für vollstationäre Pflege monatlich (ab 1. Januar 2025):
Pflegegrad 1: 131 Euro
Pflegegrad 2: 805 Euro
Pflegegrad 3: 1.319 Euro
Pflegegrad 4: 1.855 Euro
Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Diese Beträge decken die pflegerische Versorgung, Betreuungsleistungen und die medizinische Behandlungspflege ab. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen die Bewohner selbst tragen. Dieser einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) variiert je nach Pflegeheim und Region erheblich und kann mehrere hundert bis über tausend Euro monatlich betragen.
Leistungszuschlag zum Eigenanteil: Seit dem 1. Januar 2022 erhalten Bewohner von Pflegeheimen einen prozentualen Zuschuss zu ihrem pflegebedingten Eigenanteil, der sich nach der Dauer des Aufenthalts staffelt:
Bis 12 Monate: 15 Prozent des Eigenanteils
Mehr als 12 Monate: 30 Prozent des Eigenanteils
Mehr als 24 Monate: 50 Prozent des Eigenanteils
Mehr als 36 Monate: 75 Prozent des Eigenanteils
Dieser Zuschlag soll die finanzielle Belastung für Heimbewohner reduzieren, die über längere Zeit in einer stationären Einrichtung leben. Die BKK EUREGIO zahlt den Zuschlag automatisch an das Pflegeheim, das den Betrag mit dem Eigenanteil verrechnet.
Rundum-Versorgung im Pflegeheim
Komfortables Zimmer für mehr Wohlbefinden
Für besondere Pflegesituationen stehen zwei wichtige Leistungsarten zur Verfügung, die pflegende Angehörige entlasten und Versorgungslücken schließen können.
Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege für maximal acht Wochen pro Jahr. Sie kommt zum Einsatz, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einer vorübergehenden Verschlechterung des Gesundheitszustands oder wenn die pflegende Person selbst erkrankt ist. Die BKK EUREGIO übernimmt für die Kurzzeitpflege bis zu 1.854 Euro jährlich (Stand 2025). Dieser Betrag kann um bis zu 1.685 Euro aus nicht genutzter Verhinderungspflege aufgestockt werden, sodass maximal 3.539 Euro zur Verfügung stehen.
Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege greift, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist. In diesem Fall übernimmt eine Ersatzpflegeperson die Betreuung zu Hause. Die BKK EUREGIO zahlt für die Verhinderungspflege bis zu 1.685 Euro pro Jahr für maximal sechs Wochen. Auch hier ist eine Aufstockung durch nicht genutzte Kurzzeitpflege möglich, sodass bis zu 2.418 Euro jährlich zur Verfügung stehen können.
Für die Beantragung der Verhinderungspflege stellt die BKK EUREGIO ein spezielles Formular bereit, in dem die Ersatzpflegeperson, der Zeitraum und die Kosten dokumentiert werden müssen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel nachträglich durch Einreichen der entsprechenden Nachweise.
Kurzzeitpflege überbrückt Pflegesituationen
Verhinderungspflege schenkt Angehörigen Pausen
Die teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege bietet eine wertvolle Ergänzung zur häuslichen Pflege. Dabei verbringt die pflegebedürftige Person nur einen Teil des Tages in einer Pflegeeinrichtung und wird ansonsten zu Hause betreut. Dies ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Entlastung und bietet den Pflegebedürftigen soziale Kontakte und professionelle Betreuung.
Leistungen für Tages- und Nachtpflege monatlich (ab 1. Januar 2025):
Pflegegrad 2: 721 Euro
Pflegegrad 3: 1.357 Euro
Pflegegrad 4: 1.685 Euro
Pflegegrad 5: 2.085 Euro
Ein großer Vorteil der Tages- und Nachtpflege ist, dass diese Leistungen zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden können, ohne dass sich diese gegenseitig kürzen. Versicherte können also die volle Höhe der jeweiligen Leistungen nutzen, was die Kombinationsmöglichkeiten deutlich verbessert.
Tagespflege bietet Gemeinschaft und Aktivität
Nachtpflege sorgt für Sicherheit
Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich (Stand 2025). Dieser Betrag dient der Entlastung pflegender Angehöriger und der Förderung der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person.
Der Entlastungsbetrag kann verwendet werden für:
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Leistungen ambulanter Pflegedienste (bei Pflegegrad 1 ohne Einschränkung, ab Pflegegrad 2 nur für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, nicht für körperbezogene Selbstversorgung)
Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht, wie Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen
Die Abrechnung des Entlastungsbetrags erfolgt im Erstattungsverfahren. Das bedeutet, dass Versicherte die Rechnungen zunächst selbst bezahlen und diese dann bei der BKK EUREGIO zur Erstattung einreichen müssen. Nicht ausgeschöpfte Beträge können ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden, verfallen aber nach dieser Frist.
Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u. mehr – bequem geliefert. Kostenübernahme bis 40 € durch die Pflegekasse.
Kostenlose Pflegebox beantragen
Für alle Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, übernimmt die BKK EUREGIO die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro monatlich (Stand 2025). Zu diesen Hilfsmitteln gehören:
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Mundschutz und FFP2-Masken
Bettschutzeinlagen (Einmalprodukte)
Schutzschürzen
Die Pflegehilfsmittel können entweder in der Apotheke erworben oder über spezialisierte Versandanbieter bezogen werden. Viele Anbieter bieten Pflegehilfsmittel-Boxen an, die monatlich nach Hause geliefert werden und direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Versicherte müssen in diesem Fall keine Kosten vorlegen.
Wichtige Verbrauchsmaterialien für die Pflege
Um den Verbleib in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen und die Pflege zu erleichtern, übernimmt die BKK EUREGIO Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und technische Hilfsmittel.
Wohnraumanpassung: Für bauliche Veränderungen, die das Wohnumfeld an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person anpassen, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (Stand 2025). Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:
Einbau einer bodengleichen Dusche
Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzer
Installation von Treppenliften oder Rampen
Höhenanpassung von Sanitärobjekten
Einbau von Haltegriffen und Stützvorrichtungen
Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss mehrfach gewährt werden, maximal jedoch 16.720 Euro pro Maßnahme (bei vier oder mehr Pflegebedürftigen). Der Antrag sollte vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden.
Technische Pflegehilfsmittel: Hilfsmittel wie Pflegebetten, Lagerungshilfen, Rollstühle, Toilettensitzerhöhungen oder Badewannenlifter werden von der Pflegekasse leihweise zur Verfügung gestellt oder bezuschusst. Eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel, kann anfallen. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe entfällt die Zuzahlung.
Barrierefreies Bad erleichtert den Alltag
Die BKK EUREGIO bietet verschiedene Beratungsleistungen an, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu unterstützen.
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Alle Versicherten haben Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung, die individuell auf die Pflegesituation zugeschnitten ist. Die Beratung informiert über verfügbare Leistungen, Unterstützungsangebote und hilft bei der Organisation der Pflege. Die Pflegeberatung kann telefonisch, persönlich oder im Hausbesuch erfolgen und ist für Versicherte kostenfrei.
Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI: Wer Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch eine qualifizierte Pflegefachkraft durchführen zu lassen. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich einmal (verpflichtend)
Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich einmal (verpflichtend)
Pflegegrad 1: Halbjährlich einmal (freiwillig)
Der Beratungseinsatz dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und gibt pflegenden Angehörigen praktische Tipps und Hilfestellungen. Die Kosten übernimmt die BKK EUREGIO vollständig.
Pflegekurse für Angehörige: Die Pflegekasse bietet kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen an. In diesen Kursen werden grundlegende pflegerische Fähigkeiten vermittelt, etwa zu den Themen Körperpflege, Mobilisation, Ernährung oder Umgang mit Demenz. Die Kurse können als Präsenzveranstaltungen oder online durchgeführt werden und helfen, körperliche und seelische Belastungen zu reduzieren.
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Praktische Pflegekurse auch online
Wer eine angehörige Person pflegt, wird von der Pflegekasse sozial abgesichert. Die BKK EUREGIO zahlt für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Beiträge zur Rentenversicherung, Unfallversicherung und unter bestimmten Voraussetzungen zur Arbeitslosenversicherung.
Rentenversicherung: Wer eine oder mehrere Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pflegt und dabei nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, erhält Rentenversicherungsbeiträge von der Pflegekasse. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und der Leistungsart. Die monatlichen Beiträge liegen zwischen 131,65 Euro und 696,57 Euro, was einem monatlichen Rentenanspruch von etwa 6,61 Euro bis 34,99 Euro pro Pflegejahr entspricht (Stand 2025).
Unfallversicherung: Pflegepersonen sind während der Pflegetätigkeit und auf den direkten Wegen zur pflegebedürftigen Person beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Dies umfasst alle pflegerischen Tätigkeiten sowie Hilfen bei der Haushaltsführung.
Arbeitslosenversicherung: Wer den Beruf aufgibt oder unterbricht, um eine angehörige Person zu pflegen, für den zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung ist, dass unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bestand oder ein Anspruch auf Arbeitslosengeld vorlag.
Die BKK EUREGIO stellt im Download-Center auf ihrer Website verschiedene Formulare zur Verfügung, die für die Beantragung und Abrechnung von Pflegeleistungen benötigt werden:
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung: Dieses Formular ist das zentrale Dokument für die Beantragung eines Pflegegrades, für Höherstufungsanträge oder für Änderungen in der Versorgung. Es enthält Abschnitte für die persönlichen Daten, die gewünschte Leistungsart (Geld-, Sach- oder Kombinationsleistungen), Angaben zu pflegenden Personen oder Pflegediensten sowie für vollstationäre oder teilstationäre Pflege.
Antrag auf Verhinderungspflege und Abrechnungsbogen: Für die nachträgliche Erstattung von Kosten bei Verhinderungspflege muss dieses Formular ausgefüllt werden. Es dokumentiert den Zeitraum der Verhinderung, die Ersatzpflegeperson, die Einsatzzeiten und die vereinbarte Vergütung. Die Ersatzpflegeperson muss die Angaben mit ihrer Unterschrift bestätigen.
Weitere Formulare: Im Download-Center finden sich zusätzlich Formulare für die Familienversicherung, für Mitgliedschaftsanträge und für verschiedene weitere Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. Alle Formulare können als PDF-Datei heruntergeladen und ausgefüllt werden.
Die ausgefüllten Formulare können per Post an die Postfachadresse (Postfach 1320, 52517 Heinsberg), per Fax (02452 9016-259) oder per E-Mail (info@bkk-euregio.de) eingereicht werden. Bei Fragen zum Ausfüllen helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekasse gerne telefonisch weiter.
Formulare bequem online finden
Unterlagen einfach per Post einreichen
Wenn Versicherte mit der Entscheidung der BKK EUREGIO nicht einverstanden sind, etwa weil der bewilligte Pflegegrad zu niedrig erscheint oder Leistungen abgelehnt wurden, können sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb eines
Monats nach Zugang des Bescheides bei der Pflegekasse eingehen.
Vorgehen bei Widerspruch:
1. Gutachten prüfen: Zunächst sollte das Gutachten des MDK sorgfältig geprüft werden. Falls es nicht mit dem Bescheid zugeschickt wurde, sollte es umgehend angefordert werden. Wichtig ist zu prüfen, ob alle Einschränkungen und der tatsächliche Hilfebedarf korrekt erfasst wurden.
2. Widerspruch einlegen: Der Widerspruch kann formlos schriftlich erfolgen, sollte aber den Bescheid eindeutig bezeichnen und begründen, warum die Entscheidung als falsch angesehen wird. Es empfiehlt sich, den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um den Zugang nachweisen zu können.
3. Begründung nachreichen: Eine ausführliche Begründung kann auch nachgereicht werden. Hilfreich sind ärztliche Stellungnahmen, Pflegeprotokolle oder Berichte von Pflegediensten, die den höheren Pflegebedarf dokumentieren.
4. Neueinschätzung: Die BKK EUREGIO prüft den Widerspruch und kann eine erneute Begutachtung durch den MDK veranlassen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einige Wochen, kann aber bis zu drei Monate dauern.
5. Widerspruchsbescheid: Die Pflegekasse teilt ihre Entscheidung in einem Widerspruchsbescheid mit. Wird dem Widerspruch stattgegeben, erhält der Versicherte rückwirkend die höheren Leistungen. Wird der Widerspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen. Sozialgerichtsklagen sind für Versicherte kostenfrei.
Es ist ratsam, sich bei einem Widerspruch von einer Pflegeberatungsstelle, einem Sozialverband oder einem Pflegeanwalt unterstützen zu lassen, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.
MDK-Gutachten sorgfältig prüfen
Widerspruch sicher per Einschreiben senden
Über die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen hinaus bietet die BKK EUREGIO einige Zusatzleistungen an, von denen auch pflegebedürftige Versicherte und ihre Angehörigen profitieren können.
Professionelle Zahnreinigung: Die BKK EUREGIO bezuschusst die professionelle Zahnreinigung mit bis zu 50 Euro jährlich für alle Versicherten. Dies ist besonders für pflegebedürftige Menschen wichtig, da die Mundhygiene oft schwerer zu bewältigen ist.
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen: Die Kasse gewährt einen Zuschuss von bis zu 60 Euro pro Jahr für erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, die nicht zum regulären Leistungskatalog gehören. Dazu zählen etwa erweiterte Krebsvorsorge, augenärztliche Vorsorge oder Knochendichtemessungen bei Osteoporose.
Präventionskurse: Die BKK EUREGIO übernimmt die Kosten für bis zu zwei Präventionskurse jährlich mit einer Erstattung von bis zu 200 Euro insgesamt. Kurse zu Themen wie Stressbewältigung, Entspannung oder Bewegung können auch für pflegende Angehörige eine wichtige Entlastung darstellen.
Bonusprogramm: Versicherte können durch die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen oder Gesundheitskursen Bonuspunkte sammeln und sich eine Geldprämie oder Sachleistungen sichern.
Zahngesundheit bleibt wichtig
Der aktuelle Beitragssatz der BKK EUREGIO liegt bei 17,99 Prozent des Bruttoeinkommens (Stand 2025). Davon entfallen 14,6 Prozent auf den allgemeinen Beitragssatz und 3,39 Prozent auf den kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Beitrag paritätisch, also jeweils zur Hälfte.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Kinderlose Versicherte zahlen nun einen Beitragssatz von 4,2 Prozent, während Versicherte mit Kindern je nach Anzahl der Kinder einen reduzierten Satz zahlen.
Die BKK EUREGIO ist für alle Personen geöffnet, die in Nordrhein-Westfalen oder Hamburg ihren Wohn- oder Beschäftigungsort haben. Ein Kassenwechsel ist grundsätzlich nach einer Mindestmitgliedschaft von 12 Monaten möglich, bei einer Beitragserhöhung auch früher mit einem Sonderkündigungsrecht.
Beiträge und Zusatzbeitrag im Blick behalten
Die BKK EUREGIO bietet verschiedene digitale Services an, die die Verwaltung von Pflegeleistungen erleichtern:
BKK Pflege-Finder: Über dieses Online-Tool können Versicherte nach ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen in ihrer Region suchen und diese nach verschiedenen Kriterien filtern.
BKK Gesundheitsportal: Das Portal bietet umfassende Informationen zu Gesundheitsthemen, Pflegeleistungen und Versorgungsangeboten.
Elektronische Patientenakte (ePA): Versicherte können die elektronische Patientenakte nutzen, um medizinische Befunde, Diagnosen und Behandlungsinformationen digital zu speichern und verschiedenen Ärzten zugänglich zu machen.
Online-Formulare: Viele Formulare können direkt online ausgefüllt und an die Pflegekasse übermittelt werden, was die Bearbeitung beschleunigt.
Digitale Services erleichtern den Alltag
ePA bündelt wichtige Gesundheitsdaten
Um die Pflegeleistungen optimal zu nutzen, sollten Versicherte einige praktische Hinweise beachten:
Frühzeitig Pflegegrad beantragen: Je früher ein Pflegegrad beantragt wird, desto schneller stehen Leistungen zur Verfügung. Die Bearbeitung dauert zwar in der Regel nur wenige Wochen, bei hoher Auslastung kann es aber auch länger dauern.
Begutachtung gut vorbereiten: Zur Vorbereitung auf den MDK-Termin sollten alle relevanten medizinischen Unterlagen bereitgelegt und pflegende Angehörige anwesend sein. Ein Pflegetagebuch, das über ein bis zwei Wochen den täglichen Hilfebedarf dokumentiert, kann sehr hilfreich sein.
Kombinationsleistungen prüfen: Oft ist eine Kombination verschiedener Leistungen sinnvoller als nur eine Leistungsart. Die Kombination von Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages-/Nachtpflege und Entlastungsbetrag ermöglicht eine optimale Versorgung.
Entlastungsbetrag ausschöpfen: Viele Versicherte nutzen den Entlastungsbetrag nicht vollständig. Dabei kann dieser für viele praktische Hilfen im Alltag eingesetzt werden, etwa für eine Haushaltshilfe oder einen Begleitservice.
Beratungsangebote nutzen: Die kostenlose Pflegeberatung und die Beratungseinsätze sollten aktiv genutzt werden. Die Experten können wertvolle Tipps zur Pflegeorganisation geben und auf weitere Unterstützungsangebote hinweisen.
Änderungen rechtzeitig melden: Verschlechtert sich der Gesundheitszustand deutlich, sollte zeitnah ein Höherstufungsantrag gestellt werden. Auch Änderungen in der Pflegesituation (etwa der Umzug in ein Pflegeheim) müssen der Pflegekasse mitgeteilt werden.
Fristen beachten: Für Widersprüche, Erstattungsanträge und andere Anliegen gelten bestimmte Fristen. Diese sollten unbedingt eingehalten werden, um Nachteile zu vermeiden.
Gute Vorbereitung spart Zeit
Die BKK EUREGIO ist eine traditionsreiche Betriebskrankenkasse mit Sitz in Heinsberg, die seit 1896 besteht und heute etwa 79.325 Versicherte in Nordrhein-Westfalen und Hamburg betreut. Die Pflegekasse der BKK EUREGIO übernimmt alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen und bietet darüber hinaus verschiedene Zusatzleistungen an.
Zentrale Kontaktdaten:
Adresse: Boos-Fremery-Str. 66, 52525 Heinsberg
Telefon: 02452 9016-0
E-Mail: info@bkk-euregio.de
Servicezeiten: Mo-Do 8:00-16:30 Uhr, Fr 8:00-15:00 Uhr
Wichtigste Pflegeleistungen (Stand 2025):
Pflegegeld monatlich: Je nach Pflegegrad zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5)
Pflegesachleistungen monatlich: Je nach Pflegegrad zwischen 796 Euro (Pflegegrad 2) und 2.299 Euro (Pflegegrad 5)
Vollstationäre Pflege monatlich: Je nach Pflegegrad zwischen 131 Euro (Pflegegrad 1) und 2.096 Euro (Pflegegrad 5), plus gestaffelte Leistungszuschläge zum Eigenanteil
Kurzzeitpflege: Bis zu 1.854 Euro jährlich für maximal acht Wochen
Verhinderungspflege: Bis zu 1.685 Euro jährlich für maximal sechs Wochen
Tages- und Nachtpflege monatlich: Je nach Pflegegrad zwischen 721 Euro (Pflegegrad 2) und 2.085 Euro (Pflegegrad 5)
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich
Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Antragstellung und Begutachtung: Die Beantragung eines Pflegegrades erfolgt formlos oder mit dem bereitgestellten Formular. Die BKK EUREGIO beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung, die innerhalb von 25 Arbeitstagen (in besonderen Fällen innerhalb von fünf Arbeitstagen) erfolgen muss. Nach der Begutachtung erhalten Versicherte einen schriftlichen Bescheid über den bewilligten Pflegegrad.
Beratung und Unterstützung: Die BKK EUREGIO bietet kostenlose Pflegeberatung, verpflichtende Beratungseinsätze für Pflegegeldempfänger und kostenlose Pflegekurse für Angehörige an. Zudem sind pflegende Angehörige über die Pflegekasse renten-, unfall- und arbeitslosenversichert.
Widerspruchsrecht: Versicherte können innerhalb eines Monats Widerspruch gegen Bescheide der Pflegekasse einlegen, wenn sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Der Widerspruch sollte gut begründet und mit ärztlichen Unterlagen belegt werden.
Zusatzleistungen: Die BKK EUREGIO bietet über die Pflichtleistungen hinaus Zuschüsse für professionelle Zahnreinigung, zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen und Präventionskurse.
Die BKK EUREGIO versteht sich als serviceorientierte Premiumkasse, die ihre Versicherten persönlich und ohne lange Umwege betreut. Für Fragen zu Pflegeleistungen, zur Antragstellung oder zu individuellen Pflegesituationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Servicezeiten telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Alle Formulare und weiterführende Informationen finden Versicherte im Download-Center auf der Website der BKK EUREGIO.
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