Die BKK Freudenberg ist eine Betriebskrankenkasse mit Sitz in Weinheim, die ihren Versicherten umfassende Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bietet. Mit 44.843 Versicherten (Stand Juli 2025) hat sich die Kasse auf die Betreuung von Beschäftigten und deren Familienmitgliedern spezialisiert. Die angegliederte Pflegekasse der BKK Freudenberg sichert ihre Mitglieder gegen die finanziellen Risiken im Falle der Pflegebedürftigkeit ab und bietet dabei nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, sondern darüber hinaus auch zahlreiche Zusatzangebote.
Für Senioren und deren Angehörige ist es besonders wichtig, einen Überblick über die verfügbaren Pflegeleistungen zu haben und zu wissen, wie diese beantragt werden können. Die BKK Freudenberg legt dabei großen Wert auf persönliche Beratung und individuelle Betreuung. Versicherte können auf verschiedenen Wegen Kontakt aufnehmen und erhalten Unterstützung bei allen Fragen rund um die Pflege.
Die BKK Freudenberg ist als Betriebskrankenkasse für Versicherte in mehreren Bundesländern geöffnet. Eine Mitgliedschaft ist möglich in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Der aktuelle Beitragssatz liegt bei 17,09 Prozent, wobei der Zusatzbeitrag 2,49 Prozent beträgt. Davon entfällt ein Arbeitnehmeranteil von 8,54 Prozent auf den Versicherten.
Die Hauptgeschäftsstelle befindet sich am Höhnerweg 2-4 in 69469 Weinheim. Eine weitere Geschäftsstelle ist in der Freudenbergstraße 1 in 79395 Neuenburg am Rhein ansässig. Beide Standorte bieten persönliche Beratung und Unterstützung für Versicherte an, wobei auf längere Wartezeiten verzichtet wird, da die BKK Freudenberg bewusst kein Call-Center einsetzt, sondern auf direkte persönliche Ansprechpartner setzt.
Zum 1. Januar 2025 wurden die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Diese Anpassung betrifft nahezu alle Leistungen der Pflegeversicherung und stellt sicher, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen besser unterstützt werden. Die Erhöhung wurde im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes beschlossen und gilt für alle gesetzlichen Pflegekassen, einschließlich der BKK Freudenberg.
Pflegegeld für häusliche Pflege
Das Pflegegeld erhalten Versicherte, wenn sie die Pflege selbst organisieren, beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder selbst beauftragte Pflegepersonen. Die monatlichen Beträge seit Januar 2025 betragen:
Pflegegrad 2: 347 Euro (vorher 332 Euro)
Pflegegrad 3: 599 Euro (vorher 573 Euro)
Pflegegrad 4: 800 Euro (vorher 765 Euro)
Pflegegrad 5: 990 Euro (vorher 947 Euro)
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden, solange eine angemessene Pflege sichergestellt ist. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, jedoch können andere Leistungen in Anspruch genommen werden.
Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste
Wenn die Pflege durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst erfolgt, können Pflegesachleistungen beansprucht werden. Diese werden direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse der BKK Freudenberg abgerechnet. Die monatlichen Höchstbeträge seit Januar 2025 sind:
Pflegegrad 2: 796 Euro (vorher 761 Euro)
Pflegegrad 3: 1.497 Euro (vorher 1.432 Euro)
Pflegegrad 4: 1.859 Euro (vorher 1.778 Euro)
Pflegegrad 5: 2.299 Euro (vorher 2.200 Euro)
Versicherte können auch eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen wählen. Werden beispielsweise nur 50 Prozent der Pflegesachleistungen ausgeschöpft, können zusätzlich 50 Prozent des Pflegegeldes bezogen werden.
Entlastungsbetrag für zusätzliche Betreuung
Allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis 5 steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro (vorher 125 Euro) zu. Dieser zweckgebundene Betrag kann für verschiedene Unterstützungsangebote verwendet werden, darunter Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflege durch zugelassene Dienste oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie hauswirtschaftliche Hilfen, Betreuungsangebote oder Begleitdienste.
Eine bedeutende Neuerung seit dem 1. Juli 2025 ist die Zusammenlegung der Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen gemeinsamen Jahresbetrag. Dieser beträgt 3.539 Euro pro Jahr und kann von Versicherten mit Pflegegrad 2 bis 5 nach eigenem Bedarf für beide Leistungsarten eingesetzt werden.
Die bisherigen komplizieren Übertragungsregelungen zwischen den beiden Leistungen entfallen damit vollständig. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können nun deutlich flexibler planen, ob sie die Mittel für Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung oder für Verhinderungspflege zur Ersatzpflege zu Hause einsetzen möchten.
Wichtige Änderungen bei der Verhinderungspflege:
Die bisherige Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt vollständig
Die maximale Dauer erhöht sich von sechs auf acht Wochen pro Jahr
Das hälftige Pflegegeld wird während der gesamten acht Wochen weitergezahlt
Die Leistung kann unmittelbar ab Feststellung von mindestens Pflegegrad 2 genutzt werden
Diese Vereinfachungen erleichtern es pflegenden Angehörigen erheblich, notwendige Auszeiten zu nehmen, sei es für Urlaub, Krankheit oder andere unvorhergesehene Ereignisse. Die Antragstellung erfolgt in der Regel nachträglich durch Einreichung der Belege bei der Pflegekasse der BKK Freudenberg, wobei bei planbaren Auszeiten eine vorherige Beantragung empfohlen wird.
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse der BKK Freudenberg gestellt werden. Dies kann formlos telefonisch, schriftlich oder über das Online-Kontaktformular erfolgen. Der Antrag sollte möglichst detailliert die Pflegebedürftigkeit beschreiben und angeben, welche Einschränkungen im Alltag bestehen.
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung. Ein Gutachter vereinbart einen Hausbesuch, um die Pflegesituation vor Ort zu beurteilen. Zwischen Antragstellung und Begutachtung dürfen maximal 20 Arbeitstage liegen. Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang über den Pflegegrad entscheiden.
Ablauf der Begutachtung:
Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen
Es werden Fragen zum Alltag gestellt und einfache Tätigkeiten getestet
Angehörige können ihre Erfahrungen schildern
Auf Basis der Punktzahl wird ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 empfohlen
Die finale Entscheidung trifft die Pflegekasse
Eine verkürzte Frist von nur einer Woche gilt, wenn sich die antragstellende Person im Krankenhaus, einer Reha-Einrichtung oder einem Hospiz befindet, ambulant palliativ versorgt wird oder die Pflegeperson Pflege- oder Familienpflegezeit nehmen möchte.
Gute Vorbereitung erleichtert die Einstufung
Falls der beantragte Pflegegrad abgelehnt wird oder der zugeteilte Pflegegrad aus Sicht der Betroffenen zu niedrig ausfällt, besteht die Möglichkeit eines Widerspruchs. Statistisch wird etwa jeder fünfte Antrag zunächst abgelehnt, weshalb ein Widerspruch in vielen Fällen sinnvoll ist.
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids bei der Pflegekasse der BKK Freudenberg eingehen. Er kann zunächst formlos eingelegt werden, die ausführliche Begründung kann nachgereicht werden. Wichtig ist, dass der Widerspruch schriftlich erfolgt und die Widerspruchsfrist eingehalten wird.
Gründe für einen Widerspruch können sein:
Formale Fehler im Begutachtungsverfahren
Nicht berücksichtigte Einschränkungen oder Erkrankungen
Fehleinschätzung der tatsächlichen Pflegesituation
Verschlechterung des Gesundheitszustands seit der Begutachtung
Nach Eingang des Widerspruchs prüft die Pflegekasse den Fall erneut und ordnet in der Regel eine zweite Begutachtung an. Die Pflegekasse hat drei Monate Zeit, um über den Widerspruch zu entscheiden. Bei erneuter Ablehnung besteht die Möglichkeit einer Klage beim Sozialgericht, für die keine Gerichtskosten anfallen.
Die teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege bietet eine wertvolle Entlastung für pflegende Angehörige, ohne dass die häusliche Pflege vollständig aufgegeben werden muss. Pflegebedürftige verbringen dabei einige Stunden oder die Nacht in einer Pflegeeinrichtung und kehren anschließend nach Hause zurück.
Die monatlichen Höchstbeträge für Tages- und Nachtpflege seit Januar 2025 betragen:
Pflegegrad 2: 721 Euro
Pflegegrad 3: 1.357 Euro
Pflegegrad 4: 1.685 Euro
Pflegegrad 5: 2.085 Euro
Ein besonderer Vorteil: Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege werden zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen gezahlt. Dies ermöglicht eine optimale Kombination verschiedener Pflegeformen und gibt pflegenden Angehörigen wichtige Erholungspausen.
Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, übernimmt die Pflegekasse der BKK Freudenberg einen Teil der Kosten für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim. Die monatlichen Pauschalen seit Januar 2025 betragen:
Pflegegrad 1: 131 Euro
Pflegegrad 2: 805 Euro
Pflegegrad 3: 1.319 Euro
Pflegegrad 4: 1.855 Euro
Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Zusätzlich zu diesen Beträgen gewährt die Pflegekasse seit 2022 einen Leistungszuschlag auf den Eigenanteil der pflegebedingten Kosten, der mit der Dauer des Heimaufenthalts steigt:
15 Prozent des Eigenanteils bei bis zu 12 Monaten Aufenthalt
30 Prozent des Eigenanteils bei mehr als 12 Monaten Aufenthalt
50 Prozent des Eigenanteils bei mehr als 24 Monaten Aufenthalt
75 Prozent des Eigenanteils bei mehr als 36 Monaten Aufenthalt
Diese Zuschläge werden automatisch von der Pflegekasse an das Pflegeheim gezahlt und verringern dadurch den von den Bewohnern zu zahlenden Eigenanteil. Zu beachten ist, dass die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen weiterhin vollständig selbst getragen werden müssen.
Die Pflegekasse der BKK Freudenberg übernimmt die Kosten für verschiedene Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern. Dabei wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln unterschieden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, FFP2-Masken, Mundschutz oder Bettschutzeinlagen übernimmt die Pflegekasse seit Januar 2025 monatlich bis zu 42 Euro (vorher 40 Euro). Diese Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden. Die BKK Freudenberg hat Verträge mit verschiedenen Anbietern geschlossen, sodass die Versorgung unkompliziert erfolgen kann.
Hausnotruf als wichtiges Hilfsmittel
Ein Hausnotrufsystem wird von den Pflegekassen als Pflegehilfsmittel anerkannt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Pflegekasse übernimmt für die monatliche Bereitstellung bis zu 25,50 Euro sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1 und dass die pflegebedürftige Person überwiegend allein lebt oder mit jemandem zusammenlebt, der in Notfällen keine Hilfe rufen kann.
Der Hausnotruf ermöglicht es Senioren, auch bei gesundheitlichen Einschränkungen selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben und im Notfall schnell Hilfe zu erhalten. Die Antragstellung kann direkt beim Hausnotrufanbieter oder bei der Pflegekasse erfolgen.
Verbrauchshilfsmittel erleichtern die Pflege
Um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, bezuschusst die Pflegekasse der BKK Freudenberg bauliche Anpassungen der Wohnung. Der Zuschuss beträgt seit Januar 2025 bis zu 4.180 Euro (vorher 4.000 Euro) pro Maßnahme und kann bei allen Pflegegraden von 1 bis 5 beantragt werden.
Gefördert werden unter anderem:
Türverbreiterungen für Rollstühle
Installation von Rampen und Treppenliften
Pflegegerechter Umbau des Badezimmers
Höhenverstellbare Waschbecken und Toiletten
Rutschfeste Bodenbeläge
Handläufe und Haltegriffe
Einbau bestimmter technischer Hilfen
Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Personen zusammen, beispielsweise in einer Pflege-Wohngemeinschaft, kann der Gesamtbetrag bis zu 16.720 Euro (viermal 4.180 Euro) betragen. Bei mehr als vier Personen wird der Betrag anteilig aufgeteilt. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt drei Wochen, bei erforderlichem Gutachten fünf Wochen.
Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden sollte. Bei dringenden Fällen kann nach Rücksprache mit der Pflegekasse auch nachträglich ein Zuschuss beantragt werden, dies ist jedoch nicht garantiert.
Barrierefreies Bad erhöht Sicherheit
Die Pflege von Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die sowohl körperlich als auch psychisch belastend sein kann. Die BKK Freudenberg bietet verschiedene Unterstützungsleistungen, um pflegende Angehörige zu entlasten und zu stärken.
Kostenlose Pflegekurse
Die Pflegekasse organisiert kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Diese Kurse vermitteln grundlegendes Wissen und praktische Fertigkeiten für die häusliche Pflege, beispielsweise über rückenschonende Pflegetechniken, den Umgang mit Demenz oder die richtige Anwendung von Pflegehilfsmitteln. Die Kurse werden sowohl online als auch in Präsenz angeboten, sodass eine flexible Teilnahme möglich ist.
Zusätzlich zur reinen Pflegetechnik werden auch Themen wie rechtliche Aspekte, finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten und Selbstfürsorge behandelt. Dies ist besonders wichtig, da pflegende Angehörige häufig ihre eigenen Bedürfnisse vernachlässigen und dadurch selbst gesundheitliche Probleme entwickeln können.
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Versicherte, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche durchführen zu lassen. Diese dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und bieten gleichzeitig Unterstützung für die Pflegepersonen. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich verpflichtend
Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich verpflichtend
Pflegegrad 1: Halbjährlich freiwillig möglich
Die Beratung wird von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt und ist für die Versicherten kostenlos. Die Pflegekasse der BKK Freudenberg übernimmt die Kosten direkt. Versäumt man die Fristen, kann das Pflegegeld gekürzt oder im Wiederholungsfall sogar vollständig gestrichen werden.
Soziale Absicherung für Pflegepersonen
Pflegepersonen, die mindestens zehn Stunden wöchentlich verteilt auf mindestens zwei Tage eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 bis 5 nicht erwerbsmäßig pflegen und dabei nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind, werden sozial abgesichert. Die Pflegekasse zahlt für sie Beiträge zur Rentenversicherung, deren Höhe sich nach dem Pflegegrad und der Art der bezogenen Leistung richtet.
Im Jahr 2025 werden monatliche Rentenversicherungsbeiträge zwischen 131,65 Euro und 696,57 Euro gezahlt. Dies entspricht einem fiktiven Arbeitsentgelt zwischen 707,81 Euro und 3.745 Euro monatlich. Für ein Jahr Pflegetätigkeit kann dadurch ein monatlicher Rentenanspruch zwischen 6,61 Euro und 34,99 Euro erworben werden.
Zusätzlich sind Pflegepersonen während der Pflegetätigkeit unfallversichert. Bei einer Pflegetätigkeit von mindestens zehn Stunden wöchentlich kann auch ein Anspruch auf Arbeitslosenversicherung bestehen, sofern die Pflegeperson zuvor versicherungspflichtig beschäftigt war.
Pflegezeit und Familienpflegezeit
Berufstätige Angehörige haben die Möglichkeit, für die Pflege eines nahen Angehörigen eine kurzzeitige Arbeitsfreistellung von bis zu zehn Arbeitstagen zu nehmen. Diese gilt insbesondere für akut auftretende Pflegesituationen, in denen die Pflege organisiert werden muss. Während dieser Zeit kann Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden.
Für längerfristige Pflegesituationen können Beschäftigte eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten vollständig oder eine Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten mit reduzierter Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Während der Familienpflegezeit muss die Arbeitszeit mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen. Das Gehalt reduziert sich dabei nur um die Hälfte der Arbeitszeitreduktion, wodurch ein gewisses Einkommen erhalten bleibt.
Pflegekurse vermitteln praktische Sicherheit
Individuelle Beratung klärt offene Fragen
Die BKK Freudenberg legt großen Wert auf persönliche Beratung und bietet verschiedene Kontaktwege an, um allen Versicherten einen einfachen Zugang zu ermöglichen.
Telefonische Beratung:
Die zentrale Servicenummer 06201-8050200 ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 16:30 Uhr
Bei Anrufen werden Versicherte direkt mit ihrem persönlichen Ansprechpartner verbunden, nicht mit einem anonymen Call-Center. Dies gewährleistet eine individuelle und kompetente Beratung.
Digitale Services:
Der Chat-Bot Carl beantwortet rund um die Uhr häufig gestellte Fragen zum Thema Pflege. Über die BKK-App können Versicherte Anträge einreichen, Krankmeldungen einsehen, die elektronische Gesundheitskarte bestellen und persönliche Daten ändern. Die App ist sowohl für iOS als auch für Android verfügbar und ermöglicht eine bequeme Verwaltung aller wichtigen Angelegenheiten.
Für ausführlichere Anliegen steht ein Online-Kontaktformular auf der Website zur Verfügung. Videoberatungen sind werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr möglich und können per Smartphone, PC oder Tablet genutzt werden.
Persönliche Beratung vor Ort:
Geschäftsstelle Weinheim:
Höhnerweg 2-4, 69469 Weinheim
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 16:30 Uhr
Geschäftsstelle Neuenburg:
Freudenbergstraße 1, 79395 Neuenburg am Rhein
Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:30 Uhr
Für Besucher stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden.
Schriftliche Kontaktaufnahme:
Postalische Anschrift Weinheim:
BKK Freudenberg
69465 Weinheim
Postalische Anschrift Neuenburg:
BKK Freudenberg
Freudenbergstraße 1
79395 Neuenburg
E-Mail: bkk@bkk-freudenberg.de
Fax: +49 6201 8850200
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Vorbereitung auf die Begutachtung
Um bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ein realistisches Bild der Pflegesituation zu vermitteln, ist eine gute Vorbereitung wichtig. Führen Sie in den Wochen vor dem Termin ein Pflegetagebuch, in dem Sie dokumentieren, bei welchen Tätigkeiten und zu welcher Uhrzeit Hilfe benötigt wird. Notieren Sie auch schlechte Tage und besondere Vorkommnisse.
Bereiten Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen vor, darunter Arztbriefe, Medikamentenpläne, Diagnosen und Berichte über Krankenhausaufenthalte. Legen Sie diese während der Begutachtung vor. Es ist sinnvoll, dass eine vertraute Person beim Termin anwesend ist, die ergänzende Informationen geben kann, falls die pflegebedürftige Person selbst Schwierigkeiten hat, die Situation zu beschreiben.
Optimale Nutzung der Leistungen
Viele Leistungen der Pflegeversicherung können kombiniert werden. So ist es beispielsweise möglich, gleichzeitig Pflegesachleistungen und Tages- oder Nachtpflege zu beziehen, ohne dass sich die Beträge gegenseitig anrechnen. Auch der Entlastungsbetrag kann zusätzlich zu anderen Leistungen genutzt werden.
Nicht verbrauchte Beträge des Entlastungsbetrags können in der Regel in die Folgemonate übertragen werden. Es lohnt sich daher, auch kleinere Beträge nicht verfallen zu lassen, sondern beispielsweise für gelegentliche Haushaltshilfe oder Begleitdienste zu nutzen.
Rechtzeitige Antragstellung
Leistungen der Pflegeversicherung werden in der Regel erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher wichtig, um keine Leistungen zu verlieren. Dies gilt insbesondere bei absehbarer Verschlechterung des Gesundheitszustands oder vor anstehenden Pflegemaßnahmen.
Bei Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen sollte der Antrag vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Bei dringenden Fällen empfiehlt sich eine vorherige telefonische Rücksprache mit der Pflegekasse.
Nutzung der Beratungsangebote
Die Pflegeberater der BKK Freudenberg stehen für alle Fragen rund um die Pflege zur Verfügung. Nutzen Sie dieses Angebot, um sich über Ihre individuellen Möglichkeiten zu informieren und eine auf Ihre Situation zugeschnittene Versorgung zu planen. Die Beratung ist kostenlos und kann helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden und die Pflegesituation optimal zu gestalten.
Unterlagen geordnet – Termin gut vorbereitet
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Der allgemeine Beitragssatz beträgt nun 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens, wobei kinderlose Versicherte ab Vollendung des 23. Lebensjahres einen Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent zahlen, insgesamt also 4,2 Prozent.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, mit Ausnahme des Kinderlosenzuschlags, den Arbeitnehmer allein tragen. In Sachsen gilt eine Sonderregelung, nach der Arbeitnehmer einen höheren Anteil zahlen.
Versicherte der BKK Freudenberg profitieren trotz des moderaten Zusatzbeitrags von umfangreichen Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Die Kombination aus gesetzlichen Pflegeleistungen und freiwilligen Zusatzangeboten macht die Kasse zu einem attraktiven Anbieter im Bereich der Pflege.
Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen & mehr – bequem nach Hause geliefert. Kostenübernahme mit Pflegegrad.
Pflegebox beantragen
Die Pflegekasse der BKK Freudenberg bietet ihren Versicherten umfassende Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit. Mit der Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum Januar 2025 und der Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zum Juli 2025 wurden wichtige Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umgesetzt.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick:
Pflegegeld von 347 bis 990 Euro monatlich je nach Pflegegrad
Pflegesachleistungen von 796 bis 2.299 Euro monatlich
Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro monatlich
Zuschuss für Hausnotruf bis 25,50 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 Euro pro Maßnahme
Tages- und Nachtpflege von 721 bis 2.085 Euro monatlich
Vollstationäre Pflege von 805 bis 2.096 Euro monatlich plus Leistungszuschläge
Besonderheiten der BKK Freudenberg:
Persönliche Beratung ohne Call-Center
Umfangreiche Zusatzleistungen über den gesetzlichen Standard hinaus
Kostenlose Pflegekurse für Angehörige
Rund-um-die-Uhr-Service über Chat-Bot Carl
Videoberatung und digitale Services über App
Soziale Absicherung für Pflegepersonen durch Rentenbeiträge
Wichtige Fristen und Termine:
Begutachtung innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Antragstellung
Entscheidung über Pflegegrad innerhalb von 25 Arbeitstagen
Widerspruch gegen Bescheid innerhalb von einem Monat
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2-3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4-5 vierteljährlich
Die Pflegekasse der BKK Freudenberg ist unter der zentralen Servicenummer 06201-8050200 erreichbar und steht Versicherten mit Rat und Tat zur Seite. Die Kombination aus persönlicher Betreuung, digitalen Services und umfangreichen Leistungen macht sie zu einem verlässlichen Partner bei allen Fragen rund um die Pflege. Versicherte sollten die vielfältigen Unterstützungsangebote aktiv nutzen, um die Pflegesituation optimal zu gestalten und finanzielle Entlastung zu erfahren.
Antworten zur BKK Freudenberg Pflege