Die BKK Herkules gehört zu den traditionsreichen Betriebskrankenkassen in Deutschland und bietet ihren Versicherten in Bayern, Hessen und Niedersachsen nicht nur umfassende Krankenversicherungsleistungen, sondern auch eine leistungsstarke Pflegeversicherung. Seit ihrer Gründung im Jahr 1888 – damals noch unter dem Namen BKK Wegmann & Co. – steht die Krankenkasse für persönliche Beratung, kurze Entscheidungswege und direkten Kontakt zu Ihren Ansprechpartnern. Wenn Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig werden, ist die Pflegekasse der BKK Herkules Ihr zentraler Ansprechpartner für alle finanziellen Leistungen und organisatorische Unterstützung rund um die Pflege.
Als automatischer Teil Ihrer Mitgliedschaft in der BKK Herkules sind Sie gleichzeitig in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Diese springt ein, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder im Alter Hilfe im Alltag benötigen. Die Pflegekasse der BKK Herkules unterstützt Sie dabei mit verschiedenen Leistungen – von der Pflegeberatung über finanzielle Zuschüsse bis hin zur Vermittlung von Pflegediensten. Dabei profitieren Sie von der flachen Hierarchie und der persönlichen Betreuung, die die BKK Herkules auszeichnet: keine langen Warteschleifen, keine anonymen Callcenter, sondern direkte Ansprechpartner, die Ihre Situation kennen und verstehen.
Wenn Sie Fragen zu Pflegeleistungen haben oder einen Antrag stellen möchten, erreichen Sie die Pflegekasse der BKK Herkules auf verschiedenen Wegen. Die zentrale Geschäftsstelle befindet sich in Kassel in der Jordanstraße 6, 34117 Kassel. Für alle Anliegen rund um die Pflegeversicherung steht Ihnen die spezielle Pflegekassen-Hotline unter 0561 20855 982 zur Verfügung. Allgemeine Fragen können Sie auch unter der Hauptnummer 0561 20855-0 klären oder per E-Mail an info@bkk-herkules.de senden.
Die Geschäftsstelle ist für persönliche Beratungsgespräche geöffnet: Montag bis Mittwoch von 8 bis 17 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 16 Uhr. Für eine optimale Beratung empfiehlt die BKK Herkules, vorab einen Termin zu vereinbaren – dies kann telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website erfolgen. Ein großer Vorteil der BKK Herkules ist die persönliche Betreuung: Sie haben einen festen Ansprechpartner mit direkter Durchwahl, der Ihre Situation kennt und Sie individuell beraten kann.
Für digital affine Versicherte bietet die BKK Herkules eine Onlinefiliale an, in der Sie viele Anliegen selbst erledigen können. Nach der einmaligen Registrierung mit Ihrer Versichertennummer haben Sie Zugriff auf ein sicheres Nachrichtenpostfach, können Dokumente hochladen, Rechnungen einreichen und wichtige Bescheinigungen herunterladen. Die Onlinefiliale ist rund um die Uhr verfügbar und bietet Ihnen maximale Flexibilität bei der Verwaltung Ihrer Pflegeleistungen.
Bevor Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können, muss zunächst Ihr Pflegegrad festgestellt werden. In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die den Grad Ihrer Selbstständigkeit und damit Ihren Unterstützungsbedarf widerspiegeln. Pflegegrad 1 beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, während Pflegegrad 5 die schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung darstellt.
Die Einstufung erfolgt durch ein strukturiertes Begutachtungsverfahren, bei dem der Medizinische Dienst (MD) Ihre Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Lebensbereichen überprüft. Dazu gehören Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Für jeden Bereich werden Punkte vergeben, die gewichtet und zusammengezählt werden. Die Gesamtpunktzahl bestimmt dann Ihren Pflegegrad:
12,5 bis unter 27 Punkte: Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung)
27 bis unter 47,5 Punkte: Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung)
47,5 bis unter 70 Punkte: Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung)
70 bis unter 90 Punkte: Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung)
90 bis 100 Punkte: Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen)
Wichtig zu wissen: Je höher Ihr Pflegegrad, desto umfangreicher fallen die finanziellen Leistungen aus, die Ihnen zustehen. Allerdings erhalten auch Versicherte mit Pflegegrad 1 bereits wichtige Unterstützungen wie Pflegeberatung, den Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro und Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Der erste Schritt zur Inanspruchnahme von Pflegeleistungen ist die Antragstellung bei der Pflegekasse der BKK Herkules. Sie können den Antrag formlos telefonisch unter 0561 20855 982 stellen oder eine E-Mail an info@bkk-herkules.de senden. Es genügt zunächst ein einfacher Satz wie: "Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung". Die Pflegekasse sendet Ihnen dann die erforderlichen Formulare zu, die Sie in Ruhe zu Hause ausfüllen können.
Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die BKK Herkules den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung. Sie erhalten rechtzeitig einen Terminvorschlag für einen Hausbesuch – in besonderen Fällen ist auch eine telefonische Begutachtung möglich. Der Gutachter oder die Gutachterin des Medizinischen Dienstes ist entweder eine erfahrene Pflegefachkraft oder ein Arzt bzw. eine Ärztin. Im Gespräch werden Ihre Einschränkungen und Ihr Unterstützungsbedarf im Alltag systematisch erfasst.
Damit die Begutachtung zu einem realistischen Ergebnis führt, sollten Sie sich gut vorbereiten. Hilfreich ist es, wenn eine vertraute Person – ein Angehöriger, Freund oder Ihre Pflegeperson – beim Termin dabei ist. Diese Person kann aus ihrer Perspektive schildern, bei welchen Tätigkeiten Sie Unterstützung benötigen. Legen Sie außerdem wichtige Dokumente bereit: ärztliche Berichte, Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus, den aktuellen Medikamentenplan und, falls vorhanden, die Pflegedokumentation eines ambulanten Pflegedienstes.
Ein wichtiger Tipp: Beschönigen Sie Ihre Situation nicht. Viele Menschen tendieren dazu, sich beim Gutachter besser darzustellen, als es ihrer tatsächlichen Situation entspricht. Schildern Sie ehrlich, wo Sie im Alltag Schwierigkeiten haben und welche Hilfe Sie benötigen. Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten, das an die Pflegekasse der BKK Herkules geht. Von dort erhalten Sie dann innerhalb von in der Regel bis zu 25 Arbeitstagen den Bescheid über Ihren Pflegegrad und die Ihnen zustehenden Leistungen.
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf das sogenannte Pflegegeld oder alternativ auf Pflegesachleistungen. Diese beiden Leistungsarten bilden das Fundament der ambulanten Pflege und können je nach Ihrer Situation flexibel eingesetzt werden. Das Pflegegeld ist ein monatlicher Geldbetrag, der direkt an Sie als pflegebedürftige Person ausgezahlt wird. Es dient als finanzielle Anerkennung für Menschen, die Sie pflegen – in der Regel Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Sie können mit dem Pflegegeld auch Pflegekräfte aus dem Ausland bezahlen oder es für sonstige pflegebedingte Aufwendungen verwenden.
Die Pflegegeldbeträge der BKK Herkules wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht und betragen nun:
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich (zuvor 332 Euro)
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich (zuvor 573 Euro)
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich (zuvor 765 Euro)
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich (zuvor 947 Euro)
Wenn Sie sich stattdessen für einen ambulanten Pflegedienst entscheiden, kommen die Pflegesachleistungen zum Tragen. Dabei rechnet der Pflegedienst bestimmte pflegerische Leistungen – wie Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden oder bei der Haushaltsführung – direkt mit der Pflegekasse ab. Die maximalen monatlichen Beträge für Pflegesachleistungen liegen nach der Erhöhung 2025 bei:
Pflegegrad 2: 769 Euro monatlich (zuvor 761 Euro)
Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich (zuvor 1.432 Euro)
Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich (zuvor 1.778 Euro)
Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich (zuvor 2.200 Euro)
Besonders flexibel wird es durch die Kombinationsleistung: Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch miteinander kombinieren. Wenn Sie beispielsweise einen Pflegedienst beauftragen, der nur die Hälfte Ihrer Pflegesachleistungen ausschöpft, erhalten Sie zusätzlich 50 Prozent des Pflegegeldes. Diese Kombination ermöglicht es vielen Familien, professionelle Unterstützung mit der Pflege durch Angehörige zu verbinden und so die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Die meisten Menschen in Deutschland werden zu Hause gepflegt – häufig von Angehörigen, die einen Großteil der Pflegearbeit übernehmen. Doch auch Pflegepersonen brauchen Urlaub, werden krank oder sind aus anderen Gründen vorübergehend verhindert. Für genau diese Situationen bietet die BKK Herkules Pflegekasse die Verhinderungspflege an. Diese ermöglicht eine Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen pro Jahr, wenn die übliche Pflegeperson ausfällt.
Wichtige Voraussetzungen für die Verhinderungspflege sind ein Pflegegrad von mindestens 2 und dass die Pflege zuvor mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung stattgefunden hat. Die BKK Herkules unterstützt Sie dabei mit bis zu 1.685 Euro pro Jahr (nach der Erhöhung 2025). Die Ersatzpflege kann sowohl durch professionelle Pflegedienste als auch durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn erfolgen. Wenn nahe Angehörige die Verhinderungspflege übernehmen, gelten allerdings besondere Regelungen bei der Kostenerstattung.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Kurzzeitpflege. Sie kommt zum Einsatz, wenn Sie vorübergehend auf vollstationäre Pflege in einer Einrichtung angewiesen sind – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, bei der Bewältigung von Krisensituationen in der häuslichen Pflege oder wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Die Kurzzeitpflege kann für bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden, wobei die BKK Herkules bis zu 1.854 Euro jährlich (Stand 2025) übernimmt.
Eine erfreuliche Neuerung: Ab dem 1. Juli 2025 werden die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengeführt. Sie können diesen Betrag dann flexibel für beide Leistungsarten einsetzen, je nachdem, was Sie gerade benötigen. Gleichzeitig entfällt die bisherige Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege – Sie können diese Leistung dann unmittelbar ab Pflegegrad 2 nutzen. Die zeitliche Höchstdauer der Verhinderungspflege wird außerdem auf bis zu acht Wochen angehoben und damit der Kurzzeitpflege angeglichen.
Für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist die Tagespflege eine ideale Lösung, um die häusliche Pflege zu ergänzen und gleichzeitig Entlastung zu schaffen. Bei der Tagespflege verbringt die pflegebedürftige Person tagsüber einige Stunden oder den ganzen Tag in einer speziellen Einrichtung, wo sie betreut wird, an Aktivitäten teilnimmt und oft auch Mahlzeiten erhält. Abends kehrt sie dann wieder nach Hause zurück. Die Nachtpflege funktioniert nach dem gleichen Prinzip, nur zeitlich umgekehrt – sie eignet sich besonders für Menschen, die nachts intensive Betreuung benötigen.
Ein großer Vorteil der teilstationären Pflege: Die Leistungen werden nicht auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen angerechnet. Sie erhalten die Zuschüsse für Tagespflege oder Nachtpflege also zusätzlich. Die BKK Herkules übernimmt ab Pflegegrad 2 folgende monatliche Beträge für die teilstationäre Pflege (Stand 2025):
Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich (zuvor 689 Euro)
Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich (zuvor 1.298 Euro)
Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich (zuvor 1.612 Euro)
Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich (zuvor 1.995 Euro)
Diese Beträge decken die pflegebedingten Aufwendungen, die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege in der Einrichtung ab. Auch die notwendige Beförderung von und zur Tagespflege ist eingeschlossen. Für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie allerdings einen Eigenanteil zahlen, der je nach Einrichtung und Region zwischen 20 und über 40 Euro pro Tag liegen kann. Diesen Eigenanteil können Sie mit dem Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro teilweise finanzieren, sofern Sie diesen nicht bereits für andere Leistungen verwenden.
Ein praktisches Beispiel: Bei Pflegegrad 3 und drei Besuchstagen pro Woche entstehen monatlich etwa 12 Tagespflege-Tage. Die Pflegekosten von beispielsweise 70 Euro pro Tag (insgesamt 840 Euro) werden komplett von der BKK Herkules Pflegekasse übernommen. Der Eigenanteil für Verpflegung und Investitionskosten von etwa 25 Euro pro Tag (insgesamt 300 Euro) kann durch den Entlastungsbetrag von 131 Euro reduziert werden, sodass am Ende nur etwa 169 Euro aus eigener Tasche zu zahlen sind.
Alle pflegebedürftigen Menschen, die zu Hause versorgt werden, erhalten ab Pflegegrad 1 den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser wurde zum 1. Januar 2025 von 125 Euro auf 131 Euro monatlich erhöht. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann nur für bestimmte Leistungen eingesetzt werden – er wird also nicht einfach ausgezahlt, sondern muss mit entsprechenden Rechnungen oder Belegen bei der BKK Herkules abgerechnet werden.
Die Verwendungsmöglichkeiten sind vielfältig und sollen Sie als pflegebedürftige Person sowie Ihre Angehörigen entlasten. Sie können den Entlastungsbetrag beispielsweise für folgende Leistungen nutzen:
Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege: Zur Finanzierung des Eigenanteils für Unterkunft und Verpflegung
Kurzzeitpflege: Ergänzend zum regulären Kurzzeitpflege-Budget
Anerkannte Betreuungsangebote: Wie Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, stundenweise Alltagsbegleitung oder ehrenamtliche Helfer unter fachlicher Anleitung
Unterstützung im Alltag: Je nach Bundesland können dies Einkaufshilfen, Haushaltshilfen, Reinigungskräfte, Gärtner oder ähnliche Dienstleistungen sein
Ambulante Pflegedienste: Teilweise für Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung (nicht für körperbezogene Pflegemaßnahmen, außer bei Pflegegrad 1)
Ein wichtiger Hinweis: Die konkreten Verwendungsmöglichkeiten können sich je nach Bundesland unterscheiden, da die Länder eigene Regelungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag festlegen dürfen. Informieren Sie sich daher bei der Pflegekasse der BKK Herkules, welche Angebote in Ihrem Bundesland anerkannt sind. Nicht verbrauchte Beträge des Entlastungsbetrags verfallen nicht sofort, sondern können ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Bei Pflegegrad 1 haben Sie eine Besonderheit: Sie können den Entlastungsbetrag ohne Einschränkung für alle Kosten der ambulanten Pflege einsetzen, also auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Hilfe bei der Körperpflege. Außerdem können Sie als Person mit Pflegegrad 1 bis zu 40 Prozent Ihres Anspruchs auf Pflegesachleistungen (die Ihnen regulär nicht zustehen) in den Entlastungsbetrag umwandeln, um mehr Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren zu können.
Für die häusliche Pflege benötigen Sie oft verschiedene Einwegprodukte, die dem hygienischen Schutz sowohl der pflegenden Person als auch der pflegebedürftigen Person dienen. Diese sogenannten zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel werden von der BKK Herkules Pflegekasse mit bis zu 42 Euro monatlich bezuschusst. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und dass die Pflege ambulant im häuslichen Umfeld stattfindet.
Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln gehören:
Einmalhandschuhe: Für die hygienische Pflege, besonders bei der Körperpflege und beim Wechsel von Inkontinenzmaterial
Fingerlinge: Als Alternative zu Handschuhen für kleinere Pflegetätigkeiten
Mundschutz: Zum Schutz vor Infektionen, insbesondere bei Erkältungen oder ansteckenden Krankheiten
Schutzschürzen: Um die Kleidung der Pflegeperson bei der Körperpflege zu schützen
Einmallätzchen: Für pflegebedürftige Personen beim Essen und Trinken
Desinfektionsmittel für Hände: Zur Händehygiene vor und nach Pflegetätigkeiten
Desinfektionsmittel für Flächen: Zur Reinigung und Desinfektion von Oberflächen im Pflegebereich
Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch: Bei Inkontinenz zum Schutz von Matratze und Bettwäsche
Um diese Pflegehilfsmittel erstattet zu bekommen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der BKK Herkules Pflegekasse stellen. Zusätzlich können Sie Quittungen über Art und Anzahl der benötigten Pflegemittel vorlegen. Viele Versicherte nutzen mittlerweile Pflegehilfsmittel-Boxen, die von spezialisierten Anbietern monatlich nach Hause geliefert werden. Diese Anbieter rechnen oft direkt mit der Pflegekasse ab, sodass für Sie kein Aufwand entsteht. Die BKK Herkules informiert Sie gerne über diese Möglichkeiten.
Einmal beantragen – regelmäßig Handschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen kostenlos nach Hause. Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.
Pflegebox beantragen
Mit zunehmendem Pflegebedarf wird oft eine Anpassung der Wohnung notwendig, um die Pflege zu erleichtern und Ihre Selbstständigkeit zu fördern. Die BKK Herkules Pflegekasse fördert solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (nach der Erhöhung 2025). Wichtig: Sie benötigen dafür einen anerkannten Pflegegrad – die Höhe des Zuschusses ist jedoch bei allen Pflegegraden gleich.
Gefördert werden bauliche Veränderungen und Ausstattungen, die eines der folgenden Kriterien erfüllen: Sie machen die häusliche Pflege erst möglich, sie erleichtern die häusliche Pflege erheblich oder sie ermöglichen Ihnen eine selbstständigere Lebensführung. Typische Beispiele für bezuschusste Maßnahmen sind:
Badezimmeranpassungen: Einbau einer bodengleichen Dusche, Installation von Haltegriffen, rutschfeste Bodenbeläge oder der Austausch einer Badewanne gegen eine ebenerdige Dusche
Verbesserung der Mobilität: Einbau von Treppenliften oder Plattformliften, Verbreiterung von Türen für Rollstühle oder Rollatoren, Beseitigung von Schwellen oder Installation von Rampen
Sicherheitsmaßnahmen: Verbesserte Beleuchtung, kontrastreichere Gestaltung für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, Installation von Bewegungsmeldern, Beseitigung von Stolperfallen
Technische Hilfen: Einbau von Gegensprechanlagen, automatischen Türöffnern oder intelligenten Assistenzsystemen
Der Zuschuss gilt pro Maßnahme und pro Person. Eine Maßnahme umfasst alle Umbauten, die Sie zum gleichen Zeitpunkt beantragen. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand später deutlich verändert und neue Umbauten notwendig werden, können Sie erneut einen Zuschuss beantragen. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann jede Person den Zuschuss in Anspruch nehmen – bei einem pflegebedürftigen Ehepaar sind also bis zu 8.360 Euro möglich, in einer Pflege-WG mit vier Personen sogar bis zu 16.720 Euro.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag auf Wohnraumanpassung vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der BKK Herkules. Wenn Sie bereits mit dem Umbau begonnen oder diesen abgeschlossen haben, kann die Pflegekasse die Kostenübernahme ablehnen. Für den Antrag sollten Sie genau beschreiben, welche Maßnahmen geplant sind und warum diese in Ihrer Situation notwendig sind. Hilfreich ist es, ein oder mehrere Kostenvoranschläge beizufügen. Die BKK Herkules prüft dann Ihren Antrag und teilt Ihnen die Höhe des Zuschusses mit.
Die Pflege eines Angehörigen zu organisieren und durchzuführen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die viele Fragen aufwirft. Die BKK Herkules bietet Ihnen daher eine umfassende Pflegeberatung, die Sie bei allen Aspekten rund um die Pflege unterstützt. Sobald Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, erhalten Sie automatisch einen Gutschein für eine kostenlose Pflegeberatung. Diese kann auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.
Die Pflegeberatung umfasst eine Bestandsaufnahme der Pflegesituation im häuslichen Umfeld und die Erstellung eines individuellen, hilfebedarfsorientierten Versorgungsplans. Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater informieren Sie über alle verfügbaren Leistungen, über Finanzierungsmöglichkeiten und beantworten Ihre konkreten Fragen zur Organisation der Pflege. Sie erreichen die Pflegeberatung der BKK Herkules über die kostenfreie Hotline 0800-7237267 oder über Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der Pflegekasse.
Für pflegende Angehörige bietet die BKK Herkules über den Dienstleister Spektrum K spezielle Pflegekurse an. Ziel dieser Kurse ist es, die häusliche Pflege zu stärken und Ihr ehrenamtliches Engagement als pflegende Person wirkungsvoll zu unterstützen. In den Kursen lernen Sie grundlegendes Wissen und praktische Fertigkeiten für die häusliche Pflege. Die Themen reichen von der richtigen Körperpflege über den Umgang mit Demenz bis hin zu Techniken für rückenschonendes Heben und Lagern.
Diese Pflegekurse sind für Sie kostenfrei und können sowohl online als auch in Präsenz stattfinden – je nachdem, was für Sie am besten passt. Gerade digitale Pflegekurse bieten den Vorteil, dass Sie diese zeitlich flexibel und bequem von zu Hause aus absolvieren können. Die BKK Herkules informiert Sie gerne über die aktuellen Kursangebote und unterstützt Sie bei der Anmeldung.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen bietet die BKK Herkules ihren Versicherten auch im Bereich der Krankenversicherung einige attraktive Zusatzleistungen, die indirekt auch pflegebedürftigen Menschen zugutekommen können. So erstattet die Kasse beispielsweise homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel mit bis zu 100 Euro pro Jahr. Für Gesundheitskurse gibt es einen Zuschuss von bis zu 560 Euro jährlich, ohne Begrenzung der Kursanzahl.
Besonders hervorzuheben ist das Bonusprogramm "Bonus GesundLeben" der BKK Herkules. Hier werden eine gesunde Lebensweise und Vorsorgemaßnahmen belohnt – mit einer Bargeldprämie von bis zu 400 Euro. Wenn Sie regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, Sport treiben oder andere präventive Maßnahmen wahrnehmen, sammeln Sie Punkte, die am Ende des Jahres in bares Geld umgewandelt werden. Auch pflegebedürftige Menschen können am Bonusprogramm teilnehmen, sofern ihr Gesundheitszustand dies zulässt.
Für Familien mit Kindern bietet die BKK Herkules ein umfangreiches Schwangerschaftsbudget von bis zu 600 Euro jährlich. Dieses umfasst unter anderem einen Babybonus bei Wahrnehmung von Geburtsvorbereitungskursen und den Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U4, einen Zuschuss für Hebammenrufbereitschaft sowie zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft. Diese Leistungen sind besonders wertvoll, wenn in der Familie bereits ein Pflegefall besteht und zusätzliche finanzielle Belastungen bestehen.
Die Finanzierung der Pflegeversicherung erfolgt durch Beiträge, die sich nach Ihrem Bruttogehalt richten. Seit dem 1. Januar 2025 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 3,60 Prozent vom Bruttogehalt. Dieser wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, wobei Kinderlose einen Zuschlag zahlen müssen. Seit einigen Jahren gibt es zudem eine Staffelung nach Kinderzahl, die Eltern mit mehreren Kindern entlastet.
Die Beitragssätze der BKK Herkules Pflegeversicherung (Stand Januar 2025) im Detail:
Mitglieder ohne Kinder: 4,20% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,4%)
Mitglieder mit 1 Kind unter 25 Jahren: 3,40% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,8%)
Mitglieder mit 2 Kindern unter 25 Jahren: 3,15% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,55%)
Mitglieder mit 3 Kindern unter 25 Jahren: 2,90% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,3%)
Mitglieder mit 4 Kindern unter 25 Jahren: 2,65% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,05%)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren: 2,40% (Arbeitnehmer-Anteil: 0,85%)
Mitglieder mit Kind/Kindern über 25 Jahren: 3,4% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,8%)
Familienversicherte – also Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner ohne eigenes oder nur geringes Einkommen sowie Kinder – sind beitragsfrei in der Pflegeversicherung mitversichert. Dies gilt auch dann, wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird. Die Pflegeversicherungsbeiträge werden gemeinsam mit den Krankenversicherungsbeiträgen eingezogen, Sie brauchen sich also um nichts Zusätzliches zu kümmern.
Damit Sie die Leistungen der BKK Herkules Pflegekasse optimal nutzen können, haben wir einige praktische Tipps für Sie zusammengestellt:
1. Nutzen Sie die persönliche Beratung: Die BKK Herkules legt großen Wert auf persönlichen Kontakt. Scheuen Sie sich nicht, Ihren direkten Ansprechpartner anzurufen oder einen Beratungstermin in der Geschäftsstelle zu vereinbaren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen sich mit allen Leistungen aus und können Ihnen genau erklären, welche Optionen in Ihrer individuellen Situation am besten passen.
2. Beantragen Sie den Pflegegrad rechtzeitig: Warten Sie nicht zu lange mit der Antragstellung. Je früher Sie den Antrag stellen, desto eher können Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Leistungen werden nämlich erst ab dem Monat gezahlt, in dem Sie den Antrag gestellt haben – nicht rückwirkend. Bei einem Antrag am 28. des Monats beginnt die Leistung bereits in diesem Monat, bei einem Antrag am 2. des Folgemonats erst dann.
3. Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor: Führen Sie vor dem Termin mit dem Medizinischen Dienst ein Pflegetagebuch, in dem Sie über etwa ein bis zwei Wochen dokumentieren, bei welchen Tätigkeiten Sie wie viel Unterstützung benötigen. Dies hilft Ihnen, beim Gutachtertermin nichts zu vergessen und Ihre Situation realistisch darzustellen.
4. Kombinieren Sie Leistungen intelligent: Viele Leistungen können Sie miteinander kombinieren. Beispielsweise können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren, den Entlastungsbetrag zusätzlich nutzen und auch die Tagespflege in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich beraten, welche Kombination für Ihre Situation am sinnvollsten ist.
5. Bewahren Sie alle Belege auf: Für die Abrechnung von Entlastungsleistungen, Pflegehilfsmitteln oder Wohnraumanpassungen benötigen Sie Rechnungen und Belege. Legen Sie sich einen Ordner an, in dem Sie alle pflegebezogenen Dokumente sammeln. Dies erleichtert Ihnen die Abrechnung mit der Pflegekasse erheblich.
6. Nutzen Sie die Onlinefiliale: Wenn Sie mit digitalen Medien vertraut sind, registrieren Sie sich für die Onlinefiliale der BKK Herkules. Dort können Sie viele Anliegen selbst erledigen, Dokumente hochladen und den Bearbeitungsstand Ihrer Anträge einsehen – und das rund um die Uhr, ohne Wartezeiten.
7. Lassen Sie sich nicht entmutigen: Falls ein Antrag abgelehnt wird oder Sie mit der Einstufung in einen Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Die BKK Herkules prüft dann Ihren Fall erneut. Bei einem Widerspruch gegen die Pflegegradeinstufung wird in der Regel eine neue Begutachtung durchgeführt. Lassen Sie sich hierzu am besten beraten, etwa durch die Pflegeberatung der BKK Herkules oder durch einen Pflegestützpunkt.
Die BKK Herkules hat ihre digitalen Angebote in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut, um Ihnen den Zugang zu Leistungen und Informationen zu erleichtern. Neben der bereits erwähnten Onlinefiliale bietet die Krankenkasse verschiedene weitere digitale Services an, die Ihnen Zeit sparen und Wege ersparen.
In der Onlinefiliale haben Sie nach der einmaligen Registrierung Zugriff auf ein sicheres Nachrichtenpostfach, können Adressänderungen vornehmen, Bescheinigungen hochladen und herunterladen, Rechnungen einreichen und Ihr Bonusprogramm verwalten. Sie können selbst festlegen, ob Sie weiterhin alle Briefe postalisch erhalten möchten oder lieber digital über den elektronischen Briefkasten. Auch die Art der Benachrichtigung – per E-Mail oder SMS – können Sie individuell einstellen.
Für schnelle Fragen steht Ihnen außerdem ein Kontaktformular auf der Website der BKK Herkules zur Verfügung. Ihre Anfrage wird direkt an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet, der sich in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen bei Ihnen meldet. Wenn Sie einen Rückruf wünschen, können Sie dies über einen speziellen Rückrufservice anfordern – Sie geben an, wann Sie erreichbar sind, und die BKK Herkules ruft Sie zum gewünschten Zeitpunkt an. So vermeiden Sie Wartezeiten in Warteschleifen.
Die BKK Herkules Pflegekasse bietet Ihnen als pflegebedürftiger Person oder als pflegendem Angehörigen eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen. Nach der Erhöhung zum 1. Januar 2025 stehen Ihnen je nach Pflegegrad verschiedene finanzielle Leistungen zur Verfügung, die Sie flexibel kombinieren können. Die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst:
Zentrale Kontaktdaten:
Telefon Pflegekasse: 0561 20855 982
Allgemeine Hotline: 0561 20855-0
E-Mail: info@bkk-herkules.de
Adresse: Jordanstraße 6, 34117 Kassel
Wichtigste Pflegeleistungen 2025:
Pflegegeld (Pflegegrad 2-5): 347 bis 990 Euro monatlich
Pflegesachleistungen (Pflegegrad 2-5): 769 bis 2.299 Euro monatlich
Verhinderungspflege: 1.685 Euro jährlich
Kurzzeitpflege: 1.854 Euro jährlich
Ab Juli 2025: Gemeinsames Budget: 3.539 Euro jährlich
Tagespflege/Nachtpflege (Pflegegrad 2-5): 721 bis 2.085 Euro monatlich
Entlastungsbetrag (alle Pflegegrade): 131 Euro monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Wichtige Schritte zum Pflegegrad:
Antrag formlos telefonisch oder schriftlich bei der BKK Herkules stellen
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (Hausbesuch oder Telefoninterview)
Bescheid über Pflegegrad und Leistungen erhalten (in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen)
Leistungen beantragen und in Anspruch nehmen
Besonderheiten der BKK Herkules:
Persönliche Ansprechpartner mit direkten Durchwahlen, keine Callcenter
Kurze Entscheidungswege durch gemeinsames Arbeiten unter einem Dach
Kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige
Umfassende digitale Services über die Onlinefiliale
Zusatzleistungen wie Bonusprogramm und Zuschüsse für alternative Heilmethoden
Die Pflegekasse der BKK Herkules steht Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite, wenn Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig werden. Mit der persönlichen Betreuung, den umfassenden Leistungen und den kurzen Wegen bietet die BKK Herkules eine Pflegeversicherung, die sich an Ihren individuellen Bedürfnissen orientiert. Nutzen Sie die vielfältigen Beratungsangebote und lassen Sie sich dabei unterstützen, die für Ihre Situation optimale Versorgung zu organisieren. Denn nur wenn Sie gut informiert sind und die Ihnen zustehenden Leistungen kennen, können Sie die Pflege so gestalten, dass sowohl die pflegebedürftige Person als auch die pflegenden Angehörigen bestmöglich unterstützt werden.
BKK Herkules Pflegekasse