BKK KARL MAYER

BKK KARL MAYER

Überblick zur BKK KARL MAYER und ihrer Pflegekasse

Die BKK KARL MAYER ist eine geschlossene Betriebskrankenkasse mit Sitz in Obertshausen bei Frankfurt am Main. Als exklusive Krankenkasse für Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter der KARL MAYER Firmengruppe sowie deren Familienangehörige bietet sie seit ihrer Gründung im Jahr 1960 umfassende Leistungen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung.

Wie bei allen gesetzlichen Krankenkassen ist auch bei der BKK KARL MAYER automatisch eine Pflegekasse angegliedert. Jedes Mitglied der Krankenkasse ist damit gleichzeitig pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung. Die Pflegekasse übernimmt dabei wichtige Aufgaben bei der Unterstützung pflegebedürftiger Versicherter und ihrer Angehörigen.

Besonders hervorzuheben ist, dass die BKK KARL MAYER trotz ihrer überschaubaren Größe ein umfangreiches Leistungsspektrum bietet. Die enge Verbindung zur KARL MAYER Firmengruppe ermöglicht maßgeschneiderte Gesundheitslösungen, die speziell auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter und deren Familien zugeschnitten sind.

Freundliche Sachbearbeiterin der Krankenkasse berät älteres Ehepaar am Schreibtisch in einem modernen, hellen Beratungsraum; Unterlagen, Stifte und Brille liegen auf dem Tisch.

Kompetente Beratung zur Pflegekasse

Nahaufnahme von Händen, die ein Formular zur Pflegeversicherung ausfüllen, daneben ein Ausweis und ein Kugelschreiber.

Antragsunterlagen sorgfältig ausfüllen

Wer kann Mitglied bei der BKK KARL MAYER werden?

Die Mitgliedschaft bei der BKK KARL MAYER ist auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Beitrittsberechtigt sind ausschließlich:

  • Alle aktiven Mitarbeiter der Firma KARL MAYER und KARL MAYER Malimo

  • Ehemalige Mitarbeiter, die vor ihrem Ruhestand zuletzt bei der Firma KARL MAYER beschäftigt waren

  • Studenten und Praktikanten, die zuvor über die Familienversicherung bei der BKK KARL MAYER versichert waren

  • Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen und bisher familienversichert waren

  • Ehepartner von Mitgliedern, die in einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und wechseln möchten

  • Familienangehörige aller oben genannten Personen

Wichtig zu beachten: Mitglieder privater Krankenversicherungen sind von der Mitgliedschaft ausgenommen, da sie ihre Pflegeversicherung bei privaten Versicherungsunternehmen abschließen müssen.

Die Familienversicherung ermöglicht es, dass Ehepartner und Kinder ohne eigene Beiträge mitversichert werden können, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Dies gilt selbstverständlich auch für die Pflegeversicherung.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Firmenkleidung stehen lächelnd vor einem modernen Industriegebäude; unterschiedliche Altersgruppen, sonniger Tag.

Mitgliedschaft für Mitarbeiter und Familien

Junge Auszubildende und Studierende mit Rucksäcken betreten ein Gebäude; freundliche, offene Atmosphäre.

Auch Azubis und Studierende versicherbar

Die Pflegeversicherung der BKK KARL MAYER im Detail

Die soziale Pflegeversicherung wurde in Deutschland 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Für Mitglieder der BKK KARL MAYER bedeutet dies, dass sie automatisch in der Pflegekasse pflichtversichert sind. Die Pflegeversicherung soll das Risiko abfedern, pflegebedürftig zu werden, und bietet finanzielle Unterstützung sowie Sachleistungen.

Das System basiert auf fünf Pflegegraden, die seit 2017 die früheren drei Pflegestufen abgelöst haben. Diese Pflegegrade richten sich nach dem Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD), der nach der Antragstellung bei der Pflegekasse die pflegebedürftige Person begutachtet und eine Empfehlung für einen Pflegegrad ausspricht.

Ältere Frau sitzt in einem gemütlichen Wohnzimmer, eine Pflegekraft hilft beim Aufstehen; warme Lichtstimmung, freundliche Gesten.

Pflegebedarf wird im Alltag bewertet

Gutachter des Medizinischen Dienstes führt einen Hausbesuch durch, macht Notizen auf einem Klemmbrett und spricht ruhig mit einem Senior.

Der Medizinische Dienst begutachtet vor Ort

Aktuelle Leistungen der Pflegeversicherung 2025

Zum 1. Januar 2025 wurden die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Dies betrifft alle Leistungsarten und soll Pflegebedürftige bei steigenden Kosten entlasten. Die BKK KARL MAYER gewährt ihren Versicherten folgende Leistungen:

Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige:

Das Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere nicht professionelle Pflegepersonen übernommen wird. Die monatlichen Beträge ab dem 1. Januar 2025 betragen:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich

Das Pflegegeld kann frei verwendet werden und wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Es ist gedacht als Anerkennung für die Pflegeleistung der Angehörigen und zur Sicherstellung der häuslichen Versorgung.

Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflege:

Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab. Die monatlichen Höchstbeträge ab dem 1. Januar 2025 liegen bei:

  • Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich

Diese Beträge decken pflegerische Tätigkeiten wie Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Mobilisation sowie hauswirtschaftliche Unterstützung ab.

Kombinationsleistungen:

Eine besonders flexible Lösung bietet die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Wenn beispielsweise ein Pflegedienst nur teilweise in Anspruch genommen wird, kann der nicht ausgeschöpfte Anteil als Pflegegeld ausgezahlt werden. Nutzt jemand mit Pflegegrad 3 beispielsweise 60 Prozent der Pflegesachleistungen, erhält er zusätzlich 40 Prozent des Pflegegeldes (239,60 Euro).

Tochter hilft ihrer älteren Mutter beim Essen in einer hellen Küche; warmes Licht, ruhige Atmosphäre.
Ambulanter Pflegedienst versorgt einen Senior im Wohnzimmer; Pflegekraft misst Blutdruck, freundlicher Austausch.
Pflegeperson und ambulanter Dienst besprechen gemeinsam den Pflegeplan am Küchentisch; Notizblock und Kalender liegen bereit.

Pflegegeld unterstützt häusliche Pflege

Weitere wichtige Pflegeleistungen der BKK KARL MAYER

Entlastungsbetrag:

Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause versorgt werden, erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (ab 1. Januar 2025). Dieser zweckgebundene Betrag kann verwendet werden für:

  • Tages- und Nachtpflege

  • Kurzzeitpflege (anteilig für Unterkunft und Verpflegung)

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen)

  • Bei Pflegegrad 1 auch für ambulante Pflegedienste

Der Entlastungsbetrag wird als Kostenerstattung nach Einreichen der Rechnungen ausgezahlt.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege:

Ein wichtiger Meilenstein ist die Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags ab dem 1. Juli 2025. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem flexiblen Budget von 3.539 Euro pro Jahr zusammengefasst. Dieser Betrag kann frei für beide Leistungsarten verwendet werden.

Die Verhinderungspflege greift, wenn die private Pflegeperson ausfällt – etwa wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Verpflichtungen. Die Ersatzpflege kann nun für bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Das hälftige Pflegegeld wird während dieser Zeit weitergezahlt.

Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist. Auch hier gilt eine maximale Dauer von acht Wochen pro Jahr.

Teilstationäre Tages- und Nachtpflege:

Die Tages- oder Nachtpflege ist eine wertvolle Ergänzung zur häuslichen Pflege. Pflegebedürftige werden tagsüber oder nachts in einer Einrichtung betreut und kehren anschließend nach Hause zurück. Die monatlichen Leistungsbeträge betragen:

  • Pflegegrad 2: 721 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro

Diese Leistungen können zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in vollem Umfang in Anspruch genommen werden, was eine deutliche Entlastung für pflegende Angehörige bedeutet.

Vollstationäre Pflege im Pflegeheim:

Wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht, übernimmt die Pflegekasse anteilig die Kosten für die vollstationäre Pflege. Die monatlichen Leistungen ab dem 1. Januar 2025 sind:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro (Zuschuss)

  • Pflegegrad 2: 805 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro

Zusätzlich gewährt die Pflegeversicherung Leistungszuschläge zum Eigenanteil, die mit der Verweildauer steigen:

  • Im ersten Jahr: 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils

  • Im zweiten Jahr: 30 Prozent

  • Im dritten Jahr: 50 Prozent

  • Ab dem vierten Jahr: 75 Prozent

Diese Zuschläge wurden eingeführt, um Heimbewohner vor steigenden Eigenanteilen zu schützen und die finanzielle Belastung zu reduzieren.

Aktive Seniorin nimmt an einer Tagespflegegruppe teil; gemütlicher Raum, gemeinsames Basteln mit Betreuungskraft.
Senior liegt entspannt in einem Pflegebett; Pflegekraft richtet die Decke und lächelt beruhigend.
Älterer Mann wird während einer Kurzzeitpflege in einer modernen Einrichtung betreut; helle Flure, freundliche Atmosphäre.

Entlastung durch Tagespflege

Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:

Für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erstattet die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro (ab 1. Januar 2025). Dazu gehören:

  • Einmalhandschuhe

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

  • Bettschutzeinlagen

  • Schutzschürzen

  • Mundschutz

  • Fingerlinge

Die Kosten werden auf Nachweis erstattet oder viele Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Technische Pflegehilfsmittel:

Für technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen oder Hausnotrufsysteme übernimmt die Pflegekasse in der Regel 100 Prozent der Kosten. Bei manchen Hilfsmitteln ist eine Zuzahlung von 10 Prozent, maximal 25 Euro pro Hilfsmittel zu leisten.

Besonders wichtig für Senioren ist das Hausnotrufsystem. Die Pflegekasse bezuschusst die Installation mit einmalig 10,49 Euro und die monatlichen Betriebskosten mit 25,50 Euro. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1 und dass die pflegebedürftige Person überwiegend allein lebt oder regelmäßig allein zu Hause ist.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

Für bauliche Anpassungen der Wohnung gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (ab 1. Januar 2025). Gefördert werden beispielsweise:

  • Einbau einer bodengleichen Dusche

  • Verbreiterung von Türen für Rollstuhlfahrer

  • Installation von Treppenliften

  • Anbringen von Haltegriffen und Handläufen

  • Umbau der Küche oder des Badezimmers

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse gestellt werden. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Zuschuss bis zu viermal (maximal 16.720 Euro) gewährt werden.

Der Zuschuss ist nicht auf eine einmalige Zahlung beschränkt. Bei einer wesentlichen Veränderung der Pflegesituation kann erneut ein Antrag gestellt werden.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Ein Set aus Einmalhandschuhen, Desinfektionsspray und Bettschutzeinlagen liegt ordentlich auf einem Holztisch.
Hausnotrufgerät mit großer Taste steht auf einem Nachttisch neben einem Bett; daneben eine Lesebrille.
Modernes, barrierefreies Badezimmer mit bodengleicher Dusche, Haltegriffen und Duschsitz.

Verbrauchshilfsmittel erleichtern den Alltag

Pflegegrad beantragen – der Weg zur Unterstützung

Die Beantragung eines Pflegegrades bei der Pflegekasse der BKK KARL MAYER erfolgt in mehreren Schritten:

Schritt 1: Formloser Antrag

Der Antrag kann formlos gestellt werden – telefonisch, schriftlich per Brief oder per E-Mail. Es genügt eine einfache Mitteilung wie: "Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung" oder "Ich beantrage die Feststellung der Pflegebedürftigkeit". Wichtig ist das Datum der Antragstellung, denn ab diesem Tag beginnt bei positiver Entscheidung der Leistungsanspruch.

Antragsberechtigt sind die pflegebedürftige Person selbst oder – mit entsprechender Vollmacht – auch Angehörige, Nachbarn oder rechtliche Betreuer.

Schritt 2: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss die Pflegekasse über den Antrag entscheiden. Die Begutachtung selbst muss in folgenden Fristen stattfinden:

  • Regulär: Innerhalb von 20 Arbeitstagen

  • Bei Palliativpflege: Innerhalb von 5 Arbeitstagen

  • Im Krankenhaus oder in stationärer Reha: Innerhalb einer Woche

Der Gutachter vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch oder – in bestimmten Fällen – für ein Telefoninterview bzw. eine Begutachtung per Videotelefonie. Die Begutachtung erfasst systematisch die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Module):

  1. Mobilität: Fortbewegung, Körperhaltung ändern, Treppensteigen

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung, Entscheidungsfähigkeit, Kommunikation

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Unruhe, Ängste, Aggressionen

  4. Selbstversorgung: Körperpflege, Ernährung, Toilettengang

  5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Medikamenteneinnahme, Arztbesuche, Therapien

  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Tagesstruktur, Hobbys, soziale Beziehungen

Für jeden Bereich werden Punkte vergeben, die unterschiedlich gewichtet werden. Die Gesamtpunktzahl ergibt den Pflegegrad:

  • 12,5 bis unter 27 Punkte: Pflegegrad 1

  • 27 bis unter 47,5 Punkte: Pflegegrad 2

  • 47,5 bis unter 70 Punkte: Pflegegrad 3

  • 70 bis unter 90 Punkte: Pflegegrad 4

  • 90 bis 100 Punkte: Pflegegrad 5

Schritt 3: Vorbereitung auf die Begutachtung

Eine gute Vorbereitung erhöht die Chancen auf eine realistische Einstufung. Empfehlenswert ist:

  • Ein Pflegetagebuch über mindestens eine Woche führen, in dem alle Hilfestellungen dokumentiert werden

  • Aktuelle Arztberichte, Medikamentenpläne und Krankenhausentlassungsberichte bereitlegen

  • Eine vertraute Person (Angehöriger, Pflegeperson) zum Termin hinzuziehen

  • Ehrlich und detailliert über Einschränkungen berichten – auch über "schlechte Tage"

  • Bei Demenz oder psychischen Erkrankungen besonders auf Verhaltensauffälligkeiten hinweisen

Schritt 4: Bescheid der Pflegekasse

Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten mit einer Empfehlung für einen Pflegegrad. Die Pflegekasse trifft auf dieser Grundlage ihre Entscheidung und versendet einen Leistungsbescheid. Dieser enthält:

  • Den zuerkannten Pflegegrad

  • Die bewilligten Leistungen mit ihren Höchstbeträgen

  • Das Gutachten des Medizinischen Dienstes

  • Empfehlungen zu Prävention und Rehabilitation

Bei einer positiven Entscheidung beginnen die Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.

Senior telefoniert mit der Pflegekasse, macht sich Notizen auf einem Block; ruhiger Wohnzimmertisch mit Lampe.
Gutachter besucht eine Seniorin zuhause und prüft Unterlagen; respektvolle, sachliche Atmosphäre.
Offenes Pflegetagebuch mit Stift liegt neben Medikamentenbox auf einem Holztisch.

Formlosen Antrag direkt stellen

Widerspruch bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung

Wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch sollte begründet werden und auf konkrete Punkte im Gutachten eingehen, die aus Ihrer Sicht nicht korrekt erfasst wurden.

Hilfreich ist es, zusätzliche ärztliche Stellungnahmen oder detaillierte Pflegetagebücher beizufügen. Die Pflegekasse prüft den Widerspruch und kann eine erneute Begutachtung veranlassen.

Widerspruch zum Pflegegrad anstoßen
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Höherstufung bei Verschlechterung des Gesundheitszustands

Eine Pflegebedürftigkeit ist selten statisch. Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands sollte zeitnah eine Höherstufung beantragt werden. Der Antrag erfolgt formlos bei der Pflegekasse mit der Begründung, dass sich die Pflegesituation wesentlich verändert hat.

Die Pflegekasse beauftragt erneut den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung. Bei erfolgreicher Höherstufung gelten die neuen Leistungen ab dem Monat der Antragstellung.

Pflegehilfsmittel monatlich kostenlos erhalten

Mit Pflegegrad bis zu 40 € monatlich für Verbrauchs-Hilfsmittel: Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. Bequem als Pflegebox nach Hause.

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Beratungseinsätze und Pflegekurse

Verpflichtende Beratungseinsätze:

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, ist zu regelmäßigen Beratungsbesuchen verpflichtet (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Ein qualifizierter Pflegeberater oder ein Mitarbeiter eines zugelassenen Pflegedienstes kommt nach Hause und überprüft die Pflegesituation. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich (2-mal pro Jahr)

  • Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich (4-mal pro Jahr)

Bei Pflegegrad 1 ist der Beratungsbesuch freiwillig, wird aber empfohlen. Die Beratung ist kostenfrei und dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege. Der Berater gibt praktische Tipps, beantwortet Fragen und weist auf weitere Unterstützungsangebote hin.

Wichtig: Wer die verpflichtenden Beratungstermine versäumt, riskiert eine Kürzung oder sogar die Streichung des Pflegegeldes.

Kostenlose Pflegekurse:

Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, kostenlose Pflegekurse für Angehörige anzubieten (§ 45 SGB XI). Diese Schulungen vermitteln praktische Pflegetechniken, Informationen über Krankheitsbilder und Strategien zur Entlastung. Angeboten werden:

  • Grundkurse zur häuslichen Pflege

  • Spezialkurse zu bestimmten Krankheitsbildern (z.B. Demenz, Parkinson, Schlaganfall)

  • Online-Pflegekurse, die jederzeit abrufbar sind

  • Individuelle Schulungen in der häuslichen Umgebung

Diese Angebote stehen nicht nur Angehörigen, sondern auch ehrenamtlichen Helfern und Nachbarn zur Verfügung.

Pflegeberaterin besucht eine Familie zuhause, bespricht freundlich die Pflegesituation am Wohnzimmertisch.

Beratungseinsatz unterstützt Qualität

Kleingruppe in einem Pflegekurs übt rückenschonendes Heben mit einer Pflegekraft; heller Seminarraum.

Pflegekurse vermitteln Praxiswissen

Soziale Absicherung für pflegende Angehörige

Wer Angehörige pflegt, wird unter bestimmten Voraussetzungen sozialversichert. Die Pflegekasse übernimmt Beiträge zur:

  • Rentenversicherung: Pflegende Angehörige sammeln Rentenpunkte, die später die eigene Rente erhöhen

  • Unfallversicherung: Pflegepersonen sind während der Pflegetätigkeit unfallversichert

  • Arbeitslosenversicherung: Bei umfangreicher Pflege besteht unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und dem Umfang der Pflegetätigkeit. Um diese Leistungen zu erhalten, darf die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein und muss mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen.

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Pflegeunterstützungsgeld bei akutem Pflegebedarf

Tritt unerwartet ein Pflegefall ein – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt – können Angehörige Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Diese Lohnersatzleistung wird für bis zu

10 Arbeitstage gewährt und beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.

Das Pflegeunterstützungsgeld gibt Angehörigen Zeit, die Pflegesituation zu organisieren, einen Pflegedienst zu suchen oder einen Pflegegrad zu beantragen. Der Antrag wird bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen gestellt.

Erwachsene Tochter telefoniert mit Arbeitgeber und organisiert kurzfristig die Pflege am Küchentisch; Kalender, Laptop und Notizen liegen bereit.

Bei akutem Bedarf schnell handeln

Kontaktmöglichkeiten zur Pflegekasse der BKK KARL MAYER

Die Pflegekasse der BKK KARL MAYER ist über verschiedene Kanäle erreichbar. Für Fragen zur Pflegeversicherung und Antragstellung stehen folgende Kontaktdaten zur Verfügung:

Team Pflegeversicherung:

  • Servicetelefon: 06104 / 402-233

  • Fax: 0391 / 99978-5290

  • E-Mail: pflege@karlmayer-bkk.de

Erreichbarkeit:

  • Montag bis Donnerstag: 08.00 – 14.30 Uhr

  • Freitag: 08.00 – 12.45 Uhr

Postanschrift:

KARL MAYER Pflegekasse
c/o aLIVE-Service GmbH
Postfach 330143
39047 Magdeburg

Die Pflegekasse arbeitet mit der aLIVE-Service GmbH zusammen, einem spezialisierten Dienstleister für Krankenkassen im Back-Office-Bereich. Dies ermöglicht eine effiziente Bearbeitung von Anträgen und Anfragen.

Hauptgeschäftsstelle der BKK KARL MAYER:

Für allgemeine Fragen zur Mitgliedschaft oder anderen Versicherungsangelegenheiten können Sie sich auch an die Hauptgeschäftsstelle wenden:

KARL MAYER Betriebskrankenkasse
Industriestraße 3
63179 Obertshausen

  • Servicetelefon: 06104 / 402-1414

  • Fax: 06104 / 402-438

  • E-Mail: info@karlmayer-bkk.de

  • WhatsApp/SMS: 0174 / 8231605

Öffnungszeiten in Obertshausen:

  • Montag, Mittwoch, Donnerstag: 08.00 – 16.00 Uhr

  • Dienstag: 08.00 – 17.00 Uhr

  • Freitag: 08.00 – 12.45 Uhr

Beratungsstelle Chemnitz:

Für Versicherte im Raum Chemnitz gibt es eine zusätzliche Beratungsstelle:

KARL MAYER Betriebskrankenkasse
Beratungsstelle Chemnitz
Mauersbergerstr. 2
09117 Chemnitz

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 08.00 – 15.00 Uhr

  • Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr

Ansprechpartnerinnen in Chemnitz sind Marielle Lienert (Telefon: 0371 / 8143-462), Anett Mahler (Telefon: 0371 / 8143-336) und Annett Mothes (Telefon: 0371 / 8143-231).

Freundliche Service-Mitarbeiterin mit Headset telefoniert an einem modernen Arbeitsplatz; auf dem Bildschirm sind keine lesbaren Texte.

Schnelle Hilfe am Servicetelefon

Nahaufnahme einer Hand, die einen Brief in einen Briefkasten wirft; sonniger Tag, rote Briefkastenklappe.

Postanschrift für Unterlagen

Beiträge zur Pflegeversicherung 2025

Die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung sind gesetzlich festgelegt. Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Beitragssätze:

  • Standardbeitrag: 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens (je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen)

  • Zuschlag für Kinderlose: Zusätzlich 0,6 Prozent (wird allein vom Arbeitnehmer getragen)

  • Beitragssatz für Kinderlose gesamt: 4,0 Prozent

Eltern mit mehreren Kindern erhalten gestaffelte Beitragsermäßigungen. Für das zweite Kind gibt es einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten, für das dritte und jedes weitere Kind jeweils weitere 0,25 Prozentpunkte, maximal bis zu 1 Prozentpunkt Ermäßigung ab dem fünften Kind.

Zusätzlich erhebt die BKK KARL MAYER einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung. Dieser beträgt ab dem 1. Juli 2025 3,39 Prozent und wird ebenfalls hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

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Wer benötigt die Pflegeberatung?

Digitale Pflegeanwendungen und technische Unterstützung

Die Pflegeversicherung fördert zunehmend den Einsatz digitaler Pflegeanwendungen (DiPA). Hierfür stehen monatlich bis zu 53 Euro zur Verfügung (ab 1. Januar 2025). Diese digitalen Helfer können sein:

  • Apps zur Sturzprävention und Bewegungsförderung

  • Digitale Gedächtnistraining-Programme bei Demenz

  • Online-Plattformen zur Kommunikation mit Pflegekräften

  • Sensor-Systeme zur Überwachung der Aktivität

Zusätzlich zu den DiPA werden ergänzende Unterstützungsleistungen gefördert, etwa Schulungen zur Nutzung der digitalen Anwendungen. Diese können ebenfalls über das monatliche Budget von 53 Euro abgerechnet werden.

Seniorin sitzt auf einem Sofa und nutzt ein Tablet mit einer Gesundheits-App; ruhiges Wohnzimmer, großes Display ohne lesbaren Text.
Diskrete Sensorscheibe am Bett registriert Bewegung; Schlafzimmer in warmen Tönen, abends.
Pflegekraft führt ein Videotelefonie-Gespräch mit einem Senior auf einem Laptop; freundliche Beratungsszene.

Digitale Helfer im Alltag

Besondere Situationen in der Pflegeversicherung

Pflegebedürftige Kinder:

Bei Kindern wird die Pflegebedürftigkeit im Vergleich zu gleichaltrigen gesunden Kindern beurteilt. Besonderheit: Kinder bis 18 Monate werden automatisch einen Pflegegrad höher eingestuft als durch die Begutachtung ermittelt, um dem besonderen Aufwand für Eltern Rechnung zu tragen.

Pflegebedürftigkeit bei Demenz:

Seit Einführung der Pflegegrade 2017 werden Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen gleichberechtigt eingestuft. Die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie Verhaltensauffälligkeiten fließen stark in die Bewertung ein. Menschen mit Demenz haben damit deutlich bessere Chancen auf einen angemessenen Pflegegrad als zuvor.

Pflege in Wohngruppen:

Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften erhalten einen zusätzlichen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich (bei mindestens drei Pflegebedürftigen). Dieser dient zur Finanzierung einer Organisationskraft. Für die Gründung einer Wohngemeinschaft kann außerdem eine einmalige Anschubfinanzierung von bis zu 2.500 Euro pro Person (maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe) beantragt werden.

Seniorin mit Demenz sitzt ruhig am Fenster, eine Pflegekraft hält ihre Hand; sanftes Licht.

Einfühlsame Betreuung bei Demenz

Praktische Tipps für Versicherte der BKK KARL MAYER

Frühzeitig Pflegegrad beantragen:

Warten Sie nicht, bis die Pflegesituation eskaliert. Bereits bei ersten Anzeichen von Pflegebedürftigkeit – etwa nach einem Schlaganfall, bei zunehmender Demenz oder bei nachlassender Mobilität – sollte ein Antrag gestellt werden. Die Leistungen beginnen ab dem Tag der Antragstellung.

Alle Leistungen ausschöpfen:

Viele Versicherte nutzen nicht alle ihnen zustehenden Leistungen. Prüfen Sie regelmäßig, ob Sie beispielsweise den Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse zur Wohnraumanpassung noch nicht beansprucht haben. Eine Pflegeberatung kann hier wertvolle Hinweise geben.

Kombination verschiedener Leistungen:

Die Pflegeversicherung erlaubt die Kombination verschiedener Leistungsarten. So können etwa Tagespflege, Pflegegeld und Pflegesachleistungen parallel genutzt werden. Dies ermöglicht eine flexible und bedarfsgerechte Versorgung.

Dokumentation führen:

Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie den täglichen Hilfebedarf detailliert festhalten. Dies ist nicht nur für die Begutachtung wichtig, sondern hilft auch, die Pflegesituation zu reflektieren und Veränderungen zu erkennen.

Beratungsangebote nutzen:

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI steht allen Versicherten mit Pflegegrad zu und ist kostenfrei. Auch Pflegestützpunkte, Wohlfahrtsverbände wie die Caritas oder das Deutsche Rote Kreuz bieten kompetente Beratung an. Nutzen Sie diese Expertise bei der Organisation der Pflege.

Regelmäßige Überprüfung des Pflegegrades:

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, sollte zeitnah eine Höherstufung beantragt werden. Je früher dies geschieht, desto eher können die zusätzlichen Leistungen die Pflegesituation verbessern.

Offenes Notizbuch mit Pflegetagebuch-Einträgen, daneben Kalender und Stift auf einem Küchentisch.

Dokumentation schafft Überblick

Angehörige bespricht am Telefon einen Termin mit einer Pflegeberatung; Notizzettel und Unterlagen liegen bereit.

Beratungstermine frühzeitig planen

Zusätzliche Unterstützung durch PflegeHelfer24

Ergänzend zu den Leistungen der Pflegeversicherung bietet PflegeHelfer24 umfassende Unterstützung bei der Organisation der Pflege. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Seniorenpflege-Beratung und hilft bundesweit bei:

  • Vermittlung von ambulanten Pflegediensten

  • Organisation der 24-Stunden-Pflege durch qualifizierte Betreuungskräfte

  • Beratung zu Pflegehilfsmitteln wie Hausnotruf, Elektromobile, Treppenlifte

  • Planung und Umsetzung barrierefreier Badumbauten

  • Unterstützung bei der Antragstellung und Kommunikation mit Pflegekassen

Besonders wertvoll ist die neutrale Beratung, die individuell auf die Bedürfnisse von Senioren und deren Angehörigen eingeht. PflegeHelfer24 kennt die Angebote verschiedener Pflegekassen und kann aufzeigen, welche Kombinationen von Leistungen in der jeweiligen Situation am sinnvollsten sind.

Berater von PflegeHelfer24 spricht mit einem Senior und seiner Tochter am Esstisch; Broschüren und Notizblock liegen bereit.

Individuelle Unterstützung bei der Pflegeorganisation

Handwerker installiert eine bodengleiche Dusche in einem Badezimmer; professionelle Ausrüstung, sauberer Arbeitsbereich.

Barrierefreier Umbau für mehr Sicherheit

Zusammenfassung der wichtigsten Informationen

Die Pflegekasse der BKK KARL MAYER bietet ihren Versicherten alle gesetzlichen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Mitgliedschaft: Nur für (ehemalige) Mitarbeiter der KARL MAYER Firmengruppe und deren Familien

  • Pflegegrade: Fünf Stufen (1-5) nach Grad der Selbstständigkeit

  • Pflegegeld 2025: 347 bis 990 Euro monatlich (PG 2-5)

  • Pflegesachleistungen 2025: 796 bis 2.299 Euro monatlich (PG 2-5)

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade

  • Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab Juli 2025)

  • Tagespflege: 721 bis 2.085 Euro monatlich zusätzlich nutzbar

  • Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich für Verbrauchsmaterial

  • Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme

  • Vollstationäre Pflege: 805 bis 2.096 Euro monatlich plus Leistungszuschläge

Kontakt zur Pflegekasse:

  • Telefon: 06104 / 402-233 (Mo-Do 08:00-14:30, Fr 08:00-12:45)

  • E-Mail: pflege@karlmayer-bkk.de

  • Post: c/o aLIVE-Service GmbH, Postfach 330143, 39047 Magdeburg

Die BKK KARL MAYER unterstützt ihre Versicherten zuverlässig in allen Phasen der Pflegebedürftigkeit. Durch die überschaubare Größe der Krankenkasse ist oft eine persönlichere Betreuung möglich als bei großen Kassen. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Dienstleistern gewährleistet gleichzeitig professionelle Standards bei der Bearbeitung von Anträgen.

Wichtiger Hinweis: Die hier dargestellten Leistungsbeträge entsprechen dem Stand vom 1. Januar 2025 bzw. 1. Juli 2025 für den gemeinsamen Jahresbetrag. Die Pflegeversicherung entwickelt sich kontinuierlich weiter. Für aktuellste Informationen zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an die Pflegekasse der BKK KARL MAYER oder lassen Sie sich umfassend beraten.

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Häufige Fragen

Antworten zur Pflegekasse der BKK KARL MAYER

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