BKK PFAFF

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Die BKK PFAFF: Ihre Pflegekasse in Rheinland-Pfalz

Die BKK PFAFF ist eine traditionsreiche Betriebskrankenkasse mit Sitz in Kaiserslautern, die seit über 140 Jahren im Dienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steht. Als verlässlicher Partner für Versicherte in Rheinland-Pfalz bietet die BKK PFAFF umfassende Leistungen in der Pflegeversicherung und unterstützt pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen mit einem breiten Spektrum an Hilfsangeboten. Mit über 40.000 Versicherten gehört sie zu den etablierten Pflegekassen in der Region und zeichnet sich durch persönliche Betreuung und regionale Nähe aus.

Seit dem 1. Oktober 1999 steht die BKK PFAFF allen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten zur Verfügung, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Rheinland-Pfalz haben. Die Pflegekasse ist als selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts unter dem Dach der Krankenkasse angesiedelt und übernimmt die vollständige Abwicklung aller pflegerelevanten Leistungen für ihre Mitglieder. Die enge Verzahnung von Kranken- und Pflegeversicherung ermöglicht eine koordinierte und effiziente Versorgung aus einer Hand.

Pflegeberaterin und Senior im Gespräch am Küchentisch, mit Unterlagen und Teetassen, freundliche Atmosphäre, natürliches Licht durch Fenster, Pflanze im Hintergrund.

Persönliche Beratung gibt Sicherheit und Orientierung.

Geschichte und Entwicklung der BKK PFAFF

Die Wurzeln der BKK PFAFF reichen bis ins Jahr 1884 zurück, als Georg Michael Pfaff aufgrund der Bismarckschen Sozialgesetzgebung vom 15. Juni 1883 die Betriebskrankenkasse der G. M. Pfaff Nähmaschinenfabrik gründete. Was damals noch als Fabrikkrankenkasse mit lediglich 557 Mitgliedern begann, hat sich zu einer modernen Krankenkasse mit über 43.000 Versicherten entwickelt. Diese Versicherten setzen sich aus Beschäftigten bei annähernd 10.000 Arbeitgebern und deren kostenfrei versicherten Familienangehörigen zusammen.

Die lange Tradition der BKK PFAFF spiegelt sich in ihrer Erfahrung und Kompetenz wider. Über mehr als ein Jahrhundert hat die Kasse ihre Leistungen kontinuierlich an die sich wandelnden Bedürfnisse der Versicherten angepasst. Heute beschäftigt die BKK PFAFF 84 Mitarbeitende, darunter 7 Auszubildende, die sich täglich für die Anliegen der Versicherten am Standort Kaiserslautern einsetzen. Diese Mitarbeiterstruktur gewährleistet sowohl fundierte Beratung als auch die Weitergabe von Fachwissen an die nächste Generation.

Historische und moderne Darstellung eines Krankenkassenbüros: altes Schwarz-Weiß-Foto auf einem Schreibtisch neben aktueller Büroeinrichtung, Symbol für Tradition und Fortschritt.

Tradition trifft Moderne in der Versorgung.

Beiträge und Mitgliedschaft bei der BKK PFAFF

Der Beitragssatz der BKK PFAFF liegt aktuell bei 17,38 Prozent, wovon der Arbeitnehmer einen Anteil von 8,69 Prozent trägt. Der Zusatzbeitrag beträgt 2,78 Prozent. Dieser Beitragssatz gilt für alle Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung und bleibt nach Angaben der Kasse stabil. Die BKK PFAFF positioniert sich damit als günstige Krankenkasse in der Region Rheinland-Pfalz, ohne dabei Abstriche bei den Leistungen zu machen.

Eine Mitgliedschaft bei der BKK PFAFF ist ausschließlich für Personen möglich, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Rheinland-Pfalz haben. Diese regionale Beschränkung ermöglicht es der Kasse, ihre Ressourcen gezielt auf die Versorgungsstrukturen und Bedürfnisse in Rheinland-Pfalz auszurichten. Die Pflegeversicherung ist automatisch an die Krankenversicherung gekoppelt – wer bei der BKK PFAFF krankenversichert ist, ist gleichzeitig auch pflegeversichert.

Junge Frau meldet sich in einer modernen Geschäftsstelle an, hält Ausweis und Formular; Berater hinter dem Tresen lächelt hilfsbereit; klare Beschilderung, helles Interieur.

Mitgliedschaft regional und persönlich geregelt.

Umfassende Pflegeleistungen der BKK PFAFF im Jahr 2025

Die Pflegekasse der BKK PFAFF bietet alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung an. Seit dem 1. Januar 2025 wurden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent angehoben, um der gestiegenen Kostenentwicklung Rechnung zu tragen. Diese Erhöhung betrifft sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen und weitere Unterstützungsangebote. Die Pflegeversicherung sichert pflegebedürftige Menschen im Pflegefall solidarisch ab und hat zum Ziel, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Das Leistungsspektrum der BKK PFAFF Pflegekasse umfasst die finanzielle Unterstützung bei häuslicher Pflege, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie zahlreiche ergänzende Leistungen. Die Pflegekasse orientiert sich dabei an den individuellen Bedürfnissen der Versicherten und berücksichtigt sowohl die Situation der pflegebedürftigen Person als auch die Belastung der pflegenden Angehörigen. Alle Leistungen sind darauf ausgerichtet, die familiäre, nachbarschaftliche und ehrenamtliche Pflege zu unterstützen und zu ergänzen.

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Pflegegrade: Grundlage für den Leistungsanspruch

Die Höhe der Pflegeleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad der versicherten Person. Es gibt fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeit und damit den Unterstützungsbedarf widerspiegeln. Die Einstufung erfolgt durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes, der den individuellen Hilfebedarf anhand eines bundesweit einheitlichen Verfahrens ermittelt. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegekasse.

Pflegegrad 1 wird bei geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben und berechtigt zu einem monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro sowie zu Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Die Pflegegrade 3, 4 und 5 kennzeichnen zunehmend höhere Pflegebedürftigkeit und entsprechend umfangreichere Leistungsansprüche. Die Beantragung eines Pflegegrades erfolgt formlos bei der BKK PFAFF, die dann den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung beauftragt.

Pflegefachkraft führt eine Einschätzung der Mobilität eines Seniors zu Hause durch, notiert Beobachtungen auf einem Klemmbrett; ruhiges Wohnzimmer, helle Tageslichtstimmung.

Pflegegrade basieren auf individueller Begutachtung.

Pflegegeld 2025: Finanzielle Unterstützung für häusliche Pflege

Das Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung, die direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird. Es ist für die Fälle vorgesehen, in denen die Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtlich tätige Personen sichergestellt wird. Das Pflegegeld kann frei verwendet werden und wird in der Regel an die pflegenden Personen als Anerkennung für ihre Arbeit weitergegeben. Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende monatliche Beträge:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich

Das Pflegegeld ist nicht steuerpflichtig, solange es im Rahmen der familiären oder freundschaftlichen Pflege weitergegeben wird. Bei der BKK PFAFF kann das Pflegegeld formlos beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus auf das angegebene Konto. Bei Fragen zur Beantragung stehen die Mitarbeiter der BKK PFAFF telefonisch und persönlich zur Verfügung.

Erwachsene Tochter überreicht ihrer pflegebedürftigen Mutter lächelnd einen Umschlag mit Geldunterstützung am Wohnzimmertisch; warmes Licht, Wertschätzung sichtbar.

Pflegegeld unterstützt häusliche Pflege spürbar.

Pflegesachleistungen 2025: Professionelle Unterstützung durch Pflegedienste

Wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt oder unterstützt wird, können Versicherte der BKK PFAFF Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Diese Leistungen werden nicht direkt an den Versicherten ausgezahlt, sondern der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Die Höhe der Pflegesachleistungen wurde zum 1. Januar 2025 ebenfalls um 4,5 Prozent erhöht und beträgt nun:

  • Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich

Die Pflegesachleistungen können für verschiedene pflegerische Tätigkeiten eingesetzt werden, darunter Körperpflege, Mobilisation, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsleistungen. Wenn die tatsächlichen Kosten des Pflegedienstes die Leistungsbeträge übersteigen, müssen die Versicherten die Differenz selbst tragen. Es ist jedoch auch möglich, Kombinationsleistungen in Anspruch zu nehmen, bei denen Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig kombiniert werden. Dies bietet Flexibilität für Familien, die sowohl durch Angehörige als auch durch professionelle Dienste gepflegt werden.

Pflegerin unterstützt einen Senior beim Anziehen einer Jacke in einem hellen Schlafzimmer; Pflegeutensilien auf einer Kommode; respektvolle, professionelle Atmosphäre.

Pflegedienste ergänzen familiäre Unterstützung.

Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für zusätzliche Unterstützung

Alle pflegebedürftigen Versicherten der BKK PFAFF, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich. Dieser Betrag steht allen Pflegegraden von 1 bis 5 zur Verfügung und ist zweckgebunden für Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger oder zur Förderung der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person. Der Entlastungsbetrag wurde zum 1. Januar 2025 von 125 Euro auf 131 Euro erhöht.

Der Entlastungsbetrag kann vielfältig eingesetzt werden. Versicherte können damit beispielsweise Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder ambulante Betreuungsdienste finanzieren. Auch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht, wie etwa Nachbarschaftshilfe oder Alltagsbegleitung, können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Bei der BKK PFAFF erfolgt die Erstattung nachträglich gegen Vorlage der Rechnungen und Belege. Nicht verbrauchte Beträge können in die Folgemonate übertragen werden und stehen bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres zur Verfügung.

Seniorin erhält Hilfe beim Einkauf durch eine Alltagsbegleiterin; beide stehen mit Einkaufstaschen vor der Haustür; freundlicher Blickkontakt, barrierefreie Eingangsstufe mit Rampe.

Entlastungsbetrag fördert Alltagshilfen zu Hause.

Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige

Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung für pflegende Angehörige, die eine Auszeit benötigen oder selbst erkrankt sind. Wenn die private Pflegeperson ausfällt, übernimmt die BKK PFAFF die Kosten für eine Ersatzpflege von bis zu 1.685 Euro jährlich für maximal sechs Wochen. Seit Juli 2025 gelten durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz neue, vereinfachte Regelungen für die Verhinderungspflege.

Die bisher erforderliche Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen, sodass die Verhinderungspflege sofort ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden kann. Die Anspruchsdauer wurde von sechs auf acht Wochen pro Kalenderjahr verlängert. Auch das Pflegegeld wird nun für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt, wenn die Ersatzpflege mehr als acht Stunden am Tag dauert. Die Verhinderungspflege kann stundenweise, tageweise oder wochenweise genutzt werden und bietet damit maximale Flexibilität für pflegende Angehörige.

Erholte pflegende Angehörige macht eine kurze Pause im Park auf einer Bank, trinkt Wasser; im Hintergrund freundliche Pflegekraft, die kurz übernimmt.

Verhinderungspflege schafft wichtige Auszeiten.

Kurzzeitpflege: Vorübergehende vollstationäre Versorgung

Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich oder nicht ausreichend ist, können Versicherte der BKK PFAFF Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung in Anspruch nehmen. Dies kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, während einer Krisensituation oder zur Entlastung pflegender Angehöriger erforderlich sein. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr bis zu einem Betrag von 1.854 Euro.

Der Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung in der Kurzzeitpflegeeinrichtung kann ebenfalls über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt. Die Beantragung der Kurzzeitpflege erfolgt bei der BKK PFAFF, die auch bei der Suche nach geeigneten Einrichtungen unterstützen kann. Die Kombination aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen wichtige Entlastungsmöglichkeiten.

Senior in einer modernen Pflegeeinrichtung sitzt im Gemeinschaftsraum mit Pflegekraft an seiner Seite; freundliche Atmosphäre, Pflanzen und große Fenster.

Kurzzeitpflege überbrückt belastende Phasen.

Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Versorgung

Die teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege ergänzt die häusliche Pflege und entlastet pflegende Angehörige. Versicherte verbringen dabei regelmäßig mehrere Stunden oder Nächte in einer Pflegeeinrichtung, leben aber weiterhin zu Hause. Die BKK PFAFF übernimmt die Kosten für die Tages- und Nachtpflege zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleistungen. Die monatlichen Leistungsbeträge seit Januar 2025 betragen:

  • Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich

Die Tages- und Nachtpflege ist besonders geeignet für pflegebedürftige Menschen, die tagsüber Betreuung und Aktivierung benötigen, während die Angehörigen berufstätig sind. Auch die Nachtpflege kann für Angehörige eine wichtige Entlastung darstellen, wenn die nächtliche Versorgung besonders anspruchsvoll ist. Die BKK PFAFF berät individuell zur geeigneten Versorgungsform und unterstützt bei der Suche nach wohnortnahen Einrichtungen.

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Vollstationäre Pflege: Leistungen im Pflegeheim

Wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht, kann die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim notwendig werden. Die BKK PFAFF übernimmt dabei einen pauschalen Betrag für die pflegebedingten Aufwendungen, Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Die monatlichen Leistungsbeträge seit Januar 2025 sind:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro (Entlastungsbetrag)

  • Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich

Zusätzlich zu diesen Leistungen erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 seit Januar 2024 Zuschläge zur Absenkung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen. Die Höhe dieser Zuschläge ist gestaffelt nach der Dauer des Pflegeheimaufenthalts: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent nach mehr als zwölf Monaten, 50 Prozent nach mehr als 24 Monaten und 75 Prozent nach mehr als 36 Monaten. Diese Regelung entlastet Pflegeheimbewohner und ihre Angehörigen spürbar bei den Eigenanteilen.

Pflegeheimbewohner sitzt mit Angehöriger in einem gemütlichen Aufenthaltsraum; Pflegekraft bringt Tee; warme Farben, ruhige Stimmung, großes Fenster mit Tageslicht.

Im Pflegeheim gut versorgt und betreut.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich

Versicherte der BKK PFAFF, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich. Dieser Betrag wurde zum 1. Januar 2025 von 40 Euro auf 42 Euro erhöht. Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören Produkte, die aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden können, wie:

  • Einmalhandschuhe

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

  • Mundschutz und FFP2-Masken

  • Schutzschürzen

  • Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch

Die Pflegehilfsmittel können entweder direkt bei Apotheken oder spezialisierten Anbietern bezogen werden. Viele Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, sodass für die Versicherten keine Kosten entstehen, wenn der monatliche Höchstbetrag nicht überschritten wird. Die BKK PFAFF kann Empfehlungen für geeignete Anbieter geben. Voraussetzung für den Anspruch ist ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 1 und die häusliche Pflege.

Set aus Pflegehilfsmitteln auf einem Holztisch: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, FFP2-Masken, Schutzschürze und Bettschutzeinlagen; ordentlich arrangiert, helles Fensterlicht.

Verbrauchshilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss

Die BKK PFAFF bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person fördern. Der Zuschuss beträgt seit Januar 2025 bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und kann bei allen Pflegegraden ab Stufe 1 beantragt werden. Leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden, also maximal 16.720 Euro.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise der Einbau von Treppenliften, die Verbreiterung von Türen, der barrierefreie Umbau des Badezimmers mit bodengleicher Dusche, die Entfernung von Türschwellen oder der Einbau von Rampen. Auch der Umbau oder Einbau von speziellen Möbeln kann bezuschusst werden. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der BKK PFAFF gestellt wird. Die Pflegekasse hat drei Wochen Zeit zur Bearbeitung des Antrags, bei Notwendigkeit eines Gutachtens verlängert sich die Frist auf fünf Wochen.

Modernes, barrierefreies Badezimmer mit bodengleicher Dusche, Haltegriffen und Duschsitz; neutrale Fliesen, gute Beleuchtung, sicherer Zugang ohne Schwellen.

Umbauten erhöhen Sicherheit und Selbstständigkeit.

Technische Pflegehilfsmittel: Unterstützung im Alltag

Neben den Verbrauchshilfsmitteln übernimmt die BKK PFAFF auch die Kosten für technische Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern. Dazu gehören unter anderem Pflegebetten mit Zubehör, Lagerungshilfen, Rollstühle, Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhungen und Hausnotrufsysteme. Diese Hilfsmittel werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt oder gegen eine geringe Zuzahlung überlassen.

Für Hausnotrufsysteme übernimmt die Pflegekasse bei häuslicher Pflege und vorliegendem Pflegegrad die monatliche Grundgebühr von bis zu 25,50 Euro. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person alleine lebt oder überwiegend alleine ist und im Notfall nicht selbst Hilfe rufen kann. Die Beantragung technischer Pflegehilfsmittel erfolgt formlos bei der BKK PFAFF. In vielen Fällen kann die Kasse Empfehlungen für geeignete Anbieter aussprechen oder vermittelt direkt an Sanitätshäuser in der Region.

Hausnotruf-Gerät mit rotem Notfallknopf liegt auf einem Nachttisch neben einem Bett; dezentes Design, Lampe und Wasserkarafe daneben; beruhigende Abendstimmung.

Hausnotruf erhöht Sicherheit im Notfall.

Pflegeberatung und Unterstützungsangebote der BKK PFAFF

Die BKK PFAFF legt großen Wert auf umfassende Pflegeberatung und bietet ihren Versicherten verschiedene Beratungsangebote an. Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben gesetzlichen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater. Diese Beratung umfasst die systematische Erfassung des Hilfebedarfs, die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans sowie die Überwachung und Anpassung der Maßnahmen.

Die telefonische Pflegeberatung ist unter der kostenfreien Nummer 0800 7237267 rund um die Uhr erreichbar. Diese Beratungshotline wird in Kooperation mit dem Partner spectrum>k angeboten und steht für alle Fragen rund um das Thema Pflege zur Verfügung. Zusätzlich bietet die BKK PFAFF eine allgemeine Gesundheits-Hotline unter 0800 60 80 400 an, die ebenfalls rund um die Uhr und kostenlos erreichbar ist. Hier erhalten Versicherte Informationen und Hilfe von medizinischem Fachpersonal.

Pflegeberaterin telefoniert in einem ruhigen Büro mit Headset, macht Notizen; auf dem Schreibtisch liegen neutrale Unterlagen; freundliche, kompetente Ausstrahlung.

Pflegeberatung ist jederzeit erreichbar.

BKK PflegeFinder und Pflege-Coach

Die BKK PFAFF stellt ihren Versicherten den BKK PflegeFinder zur Verfügung, ein Online-Portal zur Suche nach geeigneten Pflegeeinrichtungen. Mit diesem Tool können Versicherte und ihre Angehörigen passende Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Pflegestützpunkte und Anlaufstellen für Unterstützung im Alltag in ihrer Region finden. Der PflegeFinder ist über die Website des BKK Dachverbandes erreichbar und bietet umfassende Informationen zu den einzelnen Einrichtungen.

Der Online-Pflege-Coach ist ein kostenfreies, digitales Schulungsangebot für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Der Coach bietet zehn Wochen lang Unterstützung beim Erlernen der Pflegeorganisation und liefert Informationen sowie Ratschläge zur Bewältigung typischer seelischer Belastungen und Probleme im Pflegealltag. Versicherte der BKK PFAFF können sich direkt mit ihrer Versichertennummer unter pflegecoach-online.de anmelden. Der Zugang ist sechs Monate gültig und kann auf Anfrage verlängert werden.

Ältere Angehörige schaut sich auf einem Tablet Lerninhalte zur Pflege an, sitzt am Küchentisch mit Tasse Tee; ruhige Konzentration, warmes Licht.

Der Pflege-Coach unterstützt Schritt für Schritt.

Pflegekurse für Angehörige

Gemäß § 45 SGB XI bietet die BKK PFAFF kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende an. Diese Kurse vermitteln praktische Fähigkeiten für die häusliche Pflege und helfen, körperliche und seelische Belastungen zu mindern. Die Schulungen können als Gruppenkurse oder als individuelle Einzelschulungen stattfinden. Auch Schulungen in der häuslichen Umgebung sind möglich, bei denen konkret auf die Situation vor Ort eingegangen werden kann.

Die Pflegekurse umfassen verschiedene Themenbereiche wie Grundlagen der Pflege, Mobilisation, Körperpflege, Umgang mit Hilfsmitteln, Ernährung bei Pflegebedürftigkeit und psychologische Aspekte der Pflege. Auch Spezialkurse für die Pflege von Menschen mit Demenz, nach Schlaganfall oder mit anderen spezifischen Erkrankungen werden angeboten. Interessierte können sich direkt bei der BKK PFAFF nach aktuellen Kursangeboten erkundigen. Die Teilnahme ist kostenfrei und erfordert keine besonderen Vorkenntnisse.

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Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen. Diese dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der Unterstützung der Pflegenden. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad: Bei den Pflegegraden 2 und 3 ist ein Beratungsbesuch halbjährlich erforderlich, bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 sowie bei Bezug von Pflegesachleistungen ist der Beratungsbesuch freiwillig.

Die Beratungsbesuche können von zugelassenen Pflegediensten, anerkannten Beratungsstellen oder beauftragten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Die Kosten werden von der BKK PFAFF übernommen. Bei den Besuchen wird die Pflegesituation beurteilt, praktische Hilfestellung gegeben und Empfehlungen zur Verbesserung der Pflege ausgesprochen. Die Erkenntnisse werden mit Einwilligung der pflegebedürftigen Person an die Pflegekasse weitergeleitet, die dann gegebenenfalls weitere Unterstützung anbieten kann.

Pflegefachkraft besucht eine Seniorin zu Hause, betrachtet gemeinsam einen Pflegeplan am Couchtisch; freundliche Beratungssituation, Notizblock und Stift bereit.

Regelmäßige Beratung stärkt die Pflegequalität.

Kontakt und Erreichbarkeit der BKK PFAFF

Die Hauptgeschäftsstelle der BKK PFAFF befindet sich in Kaiserslautern in der Pirmasenser Straße 132, 67655 Kaiserslautern. Die Geschäftsstelle ist zu folgenden Zeiten persönlich erreichbar:

  • Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr

  • Dienstag: 8:00 bis 17:30 Uhr

  • Freitag: 8:00 bis 13:30 Uhr

Telefonisch ist die BKK PFAFF unter der Rufnummer 0631 31876-0 erreichbar. Für schriftliche Anfragen steht die E-Mail-Adresse info@bkk-pfaff.de zur Verfügung. Faxnachrichten können an die Nummer 0631 31876-99 gesendet werden. Die BKK PFAFF bietet auch eine Online-Geschäftsstelle über ihre Website an, über die viele Anliegen digital erledigt werden können. Für Anrufe aus dem Ausland steht die Nummer +49 621 5490075 zur Verfügung.

Moderne Empfangshalle einer Geschäftsstelle mit freundlichem Service-Schalter; Besucher im Gespräch mit Mitarbeiterin; klare Wegweiser, barrierefreier Zugang.

Vor Ort, telefonisch und online erreichbar.

Spezielle Ansprechpartner für verschiedene Bereiche

Die BKK PFAFF hat ihre Mitarbeiter in verschiedene Fachbereiche aufgeteilt, um eine kompetente und spezialisierte Betreuung zu gewährleisten. Für pflegerelevante Fragen stehen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung. Der Bereich Prävention und Gesundheitsförderung ist unter der Telefonnummer 0631 31876-79 oder 0631 31876-852 erreichbar und wird von Melanie Gedig und Viola Lahr betreut. Die Abteilungsleitung hat Markus Rödler, der unter 0631 31876-30 kontaktiert werden kann.

Für Fragen zur Mitgliedschaft, zu Bonusprogrammen, Gesundheitskursen und Zusatzversicherungen sind mehrere Mitarbeiter zuständig, die alle direkt über die Website der BKK PFAFF kontaktiert werden können. Die E-Mail-Adressen folgen dem Schema Vorname.Nachname@bkk-pfaff.de. Der Vorstand der BKK PFAFF ist Thomas Rung, der unter TRung@bkk-pfaff.de erreichbar ist. Stellvertretender Vorstand und Abteilungsleiter für Versicherungen, Beiträge und Arbeitgeberservice ist Kai Deutschler.

Teammeeting in einem modernen Konferenzraum: mehrere Mitarbeitende der Krankenkasse beraten sich, Notizblöcke und Wasser auf dem Tisch; professionelle, kooperative Stimmung.

Spezialisierte Teams für schnelle Hilfe.

Online-Services und digitale Angebote

Die BKK PFAFF bietet verschiedene digitale Services an, um ihren Versicherten den Zugang zu Leistungen und Informationen zu erleichtern. Über die BKK PFAFF App können Versicherte bequem von unterwegs auf ihre Versicherungsdaten zugreifen, Bescheinigungen abrufen, Anträge stellen und mit der Kasse kommunizieren. Die App steht für iOS und Android zur Verfügung und wird kontinuierlich mit neuen Funktionen erweitert.

Die Online-Geschäftsstelle auf der Website ermöglicht es, viele Anliegen digital zu erledigen, ohne die Geschäftsstelle persönlich aufsuchen zu müssen. Versicherte können dort Formulare herunterladen, Leistungen beantragen, Adressänderungen mitteilen und vieles mehr. Auch eine elektronische Gesundheitsakte steht zur Verfügung, in der medizinische Dokumente sicher gespeichert und verwaltet werden können. Für medizinische Fragen bietet die BKK PFAFF zusätzlich einen Videosprechstunden-Service an.

Seniorin nutzt ein Smartphone zu Hause auf dem Sofa, lächelt beim Blick auf eine Gesundheits-App; warme Decke, Pflanzen, gemütliche Wohnzimmeratmosphäre.

Digitale Services erleichtern den Alltag.

Weitere Leistungen und Zusatzangebote

Neben den gesetzlichen Pflegeleistungen bietet die BKK PFAFF ihren Versicherten verschiedene Zusatzleistungen an. Dazu gehört beispielsweise ein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung in Höhe von 68 Euro pro Jahr, unabhängig vom Bonusprogramm. Die BKK PFAFF übernimmt außerdem Kosten für alternative Heilmethoden und bietet Zuschüsse für Präventionskurse an. Diese Zusatzleistungen gehen über den gesetzlichen Rahmen hinaus und machen die BKK PFAFF zu einer attraktiven Wahl für Versicherte in Rheinland-Pfalz.

Im Rahmen der Pflegeversicherung unterstützt die BKK PFAFF auch die Hospizleistungen und berät zu diesem sensiblen Thema. Die Kasse arbeitet eng mit Pflegestützpunkten in Rheinland-Pfalz zusammen, die als zentrale Anlaufstellen für alle Fragen rund um die Pflege dienen. Diese Pflegestützpunkte bieten unabhängige, trägerübergreifende Beratung und unterstützen bei der Erstellung individueller Versorgungspläne. Versicherte der BKK PFAFF können diese Beratungsangebote kostenfrei nutzen.

Zahnarztpraxis-Szene ohne sichtbare Patientendaten: professionelle Zahnreinigung durch Dentalhygienikerin, modernes Behandlungszimmer, Fokus auf freundliche Betreuung.

Zusatzleistungen gehen über das Pflichtprogramm hinaus.

Antragstellung und Dokumentation

Für die Beantragung von Pflegeleistungen stellt die BKK PFAFF verschiedene Formulare bereit, die auf der Website heruntergeladen werden können. Der Antrag auf Pflegeleistungen oder Höherstufung kann formlos gestellt werden, es gibt aber auch standardisierte Formulare, die die Bearbeitung erleichtern. Wichtige Dokumente sind unter anderem der Antrag auf Pflegeleistungen, der Antrag auf Änderung der Pflegeleistungen, der Antrag auf Verhinderungspflege und der Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Nach Antragstellung erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, der die pflegebedürftige Person in der Regel zu Hause aufsucht. Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss die Pflegekasse über den Antrag entscheiden. Wenn medizinische Gründe eine besondere Eilbedürftigkeit erfordern, verkürzt sich die Frist auf eine Woche. Die BKK PFAFF informiert zeitnah über die Entscheidung und leitet erforderlichenfalls weitere Schritte ein. Bei Ablehnung eines Antrags besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

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Qualitätssicherung und Versorgungsqualität

Die BKK PFAFF ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert und unterliegt der staatlichen Aufsicht. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz. Die Selbstverwaltungsorgane der Kasse bestehen aus dem Verwaltungsrat, der paritätisch mit Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt ist, sowie dem Vorstand. Diese Struktur gewährleistet, dass die Interessen beider Gruppen angemessen berücksichtigt werden.

Die Qualität der Pflegeversorgung wird durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt. Dazu gehören die regelmäßigen Beratungsbesuche bei häuslicher Pflege, die Überprüfung von Pflegeeinrichtungen durch die Aufsichtsbehörden und die kontinuierliche Fortbildung von Pflegefachkräften. Die BKK PFAFF arbeitet nur mit zugelassenen Pflegediensten und geprüften Pflegeeinrichtungen zusammen. Versicherte haben jederzeit das Recht, sich bei Problemen mit der Versorgung an die zentrale Beschwerdestelle der BKK PFAFF zu wenden.

Pflegefachkräfte in Fortbildungssituation, sitzen in einem Schulungsraum und hören einem Dozenten zu; neutrale Flipchart ohne lesbaren Text; konzentrierte Atmosphäre.

Qualität durch Kontrolle und Fortbildung.

Zusammenarbeit mit Leistungserbringern

Die BKK PFAFF hat Verträge mit zahlreichen Leistungserbringern in Rheinland-Pfalz geschlossen. Dazu gehören ambulante Pflegedienste, Pflegeheime, Tagespflegeeinrichtungen, Sanitätshäuser und Apotheken. Diese Kooperationen gewährleisten eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten. Die Leistungserbringer rechnen ihre Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Versicherte in der Regel nicht in Vorleistung treten müssen.

Bei der Auswahl eines Pflegedienstes oder einer Pflegeeinrichtung unterstützt die BKK PFAFF ihre Versicherten mit Empfehlungen und Informationen. Der BKK PflegeFinder bietet eine gute Übersicht über die verfügbaren Angebote in der Region. Versicherte haben grundsätzlich freie Wahl bei der Auswahl der Leistungserbringer, solange diese mit der Pflegekasse einen Versorgungsvertrag haben. Bei Fragen zur Qualität oder bei Beschwerden steht die BKK PFAFF beratend zur Seite.

Ambulanter Pflegedienst parkt vor einem Wohnhaus; Pflegerin trägt eine Tasche mit Pflegeutensilien und klingelt an der Haustür; freundliche, professionelle Ausstrahlung.

Starke Netzwerke sichern Versorgung vor Ort.

Finanzierung und Beitragssatz

Die Pflegeversicherung finanziert sich über Beiträge, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen werden. Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung liegt bundeseinheitlich bei 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens. Kinderlose zahlen seit 2022 einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, sodass ihr Beitragssatz bei 4,0 Prozent liegt. Seit dem 1. Juli 2023 gibt es zudem eine weitere Staffelung nach Anzahl der Kinder, wobei Eltern mit mehr Kindern einen geringeren Beitrag zahlen.

Die Beiträge werden zusammen mit den Krankenversicherungsbeiträgen eingezogen und automatisch an die Pflegekasse weitergeleitet. Versicherte müssen sich nicht gesondert bei der Pflegekasse anmelden, da die Mitgliedschaft automatisch mit der Krankenversicherung verbunden ist. Die BKK PFAFF verwaltet die Pflegeversicherung ihrer Mitglieder und stellt sicher, dass alle Beiträge korrekt erfasst und alle Leistungsansprüche ordnungsgemäß abgewickelt werden. Bei Fragen zur Beitragshöhe oder zur Beitragsberechnung stehen die Mitarbeiter der BKK PFAFF gerne zur Verfügung.

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Wer benötigt die Pflegeberatung?

Wichtige Informationen zur Antragstellung

Bei der Antragstellung auf Pflegeleistungen sollten Versicherte einige wichtige Punkte beachten. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, da die Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich. Es empfiehlt sich, den Antrag schriftlich zu stellen und eine Kopie für die eigenen Unterlagen aufzubewahren. Der Antrag kann formlos erfolgen, ein einfacher Brief mit der Bitte um Einstufung in einen Pflegegrad genügt.

Für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sollten Versicherte alle relevanten medizinischen Unterlagen bereithalten, wie Arztberichte, Medikamentenpläne, Krankenhausentlassberichte und Diagnosen. Auch ein Pflegetagebuch, das den tatsächlichen Hilfebedarf dokumentiert, kann hilfreich sein. Es ist empfehlenswert, dass bei der Begutachtung eine vertraute Person anwesend ist, die den Alltag und den Unterstützungsbedarf genau kennt. Nach der Begutachtung erhalten Versicherte das Gutachten zugesandt und können bei Unklarheiten oder Einwänden Kontakt zur BKK PFAFF aufnehmen.

Angehörige bereitet geordnete medizinische Unterlagen in einem Ordner vor, sitzt am Schreibtisch; Brille und Notizzettel daneben; konzentrierte Vorbereitung.

Gut vorbereitet in die Begutachtung gehen.

Beschwerdestelle und Patientenberatung

Die BKK PFAFF verfügt über eine zentrale Beschwerdestelle, an die sich Versicherte bei Problemen oder Unzufriedenheit wenden können. Diese ist telefonisch unter 0631 31876-60 oder per E-Mail unter info@bkk-pfaff.de erreichbar. Beschwerden werden ernst genommen und systematisch bearbeitet. Die Kasse ist bestrebt, Probleme schnell und kundenorientiert zu lösen.

Für unabhängige Beratung steht die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) zur Verfügung, die Informationen über das Gesundheitswesen vermittelt und bei der Bewertung gesundheitsbezogener Informationen unterstützt. Die Beratung der UPD ist kostenfrei und ergänzt die Angebote der Pflegekasse. Auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) kann bei Fragen zur Pflege und zur Teilhabe konsultiert werden. Diese Beratungen erfolgen auf Augenhöhe durch selbst Betroffene und sind ebenfalls kostenfrei.

Freundliche Mitarbeiterin nimmt einen Anruf an einem Schreibtisch entgegen; ruhige Beratungsumgebung, Pflanze und neutrale Ordner; professionelle Unterstützung am Telefon.

Beschwerden und Fragen werden ernst genommen.

Datenschutz und Versicherungsnummer

Die BKK PFAFF legt großen Wert auf Datenschutz und die sichere Verarbeitung aller personenbezogenen Daten. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt die Kasse den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Die Datenschutzbeauftragte ist Anke Gerhardt, die unter der Telefonnummer 0631 31876-88 oder per E-Mail unter Datenschutz@bkk-pfaff.de erreichbar ist. Versicherte haben jederzeit das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten und können Widerspruch gegen deren Verarbeitung einlegen.

Jeder Versicherte erhält eine eindeutige Versicherungsnummer, die für alle Kontakte mit der Kasse benötigt wird. Diese Nummer findet sich auf der Versichertenkarte und sollte bei allen Anträgen und Anfragen angegeben werden. Die Institutionskennzeichen der BKK PFAFF lauten 106 431 572 für die westlichen Bundesländer und 106 420 977 für die östlichen Bundesländer. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet DE288122275.

Nahaufnahme einer Versichertenkarte auf einem Holztisch neben einem Kugelschreiber; neutrale Darstellung ohne lesbare persönliche Daten; klares, weiches Licht.

Datenschutz hat höchste Priorität.

Fazit und Zusammenfassung

Die BKK PFAFF ist eine traditionsreiche und verlässliche Pflegekasse für Versicherte in Rheinland-Pfalz. Mit ihrem umfassenden Leistungsspektrum, das alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen sowie zahlreiche Zusatzangebote umfasst, unterstützt sie pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in allen Lebenslagen. Die Leistungen wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht und bieten damit eine aktuelle und angemessene finanzielle Unterstützung.

Die wichtigsten Leistungen im Überblick: Pflegegeld von 347 bis 990 Euro monatlich je nach Pflegegrad, Pflegesachleistungen von 796 bis 2.299 Euro monatlich, Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade, Verhinderungspflege bis zu 1.685 Euro jährlich für acht Wochen, Kurzzeitpflege bis zu 1.854 Euro jährlich für acht Wochen, Tages- und Nachtpflege von 721 bis 2.085 Euro monatlich sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 Euro monatlich.

Besonders hervorzuheben sind die umfangreichen Beratungsangebote der BKK PFAFF. Die kostenlose Pflegeberatung unter 0800 7237267 ist rund um die Uhr erreichbar, der BKK PflegeFinder hilft bei der Suche nach geeigneten Einrichtungen, der Online-Pflege-Coach unterstützt pflegende Angehörige, und kostenlose Pflegekurse vermitteln praktische Fähigkeiten. Diese Angebote machen die BKK PFAFF zu einem kompetenten Partner, der über die reine Leistungsgewährung hinaus aktiv unterstützt und berät.

Die persönliche Betreuung am Standort Kaiserslautern, die kurzen Bearbeitungszeiten und die regionalen Kenntnisse der Mitarbeiter sind weitere Pluspunkte der BKK PFAFF. Versicherte profitieren von einer Kombination aus traditioneller Kompetenz und modernen digitalen Services. Die BKK PFAFF App, die Online-Geschäftsstelle und die elektronische Gesundheitsakte erleichtern den Zugang zu Leistungen und Informationen erheblich.

Für Versicherte in Rheinland-Pfalz, die eine verlässliche, gut erreichbare und leistungsstarke Pflegekasse suchen, ist die BKK PFAFF eine ausgezeichnete Wahl. Die Kombination aus umfassenden Leistungen, persönlicher Betreuung und digitalen Services macht sie zu einem modernen und kundenorientierten Versorgungspartner im Bereich der Pflege. Bei Fragen zur Mitgliedschaft, zu Leistungen oder zur Antragstellung stehen die Mitarbeiter der BKK PFAFF gerne zur Verfügung und beraten individuell und kompetent.

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