Die BKK PwC ist eine Betriebskrankenkasse, die ausschließlich für Mitarbeitende der PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) und deren Familienangehörige zugänglich ist. Als Teil des gesetzlichen Krankenversicherungssystems in Deutschland übernimmt die BKK PwC auch die Funktion der Pflegekasse und bietet ihren Versicherten umfassende Pflegeleistungen sowie speziell auf die Bedürfnisse der PwC-Belegschaft zugeschnittene Zusatzservices.
Die Pflegekasse der BKK PwC stellt sicher, dass pflegebedürftige Versicherte und ihre Angehörigen die gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen erhalten und gleichzeitig von besonderen Serviceangeboten profitieren können. Mit persönlichen Ansprechpartnern, digitalen Services und einer umfassenden Beratung unterstützt die BKK PwC ihre Mitglieder in allen Pflegesituationen.
Als geschlossene Betriebskrankenkasse steht die BKK PwC nicht allen Bürgern offen. Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich nur für folgende Personengruppen möglich:
Aktive Mitarbeitende der PwC GmbH: Alle Beschäftigten von PricewaterhouseCoopers können Mitglied der BKK PwC werden
Familienangehörige: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder von PwC-Mitarbeitenden können kostenfrei familienversichert werden, sofern sie kein eigenes Einkommen haben
Ehemalige Mitglieder: Wer einmal bei der BKK PwC versichert war, darf auch nach einem Arbeitgeberwechsel Mitglied bleiben – ein wichtiger Vorteil für langjährige Versicherte
Die Beitragshöhe orientiert sich am gesetzlichen Rahmen: Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens, hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag von 2,40 Prozent (Stand 2025). Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, sodass der Gesamtbeitrag bei 16,68 Prozent liegt – davon zahlen Sie als Versicherter 8,34 Prozent und Ihr Arbeitgeber übernimmt die anderen 8,34 Prozent.
Die BKK PwC legt großen Wert auf persönliche Betreuung und schnelle Erreichbarkeit. Alle Ansprechpartner sind ausgebildetes Fachpersonal, das Ihre Anliegen kompetent bearbeitet:
Telefon und Öffnungszeiten:
Die zentrale Servicenummer lautet 05661 7302-0
Sie erreichen die BKK PwC von Montag bis Freitag zwischen 7 und 18 Uhr. Sollten Sie außerhalb dieser Zeiten anrufen, können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen – das Team ruft Sie am nächsten Werktag zurück.
Postanschriften:
Für die Zusendung von Unterlagen nutzen Sie bitte die Postanschrift:
BKK PwC | Digitalisierungscenter
30645 Hannover
Die Hausanschrift in Melsungen lautet:
BKK PwC
Burgstraße 1-3
34212 Melsungen
E-Mail und digitale Kontaktmöglichkeiten:
Allgemeine Anfragen können Sie an info@bkk-pwc.de richten. Für vertrauliche Nachrichten und das Einreichen von Dokumenten empfiehlt sich die Nutzung der BKK PwC Internetfiliale oder der mobilen App, die ein sicheres Nachrichtenpostfach bieten.
Spezialisierte Ansprechpartner für Pflege:
Das Team Hilfsmittel/Pflege ist unter folgenden Nummern erreichbar:
Larissa Bachmann (Abteilungsleiterin): 05661 73029986
Claudia Wagner (Teamleiterin): 05661 73029963
Weitere Fachkräfte: 05661 73029984 und 05661 73029988
Schnell erreichbar per Telefon
Der Antrag auf Pflegeleistungen ist der erste Schritt, um Unterstützung aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Die BKK PwC macht diesen Prozess so unkompliziert wie möglich:
Antragstellung – so funktioniert es:
Kontakt aufnehmen: Rufen Sie bei der BKK PwC an (05661 7302-0) oder nutzen Sie die Internetfiliale, um einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. Bereits ein formloses Schreiben oder ein Telefonanruf gilt als Antrag.
Antrag einreichen: Falls erforderlich, erhalten Sie ein Antragsformular, das Sie ausgefüllt zurücksenden. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist wichtig, da Leistungen ab diesem Datum rückwirkend gewährt werden.
Begutachtung durch den MDK: Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die BKK PwC den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einer Begutachtung. Der MDK setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die Begutachtung in Ihrer häuslichen Umgebung zu vereinbaren.
Entscheidung: In der Regel dauert es bis zu 25 Arbeitstage von der Antragstellung bis zum Bescheid der Pflegekasse. Sie erhalten dann die Mitteilung über den zuerkannten Pflegegrad und die Ihnen zustehenden Leistungen.
Die Begutachtung durch den MDK:
Bei der Begutachtung prüft eine qualifizierte Pflegefachkraft oder ein Arzt des MDK in der Regel bei Ihnen zu Hause, wie selbstständig Sie Ihren Alltag bewältigen können. Die Begutachtung dauert meist zwischen 30 und 90 Minuten und umfasst folgende sechs Lebensbereiche:
Mobilität: Können Sie sich selbstständig fortbewegen, Ihre Körperhaltung ändern oder Treppen steigen?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Können Sie sich zeitlich und örtlich orientieren, Entscheidungen treffen und Gespräche führen?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie häufig benötigen Sie Hilfe aufgrund von psychischen Problemen wie Angst oder Unruhe?
Selbstversorgung: Wie selbstständig können Sie sich waschen, anziehen, essen und trinken? Dieser Bereich hat mit 40 Prozent den größten Einfluss auf die Pflegradbewertung.
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Können Sie Medikamente selbstständig einnehmen oder Arzttermine wahrnehmen?
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Können Sie Ihren Tagesablauf strukturieren und soziale Kontakte pflegen?
Anhand dieser Bewertung werden Sie in einen der fünf Pflegegrade eingestuft, die den Umfang Ihrer Leistungsansprüche bestimmen.
Die BKK PwC Pflegekasse bietet alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen. Zum 1. Januar 2025 wurden die meisten Leistungen um 4,5 Prozent erhöht, um der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung Rechnung zu tragen. Die nächste planmäßige Erhöhung ist für 2028 vorgesehen.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige:
Wenn Sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden, erhalten Sie Pflegegeld, das Sie frei verwenden können:
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, hier können Sie jedoch den Entlastungsbetrag nutzen.
Pflegesachleistungen für professionelle Pflege:
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, übernimmt die BKK PwC die Kosten bis zu folgenden monatlichen Höchstbeträgen:
Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich
Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der BKK PwC ab. Übersteigen die Kosten den Höchstbetrag Ihres Pflegegrades, müssen Sie die Differenz selbst tragen.
Kombinationsleistung – das Beste aus beiden Welten:
Sie können auch Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren, wenn Sie teilweise von Angehörigen und teilweise von einem Pflegedienst versorgt werden. Wenn Sie zum Beispiel 75 Prozent Ihrer Pflegesachleistung nutzen, erhalten Sie 25 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt. Die BKK PwC berechnet dies automatisch nach der monatlichen Abrechnung des Pflegedienstes, sodass Sie das anteilige Pflegegeld etwa sechs Wochen später erhalten.
Entlastungsbetrag – zusätzliche Unterstützung für alle:
Alle Pflegebedürftigen erhalten unabhängig vom Pflegegrad einen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Dieser ist zweckgebunden und kann verwendet werden für:
Tages- oder Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Haushaltshilfe, Betreuungsangebote)
Bei Pflegegrad 1: zusätzlich für ambulante Pflegedienste im Bereich der Körperpflege
Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen die Rechnungen für genutzte Leistungen bei der BKK PwC einreichen, zum Beispiel über die Internetfiliale.
Pflegegeld sinnvoll einsetzen
Ab dem 1. Juli 2025 wurden die bisherigen getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Diese wichtige Neuerung vereinfacht die Nutzung erheblich.
Verhinderungspflege – wenn die Pflegeperson ausfällt:
Wenn Ihre private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend ausfällt, können Sie Verhinderungspflege nutzen. Die Ersatzpflege kann durch einen Pflegedienst, Einzelpflegekräfte oder nahe Angehörige erfolgen. Die Verhinderungspflege kann für bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Kurzzeitpflege – vorübergehende vollstationäre Pflege:
Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen – können Sie für bis zu acht Wochen pro Jahr in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden.
Flexibler Einsatz des gemeinsamen Budgets:
Sie können das gemeinsame Jahresbudget von 3.539 Euro nach Ihrem Bedarf für Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege einsetzen, ohne komplizierte Umrechnungen. Während dieser Zeit wird Ihr Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei Kurzzeitpflege können Sie mit dem Entlastungsbetrag abrechnen.
Diese Leistungen stehen Ihnen ab Pflegegrad 2 zu. Die früher erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit für Verhinderungspflege ist seit Juli 2025 entfallen.
Auszeit für Angehörige
Gute Betreuung auf Zeit
Die teilstationäre Pflege ist ein wertvolles Angebot zur Entlastung pflegender Angehöriger. Pflegebedürftige verbringen dabei den Tag oder die Nacht in einer Pflegeeinrichtung und werden ansonsten zu Hause versorgt. Ein wichtiger Vorteil: Diese Leistung wird zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gewährt, ohne Anrechnung.
Monatliche Budgets für Tages- und Nachtpflege 2025:
Pflegegrad 2: 721 Euro
Pflegegrad 3: 1.357 Euro
Pflegegrad 4: 1.685 Euro
Pflegegrad 5: 2.085 Euro
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen, Betreuungskosten und medizinische Behandlungspflege sowie die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Einrichtung. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst tragen, können diese aber über den Entlastungsbetrag abrechnen.
Tagespflege entlastet im Alltag
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz oder Bettschutzeinlagen erstattet die BKK PwC bis zu 42 Euro monatlich. Diese Erhöhung gilt seit Januar 2025. Sie können die Hilfsmittel bei einem zugelassenen Anbieter bestellen, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet, oder Sie reichen die Belege zur Erstattung ein.
Technische Pflegehilfsmittel:
Größere Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Lagerungshilfen werden von der BKK PwC leihweise zur Verfügung gestellt oder bei Bedarf bezuschusst. Für diese Hilfsmittel kann eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel, erforderlich sein.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
Wenn bauliche Veränderungen in Ihrem Zuhause die Pflege erleichtern oder erst ermöglichen, bezuschusst die BKK PwC diese mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Typische Umbauten sind:
Badumbauten (ebenerdige Dusche, Haltegriffe)
Türverbreiterungen für Rollstuhl oder Rollator
Beseitigung von Türschwellen
Treppenlift-Installation
Wichtig: Den Antrag müssen Sie vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der BKK PwC stellen. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden, also maximal 16.720 Euro pro Maßnahme. Zudem kann der Zuschuss bei jeder wesentlichen Veränderung der Pflegesituation erneut beantragt werden.
Verbrauchshilfsmittel entlasten zuhause
Wenn eine häusliche Pflege dauerhaft nicht mehr möglich ist, übernimmt die BKK PwC einen Teil der Kosten für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim:
Pflegegrad 1: 131 Euro monatlich (entspricht dem Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Diese Beträge decken ausschließlich die pflegebedingten Aufwendungen, Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen Sie selbst tragen. Da diese oft erheblich sind, zahlt die Pflegekasse zusätzlich einen prozentualen Zuschuss zum Eigenanteil:
Im ersten Jahr: 15 Prozent des Eigenanteils
Im zweiten Jahr: 30 Prozent des Eigenanteils
Im dritten Jahr: 50 Prozent des Eigenanteils
Ab dem vierten Jahr: 75 Prozent des Eigenanteils
Diese Zuschläge gelten seit Januar 2024 und entlasten Pflegeheimbewohner erheblich.
Stationäre Pflege mit Unterstützung
Verpflichtende Beratungseinsätze:
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI vorgeschrieben:
Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich (zweimal pro Jahr)
Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich (viermal pro Jahr)
Pflegegrad 1: Freiwillig halbjährlich
Diese Beratungen dienen der Sicherung der Pflegequalität und unterstützen Sie und Ihre pflegenden Angehörigen mit praktischen Tipps. Die erste Beratung muss in Ihrer Häuslichkeit stattfinden, danach kann jede zweite Beratung per Videokonferenz durchgeführt werden. Sie können einen ambulanten Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle beauftragen – die Kosten übernimmt die BKK PwC vollständig.
Wichtig: Versäumen Sie die Beratungstermine, kann die BKK PwC Ihr Pflegegeld kürzen oder ganz einstellen. Nutzen Sie den BKK PflegeFinder, um einen geeigneten Anbieter in Ihrer Nähe zu finden.
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI:
Zusätzlich haben Sie Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung durch die BKK PwC. Diese individuelle Beratung hilft Ihnen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Pflegeleistungen und erstellt mit Ihnen gemeinsam einen individuellen Versorgungsplan. Die Beratung kann bei Ihnen zu Hause, telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen und ist für Sie kostenfrei.
Kostenlose Pflegekurse für Angehörige:
Die BKK PwC bietet kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige an, in denen Sie praktische Pflegetechniken, rückenschonendes Heben und Tragen sowie wichtige Informationen zu Pflegeleistungen erhalten. Diese Kurse stehen auch Interessierten offen, die sich auf eine Pflegesituation vorbereiten möchten. Erkundigen Sie sich bei der BKK PwC nach aktuellen Kursangeboten in Ihrer Region.
Als Mitglied der BKK PwC profitieren Sie von zusätzlichen Leistungen und Services, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen:
BKK PflegeFinder:
Dieses Online-Tool ermöglicht Ihnen eine gezielte Suche nach Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten, Beratungsstellen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag in Ihrer Region. Sie können die Suchergebnisse nach Postleitzahl filtern, Preise vergleichen und sich detaillierte Informationen zu den Einrichtungen anzeigen lassen. Der BKK PflegeFinder ist eine Kooperation mehrerer Betriebskrankenkassen und bietet eine umfassende Datenbank.
Gesundheitstelefon mit Facharzt-Terminservice:
Unter der Nummer 05661 730280 erreichen Sie täglich von 7 bis 22 Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, medizinische Fachkräfte, die Ihre Fragen beantworten. Der Service umfasst auch einen Facharzt-Terminservice, der Ihnen bei der Suche nach freien Terminen in Ihrer Nähe hilft und damit lange Wartezeiten vermeidet.
Internetfiliale und mobile App:
Die BKK PwC Internetfiliale ermöglicht Ihnen die digitale Verwaltung Ihrer Anliegen rund um die Uhr. Sie können:
Rechnungen hochladen und zur Erstattung einreichen
Anträge online ausfüllen und absenden
Ihre Versichertenkarte neu bestellen und ein Foto hochladen
Persönliche Daten wie Adresse und Bankverbindung ändern
Nachweise für das JUMP-Bonusprogramm einreichen
Über ein sicheres Nachrichtenpostfach mit der BKK PwC kommunizieren
Auslandskrankenscheine anfordern
Die Registrierung erfolgt einmalig über die Website oder die mobile App. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie ein Passwort per Post. Zur Sicherheit wird bei jedem Login eine SMS-TAN auf Ihr Mobiltelefon gesendet.
Online-Hautcheck:
Die BKK PwC bietet einen kostenlosen Online-Hautcheck an, bei dem Sie Hautveränderungen fotografieren und von zugelassenen Hautärzten in Deutschland begutachten lassen können. Die Antwort erfolgt innerhalb von 48 Stunden, der Service ist rund um die Uhr verfügbar.
Präventionskurse und Bonusprogramme:
Die BKK PwC erstattet bis zu 300 Euro jährlich für zertifizierte Gesundheitskurse in Bereichen wie Bewegung, Ernährung, Stressmanagement oder Suchtprävention. Mit dem JUMP-Bonusprogramm können Sie zusätzlich Prämien für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sportliche Aktivitäten erhalten.
Alles digital im Griff
Wenn Sie als Pflegeperson einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen und dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen, zahlt die BKK PwC Pflegekasse Beiträge zu Ihrer Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung:
Voraussetzungen für die soziale Absicherung:
Sie pflegen mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage
Die Pflege erfolgt in häuslicher Umgebung
Die Pflege ist nicht erwerbsmäßig
Sie sind maximal 30 Stunden pro Woche erwerbstätig
Sie beziehen keine Vollrente wegen Alters
Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und der bezogenen Leistungsart (Pflegegeld, Sachleistung oder Kombinationsleistung). Diese Beiträge werden ohne eigene Kosten für Sie eingezahlt und verbessern Ihre spätere Rente. Auch in der Unfallversicherung sind Sie während der Pflegetätigkeit und auf dem direkten Weg zur pflegebedürftigen Person automatisch versichert.
Tritt plötzlich eine akute Pflegesituation ein – etwa durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen – können Sie als Arbeitnehmer bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Für diese Zeit können Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen, eine Lohnersatzleistung, die Ihren Verdienstausfall teilweise ausgleicht.
Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes:
Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt 70 Prozent Ihres Nettoeinkommens, maximal jedoch 128,63 Euro pro Tag (Stand 2025). Davon werden noch die Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen, die Sie zur Hälfte selbst tragen.
Voraussetzungen:
Die Pflegesituation ist akut und unerwartet eingetreten
Es handelt sich um einen nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes
Sie sind angestellt (nicht selbstständig oder beamtet)
Der Angehörige ist bei einer deutschen Krankenkasse versichert
Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse oder dem Pflegeversicherungsunternehmen des pflegebedürftigen Angehörigen – in diesem Fall also bei der BKK PwC, wenn Ihr Angehöriger dort versichert ist. Seit 2024 besteht der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld jährlich neu, sodass Sie die Leistung bei Bedarf in verschiedenen Jahren nutzen können.
Sind Sie mit dem Bescheid über Ihren Pflegegrad nicht einverstanden oder hat sich Ihre Pflegesituation verschlechtert, können Sie reagieren:
Widerspruch einlegen:
Gegen den Bescheid der BKK PwC können Sie innerhalb von einem Monat nach Erhalt schriftlich Widerspruch einlegen. Begründen Sie ausführlich, warum Sie die Einstufung für falsch halten, und fügen Sie möglichst ärztliche Atteste oder ein detailliertes Pflegetagebuch bei. Die BKK PwC prüft dann Ihren Widerspruch und kann eine erneute Begutachtung veranlassen.
Höherstufung beantragen:
Hat sich Ihr Pflegebedarf erhöht, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Es gibt keine Wartefristen. Der MDK führt dann eine erneute Begutachtung durch und prüft, ob ein höherer Pflegegrad gerechtfertigt ist. Dies ist besonders wichtig, da höhere Pflegegrade deutlich mehr finanzielle Leistungen mit sich bringen.
Monatlich Einmalhandschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen – mit Pflegegrad kostenlos geliefert.
Jetzt Pflegebox beantragen
1. Dokumentation ist wichtig:
Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie über mindestens zwei Wochen genau dokumentieren, welche Hilfe bei welchen Tätigkeiten und für wie lange benötigt wird. Diese Dokumentation ist bei der Erstbegutachtung und bei Anträgen auf Höherstufung sehr hilfreich.
2. Nutzen Sie digitale Services:
Die Internetfiliale und die mobile App sparen Ihnen Zeit und ermöglichen eine schnelle Bearbeitung Ihrer Anliegen. Rechnungen können Sie einfach fotografieren und hochladen – das geht deutlich schneller als der Postweg.
3. Kombinieren Sie Leistungen:
Viele Pflegeleistungen können miteinander kombiniert werden. So erhalten Sie die Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen. Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen zu und kann vielfältig eingesetzt werden.
4. Beantragen Sie Leistungen rechtzeitig:
Leistungen wie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen müssen vor Beginn der Umbauarbeiten beantragt werden. Planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung ein – die BKK PwC hat in der Regel bis zu 25 Arbeitstage Zeit für eine Entscheidung.
5. Bewahren Sie Belege auf:
Heben Sie alle Rechnungen und Nachweise für Pflegeleistungen gut auf. Sie benötigen diese für die Erstattung des Entlastungsbetrags und für Pflegehilfsmittel. Viele Leistungen müssen Sie zunächst in Vorkasse bezahlen und können erst dann die Erstattung beantragen.
6. Informieren Sie sich über Zusatzleistungen:
Die BKK PwC bietet zahlreiche freiwillige Zusatzleistungen im Gesundheitsbereich. Nutzen Sie die persönliche Beratung, um zu erfahren, welche Angebote für Ihre Situation relevant sind.
Rechnungen digital einreichen
Für alle Fragen rund um Pflegeleistungen, Anträge und Ihre individuelle Situation steht Ihnen das Team der BKK PwC gerne zur Verfügung. Nutzen Sie die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten:
Telefonische Beratung: 05661 7302-0 (Mo-Fr 7-18 Uhr)
E-Mail: info@bkk-pwc.de
Internetfiliale: Über die Website www.bkk-pwc.de oder die mobile App
Persönliche Beratung: Nach Terminvereinbarung
Für internationale Mitglieder bietet die BKK PwC auch Beratung in englischer Sprache an und unterstützt bei allen Fragen zum deutschen Gesundheits- und Pflegesystem.
Persönlich gut beraten
Die BKK PwC Pflegekasse ist Teil der Betriebskrankenkasse für PwC-Mitarbeitende und bietet umfassende Pflegeleistungen nach dem gesetzlichen Rahmen sowie besondere Services für ihre Versicherten:
Mitgliedschaft: Zugänglich für aktive und ehemalige PwC-Mitarbeitende sowie deren Familienangehörige. Der Zusatzbeitrag liegt bei 2,40 Prozent, der Gesamtbeitrag bei 16,68 Prozent des Bruttoeinkommens.
Wichtigste Pflegeleistungen 2025:
Pflegegeld: 347 bis 990 Euro monatlich (PG 2-5)
Pflegesachleistungen: 796 bis 2.299 Euro monatlich (PG 2-5)
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Gemeinsames Jahresbudget: 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab 1.7.2025)
Tages-/Nachtpflege: 721 bis 2.085 Euro monatlich (PG 2-5), zusätzlich zu anderen Leistungen
Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich für Verbrauchsprodukte
Besondere Services: BKK PflegeFinder, Gesundheitstelefon mit Facharzt-Terminservice (05661 730280), umfangreiche Internetfiliale mit mobiler App, kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse.
Antragstellung: Pflegeleistungen beantragen Sie bei der BKK PwC telefonisch, schriftlich oder über die Internetfiliale. Die Begutachtung erfolgt durch den MDK, die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 25 Arbeitstage. Leistungen werden rückwirkend ab Antragstellung gewährt.
Beratungspflicht: Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich müssen Sie Beratungseinsätze in Anspruch nehmen, wenn Sie Pflegegeld beziehen. Die erste Beratung erfolgt zu Hause, danach kann jede zweite per Videokonferenz stattfinden.
Kontakt: Erreichbar unter 05661 7302-0 (Mo-Fr 7-18 Uhr) oder über info@bkk-pwc.de. Für pflegespezifische Fragen stehen spezialisierte Ansprechpartner im Team Hilfsmittel/Pflege zur Verfügung.
Die BKK PwC Pflegekasse kombiniert die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen mit persönlichem Service und modernen digitalen Lösungen, um ihre Versicherten optimal in allen Pflegesituationen zu unterstützen. Nutzen Sie die umfassenden Beratungsangebote, um die für Ihre Situation passenden Leistungen zu finden und optimal zu kombinieren.
Wichtiges auf einen Blick
Gut informiert entscheiden
Antworten auf wichtige Fragen