Die BKK Rieker Ricosta Weisser (kurz: BKK RRW) ist eine traditionelle Betriebskrankenkasse mit Sitz in Tuttlingen, die seit Jahren für ihre leistungsstarke Versorgung bekannt ist. Als geschlossene Betriebskrankenkasse versichert sie ausschließlich Mitarbeiter der Trägerfirmen Rieker, RICOSTA und Weisser sowie deren Familienangehörige. Mit derzeit 2.217 Versicherten (Stand: Juli 2025) bietet die BKK RRW eine persönliche Betreuung und umfassende Leistungen – insbesondere im Bereich der Pflegeversicherung, die für Versicherte und deren Angehörige von zentraler Bedeutung ist.
Die Pflegekasse der BKK RRW folgt den gesetzlichen Vorgaben der sozialen Pflegeversicherung und bietet alle Standardleistungen, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zustehen. Dabei profitieren Versicherte von der persönlichen Beratung durch das erfahrene Team in Tuttlingen. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über die Pflegeleistungen der BKK RRW, wie Sie diese beantragen und welche Unterstützung Ihnen zusteht.
Kompetente Beratung schafft Klarheit in Pflegesituationen
Die BKK RRW ist eine geschlossene Betriebskrankenkasse, was bedeutet, dass der Zugang zur Versicherung auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt ist. Mitglied werden können ausschließlich:
Mitarbeiter der Rieker Schuh GmbH in Tuttlingen
Beschäftigte der RDG Rieker Dienstleistungsgesellschaft mbH in Tuttlingen
Angestellte der RICOSTA Schuhfabriken GmbH in Donaueschingen
Mitarbeiter der J.G. WEISSER SÖHNE GmbH & Co. KG Werkzeugmaschinenfabrik in St. Georgen
Familienangehörige der versicherten Mitarbeiter über die Familienversicherung
Ein besonderer Vorteil der BKK RRW: Wer einmal Mitglied geworden ist, bleibt es auch bei einem Arbeitgeberwechsel oder beim Start ins Berufsleben. Die Krankenkasse bezeichnet dies treffend als "Bund fürs Leben". Diese Kontinuität ist gerade im Pflegefall von großer Bedeutung, da langjährige Versicherte ihre Ansprechpartner kennen und auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bauen können.
Mitgliedschaft für Mitarbeiter und Familien
Für alle Fragen rund um Pflegeleistungen erreichen Sie die BKK Rieker Ricosta Weisser unter folgenden Kontaktdaten:
Hauptgeschäftsstelle Tuttlingen:
BKK Rieker • RICOSTA • Weisser
Gänsäcker 3
78532 Tuttlingen
Telefon: 07462 57930-30
Fax: 07462 57930-33
E-Mail: info@bkk-rrw.de
Website: www.bkk-rrw.de
Zusätzlicher Standort St. Georgen:
Johann-Georg-Weisser-Str. 1
78112 St. Georgen
Die Mitarbeiter der BKK RRW stehen Ihnen persönlich, telefonisch oder digital zur Verfügung. Die telefonische Erreichbarkeit ist besonders wichtig, wenn Sie schnell eine Auskunft zu Ihren Pflegeleistungen benötigen oder einen Antrag stellen möchten. Die Servicenummer ist während der üblichen Geschäftszeiten besetzt, und die Mitarbeiter nehmen sich Zeit für Ihre Anliegen.
Schnell erreichbar per Telefon
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 2025 bundesweit angehoben und beträgt nun einheitlich 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Diese Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte dient der Finanzierung der gestiegenen Pflegeleistungen und der demografischen Entwicklung.
Für kinderlose Versicherte gilt ein erhöhter Beitragssatz von 4,2 Prozent, da hier ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten erhoben wird. Diese Regelung berücksichtigt, dass Kinderlose nicht zum Generationenvertrag beitragen und somit einen höheren Solidarbeitrag leisten.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden – ähnlich wie bei der Krankenversicherung – hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. In Sachsen gelten dabei besondere Regelungen zur Beitragstragung.
Überblick über Beitragssätze gewinnen
Zum 1. Januar 2025 wurden nahezu alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Diese Anpassung erfolgte auf Grundlage des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) und soll die steigenden Kosten in der Pflege abfedern. Für Versicherte der BKK RRW bedeutet dies konkret höhere Leistungsbeträge bei:
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste
Entlastungsbetrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Tages- und Nachtpflege
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Vollstationäre Pflege
Eine weitere wichtige Neuerung tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft: Das sogenannte Entlastungsbudget fasst die bisherigen Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammen. Diese flexible Lösung ermöglicht es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die Mittel nach individuellem Bedarf einzusetzen.
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist organisatorisch bei der BKK RRW angesiedelt, Sie wenden sich also an die gleichen Kontaktdaten wie bei Ihrer Krankenversicherung.
So stellen Sie den Antrag:
Telefonischer Antrag: Der einfachste Weg ist ein Anruf unter 07462 57930-30. Die Mitarbeiter nehmen Ihren Antrag auf und leiten alles Weitere in die Wege. Der Tag des Anrufs gilt als Antragsdatum – wichtig für die rückwirkende Leistungsgewährung.
Schriftlicher Antrag: Sie können auch formlos schreiben oder ein Antragsformular nutzen. Ein einfacher Satz genügt: "Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung" oder "Ich beantrage einen Pflegegrad".
Persönlicher Antrag: Besuchen Sie die Geschäftsstelle in Tuttlingen oder St. Georgen und lassen Sie sich persönlich beraten.
Wichtig: Den Antrag kann auch ein Bevollmächtigter stellen – etwa ein Familienangehöriger, Nachbar oder Freund. Dies ist besonders hilfreich, wenn die pflegebedürftige Person selbst nicht mehr in der Lage ist, den Antrag zu stellen.
Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die BKK RRW den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Ein Gutachter des MD vereinbart mit Ihnen einen Termin, der in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang stattfinden muss. In besonderen Eilfällen – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt – gelten verkürzte Fristen von fünf Arbeitstagen.
Die Begutachtung kann erfolgen als:
Hausbesuch: Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und beurteilt die Pflegesituation vor Ort
Telefonische Begutachtung: In bestimmten Fällen ist auch eine telefonische Begutachtung möglich
Videotelefonie: Seit 2024 ist auch eine Begutachtung per Video möglich
Bei der Begutachtung wird Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen bewertet:
Mobilität (z.B. Fortbewegung, Treppensteigen, Positionswechsel)
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z.B. zeitliche und örtliche Orientierung, Entscheidungsfähigkeit)
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z.B. Unruhe, Ängste, Aggressionen)
Selbstversorgung (z.B. Körperpflege, Ernährung, Toilettengang)
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (z.B. Medikamenteneinnahme, Verbandswechsel)
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Anhand eines Punktesystems wird dann der Pflegegrad ermittelt. Es gibt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 geringe und Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit beschreibt.
Tipp: Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor, indem Sie ein Pflegetagebuch führen. Notieren Sie über mehrere Tage, bei welchen Tätigkeiten Sie Hilfe benötigen und wie viel Zeit dafür aufgewendet wird. Es ist hilfreich, wenn Angehörige oder Pflegepersonen beim Gutachtertermin anwesend sind, da sie oft einen realistischeren Blick auf die Pflegesituation haben.
Die BKK RRW entscheidet auf Basis des Gutachtens über Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit. Sie erhalten einen Pflegegrad-Bescheid, der Ihnen mitteilt, welcher Pflegegrad bewilligt wurde und welche Leistungen Ihnen zustehen. Das Gutachten wird Ihnen automatisch zugeschickt, sofern Sie dem nicht widersprechen.
Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, haben Sie ab Zustellung des Bescheids einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte gut begründet sein. Nutzen Sie dafür das erhaltene Gutachten und arbeiten Sie heraus, welche Aspekte Ihrer Pflegesituation nicht oder unzureichend berücksichtigt wurden.
Die BKK RRW prüft Ihren Widerspruch und kann:
Dem Widerspruch stattgeben und einen höheren Pflegegrad bewilligen
Einen Widerspruchsbescheid erlassen, der die ursprüngliche Entscheidung bestätigt
Bei begründeten Zweifeln eine erneute Begutachtung veranlassen
Wird Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Vor dem Sozialgericht fallen in der Regel keine Gerichtskosten an.
Widerspruch gut begründet einreichen
Je nach bewilligtem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf unterschiedliche Leistungen. Die folgende Übersicht zeigt die aktuellen Leistungsbeträge für 2025:
Pflegegeld bei häuslicher Pflege (monatlich):
Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld
Pflegegrad 2: 347 Euro
Pflegegrad 3: 599 Euro
Pflegegrad 4: 800 Euro
Pflegegrad 5: 990 Euro
Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer die Pflege übernehmen. Es wird direkt an Sie ausgezahlt und kann frei verwendet werden – etwa zur finanziellen Anerkennung der pflegenden Person.
Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege (monatlich):
Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegesachleistungen
Pflegegrad 2: 796 Euro
Pflegegrad 3: 1.497 Euro
Pflegegrad 4: 1.859 Euro
Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Pflegesachleistungen können Sie in Anspruch nehmen, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der BKK RRW ab – Sie müssen nicht in Vorleistung treten.
Ambulante Hilfe ergänzt Angehörigenpflege
Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren, wenn sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst die Pflege übernehmen. Nehmen Sie beispielsweise 60 Prozent der möglichen Pflegesachleistungen in Anspruch, erhalten Sie zusätzlich 40 Prozent des Pflegegelds ausgezahlt.
Rechenbeispiel bei Pflegegrad 3:
Sie nehmen Pflegesachleistungen im Wert von 898,20 Euro in Anspruch (das entspricht 60% von 1.497 Euro). Zusätzlich erhalten Sie 40% des Pflegegelds, also 239,60 Euro (40% von 599 Euro). Insgesamt stehen Ihnen damit beide Leistungsarten zur Verfügung.
Die Kombinationsleistung muss bei der BKK RRW beantragt werden. Ihre Entscheidung über die prozentuale Aufteilung bindet Sie für sechs Monate. Bei wesentlichen Veränderungen der Pflegesituation kann die Aufteilung aber vorzeitig angepasst werden.
Leistungen flexibel kombinieren
Alle Pflegebedürftigen – unabhängig vom Pflegegrad – haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (seit Januar 2025). Dieser Betrag kann verwendet werden für:
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Alltagsbegleiter, Betreuungsgruppen)
Bei Pflegegrad 1 auch für Pflegesachleistungen durch ambulante Dienste
Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen die Rechnungen für entsprechende Dienstleistungen bei der BKK RRW einreichen und erhalten dann eine Kostenerstattung. Nicht verbrauchte Beträge können in den Folgemonat übertragen oder für bis zu 30 Monate angespart werden.
Ab dem 1. Juli 2025 wird die Pflege durch das neue Entlastungsbudget deutlich flexibler. Die bisherigen getrennten Budgets für
Verhinderungspflege (1.685 Euro jährlich) und Kurzzeitpflege (1.854 Euro jährlich) werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst.
Vorteile des Entlastungsbudgets:
Flexible Nutzung: Sie können frei entscheiden, ob Sie das Budget für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Kombination nutzen
Bürokratieabbau: Keine komplizierten Umwidmungen mehr notwendig
Längere Verhinderungspflege: Statt bisher sechs Wochen können Sie nun bis zu acht Wochen Verhinderungspflege in Anspruch nehmen
Wegfall der Vorpflegezeit: Bisher mussten Sie sechs Monate gepflegt haben, bevor Verhinderungspflege möglich war. Diese Voraussetzung entfällt.
Hälftige Weiterzahlung des Pflegegelds: Während Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege erhalten Sie die Hälfte des Pflegegelds für bis zu acht Wochen weiter
Wichtig: Bereits im ersten Halbjahr 2025 verbrauchte Leistungen für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege werden auf das neue Budget angerechnet. Insgesamt stehen Ihnen für 2025 maximal 3.539 Euro zur Verfügung.
Die Verhinderungspflege springt ein, wenn die übliche Pflegeperson ausfällt – sei es wegen Urlaub, Krankheit, einer Fortbildung oder einfach, weil sie eine Auszeit braucht. Ab Juli 2025 können Sie diese Ersatzpflege für bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch nehmen.
Die Ersatzpflege kann übernehmen:
Professionelle Pflegedienste: Die Kosten werden bis zur Höhe des Jahresbudgets übernommen
Privatpersonen: Nachbarn, Freunde oder entferntere Verwandte können die Pflege übernehmen und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten
Nahe Angehörige: Bei nahen Angehörigen (bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad oder im gleichen Haushalt lebend) gelten besondere Vergütungsregelungen
Für die Verhinderungspflege durch Privatpersonen ist ein Stundenlohn von 5 bis 25 Euro üblich und angemessen. Professionelle Pflegedienste dürfen höhere Stundensätze abrechnen.
So beantragen Sie Verhinderungspflege:
Antrag bei der BKK RRW stellen (formlos oder mit Formular)
Angeben, wer die Ersatzpflege übernimmt und für welchen Zeitraum
Nach Abschluss der Verhinderungspflege: Rechnungen oder Quittungen einreichen
Kostenerstattung durch die Pflegekasse
Manchmal ist die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einer Krise oder wenn die Pflegeperson längerfristig ausfällt. In solchen Situationen kann Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung beantragt werden.
Ab Juli 2025 können Sie über das Entlastungsbudget bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege nutzen. Das Budget von 3.539 Euro steht Ihnen zur Verfügung – wenn Sie es nicht für Verhinderungspflege benötigen, können Sie den vollen Betrag für Kurzzeitpflege einsetzen.
Die Kurzzeitpflege deckt die pflegebedingten Aufwendungen ab. Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst tragen. Während der Kurzzeitpflege erhalten Sie weiterhin die Hälfte des Pflegegelds für bis zu acht Wochen.
Die Tages- und Nachtpflege ist eine besonders wertvolle Leistung für pflegende Angehörige, die tagsüber berufstätig sind oder einfach Entlastung brauchen. Der Pflegebedürftige verbringt den Tag (oder die Nacht) in einer Pflegeeinrichtung und wird abends (oder morgens) wieder nach Hause gebracht.
Leistungsbeträge für Tages- und Nachtpflege 2025:
Pflegegrad 1: 0 Euro (nur Entlastungsbetrag nutzbar)
Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich
Wichtiger Vorteil: Die Tages- und Nachtpflege wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen angerechnet. Sie erhalten also zusätzlich zu Ihrem regulären Pflegegeld oder den Sachleistungen diese Leistung. Das macht die Tagespflege zu einer besonders attraktiven Entlastungsmöglichkeit.
Die Tagespflege umfasst:
Transport: Abholung von zu Hause und Rückfahrt
Verpflegung: Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen
Betreuung und Aktivierung: Geistige und körperliche Förderung durch qualifizierte Kräfte
Pflegerische Versorgung: Grundpflege und Unterstützung bei individuellen Problemen
Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich (seit Januar 2025). Dazu gehören:
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Mundschutz und FFP2-Masken
Schutzschürzen
Bettschutzeinlagen
Diese Hilfsmittel können Sie bei der BKK RRW beantragen. Viele Anbieter liefern die Produkte monatlich als Pflegepaket direkt nach Hause und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen also nicht in Vorleistung treten.
Monatliche Pflegepakete entlasten spürbar
Für technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Lagerungshilfen, Rollstühle oder Gehhilfen übernimmt die BKK RRW die Kosten, wenn diese medizinisch notwendig sind. Sie zahlen lediglich eine Zuzahlung von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel. Bei leihweise überlassenen Hilfsmitteln entfällt die Zuzahlung.
Ein besonders wichtiges Pflegehilfsmittel ist der Hausnotruf. Dieses System ermöglicht es Pflegebedürftigen, im Notfall per Knopfdruck Hilfe zu rufen – auch wenn kein Telefon in Reichweite ist. Die BKK RRW übernimmt für Versicherte ab Pflegegrad 1 die Kosten für den Hausnotruf mit bis zu 25,50 Euro monatlich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie leben allein oder überwiegend allein
Sie können im Notfall nicht ohne Hilfe ein Telefon erreichen
Es besteht eine Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1 bis 5)
Der Hausnotruf bietet ein hohes Maß an Sicherheit und ermöglicht es vielen Pflegebedürftigen, länger in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Die Installation ist unkompliziert, und die Notrufzentrale ist rund um die Uhr erreichbar.
Hausnotruf gibt Sicherheit im Alltag
Wenn bauliche Anpassungen in der Wohnung notwendig sind, um die Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu fördern, gewährt die BKK RRW einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (seit Januar 2025). Dieser Zuschuss ist unabhängig vom Pflegegrad – bereits bei Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch darauf.
Typische förderfähige Maßnahmen:
Badezimmeranpassungen: Einbau einer bodengleichen Dusche, Haltegriffe, rutschfeste Beläge
Treppenlifte oder Rampen zur Überwindung von Höhenunterschieden
Türverbreiterungen für Rollstuhl oder Rollator
Schwellenabbau zwischen Räumen
Verbesserte Beleuchtung und Orientierungshilfen
Automatische Türöffner
So beantragen Sie den Zuschuss:
Vor Beginn der Maßnahme: Antrag mit Kostenvoranschlag bei der BKK RRW einreichen
Begründung, warum die Maßnahme notwendig ist (z.B. Erleichterung der Pflege, Förderung der Selbstständigkeit)
Auf Genehmigung warten – keine Maßnahmen vor der Bewilligung durchführen!
Nach Abschluss: Rechnungen einreichen
Auszahlung des Zuschusses durch die Pflegekasse
Wichtig: Wenn mehrere Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt leben, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden (maximal 16.720 Euro). Bei einer Verschlechterung der Pflegesituation, die weitere Umbaumaßnahmen erforderlich macht, können Sie den Zuschuss erneut beantragen.
Umbauten erleichtern Pflege und Sicherheit
Wenn eine häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, übernimmt die BKK RRW einen Teil der Kosten für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Die Leistungsbeträge für 2025 sind:
Pflegegrad 1: 131 Euro monatlich
Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Zusätzlich gewährt die Pflegeversicherung einen prozentualen Zuschuss zum Eigenanteil, der sich nach der Verweildauer im Pflegeheim richtet:
Im ersten Jahr: 15 Prozent des Eigenanteils
Nach 12 Monaten: 30 Prozent des Eigenanteils
Nach 24 Monaten: 50 Prozent des Eigenanteils
Nach 36 Monaten: 75 Prozent des Eigenanteils
Diese Zuschläge entlasten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erheblich und machen die Heimunterbringung langfristig bezahlbarer. Trotzdem verbleibt ein Eigenanteil, der je nach Pflegeheim und Region unterschiedlich hoch ausfällt und Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen umfasst.
Die BKK RRW bietet Ihnen einen Anspruch auf umfassende Pflegeberatung. Diese Beratung soll Ihnen helfen, die Pflegesituation zu organisieren, passende Leistungen zu finden und die Pflege bestmöglich zu gestalten.
Wann erhalten Sie Pflegeberatung?
Nach Antragstellung: Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Antrag auf Pflegeleistungen bietet die BKK RRW Ihnen einen Beratungstermin an
Bei Bedarf: Sie können jederzeit eine Beratung anfordern, wenn sich Ihre Situation verändert
Regelmäßige Beratungsbesuche: Bei Bezug von Pflegegeld sind ab Pflegegrad 2 regelmäßige Beratungsbesuche verpflichtend (halbjährlich bzw. vierteljährlich je nach Pflegegrad)
Die Pflegeberater der BKK RRW haben umfassendes Wissen über:
Leistungen der Pflegeversicherung
Lokale Pflegeangebote und Dienstleister
Finanzierungsmöglichkeiten
Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
Hilfsmittelversorgung
Wohnraumanpassung
Leistungen anderer Sozialversicherungsträger
Die Beratung ist für Sie kostenlos und kann telefonisch, in der Geschäftsstelle oder auf Wunsch auch zu Hause stattfinden. Nutzen Sie dieses Angebot – die erfahrenen Berater können Ihnen wertvolle Tipps geben und helfen, alle Ihnen zustehenden Leistungen auszuschöpfen.
Beratung findet auf Wunsch zu Hause statt
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, können Sie an kostenlosen Pflegekursen teilnehmen, die von der BKK RRW angeboten oder vermittelt werden. Diese Kurse vermitteln wichtige Kenntnisse über:
Pflegetechniken (z.B. rückenschonendes Heben und Lagern)
Umgang mit Demenzerkrankungen
Kommunikation mit Pflegebedürftigen
Rechtliche Aspekte der Pflege
Selbstpflege und Stressbewältigung für pflegende Angehörige
Die Kurse können als Gruppenschulung oder als individuelle häusliche Schulung durchgeführt werden. Gerade wenn spezielle Pflegetechniken erforderlich sind – etwa bei einer PEG-Sonde oder bei speziellen Lagerungstechniken – ist eine individuelle Schulung sehr hilfreich.
Tritt plötzlich ein akuter Pflegefall ein – etwa wenn ein Angehöriger einen Schlaganfall erleidet oder nach einem Krankenhausaufenthalt plötzlich pflegebedürftig ist – können Berufstätige bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren.
Für diese Zeit zahlt die BKK RRW als Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung. Die Höhe beträgt:
90 Prozent des Nettogehalts, wenn in den letzten 12 Monaten keine Einmalzahlungen (Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) erfolgten
100 Prozent des Nettogehalts, wenn Einmalzahlungen erfolgten
Maximal 128,63 Euro pro Tag (Stand 2025)
Das Pflegeunterstützungsgeld muss unverzüglich bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen beantragt werden. Eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit ist beizufügen.
Wichtig: Seit 2024 kann das Pflegeunterstützungsgeld jährlich erneut in Anspruch genommen werden – nicht mehr nur einmal pro Pflegefall. Dies bietet deutlich mehr Flexibilität für pflegende Angehörige.
Ein noch relativ neues Angebot sind Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) – Apps oder webbasierte Programme, die Pflegebedürftige und Angehörige im Pflegealltag unterstützen sollen. Dafür stellt die Pflegeversicherung bis zu 53 Euro monatlich zur Verfügung (seit Januar 2025).
DiPA können beispielsweise:
Das Gedächtnis bei Demenz trainieren
Übungen zur Sturzprävention anbieten
Die Organisation der Pflege erleichtern
Pflegende Angehörige schulen und anleiten
Aktuell (Stand Januar 2025) ist noch keine DiPA offiziell zugelassen und im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet. Sobald die ersten Anwendungen zugelassen sind, können Sie diese bei der BKK RRW beantragen.
Die 53 Euro können auch für ergänzende Unterstützungsleistungen verwendet werden – etwa wenn ein Pflegedienst Sie in die Nutzung einer DiPA einweist.
Als kleine, feine Betriebskrankenkasse bietet die BKK RRW ihren Versicherten eine persönliche und individuelle Betreuung. Die kurzen Wege und die Kenntnis der Versicherten ermöglichen eine unbürokratische und schnelle Hilfe.
Darüber hinaus bietet die BKK RRW:
Bonusprogramm BKK VITAL BONUS: Für präventive Maßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen
Gesundheitskonto: Erstattung bestimmter privat gezahlter Leistungen
Persönliche Ansprechpartner: Direkter Kontakt zu Ihren Beratern
Digitale Services: Einreichung von Unterlagen und Kommunikation auch digital möglich
Die BKK RRW zeichnet sich durch ihre Kontinuität aus: Einmal Mitglied, bleiben Sie auch bei einem Arbeitgeberwechsel versichert. Dies ist besonders im Pflegefall von Vorteil, da Sie Ihre Ansprechpartner kennen und nicht mitten in einer schwierigen Situation die Krankenkasse wechseln müssen.
Persönliche Ansprechpartner helfen schnell weiter
Für die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung benötigen Sie unterschiedliche Formulare. Die BKK RRW stellt diese auf ihrer Website bereit oder sendet sie Ihnen auf Anfrage zu. Die wichtigsten Formulare sind:
Antrag auf Pflegeleistungen / Pflegegrad (Erstantrag oder Höherstufung)
Antrag auf Verhinderungspflege
Antrag auf Kurzzeitpflege
Antrag auf Pflegehilfsmittel
Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld
Kostenerstattungsantrag für verschiedene Leistungen
Viele Anträge können Sie auch telefonisch bei der BKK RRW stellen. Die Mitarbeiter nehmen Ihre Daten auf und kümmern sich um die weitere Bearbeitung. Dies ist besonders praktisch, wenn Sie dringend Unterstützung benötigen und nicht auf die postalische Zusendung von Formularen warten können.
Formulare bequem anfordern und einreichen
Um Ihre Anträge zügig bearbeiten zu lassen und alle Ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten, sollten Sie einige Punkte beachten:
Dokumentation: Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie festhalten, welche Unterstützung täglich benötigt wird und wie viel Zeit dafür aufgewendet wird
Vollständige Unterlagen: Reichen Sie alle erforderlichen Nachweise und Belege ein, um Verzögerungen zu vermeiden
Fristen beachten: Wichtige Fristen – etwa bei Widersprüchen – sollten unbedingt eingehalten werden
Kommunikation per Einschreiben: Bei wichtigen Anträgen oder Widersprüchen sollten Sie den Postweg mit Einschreiben nutzen, um einen Nachweis zu haben
Beratung nutzen: Scheuen Sie sich nicht, die Pflegeberatung der BKK RRW in Anspruch zu nehmen – die Berater kennen sich aus und können Ihnen wertvolle Tipps geben
Angehörige einbeziehen: Bei der Begutachtung durch den MD ist es hilfreich, wenn Angehörige anwesend sind, die die Pflegesituation realistisch schildern können
Einmal beantragen, jeden Monat Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen & mehr – direkt zu Ihnen nach Hause.
Kostenlos anfordern
Kann ich die BKK RRW auch nach einem Arbeitgeberwechsel behalten?
Ja, einmal Mitglied, bleiben Sie auch bei einem Arbeitgeberwechsel oder beim Start ins Berufsleben bei der BKK RRW versichert. Dies gilt auch für die Pflegeversicherung.
Was kostet die Pflegeversicherung bei der BKK RRW?
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt bundeseinheitlich 3,6 Prozent (für Kinderlose 4,2 Prozent). Die Kosten werden hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Pflegegradantrags?
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung erfolgen. In Eilfällen gelten verkürzte Fristen von fünf Arbeitstagen. Die Entscheidung der Pflegekasse erfolgt anschließend zeitnah.
Kann ich Leistungen auch rückwirkend erhalten?
Ja, Pflegeleistungen werden ab dem Tag der Antragstellung gewährt. Deshalb ist es wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen – notfalls auch telefonisch als formlosen Antrag.
Was passiert, wenn mein Pflegegradantrag abgelehnt wird?
Sie haben innerhalb eines Monats die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Die BKK RRW prüft dann Ihren Fall erneut. Bei erneuter Ablehnung können Sie vor dem Sozialgericht klagen.
Können mehrere Pflegeleistungen gleichzeitig bezogen werden?
Ja, viele Leistungen sind miteinander kombinierbar. So können Sie beispielsweise Pflegegeld, Tagespflege und den Entlastungsbetrag gleichzeitig nutzen. Die Pflegeberater der BKK RRW helfen Ihnen, die optimale Kombination für Ihre Situation zu finden.
Die BKK Rieker Ricosta Weisser bietet als Pflegekasse alle gesetzlichen Pflegeleistungen für ihre Versicherten an. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Kontakt: Telefon 07462 57930-30, E-Mail info@bkk-rrw.de, persönlich in Tuttlingen oder St. Georgen
Antragstellung: Telefonisch, schriftlich oder persönlich – formlos möglich
Pflegeleistungen 2025: Erhöhung um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025
Pflegegrad 1-5: Je nach Pflegegrad unterschiedliche Leistungshöhen
Pflegegeld: 347 bis 990 Euro monatlich (Pflegegrad 2-5)
Pflegesachleistungen: 796 bis 2.299 Euro monatlich (Pflegegrad 2-5)
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Entlastungsbudget ab Juli 2025: 3.539 Euro jährlich für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Tages- und Nachtpflege: 721 bis 2.085 Euro monatlich – zusätzlich zu anderen Leistungen
Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich für Verbrauchsmaterial
Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Maßnahme
Hausnotruf: 25,50 Euro monatlich ab Pflegegrad 1
Pflegeberatung: Kostenlos und umfassend – nutzen Sie dieses Angebot!
Die BKK RRW zeichnet sich durch ihre persönliche Betreuung und die langjährige Verbundenheit mit ihren Versicherten aus. Als kleine Betriebskrankenkasse kennen die Mitarbeiter ihre Versicherten oft persönlich und können schnell und unbürokratisch helfen. Gerade im Pflegefall, der oft mit Stress und Unsicherheit verbunden ist, ist diese persönliche Betreuung von unschätzbarem Wert.
Wenn Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig werden, zögern Sie nicht, Kontakt zur BKK RRW aufzunehmen. Die erfahrenen Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen, alle Ihnen zustehenden Leistungen zu nutzen. Die Pflegeversicherung bietet ein umfassendes Leistungspaket – entscheidend ist, dass Sie Ihre Rechte kennen und die Unterstützung in Anspruch nehmen, die Ihnen zusteht.
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