Die BKK Salzgitter ist eine traditionsreiche Betriebskrankenkasse mit Sitz in Salzgitter, Niedersachsen, die ihren Versicherten als integrierte Pflegekasse umfassende Leistungen im Bereich der Pflege und Betreuung bietet. Als betriebsbezogene Krankenkasse steht sie primär den Mitarbeitern der Salzgitter AG sowie deren Angehörigen zur Verfügung. Die Pflegekasse der BKK Salzgitter wurde im Jahr 1994 im Rahmen der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland gegründet und verfügt heute über mehr als 56.000 Versicherte (Stand Juni 2024).
Mit ihrer langjährigen Erfahrung und regionalen Verwurzelung bietet die BKK Salzgitter nicht nur finanzielle Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit, sondern auch persönliche Beratung, Pflegeschulungen und ein engmaschiges Netzwerk an Pflegedienstleistern. Die Pflegekasse trägt maßgeblich zur Entlastung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen bei und fördert die soziale Sicherheit in der Region. Seit dem 1. Januar 2025 wurden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht, was die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien spürbar verbessert.
Die BKK Salzgitter ist über mehrere Geschäftsstellen in verschiedenen Städten erreichbar und bietet ihren Versicherten persönliche Beratung vor Ort. Die Hauptgeschäftsstelle befindet sich in Salzgitter-Lebenstedt in der Thiestr. 15, 38226 Salzgitter. Hier stehen Ihnen die Mitarbeiter montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr zur Verfügung.
Für telefonische Anfragen erreichen Sie die BKK Salzgitter unter der zentralen Rufnummer 05341 / 405-700. Per E-Mail können Sie sich an service@bkk-salzgitter.de wenden. Die offizielle Postanschrift lautet: BKK Salzgitter, 30645 Hannover. Weitere Geschäftsstellen befinden sich in Salzgitter-Bad, Hannover, Würzburg und Lingen sowie direkt am Werksgelände der Salzgitter AG und der Salzgitter Flachstahl GmbH. Alle Geschäftsstellen bieten umfassende Beratung zu Pflegeleistungen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
So erreichen Sie die BKK Salzgitter vor Ort.
Das Pflegegeld ist eine der zentralen Leistungen der Pflegeversicherung und wird gezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde sichergestellt wird. Die BKK Salzgitter zahlt das Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person, die es dann als Anerkennung an die Pflegeperson weitergeben kann. Ein wichtiger Aspekt: Pflegegeld, das an einen Familienangehörigen weitergegeben wird, gilt grundsätzlich nicht als Einkommen im steuerrechtlichen Sinne.
Die Pflegegeldbeträge für 2025 nach der Erhöhung um 4,5 Prozent betragen:
Pflegegrad 1: kein Pflegegeld
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt und steht der pflegebedürftigen Person zur freien Verfügung. Es ist wichtig zu wissen, dass bei Bezug von Pflegegeld eine Beratungspflicht besteht: Bei Pflegegrad 2 und 3 muss halbjährlich ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchgeführt werden, bei Pflegegrad 4 und 5 sogar vierteljährlich. Diese Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung und werden von professionellen Pflegediensten oder anerkannten Beratungsstellen durchgeführt.
Pflegegeld stärkt die häusliche Pflege.
Wenn Sie professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten, übernimmt die BKK Salzgitter im Rahmen der Pflegesachleistungen bestimmte Leistungen wie die Grundpflege oder die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Pflegekasse zahlt dabei den Einsatz der professionellen Pflegedienste direkt. Der Pflegebedürftige kann diese Einsätze flexibel nach seinen Bedürfnissen abfordern, wobei es ratsam ist, einen schriftlichen Vertrag mit dem Pflegedienst abzuschließen, der Art, Umfang und Kosten der Einsätze festlegt.
Die maximalen Pflegesachleistungen für 2025 betragen:
Pflegegrad 1: keine Pflegesachleistungen (aber Entlastungsbetrag von 131 Euro)
Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich
Ein großer Vorteil: Der Bezug von Pflegegeld und ambulanten Pflegesachleistungen kann im Rahmen der häuslichen Pflege miteinander kombiniert werden. Diese sogenannte Kombinationsleistung ermöglicht es, sowohl professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen als auch Angehörige für ihre Pflegeleistungen zu entlohnen. Das Pflegegeld vermindert sich dabei anteilig in dem Umfang, in dem ambulante Pflegesachleistungen genutzt wurden. Wenn beispielsweise 50 Prozent der Pflegesachleistungen beansprucht werden, stehen noch 50 Prozent des Pflegegeldes zur Verfügung.
Pflegende Angehörige benötigen regelmäßig Pausen, um Kraft zu tanken oder um selbst Urlaub machen zu können. Für solche Situationen bietet die BKK Salzgitter die Verhinderungspflege an. Wenn die Hauptpflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder anderer Gründe vorübergehend ausfällt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegekraft. Diese kann sowohl eine professionelle Pflegekraft als auch eine private Person sein.
Die Kurzzeitpflege hingegen wird gewährt, wenn der Pflegebedürftige vorübergehend nicht zuhause versorgt werden kann und eine vollstationäre Pflege benötigt. Dies ist beispielsweise nach einem operativen Eingriff der Fall oder wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen kurzfristig verschlechtert. Seit dem 1. Juli 2025 wurden diese beiden Leistungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) grundlegend vereinfacht.
Ab Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können diesen Betrag flexibel für beide Leistungsarten nutzen, ohne komplizierte Umrechnungen vornehmen zu müssen. Die bisherigen unterschiedlichen Übertragungsregelungen entfallen damit. Wichtige Änderungen im Detail:
Die zeitliche Höchstdauer der Verhinderungspflege wurde auf bis zu acht Wochen im Kalenderjahr angehoben
Die Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt komplett
Das hälftige Pflegegeld wird während bis zu acht Wochen sowohl bei Verhinderungs- als auch bei Kurzzeitpflege weitergezahlt
Bereits im ersten Halbjahr 2025 verbrauchte Beträge werden auf den gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet
Diese Vereinfachung macht es für pflegende Angehörige erheblich einfacher, Entlastungsangebote in Anspruch zu nehmen, ohne sich mit komplizierten Berechnungen auseinandersetzen zu müssen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst oder der Pflegeeinrichtung und der BKK Salzgitter.
Wenn die ambulante häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, bietet die BKK Salzgitter die teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege an. Diese Leistung ermöglicht es, dass die pflegebedürftige Person tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut wird, während sie den Rest der Zeit zuhause verbringt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflege, die medizinische Behandlungspflege, die soziale Betreuung und die Transportkosten zur Einrichtung.
Die Leistungen für teilstationäre Pflege 2025 betragen:
Pflegegrad 1: Nutzung des Entlastungsbetrags von 131 Euro möglich
Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich
Ein großer Vorteil der teilstationären Pflege ist, dass sie zusätzlich zum Pflegegeld oder den ambulanten Pflegesachleistungen gewährt wird. Die Leistungen werden also nicht gegeneinander aufgerechnet. Dies bedeutet, dass pflegende Angehörige tagsüber entlastet werden können, während die pflegebedürftige Person professionelle Betreuung erhält, ohne dass dadurch das Pflegegeld für die häusliche Pflege gemindert wird. Die Tagespflege bietet zudem soziale Kontakte und aktivierende Beschäftigung, was für das Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person sehr wichtig ist.
Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 erhalten von der BKK Salzgitter einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro (Stand 2025, erhöht von vormals 125 Euro). Dieser Betrag dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern. Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Unterstützungsangebote im Alltag verwendet werden.
Mögliche Verwendungszwecke des Entlastungsbetrags:
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Einkaufen, Reinigung, Wäschepflege
Betreuungsangebote: Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung
Entlastung für pflegende Angehörige: Begleitung durch Pflegebegleiter
Tages- oder Nachtpflege: Zusätzlich zu den regulären Leistungen
Kurzzeitpflege: Ergänzend zum regulären Budget
Ambulante Pflegedienste: Für zusätzliche Leistungen
Bei Pflegegrad 1: Auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen einsetzbar
Wichtig zu wissen: Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI verwendet werden. Nicht verbrauchte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Dies bedeutet, dass Sie die Leistung nicht monatlich abrufen müssen, sondern auch in größeren Abständen nutzen können. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt zwischen dem Dienstleister und der BKK Salzgitter oder im Wege der Kostenerstattung, wenn Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen.
Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, übernimmt die BKK Salzgitter bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Seit dem 1. Januar 2022 gibt es zusätzlich zu den pauschalen Leistungen einen Leistungszuschlag, der mit der Dauer des Heimaufenthalts steigt und den Eigenanteil der Bewohner reduziert.
Die pauschalen Leistungen für vollstationäre Pflege 2025 betragen:
Pflegegrad 1: Zuschuss von 131 Euro monatlich
Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Zusätzlich zu diesen pauschalen Leistungen erhalten Bewohner von Pflegeheimen mit den Pflegegraden 2 bis 5 einen Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil, der sich nach der Dauer des Aufenthalts richtet:
Bis zu 12 Monate: 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils
Mehr als 12 Monate: 30 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils
Mehr als 24 Monate: 50 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils
Mehr als 36 Monate: 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils
Wichtig zu beachten: Die BKK Salzgitter übernimmt ausschließlich die pflegebedingten Aufwendungen und die Ausbildungsumlage anteilig. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen von den Bewohnern selbst getragen werden. Der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch und variiert nur zwischen den verschiedenen Einrichtungen. Dies bedeutet, dass Bewohner mit Pflegegrad 5 nicht mehr für die Pflege zahlen als Bewohner mit Pflegegrad 2 in derselben Einrichtung.
Vollstationäre Pflege mit persönlicher Zuwendung.
Die BKK Salzgitter unterstützt Pflegebedürftige mit einem monatlichen Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt dieser Zuschuss 42 Euro pro Monat (erhöht von vormals 40 Euro). Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Einweglätzchen, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz.
Die Versorgung mit diesen Hilfsmitteln kann auf verschiedene Weise erfolgen:
Direkte Belieferung: Durch Vertragspartner der BKK Salzgitter, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen
Kostenerstattung: Sie kaufen die Hilfsmittel selbst und reichen die Belege bei der Pflegekasse ein
Pflegehilfsmittelboxen: Viele Anbieter bieten monatliche Boxen mit einer Auswahl an Pflegehilfsmitteln
Wenn Sie mehr als 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel benötigen, müssen Sie die darüber hinausgehenden Kosten selbst tragen. Es empfiehlt sich daher, die Verbrauchsmaterialien gezielt auszuwählen und bei verschiedenen Anbietern Preise zu vergleichen. Die BKK Salzgitter hat Verträge mit qualifizierten Leistungserbringern geschlossen, die Sie über die Partnersuche auf der Website finden können.
Praktische Pflegehilfsmittel für den Alltag.
Um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern, bezuschusst die BKK Salzgitter wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro (Stand 2025, erhöht um 4,5 Prozent von vormals 4.000 Euro). Dieser Zuschuss kann für bauliche Veränderungen in der Wohnung verwendet werden, die das Wohnumfeld an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person anpassen.
Typische wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind:
Barrierefreier Badumbau: Ebenerdige Dusche, erhöhtes WC, Haltegriffe
Treppenlifte oder Rampen: Zur Überwindung von Höhenunterschieden
Türverbreiterungen: Für die Nutzung mit Rollstuhl oder Rollator
Schwellenabbau: Entfernung von Türschwellen
Umzug in eine seniorengerechte Wohnung: Auch Umzugskosten können bezuschusst werden
Wichtig: Der Antrag auf Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen muss vor Beginn der Baumaßnahme bei der BKK Salzgitter gestellt werden. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss pro Person gewährt werden, maximal jedoch 16.720 Euro für bis zu vier Personen. Beachten Sie, dass bereits in der Vergangenheit bewilligte Beträge den aktuellen Zuschuss reduzieren. Die BKK Salzgitter prüft jeden Fall individuell und entscheidet anhand der konkreten Pflegesituation über die Bewilligung.
Ein barrierefreies Bad erleichtert den Alltag.
Die BKK Salzgitter bietet ihren Versicherten umfassende Pflegeberatung an, um sie bei der Organisation der häuslichen Pflege zu unterstützen. Die Beratung ist kostenlos und kann telefonisch, zu Hause oder in einem Pflegestützpunkt erfolgen. Die Pflegeberater helfen bei Fragen zu Pflegeleistungen, unterstützen bei der Antragstellung und vermitteln Kontakte zu Pflegediensten und anderen Dienstleistern.
Zusätzlich zur individuellen Beratung bietet die BKK Salzgitter kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen an. Diese Kurse vermitteln praktische Pflegefertigkeiten und helfen dabei, die körperliche und seelische Belastung durch die Pflegetätigkeit zu mindern. Die Kurse werden nach § 45 SGB XI angeboten und können sowohl als Gruppenschulungen als auch als individuelle Schulungen im häuslichen Umfeld stattfinden.
Inhalte der Pflegekurse können sein:
Grundpflege: Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden
Mobilisation: Richtige Hebe- und Lagerungstechniken, Sturzprophylaxe
Ernährung: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, besondere Ernährungsformen
Umgang mit Hilfsmitteln: Rollstuhl, Rollator, Pflegebett
Kommunikation: Umgang mit demenziell erkrankten Menschen
Entlastung: Stressbewältigung, eigene Grenzen erkennen
Die BKK Salzgitter bietet auch Spezialkurse für die Pflege von Menschen mit besonderen Erkrankungen wie Demenz, Multiple Sklerose oder Parkinson an. Diese Kurse gehen gezielt auf die speziellen Herausforderungen dieser Krankheitsbilder ein und vermitteln entsprechendes Fachwissen. Die Teilnahme an den Pflegekursen ist freiwillig und kostenlos, es ist keine vorherige Anmeldung bei der Pflegekasse erforderlich.
Pflegebox mit Handschuhen, Desinfektion u.v.m. – monatlich bis 42 € erstattet.
Kostenlose Pflegebox beantragen
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Der Antrag kann formlos telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei der BKK Salzgitter gestellt werden. Es genügt eine kurze Mitteilung wie "Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung". Alternativ können Sie das offizielle Antragsformular verwenden, das auf der Website der BKK Salzgitter zum Download bereitsteht.
Der Ablauf der Pflegebegutachtung:
Antragstellung: Sie kontaktieren die BKK Salzgitter und stellen den Antrag auf Pflegeleistungen
Beauftragung der Begutachtung: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung
Terminvereinbarung: Der MD kontaktiert Sie zur Vereinbarung eines Begutachtungstermins
Begutachtung: Ein Gutachter besucht Sie zu Hause und prüft Ihren Pflegebedarf anhand festgelegter Kriterien
Bescheid: Die BKK Salzgitter teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit, in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung
Für die Begutachtung werden sechs Lebensbereiche überprüft: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Je nach Grad der Selbstständigkeit werden Punkte vergeben, die dann zu einem Pflegegrad von 1 bis 5 führen.
Wenn Sie mit der Entscheidung der BKK Salzgitter über Ihren Pflegegrad nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Ab dem Datum der Zustellung des Bescheids haben Sie einen Monat Zeit, um schriftlich Widerspruch bei der BKK Salzgitter einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen, kann aber formlos sein. Es genügt ein Brief mit dem Text: "Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein."
Wichtige Hinweise zum Widerspruch:
Frist beachten: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids eingehen
Schriftform erforderlich: Ein Widerspruch per E-Mail ist nicht möglich
Versand per Einschreiben: Empfehlenswert, um den Zugang nachweisen zu können
Begründung nachholen: Sie können zunächst formlos Widerspruch einlegen und die Begründung später nachreichen
Gutachten anfordern: Fordern Sie das Pflegegutachten an, um die Einschätzung des MD nachvollziehen zu können
Nach Eingang Ihres Widerspruchs prüft die BKK Salzgitter den Fall erneut. Häufig wird eine neue Begutachtung durch den MD veranlasst. Sollte der Widerspruch nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Für Klagen in Pflegeangelegenheiten fallen in der Regel keine Gerichtskosten an, und Sie benötigen in der ersten Instanz auch keinen Anwalt. Dennoch kann die Unterstützung durch einen auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt oder durch einen Sozialverband hilfreich sein.
Widerspruch fristgerecht und schriftlich einlegen.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Pflegeversicherung bietet die BKK Salzgitter ihren Versicherten weitere Unterstützungsangebote. Dazu gehört die kostenlose Pflegeberatung, die nicht nur einmalig, sondern bei Bedarf wiederholt in Anspruch genommen werden kann. Die Pflegeberater der BKK Salzgitter unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Pflegeeinrichtungen, helfen bei der Koordination verschiedener Leistungen und vermitteln Kontakte zu Selbsthilfegruppen und weiteren Unterstützungsangeboten.
Die BKK Salzgitter arbeitet mit einem Netzwerk qualifizierter Leistungserbringer zusammen, darunter ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen, Anbieter von Tagespflege sowie Lieferanten von Hilfsmitteln. Über die Partnersuche auf der Website können Sie geeignete Anbieter in Ihrer Region finden, die mit der BKK Salzgitter Verträge abgeschlossen haben und direkt mit der Pflegekasse abrechnen können. Dies erspart Ihnen den Aufwand der Kostenerstattung und stellt sicher, dass die Preise angemessen sind.
Für Versicherte, die im Krankenhaus sind und voraussichtlich nach der Entlassung einen Pflegebedarf haben, gibt es eine besondere Regelung: Die Krankenhäuser können direkt einen Antrag auf Pflegeleistungen an die BKK Salzgitter senden. Die Faxnummer für solche Eilverfahren lautet 05341 405-359, die E-Mail-Adresse service@bkk-salzgitter.de. Durch dieses Verfahren kann eine schnelle Begutachtung im Eilverfahren sichergestellt werden, sodass die Pflege nach der Krankenhausentlassung nahtlos organisiert werden kann.
Pflegebedürftige Personen in voll- und teilstationären Einrichtungen haben Anspruch auf eine zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht. Diese Leistung wird durch sogenannte zusätzliche Betreuungskräfte erbracht, die von der BKK Salzgitter finanziert werden. Die Kosten für diese zusätzliche Betreuung werden vollständig von der Pflegeversicherung getragen, ohne dass pflegebedürftige Personen dafür zusätzlich zahlen müssen.
Die zusätzliche Betreuung und Aktivierung umfasst:
Soziale Kontakte: Gespräche, Geselligkeit, Teilnahme an Gemeinschaftsaktivitäten
Beschäftigung: Spiele, Basteln, Gedächtnistraining, Vorlesen
Bewegung: Spaziergänge, leichte Gymnastik
Begleitung: Bei Arztbesuchen oder Behördengängen
Unterstützung: Bei der Orientierung im Alltag
Diese zusätzlichen Betreuungsleistungen ermöglichen es den Bewohnern stationärer Einrichtungen, mehr Zuwendung und Austausch mit anderen Menschen zu erfahren sowie besser am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeheimen ist in den letzten Jahren aufgrund gesetzlicher Verbesserungen deutlich gestiegen, was zu einer spürbaren Verbesserung der Lebensqualität in stationären Einrichtungen geführt hat.
Zusätzliche Betreuung bringt Abwechslung und Freude.
Die BKK Salzgitter stellt auf ihrer Website verschiedene Formulare zum Download bereit, die für die Beantragung von Pflegeleistungen benötigt werden. Das wichtigste Dokument ist der Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung, mit dem Sie einen Pflegegrad beantragen können. Dieses Formular enthält alle notwendigen Angaben zur pflegebedürftigen Person, zur gewünschten Pflegeform und zu eventuell bereits bestehenden Leistungen anderer Stellen.
Weitere wichtige Formulare sind:
Antrag auf Verhinderungspflege: Für die Beantragung einer Ersatzpflege bei Ausfall der Hauptpflegeperson
Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Für bauliche Anpassungen in der Wohnung
Einwilligungserklärung nach § 18 Abs. 4 SGB XI: Für die Entbindung von der Schweigepflicht im Rahmen der Begutachtung
Alle Formulare enthalten Datenschutzhinweise, die Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren. Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen und ist für die Durchführung der Aufgaben der BKK Salzgitter notwendig. Ausführliche Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie auf der Website der BKK Salzgitter oder können in Papierform angefordert werden.
Formulare erleichtern die Antragstellung.
Die Pflegeleistungen der BKK Salzgitter werden durch Beiträge zur Pflegeversicherung finanziert. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung 4,2 Prozent für Kinderlose (erhöht um 0,2 Prozentpunkte). Für Versicherte mit Kindern gelten gestaffelte Beitragssätze, die sich nach der Anzahl der Kinder richten. Die Beiträge werden vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet und in der Regel je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen, wobei Kinderlose den Zuschlag alleine tragen.
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der BKK Salzgitter für die Krankenversicherung betrug von Januar bis März 2025 2,8 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Ab April 2025 wurde dieser auf 3,5 Prozent erhöht. Dieser Zusatzbeitrag ist unabhängig von der Pflegeversicherung und betrifft nur die Krankenversicherungsleistungen. Die Erhöhung spiegelt die gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen wider und ist notwendig, um die qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten weiterhin sicherzustellen.
Beiträge sichern die Pflegeleistungen.
Die BKK Salzgitter ist eine leistungsstarke Pflegekasse, die ihren Versicherten umfassende Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit bietet. Seit 2025 wurden nahezu alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht, was die finanzielle Entlastung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen spürbar verbessert. Mit dem neuen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025 wurden die Leistungen zudem deutlich vereinfacht und flexibler gestaltet.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick:
Pflegegeld: Zwischen 347 und 990 Euro monatlich je nach Pflegegrad
Pflegesachleistungen: Zwischen 796 und 2.299 Euro monatlich für professionelle Pflegedienste
Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Teilstationäre Pflege: Zwischen 721 und 2.085 Euro monatlich zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Vollstationäre Pflege: Pauschale Leistungen plus gestaffelter Zuschuss zum Eigenanteil
Die BKK Salzgitter zeichnet sich durch persönliche Beratung, regionale Nähe und ein gut funktionierendes Netzwerk an Leistungserbringern aus. Mit mehreren Geschäftsstellen in Salzgitter, Hannover, Würzburg und Lingen sowie direkten Anlaufstellen in Betrieben ist sie für ihre Versicherten gut erreichbar. Die telefonische Erreichbarkeit unter der zentralen Rufnummer 05341 / 405-700 sowie die E-Mail-Adresse service@bkk-salzgitter.de ermöglichen einen schnellen und unkomplizierten Kontakt.
Für pflegende Angehörige bietet die BKK Salzgitter kostenlose Pflegekurse und umfassende Beratung an. Diese Unterstützungsangebote helfen dabei, die Herausforderungen der häuslichen Pflege besser zu bewältigen und die eigene Gesundheit zu schützen. Sollten Sie mit einer Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht auf Widerspruch und können notfalls vor dem Sozialgericht klagen.
Die Pflegeversicherung ist ein komplexes System mit vielen verschiedenen Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen. Die BKK Salzgitter unterstützt ihre Versicherten dabei, sich in diesem System zurechtzufinden und alle zustehenden Leistungen in Anspruch zu nehmen. Scheuen Sie sich nicht, bei Fragen oder Unsicherheiten Kontakt mit der Pflegekasse aufzunehmen – die Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen dabei, die bestmögliche Versorgung für sich oder Ihre Angehörigen zu organisieren.
Häufige Fragen und Antworten