Die BKK Würth ist eine traditionsreiche Betriebskrankenkasse mit Sitz in Künzelsau, Baden-Württemberg, die seit ihrer Gründung am 1. Januar 1990 kontinuierlich gewachsen ist. Was mit 808 Mitgliedern begann, hat sich zu einer soliden Krankenkasse mit über 19.800 Versicherten entwickelt (Stand Juli 2025). Als betriebsbezogene Krankenkasse steht sie primär den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Adolf Würth GmbH & Co. KG sowie deren Familienangehörigen und den in der Satzung aufgeführten Tochtergesellschaften der Würth-Gruppe zur Verfügung.
Die Pflegekasse der BKK Würth bietet ihren Versicherten umfassende Leistungen im Bereich der Pflege und gehört mit einem Zusatzbeitrag von nur 2,39 Prozent im Jahr 2025 zu den günstigsten Krankenkassen Deutschlands. Ein besonderer Vorteil der BKK Würth liegt in ihrer persönlichen Betreuung: Die Kasse unterhält bewusst kein anonymes Callcenter, sondern setzt auf direkte, persönliche Ansprechpartner für alle Anliegen ihrer Versicherten.
Für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige ist die Pflegekasse ein zentraler Ansprechpartner, wenn es um die Organisation und Finanzierung von Pflegeleistungen geht. Die BKK Würth bietet dabei das gesamte Spektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung und ergänzt dieses durch besondere Services wie eine eigene BKK Würth App und eine Online-Geschäftsstelle, die die Antragstellung und Kommunikation erheblich vereinfachen.
Persönliche Beratung ohne Callcenter
Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung wurden zum 1. Januar 2025 bundesweit um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Bei der BKK Würth gelten folgende differenzierten Beitragssätze, die nach der Kinderzahl gestaffelt sind:
Kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebensjahres: 4,2 Prozent
Mitglieder mit einem Kind: 3,6 Prozent (lebenslang)
Mitglieder mit zwei Kindern unter 25 Jahren: 3,35 Prozent
Mitglieder mit drei Kindern unter 25 Jahren: 3,1 Prozent
Mitglieder mit vier Kindern unter 25 Jahren: 2,85 Prozent
Mitglieder mit fünf oder mehr Kindern unter 25 Jahren: 2,6 Prozent
Mitglieder bis Vollendung des 23. Lebensjahres: 3,6 Prozent
Diese Staffelung berücksichtigt den wirtschaftlichen Aufwand der Kindererziehung und setzt damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2022 um. Der Beitragsabschlag für jedes Kind ab dem zweiten beträgt jeweils 0,25 Prozentpunkte und gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2025 bei 5.512,50 Euro monatlich. Das bedeutet, dass auch bei höheren Einkommen maximal auf diesen Betrag Beiträge zur Pflegeversicherung erhoben werden.
Beiträge in der Familie planen
Die häusliche Pflege bildet das Herzstück der Pflegeversicherung, denn die meisten pflegebedürftigen Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem vertrauten Zuhause bleiben. Die BKK Würth Pflegekasse unterstützt dies mit verschiedenen Leistungsformen, die flexibel kombiniert werden können.
Pflegegeld für selbst organisierte Pflege
Wenn die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn sichergestellt wird, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld. Die Beträge wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht und betragen:
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Das Pflegegeld kann frei verwendet werden und dient in der Regel dazu, die ehrenamtlich pflegenden Personen finanziell zu unterstützen oder die Kosten für die Pflege zu decken. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person oder deren Bevollmächtigten überwiesen.
Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Dienste
Wird die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht, können die Leistungen über die Sachleistungsbeträge bis zum jeweiligen Höchstbetrag direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Die maximalen monatlichen Beträge betragen 2025:
Pflegegrad 2: 796 Euro
Pflegegrad 3: 1.497 Euro
Pflegegrad 4: 1.859 Euro
Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Ein großer Vorteil ist, dass Versicherte nicht zwischen Pflegegeld und Sachleistung wählen müssen. Die Kombinationsleistung ermöglicht es, beide Leistungsformen miteinander zu verbinden. Wenn beispielsweise nur 60 Prozent der Sachleistung in Anspruch genommen werden, können die verbleibenden 40 Prozent des entsprechenden Pflegegeldes ausgezahlt werden.
Praktisches Rechenbeispiel zur Kombinationsleistung
Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 nutzt einen ambulanten Pflegedienst, der monatlich 898,20 Euro abrechnet. Dies entspricht 60 Prozent der maximalen Sachleistung von 1.497 Euro. Die restlichen 40 Prozent können als Pflegegeld ausgezahlt werden: 40 Prozent von 599 Euro ergeben 239,60 Euro zusätzliches Pflegegeld, das die Familie zur freien Verfügung hat.
Angehörige unterstützen zu Hause
Die Tages- und Nachtpflege ist eine besonders attraktive Leistung der Pflegeversicherung, die leider noch zu selten genutzt wird. Bei dieser Form der teilstationären Pflege wird die pflegebedürftige Person tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut und kehrt anschließend nach Hause zurück. Dies ist besonders wertvoll für berufstätige Angehörige oder wenn die häusliche Pflege zeitweise entlastet werden soll.
Ein wesentlicher Vorteil: Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege werden nicht auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen angerechnet. Sie stehen als zusätzliches Budget zur Verfügung. Die monatlichen Höchstbeträge betragen 2025:
Pflegegrad 2: 721 Euro
Pflegegrad 3: 1.357 Euro
Pflegegrad 4: 1.685 Euro
Pflegegrad 5: 2.086 Euro
Die Pflegekasse übernimmt aus diesem Budget die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Betreuung und medizinischer Behandlungspflege sowie die notwendige Beförderung von und zur Einrichtung. Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen von den Versicherten selbst getragen werden, können jedoch über den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich refinanziert werden.
Entlastung durch Tagespflege
Sichere Nachtbetreuung
Jede pflegebedürftige Person hat bereits ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich (seit Januar 2025). Dies ergibt einen Jahresbetrag von 1.572 Euro.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann verwendet werden für:
Eigenanteile der Tages- oder Nachtpflege
Eigenanteile der Kurzzeitpflege
Leistungen ambulanter Pflegedienste für Betreuung und Haushaltsführung
Angebote zur Unterstützung im Alltag (nach Landesrecht anerkannt)
Der Entlastungsbetrag funktioniert nach dem Erstattungsprinzip: Sie bezahlen die Leistungen zunächst selbst und reichen dann die Rechnungen und Belege bei der BKK Würth Pflegekasse ein. Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres noch geltend gemacht werden – danach verfallen sie.
Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u. v. m. – von der Pflegekasse bezahlt.
Pflegebox kostenlos beantragen
Eine wichtige Neuerung trat am 1. Juli 2025 in Kraft: Die bisher getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zum gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt. Dieser beträgt 3.539 Euro pro Jahr und kann flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden.
Verhinderungspflege greift, wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Gründe vorübergehend verhindert ist. Die Ersatzpflege kann durch Angehörige, Freunde oder professionelle Dienste übernommen werden. Ab Juli 2025 gelten folgende Verbesserungen:
Verlängerung von 6 auf 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr
Die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt
Das hälftige Pflegegeld wird für bis zu 8 Wochen weitergezahlt
Nahe Angehörige können das 2-fache des Pflegegeldes erhalten (statt bisher 1,5-fache)
Kurzzeitpflege bietet vorübergehende vollstationäre Pflege für maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind selbst zu tragen.
Der gemeinsame Jahresbetrag ermöglicht maximale Flexibilität: Sie können den gesamten Betrag für Verhinderungspflege, für Kurzzeitpflege oder für eine Kombination aus beiden nutzen – je nachdem, was Ihre individuelle Situation erfordert.
Entlastung durch Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege überbrückt Krisen
Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist und ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig wird, übernimmt die BKK Würth Pflegekasse pauschale Leistungsbeträge für die pflegebedingten Aufwendungen, Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Die monatlichen Beträge für 2025 sind:
Pflegegrad 2: 770 Euro
Pflegegrad 3: 1.262 Euro
Pflegegrad 4: 1.775 Euro
Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Da die tatsächlichen Heimkosten in der Regel deutlich höher liegen, müssen Bewohner einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil zahlen. Um diese Belastung zu reduzieren, zahlt die Pflegekasse seit Januar 2022 gestaffelte Zuschläge, die sich nach der Aufenthaltsdauer richten:
Im ersten Jahr: 15 Prozent des Eigenanteils
Im zweiten Jahr: 30 Prozent des Eigenanteils
Im dritten Jahr: 50 Prozent des Eigenanteils
Ab dem vierten Jahr: 75 Prozent des Eigenanteils
Diese Zuschläge reduzieren die finanzielle Belastung für Heimbewohner erheblich, insbesondere bei längeren Aufenthalten. Der Eigenanteil umfasst die Pflegekosten – Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen sind davon unberührt und müssen weiterhin vollständig selbst getragen werden.
Komfortables Zimmer im Pflegeheim
Zuwendung im Alltag
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Allen pflegebedürftigen Personen in häuslicher Pflege stehen monatlich 42 Euro (seit Januar 2025) für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu. Dazu gehören:
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Mundschutz und FFP2-Masken
Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt zwischen dem Lieferanten und der Pflegekasse, sodass Versicherte keine Vorleistung erbringen müssen.
Technische Pflegehilfsmittel und Hausnotruf
Für technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle, Lagerungsrollen oder Hausnotrufsysteme übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Ein Hausnotruf wird mit 25,50 Euro monatlich bezuschusst, wodurch die Grundgebühr in der Regel vollständig gedeckt ist. Anspruch besteht ab Pflegegrad 1, wenn die Person überwiegend allein lebt und im Notfall selbst keine Hilfe holen könnte.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Bauliche Anpassungen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern, können mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme bezuschusst werden. Dazu gehören:
Einbau von Treppenliften
Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzer
Umbau des Badezimmers (bodengleiche Dusche, Haltegriffe)
Rampen zum Abbau von Barrieren
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der BKK Würth Pflegekasse gestellt werden. Ein Kostenvoranschlag ist beizufügen. Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben, kann der Zuschuss pro Person beantragt werden – maximal jedoch 16.000 Euro pro Maßnahme.
Hilfsmittel für die tägliche Pflege
Die Antragstellung auf Pflegeleistungen ist der erste Schritt, um Unterstützung durch die Pflegeversicherung zu erhalten. Der Prozess läuft bei der BKK Würth folgendermaßen ab:
Schritt 1: Antrag stellen
Sie können den Antrag auf verschiedenen Wegen einreichen:
Telefonisch anfordern unter 07940 91 90 0
Per E-Mail an info@bkk-wuerth.de
Download über die Website der BKK Würth
Digital über die BKK Würth App oder die Online-Geschäftsstelle
Der Antrag kann auch formlos gestellt werden – ein Anruf bei der Pflegekasse genügt zunächst, um das Verfahren in Gang zu setzen. Sie erhalten dann automatisch die entsprechenden Formulare zugeschickt.
Schritt 2: Pflegeberatung nutzen
Nach Eingang des Antrags haben Sie Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung. Die BKK Würth sendet Ihnen einen Beratungsgutschein zu. Diese Beratung ist sehr wertvoll, da sie Ihnen hilft, die richtigen Leistungen zu beantragen und sich optimal auf die Begutachtung vorzubereiten.
Schritt 3: Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Die BKK Würth beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Der Gutachter – eine Pflegefachkraft oder ein Arzt – kündigt den Termin rechtzeitig an und führt in der Regel einen Hausbesuch durch. Sie können sich bei diesem Termin von Angehörigen oder Ihrer Pflegeperson unterstützen lassen.
Die Begutachtung erfasst Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Module):
Mobilität (bis zu 10 Punkte)
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (bis zu 15 Punkte)
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (bis zu 15 Punkte)
Selbstversorgung (bis zu 40 Punkte)
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (bis zu 15 Punkte)
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (bis zu 15 Punkte)
Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad:
Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung)
Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung)
Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung)
Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung)
Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen)
Schritt 4: Bescheid und Leistungsbeginn
In der Regel erfolgt die Entscheidung innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang, sofern keine Verzögerungen auftreten. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit der Einstufung und dem Gutachten. Die Leistungen beginnen mit dem Monat der Antragstellung.
Wenn Sie mit dem zuerkannten Pflegegrad nicht einverstanden sind oder der Antrag abgelehnt wurde, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen.
Formaler Widerspruch
Zunächst reicht ein formloser Widerspruch, um die Frist zu wahren. Schreiben Sie einfach:
"Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Die Begründung reiche ich nach."
Senden Sie dieses Schreiben per Einschreiben an die BKK Würth Pflegekasse. Sie haben dann Zeit, eine ausführliche Begründung nachzureichen.
Begründung des Widerspruchs
Für einen erfolgreichen Widerspruch ist eine fundierte Begründung entscheidend. Fordern Sie zunächst das Pflegegutachten an, falls Sie es noch nicht haben. Prüfen Sie genau:
Wurden alle Einschränkungen erfasst?
Entspricht die Darstellung der tatsächlichen Pflegesituation?
Gibt es neue Entwicklungen seit der Begutachtung?
Fehlen wichtige Aspekte im Gutachten?
Hilfreiche Dokumente für die Begründung sind:
Aktuelles Pflegetagebuch über mindestens eine Woche
Arztberichte und Diagnosen
Berichte von Therapeuten oder Pflegediensten
Medikamentenpläne
Fotos von Hilfsmitteln oder baulichen Anpassungen
Beschreiben Sie konkret und detailliert, welche Unterstützung im Alltag tatsächlich benötigt wird. Nutzen Sie Beispiele aus dem täglichen Leben und benennen Sie genau, in welchen Bereichen die Selbstständigkeit eingeschränkt ist.
Erfolgsaussichten
Widersprüche haben durchaus Aussicht auf Erfolg, wenn sie gut begründet sind. Die Pflegekasse beauftragt in der Regel den Medizinischen Dienst mit einer erneuten Begutachtung. Sollte auch der Widerspruchsbescheid negativ ausfallen, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen – diese ist für Versicherte kostenfrei.
Widerspruch fristgerecht einlegen
Gute Begründung erhöht Chancen
BKK Würth App und Online-Geschäftsstelle
Die BKK Würth hat ihre digitalen Services deutlich ausgebaut. Mit der BKK Würth App und der Online-Geschäftsstelle können Versicherte:
Anträge online einreichen
Krankmeldungen übermitteln
Persönliche Daten ändern
Dokumente hochladen und Rechnungen einreichen
Direkten Kontakt zur Kasse aufnehmen
Dies spart Zeit und ermöglicht die Erledigung von Anliegen von überall und zu jeder Zeit.
Bonusprogramm: Bis zu 100 Euro jährlich
Die BKK Würth belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten mit einem attraktiven Bonusprogramm. Sie können bis zu 100 Euro pro Jahr erhalten für:
Direktboni für Vorsorge und Früherkennung:
Gesundheitsuntersuchung (Check-up): 10 Euro
Krebsfrüherkennung: 10 Euro
Hautkrebsvorsorge: 10 Euro
Kinder- und Jugenduntersuchungen (U- und J-Untersuchungen): 20 Euro
Schutzimpfungen: 5 Euro je abgeschlossener Immunisierung
Zusatzbonus für Sport und Prävention (bis zu 50 Euro):
Zertifizierte Präventionskurse: 10 Euro je Kurs (zwei pro Jahr)
Regelmäßige Teilnahme an Fitnessstudio, Sportverein oder betrieblichen Bewegungsangeboten: 20 Euro
Sport- oder Schwimmabzeichen: 10 Euro
Teilnahme an Laufveranstaltungen oder Radrennen: 10 Euro
Das ausgefüllte Bonusheft reichen Sie bis zum 30. April des Folgejahres ein. Die Bonuszahlung ist bis 150 Euro steuerfrei.
Zusatzversicherungen mit der Barmenia
In Kooperation mit der Barmenia Versicherung bietet die BKK Würth attraktive Zusatzversicherungen mit besonderen Konditionen für ihre Mitglieder:
Zahnzusatzversicherung für Zahnerhalt und Zahnersatz
Krankenhauszusatzversicherung für Einbettzimmer und Chefarztbehandlung
Pflegezusatzversicherung für alle Pflegegrade
Auslandskrankenversicherung für Reisen
Heilpraktikerversicherung und ergänzende Gesundheitsleistungen
Als BKK-Versicherter profitieren Sie von VIP-Service, keiner Wartezeit, keinem Aufnahmehöchstalter und günstigen Beiträgen. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0202 438-3560 oder auf der Website extra-plus.de.
Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger
Wer Pflegegeld bezieht, ist zu regelmäßigen Beratungsbesuchen verpflichtet. Diese werden von zugelassenen Pflegediensten oder Pflegeberatern durchgeführt und dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege:
Pflegegrad 2 und 3: Einmal pro Halbjahr (verpflichtend)
Pflegegrad 4 und 5: Einmal pro Quartal (verpflichtend)
Bei Pflegesachleistungen: Freiwillig möglich
Die Kosten übernimmt die Pflegekasse direkt. Die Beratung hilft, die Pflegesituation zu verbessern und gibt wertvolle Tipps.
Anträge bequem digital einreichen
Bonus für Vorsorge sichern
Ein großer Vorteil der BKK Würth ist die persönliche Betreuung durch feste Ansprechpartner statt eines anonymen Callcenters. Je nach Anliegen stehen Ihnen spezialisierte Kundenberater zur Verfügung:
Allgemeine Kontaktdaten:
BKK Würth
Gartenstraße 11
74653 Künzelsau
Telefon: 07940 91 90 0
Telefax: 07940 91 90 60
E-Mail: info@bkk-wuerth.de
Website: www.bkk-wuerth.de
Ansprechpartner für Pflegeleistungen:
Geldleistungen (Pflegegeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld):
Carina Friz – Tel.: 07940 91 90 37
Julia-Felicitas Koch – Tel.: 07940 91 90 36
Monika May – Tel.: 07940 91 90 23
Andrea Ruck – Tel.: 07940 91 90 15
Sachleistungen (Pflegedienste, Hilfsmittel, Haushaltshilfe):
Melike Karagöz – Tel.: 07940 91 90 28
Regina Mögerle – Tel.: 07940 91 90 26
Iliana Sander – Tel.: 07940 91 90 34
Arbeitgeberservice:
Hans-Peter Münch – Tel.: 07940 91 90 50
Rebecca Kutterolf – Tel.: 07940 91 90 55
Felix Hähnlein – Tel.: 07940 91 90 17
Karolina Kolacinski – Tel.: 07940 91 90 24
Daniela Heer – Tel.: 07940 91 90 32
Bankverbindung für Beitragszahlungen:
Sparkasse Hohenlohekreis
IBAN: DE38 6225 1550 0005 0040 70
BIC: SOLADES1KUN
Betriebsnummer der BKK Würth: 671 613 80
Die Beiträge zur Sozialversicherung sind von Arbeitgebern am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Freiwillig versicherte Arbeitnehmer (Firmenzahler) zahlen bis zum 15. des Folgemonats.
Direkter Draht zur Geschäftsstelle
Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, können zusätzliche Leistungen beantragen. Eine Wohngruppe muss mindestens drei und maximal zwölf Bewohner haben, von denen mindestens drei einen Pflegegrad besitzen. Gemeinsam beauftragen sie eine Person für organisatorische, verwaltende oder betreuende Tätigkeiten.
Der Wohngruppenzuschlag beträgt seit Januar 2025 224 Euro monatlich pro anspruchsberechtigtem Bewohner zur Finanzierung der gemeinschaftlich beauftragten Person.
Zusätzlich gibt es eine einmalige Anschubfinanzierung von bis zu 2.500 Euro pro Person (maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe) für die Gründung neuer ambulant betreuter Wohngruppen. Diese kann für altersgerechte oder behindertengerechte Umbauten verwendet werden.
Alltag in der Wohngruppe
Gemeinsam organisiert leben
1. Pflegetagebuch führen
Beginnen Sie bereits vor der Begutachtung mit einem detaillierten Pflegetagebuch. Dokumentieren Sie über mindestens eine Woche, besser zwei Wochen, genau welche Unterstützung wann und wie lange benötigt wird. Dies hilft bei der Begutachtung und ist unverzichtbar für einen möglichen Widerspruch.
2. Zur Begutachtung vorbereiten
Legen Sie alle relevanten Unterlagen bereit: Arztberichte, Medikamentenpläne, Hilfsmittelverzeichnis. Lassen Sie sich von einer vertrauten Person begleiten, die die Pflegesituation kennt. Beschönigen Sie nichts – zeigen Sie realistisch, wo Hilfe benötigt wird.
3. Leistungen kombinieren
Nutzen Sie die Möglichkeit, verschiedene Leistungen zu kombinieren: Pflegegeld und Pflegesachleistung, zusätzlich Tagespflege, plus Entlastungsbetrag. Diese Kombinationen werden nicht gegeneinander aufgerechnet und ermöglichen eine optimale Versorgung.
4. Entlastungsbetrag ausschöpfen
Viele Versicherte nutzen den Entlastungsbetrag nicht vollständig. Sammeln Sie alle Belege für anerkannte Leistungen und reichen Sie diese regelmäßig ein. Nicht genutzte Beträge verfallen zum 30. Juni des Folgejahres.
5. Pflegeberatung nutzen
Die kostenlose Pflegeberatung ist sehr wertvoll. Sie erhalten individuelle Informationen zu Ihren Ansprüchen, Unterstützung bei der Antragstellung und Tipps zur Organisation der Pflege. Vereinbaren Sie einen Termin, auch wenn Sie bereits Leistungen beziehen.
6. Höherstufung rechtzeitig beantragen
Wenn sich der Pflegebedarf erhöht, zögern Sie nicht, eine Höherstufung zu beantragen. Je früher Sie den Antrag stellen, desto früher erhalten Sie die höheren Leistungen. Die Leistungen beginnen mit dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend.
7. Fristen beachten
Wichtige Fristen: Widerspruch innerhalb eines Monats, Beratungsbesuche halbjährlich bzw. vierteljährlich, Bonusheft bis 30. April einreichen, Entlastungsbetrag bis 30. Juni des Folgejahres geltend machen.
8. Digitale Services nutzen
Die BKK Würth App und die Online-Geschäftsstelle erleichtern die Kommunikation erheblich. Sie können Dokumente hochladen, Anträge stellen und Anfragen senden, ohne zur Post oder persönlich zur Geschäftsstelle zu müssen.
Rente für Pflegepersonen klären
Ein oft unterschätzter Vorteil: Die Pflegekasse kann für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Dies sichert die Altersversorgung von pflegenden Angehörigen. Voraussetzungen sind:
Pflege von mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage
Erwerbstätigkeit von maximal 30 Stunden pro Woche
Die Regelaltersgrenze ist noch nicht erreicht
Es wird keine volle Altersrente bezogen
Die Pflegekasse übernimmt die Beitragszahlung automatisch – Sie müssen nichts beantragen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad der betreuten Person und dem zeitlichen Umfang der Pflege.
Beiträge für Pflegepersonen sichern Rente
Wenn eine akute Pflegesituation eintritt – etwa nach einem Unfall oder bei plötzlicher Erkrankung eines Angehörigen – können Berufstätige für bis zu 10 Arbeitstage freigestellt werden. Die BKK Würth zahlt in dieser Zeit Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung. Voraussetzungen sind:
Die Pflegesituation ist akut und nicht vorhersehbar
Beim Angehörigen wurde ein Pflegegrad festgestellt oder beantragt
Eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Freistellung liegt vor
Der Arbeitgeber zahlt keine Entgeltfortzahlung
Das Pflegeunterstützungsgeld beträgt etwa 90 Prozent des Nettogehalts und wird direkt von der Pflegekasse gezahlt.
Schnelle Hilfe in Akutfällen
Kurzzeitig freigestellt und da
Die BKK Würth Pflegekasse bietet ihren Versicherten das gesamte Leistungsspektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung mit persönlicher Betreuung und modernen digitalen Services. Hier die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
Versichertenkreis: Mitarbeiter der Adolf Würth GmbH & Co. KG sowie Tochtergesellschaften der Würth-Gruppe und deren Familienangehörige. Mit etwa 19.800 Versicherten gehört die BKK Würth zu den kleineren, aber stabilen Betriebskrankenkassen in Deutschland.
Beiträge 2025: Der Gesamtbeitragssatz liegt bei 16,99 Prozent mit einem Zusatzbeitrag von nur 2,39 Prozent – damit gehört die Kasse zu den günstigsten bundesweit. Die Pflegeversicherungsbeiträge sind nach Kinderzahl gestaffelt zwischen 2,6 und 4,2 Prozent.
Pflegegeld 2025: 347 Euro (PG2), 599 Euro (PG3), 800 Euro (PG4), 990 Euro (PG5)
Pflegesachleistungen 2025: 796 Euro (PG2), 1.497 Euro (PG3), 1.859 Euro (PG4), 2.299 Euro (PG5)
Tages- und Nachtpflege 2025: 721 Euro (PG2), 1.357 Euro (PG3), 1.685 Euro (PG4), 2.086 Euro (PG5) – zusätzlich ohne Anrechnung
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade ab Pflegegrad 1
Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege seit Juli 2025
Vollstationäre Pflege: 770 Euro (PG2), 1.262 Euro (PG3), 1.775 Euro (PG4), 2.005 Euro (PG5) plus gestaffelte Zuschläge zum Eigenanteil
Besondere Services: BKK Würth App und Online-Geschäftsstelle, Bonusprogramm bis 100 Euro jährlich, attraktive Zusatzversicherungen mit der Barmenia, persönliche Ansprechpartner statt Callcenter
Antragstellung: Formular download, telefonisch, per E-Mail oder digital über die App. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst innerhalb von fünf Wochen. Leistungsbeginn ab Antragsmonat.
Widerspruch: Möglich innerhalb eines Monats nach Bescheiderstellung. Zunächst formlos, dann mit ausführlicher Begründung und Belegen. Erfolgsaussichten sind gut bei fundierter Argumentation.
Kontakt: Telefon 07940 91 90 0, E-Mail info@bkk-wuerth.de, persönliche Ansprechpartner für alle Bereiche, Geschäftsstelle in Künzelsau
Die BKK Würth verbindet die Vorteile einer überschaubaren Betriebskrankenkasse mit umfassenden Pflegeleistungen und zeitgemäßen digitalen Services. Die persönliche Betreuung durch feste Ansprechpartner und die niedrigen Beiträge machen sie für ihre Versicherten zu einem verlässlichen Partner in allen Fragen der Pflege und Gesundheit.
Antworten zur BKK Würth Pflegekasse