Die HUK-Coburg-Krankenversicherung AG ist ein bedeutender Versicherer in Deutschland mit besonderem Fokus auf Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Als Teil der HUK-COBURG Versicherungsgruppe, die zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen zählt und über 13 Millionen Kunden betreut, bietet das Unternehmen nicht nur Krankenversicherungsschutz, sondern auch die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung an. Für Versicherte und deren Angehörige ist es wichtig zu verstehen, wie die Pflegekasse der HUK-Coburg funktioniert, welche Leistungen zur Verfügung stehen und wie man diese bei Bedarf beantragt.
Die Pflegeversicherung in Deutschland basiert auf dem Grundsatz "Pflege folgt Kranken", was bedeutet, dass die Pflegeversicherung automatisch bei der gleichen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wird wie die Krankenversicherung. Bei der HUK-Coburg bedeutet dies: Wer bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung AG privat krankenversichert ist, hat dort auch seine private Pflegepflichtversicherung. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind dabei gesetzlich geregelt und für alle Versicherten in Deutschland gleich – unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Individuelle Beratung schafft Klarheit im Pflegefall
Die Pflegeversicherung bei der HUK-Coburg richtet sich nach den Bestimmungen des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Sie wurde 1995 als jüngster Zweig der Sozialversicherungen eingeführt und hat zum Ziel, pflegebedürftigen Menschen die notwendige Unterstützung zu gewähren. Wichtig zu verstehen ist, dass die gesetzliche Pflegeversicherung als Teilkaskoversicherung konzipiert ist – sie übernimmt also nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, nicht die vollständigen Kosten.
Bei der HUK-Coburg gibt es für privat Krankenversicherte die private Pflegepflichtversicherung, die von der HUK-COBURG-Krankenversicherung AG angeboten wird. Die Beiträge werden dabei als fester monatlicher Betrag vereinbart, der sich nach dem Eintrittsalter und den individuellen Vertragsbedingungen richtet. Bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber auch hier am Beitrag zur Pflegepflichtversicherung.
Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die eine Hauptzielgruppe der HUK-Coburg darstellen, bietet das Unternehmen speziell abgestimmte Tarife an. Diese Beihilfe-Tarife sind exakt auf die Beihilfevorschriften der verschiedenen Bundesländer zugeschnitten und ermöglichen eine maßgeschneiderte Absicherung. Die stabile Beitragspolitik und transparente Tarifstruktur der HUK-Coburg haben sich besonders in dieser Zielgruppe etabliert.
Beihilfe-Tarife passend zum öffentlichen Dienst
Die Leistungen der Pflegekasse bei der HUK-Coburg entsprechen den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, die für alle Pflegebedürftigen in Deutschland gelten. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad, der von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung) reicht. Zum 1. Januar 2025 wurden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht, was zu folgenden aktuellen Leistungssätzen führt:
Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige:
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich (bis 2024: 332 Euro)
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich (bis 2024: 573 Euro)
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich (bis 2024: 765 Euro)
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich (bis 2024: 947 Euro)
Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste:
Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich (bis 2024: 761 Euro)
Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich (bis 2024: 1.432 Euro)
Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich (bis 2024: 1.778 Euro)
Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich (bis 2024: 2.200 Euro)
Vollstationäre Pflege:
Pflegegrad 1: 131 Euro (Zuschuss)
Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Zusätzlich erhalten Heimbewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 einen Leistungszuschlag, der abhängig von der Wohndauer gestaffelt ist: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent nach 12 Monaten, 50 Prozent nach 24 Monaten und 75 Prozent nach 36 Monaten. Dieser Zuschlag reduziert den Eigenanteil an den Pflegekosten erheblich.
Entlastungsbetrag: Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten seit 2025 einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (bis 2024: 125 Euro). Dieser kann für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, etwa für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Verhinderungspflege: Wenn die private Pflegeperson verhindert ist, etwa durch Urlaub oder Krankheit, zahlt die Pflegekasse bis zu 1.684 Euro jährlich für eine Ersatzpflege. Zum 1. Juli 2025 wurde ein neues System eingeführt: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst, der flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden kann.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 Euro (bis 2024: 40 Euro) für Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz. Diese Mittel müssen für die häusliche Pflege erforderlich sein.
Technische Pflegehilfsmittel: Für technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Hausnotrufsysteme trägt die Pflegekasse die Kosten. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel. Bei leihweiser Überlassung entfällt die Zuzahlung vollständig.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Für bauliche Anpassungen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern, gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Dies kann beispielsweise der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Verbreiterung von Türen für Rollstühle oder die Installation eines Treppenlifts sein. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden, also maximal 16.720 Euro.
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege: Die Leistungen wurden 2025 ebenfalls erhöht und betragen nun:
Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich
Häusliche Pflege unterstützt den Alltag
Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, muss zunächst die Pflegebedürftigkeit festgestellt und ein Pflegegrad zugewiesen werden. Nach gesetzlicher Definition sind Personen pflegebedürftig, wenn sie gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – bestehen.
Antragstellung bei der HUK-Coburg: Der Antrag auf Pflegegrad kann formlos erfolgen. Versicherte können telefonisch, schriftlich per Post oder E-Mail, oder online bei ihrer Pflegekasse einen Antrag stellen. Bei der HUK-Coburg erreichen Sie die zuständige Stelle über die zentrale Telefonnummer 09561 96 101 oder per E-Mail an info@huk-coburg.de. Die Postanschrift lautet: HUK-COBURG, 96444 Coburg.
Es genügt zunächst die Mitteilung: "Ich beantrage einen Pflegegrad" oder "Ich beantrage Leistungen aus der Pflegeversicherung". Die Pflegekasse schickt dann ein ausführliches Antragsformular zu, das ausgefüllt und unterschrieben zurückgesandt werden muss. Der Tag der Antragstellung ist wichtig, denn die Leistungen werden ab diesem Datum rückwirkend gewährt, falls der Antrag bewilligt wird.
Pflegegrad formlos beantragen
Unterlagen frühzeitig und vollständig ausfüllen
Bei privat Versicherten der HUK-Coburg erfolgt die Begutachtung nicht durch den Medizinischen Dienst (MD), der für gesetzlich Versicherte zuständig ist, sondern durch Medicproof. Medicproof ist der unabhängige medizinische Gutachterdienst der privaten Kranken- und Pflegeversicherungen und erstellt Pflegegutachten zur Ermittlung des Pflegegrades.
Nach Eingang des Antrags beauftragt die HUK-Coburg Medicproof mit der Erstellung eines Gutachtens. Ein qualifizierter Gutachter – ein Arzt, eine Pflegefachkraft oder ein Pflegesachverständiger – nimmt dann Kontakt auf, um einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren. Diese findet in der Regel im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person statt, kann aber auch per Telefon oder Videotelefonie durchgeführt werden.
Vorbereitung auf die Begutachtung: Medicproof schickt vor dem Termin ein Pflegeprotokoll zu, das vorab ausgefüllt werden sollte. Darin werden Angaben zur Person und zur Pflegesituation gemacht. Diese sorgfältige Vorbereitung hilft dem Gutachter, einen umfassenden Eindruck der Pflegebedürftigkeit zu erhalten. Es ist ratsam, alle relevanten medizinischen Unterlagen bereitzulegen, etwa Arztberichte, Medikamentenpläne oder Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus.
Bei der Begutachtung prüft der Gutachter die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen:
Mobilität: Kann sich die Person selbstständig fortbewegen, Treppen steigen, Position wechseln?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Zeitliche und räumliche Orientierung, Erkennen von Risiken, Führen von Gesprächen
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Unruhe, Ängste, Aggressionen, Antriebslosigkeit
Selbstversorgung: Körperpflege, Ernährung, Toilettengänge
Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Medikamenteneinnahme, Arztbesuche, Therapiemaßnahmen
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Tagesstruktur, Hobbys, soziale Teilhabe
Anhand eines Punktesystems wird dann der Grad der Beeinträchtigung ermittelt. Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad:
Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte
Das Gutachten von Medicproof wird der HUK-Coburg-Pflegekasse übermittelt, die dann in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen eine Entscheidung trifft und den Pflegegrad-Bescheid verschickt. Dieser Bescheid enthält die Zuteilung des Pflegegrades und die Höhe der bewilligten Leistungen.
Begutachtung findet meist zu Hause statt
Gute Vorbereitung erleichtert die Einschätzung
Sollte der zugewiesene Pflegegrad nicht den Erwartungen entsprechen oder der Antrag abgelehnt werden, haben Versicherte das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheids. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte begründet werden. Dabei hilft das beigefügte Gutachten von Medicproof: Durch genaues Prüfen kann festgestellt werden, ob Aspekte der Pflegesituation nicht angemessen berücksichtigt wurden.
Der Widerspruch sollte konkret darlegen, welche Beeinträchtigungen im Gutachten nicht oder nicht ausreichend erfasst wurden. Ergänzende ärztliche Atteste oder Stellungnahmen von Pflegefachkräften können die Argumentation unterstützen. Die HUK-Coburg prüft den Widerspruch dann erneut, gegebenenfalls wird eine zweite Begutachtung veranlasst.
Sollte auch der Widerspruch nicht zum gewünschten Ergebnis führen, ist der Weg zum Sozialgericht möglich. Für Versicherte entstehen dabei in der Regel keine Gerichtsgebühren, und eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen.
Widerspruch gut begründen und Frist wahren
Für verschiedene Leistungen und Anträge stellt die HUK-Coburg-Pflegekasse Formulare zur Verfügung, die auf der Website heruntergeladen oder telefonisch angefordert werden können. Zu den wichtigsten gehören:
Antrag auf Pflegeleistungen: Für den Erstantrag oder die Höherstufung in einen höheren Pflegegrad
Antrag auf Verhinderungspflege: Kann auch rückwirkend gestellt werden, wenn die Pflegeperson verhindert war
Antrag auf Pflegehilfsmittel: Für die monatliche Versorgung mit Verbrauchsmitteln oder für technische Hilfsmittel
Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden
SEPA-Lastschriftmandat: Für die automatische Überweisung des Pflegegeldes
Pflegeprotokoll von Medicproof: Zur Vorbereitung auf die Begutachtung
Alle Formulare sind auf der Website der HUK-Coburg unter der Rubrik "Gesundheit, Vorsorge & Vermögen" und dort unter "Pflegeversicherung" zu finden. Alternativ können sie unter der Servicehotline 0800 2153153 angefordert werden (kostenlos aus dem deutschen Festnetz).
Wichtige Formulare rechtzeitig anfordern
Die HUK-Coburg bietet verschiedene Wege, um mit der Pflegekasse in Kontakt zu treten. Die Wahl des Kanals richtet sich nach der Dringlichkeit und Art des Anliegens:
Telefonische Beratung:
Allgemeine Beratung und Vertragsservice: 09561 96 101
Servicenummer: 0800 2153153 (gebührenfrei)
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, teilweise auch mit erweiterten Öffnungszeiten
Schriftlicher Kontakt:
Postanschrift: HUK-COBURG, 96444 Coburg
E-Mail: info@huk-coburg.de
Fax für Vertragsservice: 0800 2153486 (gebührenfrei)
Online-Services: Versicherte können das Kundenportal "Meine HUK" nutzen, um Verträge zu verwalten, Dokumente hochzuladen oder Anfragen zu stellen. Auch die Schadensmeldung ist online möglich. Darüber hinaus bietet die HUK-Coburg die App "Meine Gesundheit" an, über die Rechnungen eingereicht und Leistungsabrechnungen empfangen werden können.
Persönliche Beratung vor Ort: Mit 38 Geschäftsstellen, etwa 650 Kundendienstbüros und rund 2.100 Vertrauensleuten ist die HUK-Coburg bundesweit vertreten. Versicherte können persönliche Beratungstermine vereinbaren. Die Geschäftsstelle in Coburg (Callenberger Str. 29, 96450 Coburg) hat folgende Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8:00-18:00 Uhr, Freitag 8:00-16:00 Uhr.
Versicherte der HUK-Coburg haben Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und soll Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen helfen, die passenden Unterstützungsangebote zu finden und Leistungen optimal zu kombinieren. Die Pflegeberatung ist kostenlos.
Bei privat Versicherten erfolgt die Pflegeberatung über compass private pflegeberatung, die im Auftrag der privaten Pflegeversicherungen tätig ist. Compass bietet telefonische Beratung, persönliche Gespräche vor Ort und unterstützt bei der Antragstellung, der Organisation von Pflegediensten oder dem Finden geeigneter Hilfsmittel.
Die Beratung umfasst unter anderem:
Informationen zu Pflegegraden und Leistungsansprüchen
Hilfe bei der Antragstellung und beim Ausfüllen von Formularen
Beratung zur häuslichen Pflege und zu Entlastungsangeboten
Unterstützung bei der Suche nach Pflegediensten oder Pflegeheimen
Informationen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
Beratung zu finanziellen Fragen und möglichen Zuschüssen
Die Pflegeberatung sollte spätestens zwei Wochen nach Antragstellung auf einen Pflegegrad erfolgen. Die HUK-Coburg schlägt den Versicherten einen Beratungstermin vor oder stellt einen Beratungsgutschein aus.
Kompetente Hilfe per Telefon
Individuelle Beratung vor Ort
Pflegende Angehörige können kostenlose Pflegekurse in Anspruch nehmen, die von der Pflegekasse finanziert werden. Diese Kurse vermitteln praktisches Wissen zur häuslichen Pflege, zeigen Pflegetechniken und geben Tipps zur eigenen Entlastung. Die Kurse werden von verschiedenen Anbietern durchgeführt, etwa von Pflegediensten, Wohlfahrtsverbänden oder spezialisierten Bildungseinrichtungen.
Zunehmend werden auch Online-Pflegekurse angeboten, die zeitlich flexibel absolviert werden können. Diese umfassen Video-Anleitungen, Textmaterialien und oft auch interaktive Elemente. Die Teilnahme ist unabhängig vom Pflegegrad möglich und wird von der Pflegekasse vollständig finanziert.
Praktische Techniken sicher erlernen
Flexibel lernen mit Online-Kursen
Die HUK-Coburg ist traditionell stark im Bereich der Beamtenversorgung vertreten und betreut 3,5 Millionen Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst. In knapp der Hälfte aller Beamten-Haushalte ist die HUK-Coburg mit mindestens einem Vertrag vertreten. Dies spiegelt sich auch in der Pflegeversicherung wider.
Für Beamte gilt: Sie sind in der Regel privat krankenversichert und haben damit auch eine private Pflegepflichtversicherung. Da Beamte Beihilfeansprüche haben, die einen Teil der Krankheits- und Pflegekosten abdecken, benötigen sie nur eine Restkostenversicherung. Die HUK-Coburg bietet Beihilfe-Tarife an, die exakt auf die Beihilfevorschriften der verschiedenen Bundesländer abgestimmt sind. Diese Tarife zeichnen sich durch stabile Beiträge und eine transparente Struktur aus.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind für Beamte identisch mit denen anderer Versicherter – der Unterschied liegt in den Beiträgen und der Abwicklung. Beamte zahlen den vollen Beitrag zur Pflegepflichtversicherung selbst, erhalten aber häufig einen Zuschuss von ihrem Dienstherrn.
Beihilfe und Privatversicherung gut kombinieren
Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der tatsächlichen Kosten abdeckt, entstehen erhebliche Versorgungslücken. Nach Berechnungen der Zeitschrift Finanztest betragen diese bei ambulanter Pflege je nach Pflegegrad zwischen 500 und 2.200 Euro monatlich, bei stationärer Pflege durchgehend etwa 1.500 Euro monatlich.
Die HUK-Coburg bietet verschiedene Produkte zur privaten Pflegevorsorge an:
1. Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr): Der Staat fördert diese Versicherung mit 5 Euro monatlich (60 Euro jährlich). Voraussetzung ist, dass der Versicherte mindestens 10 Euro monatlich selbst einzahlt. Der Abschluss ist ohne Gesundheitsprüfung möglich, allerdings gibt es eine Wartezeit von fünf Jahren bis zur ersten Leistung. Die Leistungen sind nach Pflegegraden gestaffelt:
Pflegegrad 1: 10 Prozent der vereinbarten Summe
Pflegegrad 2: 25 Prozent
Pflegegrad 3: 50 Prozent
Pflegegrad 4: 75 Prozent
Pflegegrad 5: 100 Prozent
Bei Abschluss von beispielsweise 600 Euro Monatsgeld im Pflegegrad 5 würde der monatliche Beitrag etwa 24,79 Euro betragen, abzüglich der staatlichen Förderung von 5 Euro also 19,79 Euro.
2. Pflegemonatsgeld-Versicherung (Pflegetagegeld): Diese Versicherung zahlt eine festgelegte monatliche Summe bei Pflegebedürftigkeit, die frei verwendbar ist. Es müssen keine Rechnungen eingereicht werden. Vorteile sind die flexible Verwendung und der sofortige Versicherungsschutz ohne Wartezeit. Allerdings ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Leistungen sind ebenfalls nach Pflegegraden gestaffelt und können individuell gewählt werden.
3. Pflegekostenversicherung: Bei diesem Tarif werden die tatsächlich angefallenen Pflegekosten erstattet, ähnlich einer Krankenversicherung. Jede Rechnung muss eingereicht werden. Diese Tarife eignen sich besonders für Personen, die planen, später professionelle Pflegedienste in Anspruch zu nehmen.
Alle Tarife bieten eine Beitragsfreiheit im Leistungsfall: Sobald mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wird, entfällt die Beitragspflicht. Zudem gibt es oft eine Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit, die das 50-fache des vereinbarten Pflegetagegeldes beträgt. Eine Dynamik ohne Gesundheitsprüfung sorgt dafür, dass die vereinbarte Leistung alle drei Jahre um 10 Prozent steigt, um der Inflation entgegenzuwirken.
Zusatzschutz schließt Versorgungslücken
In Ruhe passende Tarife auswählen
Die HUK-Coburg hat ihr digitales Angebot in den letzten Jahren stark ausgebaut. Versicherte können viele Vorgänge online oder über Apps erledigen, was Zeit spart und Flexibilität bietet.
Kundenportal "Meine HUK": Über dieses Portal haben Versicherte jederzeit Zugriff auf ihre Verträge, können Dokumente hochladen, Anträge stellen und Nachrichten an die HUK-Coburg senden. Das elektronische Postfach ermöglicht eine sichere und schnelle Kommunikation. Auch Adressänderungen oder Bankverbindungen können online aktualisiert werden.
App "Meine Gesundheit": Diese App richtet sich speziell an Versicherte der HUK-COBURG-Krankenversicherung und bündelt alle Services rund um Gesundheit und Pflege:
Rechnungen einreichen: Belege können einfach fotografiert und hochgeladen werden
Leistungsabrechnungen: Direkt in der App einsehbar
Vertragsübersicht: Alle Kranken- und Pflegeversicherungsverträge auf einen Blick
Gesundheitsportal: Aktuelle Artikel und Tipps zu Gesundheitsthemen
Die App ist für iOS und Android verfügbar und ermöglicht eine papierlose Abwicklung vieler Vorgänge.
Viele Anliegen bequem per App erledigen
Wer ist bei der HUK-Coburg pflegeversichert?
Bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung AG sind primär privat Krankenversicherte auch pflegeversichert, insbesondere Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Nach dem Grundsatz "Pflege folgt Kranken" haben alle privat Krankenversicherten der HUK-Coburg dort auch ihre private Pflegepflichtversicherung.
Wie unterscheiden sich die Leistungen von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung?
Die Leistungen sind identisch und im Elften Sozialgesetzbuch festgelegt. Beide Systeme bieten die gleichen Pflegegrade und Leistungshöhen. Der Unterschied liegt in der Beitragsberechnung und der Begutachtung: Privat Versicherte werden von Medicproof begutachtet, gesetzlich Versicherte vom Medizinischen Dienst.
Wie hoch sind die Beiträge zur Pflegeversicherung?
Bei privat Versicherten wird der Beitrag individuell vereinbart und richtet sich nach dem Eintrittsalter. Seit 2025 liegt der allgemeine Beitragssatz bei 4,2 Prozent des Einkommens für Kinderlose, bei Eltern reduziert sich der Satz je nach Anzahl der Kinder. Angestellte erhalten einen Zuschuss vom Arbeitgeber.
Kann ich die Pflegeversicherung wechseln?
Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Ein Wechsel ist nur durch einen Wechsel der Krankenversicherung möglich. Privat Versicherte können innerhalb der ersten sechs Monate der Versicherungspflicht ihre Pflegeversicherung auch bei einem anderen Unternehmen abschließen.
Was passiert, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?
Versicherte können innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Dieser sollte begründet werden, etwa durch ergänzende ärztliche Atteste. Bei erneutem negativem Bescheid ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Pflegeantrags?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Wird ein Gutachten benötigt, kann sich die Frist auf bis zu fünf Wochen verlängern. Bei Überschreitung der Frist ohne Mitteilung gilt der Antrag als genehmigt.
Können Pflegeleistungen auch im Ausland in Anspruch genommen werden?
Pflegegeld wird auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten weitergezahlt. Pflegesachleistungen und andere Dienste sind in der Regel auf Deutschland beschränkt, innerhalb der EU gelten besondere Regelungen. Längere Auslandsaufenthalte sollten der Pflegekasse gemeldet werden.
Als Ergänzung zur Pflegezusatzversicherung bietet die HUK-Coburg die Pflege-Assistance an. Dieser Service stellt im Pflegefall Unterstützung bereit:
24-Stunden-Hotline: Experten stehen rund um die Uhr mit Rat und Tat zur Seite
Vermittlung von Dienstleistern: Auf Wunsch werden Pflegedienste, Menüservice oder Haushaltshilfen vermittelt
Pflegeheimplatz-Garantie: Innerhalb von 24 Stunden wird ein Pflegeheimplatz vermittelt
Unterstützung auch für Eltern: Die Assistance-Leistungen gelten auch, wenn die Eltern der Versicherten pflegebedürftig werden
Die Pflege-Assistance ist als Zusatzbaustein zur Pflegezusatzversicherung buchbar und kostet einen geringen monatlichen Aufpreis.
Rund um die Uhr Unterstützung erhalten
Die HUK-Coburg zeichnet sich durch eine stabile Beitragspolitik und transparente Tarife aus. Das Unternehmen ist als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert, was bedeutet, dass die Versicherten gleichzeitig Mitglieder und damit Träger des Vereins sind. Der Unternehmenszweck ist auf die Interessen der Versicherungsnehmer ausgerichtet, nicht auf Gewinnmaximierung für externe Aktionäre.
Die Solvabilitätsquote der HUK-COBURG Versicherungsgruppe lag 2024 bei 315 Prozent, was eine sehr solide finanzielle Ausstattung belegt. Die Kapitalanlagen betrugen über 41 Milliarden Euro, das Eigenkapital über 8 Milliarden Euro.
Als einer der zehn größten deutschen Versicherer und größter Autoversicherer Deutschlands verfügt die HUK-Coburg über umfangreiche Erfahrung und eine starke Marktposition. Mit über 10.000 Mitarbeitern und einer bundesweiten Präsenz bietet das Unternehmen eine gute Erreichbarkeit und persönlichen Service.
Sollten Versicherte mit einer Entscheidung der HUK-Coburg nicht einverstanden sein oder Grund zur Beschwerde haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Direkter Kontakt zur HUK-Coburg: Zunächst sollte das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder der Geschäftsstelle gesucht werden. Viele Missverständnisse lassen sich auf diesem Weg klären.
2. Formelle Beschwerde: Eine schriftliche Beschwerde kann an die Hauptverwaltung in Coburg gerichtet werden. Die HUK-Coburg nimmt jede Beschwerde ernst und bemüht sich um eine zügige Klärung.
3. Versicherungsombudsfrau: Als außergerichtliche Schlichtungsstelle steht die Versicherungsombudsfrau zur Verfügung. Diese unabhängige Stelle vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Versicherern kostenlos. Die Kontaktdaten lauten:
Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000 (gebührenfrei)
Fax: 0800 3699000 (gebührenfrei)
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Website: www.versicherungsombudsmann.de
4. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Als zuständige Aufsichtsbehörde kann die BaFin bei schwerwiegenden Problemen eingeschaltet werden. Die Adresse lautet: Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn.
1. Früh informieren: Bereits bei ersten Anzeichen von Pflegebedürftigkeit sollten sich Betroffene und Angehörige informieren. Eine frühzeitige Pflegeberatung hilft, die Situation richtig einzuschätzen und notwendige Schritte zu planen.
2. Dokumentation führen: Ein Pflegetagebuch ist hilfreich für die Begutachtung. Darin wird über ein bis zwei Wochen täglich notiert, bei welchen Tätigkeiten Hilfe benötigt wird und wie viel Zeit dafür aufgewendet wird. Diese Dokumentation unterstützt den Gutachter bei der Einschätzung.
3. Zur Begutachtung gut vorbereiten: Alle medizinischen Unterlagen sollten bereitliegen. Es ist ratsam, dass eine vertraute Pflegeperson beim Termin anwesend ist, die die Situation realistisch schildern kann. Pflegebedürftige neigen oft dazu, ihre Selbstständigkeit zu überschätzen.
4. Alle Leistungen ausschöpfen: Viele Versicherte kennen nicht alle ihnen zustehenden Leistungen. Eine umfassende Beratung hilft, das volle Leistungsspektrum zu nutzen, etwa Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
5. Fristen beachten: Besonders beim Widerspruch gegen einen Pflegegrad-Bescheid ist die Monatsfrist wichtig. Auch bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen sollte der Antrag vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
6. Änderungen melden: Die Pflegekasse muss über relevante Änderungen informiert werden, etwa Umzug, Einzug ins Pflegeheim, Verbesserung oder Verschlechterung des Gesundheitszustands, Bezug von Beihilfe- oder Versorgungsleistungen.
7. Pflegezusatzversicherung prüfen: Angesichts der Versorgungslücken sollte frühzeitig eine private Pflegevorsorge erwogen werden. Je jünger man beim Abschluss ist, desto günstiger sind die Beiträge. Die staatlich geförderte Pflege-Bahr ist auch ohne Gesundheitsprüfung möglich.
8. Beratungsangebote nutzen: Die kostenlose Pflegeberatung durch compass oder Pflegestützpunkte ist eine wertvolle Unterstützung. Auch Pflegekurse für Angehörige werden kostenlos angeboten und vermitteln wichtiges Praxiswissen.
Wohnumfeld sicher und praktisch gestalten
Das deutsche Pflegesystem steht vor großen Herausforderungen. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird bis 2030 auf etwa 6 Millionen steigen, gleichzeitig fehlen Pflegefachkräfte. Die Pflegekosten steigen kontinuierlich, während die Leistungen der Pflegeversicherung nur schrittweise angepasst werden.
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurden zum 1. Januar 2025 wichtige Verbesserungen umgesetzt:
Erhöhung aller Pflegeleistungen um 4,5 Prozent
Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025
Erhöhung der Beitragssätze zur Finanzierung der Mehrleistungen
Verbesserungen beim Leistungszuschlag für Heimbewohner
Für die kommenden Jahre sind weitere Reformen geplant, um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen. Diskutiert werden eine stärkere Dynamisierung der Leistungen, eine bessere Personalausstattung in Pflegeheimen und eine Reform der Pflegefinanzierung insgesamt.
Die Pflegekasse der HUK-Coburg-Krankenversicherung ist für privat Krankenversicherte, insbesondere Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, ein zuverlässiger Partner in Pflegefragen. Die Leistungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sind identisch mit denen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Wichtige Eckpunkte im Überblick:
Leistungshöhe: Abhängig vom Pflegegrad, 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Pflegegeld ab Pflegegrad 2 zwischen 347 und 990 Euro monatlich, Pflegesachleistungen zwischen 796 und 2.299 Euro.
Begutachtung: Erfolgt bei privat Versicherten durch Medicproof, unabhängigen Gutachterdienst der privaten Pflegeversicherungen.
Antragstellung: Formlos möglich, telefonisch unter 09561 96 101 oder schriftlich. Bearbeitungsfrist 25 Arbeitstage.
Zusatzleistungen: Entlastungsbetrag 131 Euro monatlich, Pflegehilfsmittel bis 42 Euro, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 Euro, gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 3.539 Euro.
Versorgungslücke: Die Pflegepflichtversicherung deckt nur einen Teil der Kosten. Private Pflegezusatzversicherungen schließen die Lücke, staatlich gefördert mit 5 Euro monatlich.
Kontakt: Telefonisch, schriftlich, online oder persönlich in 38 Geschäftsstellen und rund 650 Kundendienstbüros bundesweit.
Pflegeberatung: Kostenlos über compass private pflegeberatung, verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung.
Widerspruch: Möglich innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids, sollte gut begründet werden.
Die HUK-Coburg steht für Tradition, Stabilität und Kundenorientierung. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind die Interessen der Versicherten zentraler Unternehmenszweck. Mit über 90 Jahren Erfahrung, solider Finanzausstattung und bundesweiter Präsenz ist die HUK-Coburg ein verlässlicher Partner für die Absicherung im Pflegefall. Versicherte profitieren von transparenten Tarifen, stabilen Beiträgen und einem umfassenden Serviceangebot – von der telefonischen Beratung über digitale Services bis zur persönlichen Betreuung vor Ort.
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – eine gute Vorbereitung und umfassende Information sind der beste Schutz. Die Pflegekasse der HUK-Coburg und die verfügbaren Zusatzversicherungen bieten die Grundlage für eine würdevolle Pflege ohne finanzielle Überforderung der Betroffenen und ihrer Familien.
Wichtige Antworten im Überblick