IKK Brandenburg und Berlin

IKK Brandenburg und Berlin

Die IKK Brandenburg und Berlin: Ihre Pflegekasse in der Region

Die IKK Brandenburg und Berlin (IKK BB) ist eine regional tätige Innungskrankenkasse mit Sitz in Potsdam, die seit 1999 Versicherte in Brandenburg und Berlin betreut. Als gesetzliche Krankenkasse ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und bietet rund 550 Mitarbeitern Beschäftigung. Alle Versicherten der IKK BB sind automatisch auch in der IKK BB-Pflegekasse versichert, die umfassende Leistungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bereitstellt.

Die Pflegekasse der IKK BB übernimmt Kosten bei ambulanter oder stationärer Pflege, stellt Pflegehilfsmittel zur Verfügung und bietet umfangreiche Unterstützung für pflegende Angehörige. Mit ihrem regionalen Fokus auf Brandenburg und Berlin kennt die IKK BB die besonderen Bedürfnisse der Menschen in dieser Region und bietet einen persönlichen Service vor Ort in mehreren Service-Centern.

Beratungssituation: Pflegeberaterin erklärt einer Seniorin und ihrer Tochter am Tisch Leistungen der Pflegekasse, Ordner und Broschüren liegen bereit, freundliche Atmosphäre.

Kompetente Beratung direkt vor Ort

Aktuelle Pflegeleistungen 2025: Erhöhung um 4,5 Prozent

Zum 1. Januar 2025 wurden die Pflegeleistungen im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) um 4,5 Prozent angehoben. Diese Erhöhung betrifft nahezu alle Leistungsbereiche der Pflegeversicherung und verbessert die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien erheblich. Gleichzeitig stieg der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte.

Pflegegeld 2025 – für die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere nicht professionelle Pflegepersonen:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich (vorher 332 Euro)

  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich (vorher 573 Euro)

  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich (vorher 765 Euro)

  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich (vorher 947 Euro)

Pflegesachleistungen 2025 – für die professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste:

  • Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich (vorher 761 Euro)

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich (vorher 1.432 Euro)

  • Pflegegrad 4: 1.858 Euro monatlich (vorher 1.778 Euro)

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich (vorher 2.200 Euro)

Der Entlastungsbetrag wurde ebenfalls angepasst und beträgt ab 2025 131 Euro monatlich (vorher 125 Euro) für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Dieser Betrag kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege verwendet werden.

Pflegedienstmitarbeiterin dokumentiert Leistungen auf einem Klemmbrett neben einem Senior im Wohnzimmer, Tablett mit Medikamenten, gemütliche Wohnumgebung.

Professionelle Unterstützung zu Hause

Vollstationäre Pflege: Zuschüsse für Pflegeheimbewohner

Bei vollstationärer Pflege in einem Pflegeheim zahlt die IKK BB Pflegekasse folgende monatliche Zuschüsse ab 2025:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro (im Rahmen des Entlastungsbetrags)

  • Pflegegrad 2: 805 Euro (vorher 770 Euro)

  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro (vorher 1.262 Euro)

  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro (vorher 1.775 Euro)

  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro (vorher 2.005 Euro)

Zusätzlich zu diesen Leistungen erhalten Heimbewohner ab Pflegegrad 2 einen Leistungszuschlag, der den Eigenanteil an den Pflegekosten reduziert. Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts:

  • 15 Prozent des Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres

  • 30 Prozent des Eigenanteils nach mehr als 12 Monaten

  • 50 Prozent des Eigenanteils nach mehr als 24 Monaten

  • 75 Prozent des Eigenanteils nach mehr als 36 Monaten

Diese Zuschläge werden automatisch gewährt und müssen nicht separat beantragt werden. Die Pflegekasse und das Pflegeheim rechnen die Bezugsdauer direkt miteinander ab.

Helle Pflegeheim-Szene: Senior sitzt am Fenster, Pflegerin reicht ein Glas Wasser, freundliches Zimmer mit Pflanzen und Bildern.

Unterstützung im Pflegeheim verständlich erklärt

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 2025

Die Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine Auszeit, wenn sie beispielsweise in den Urlaub fahren oder selbst erkranken. Ab 2025 beträgt der Jahresbetrag für Verhinderungspflege 1.685 Euro (vorher 1.612 Euro) für bis zu 42 Kalendertage pro Jahr. Dieser Betrag kann um bis zu 843 Euro aus noch nicht genutzten Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden, sodass insgesamt bis zu 2.528 Euro zur Verfügung stehen.

Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist. Der Leistungsbetrag beträgt ab 2025 1.854 Euro (vorher 1.774 Euro) für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Auch hier besteht die Möglichkeit, noch nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege zu übertragen und das Budget auf bis zu 3.539 Euro zu erhöhen.

Während der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, sodass pflegende Angehörige nicht komplett auf diese wichtige finanzielle Unterstützung verzichten müssen.

Pflegende Tochter übergibt die Betreuung an einen ambulanten Pfleger, Koffer im Flur deutet auf Urlaub hin, entspanntes Lächeln.

Verhinderungspflege schafft wichtige Auszeiten

Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Leistungen

Die teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege ergänzt die häusliche Pflege und entlastet Angehörige. Die monatlichen Leistungsbeträge ab 2025:

  • Pflegegrad 2: 721 Euro (vorher 689 Euro)

  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro (vorher 1.298 Euro)

  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro (vorher 1.612 Euro)

  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro (vorher 1.995 Euro)

Diese Leistungen können zusätzlich zum Pflegegeld oder zu Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, ohne dass diese gekürzt werden. Das macht die Tages- und Nachtpflege zu einer besonders attraktiven Ergänzung für die häusliche Versorgung.

Seniorengruppe in einer freundlichen Tagespflegeeinrichtung beim gemeinsamen Kaffeetrinken, Pflegekraft spricht lächelnd mit den Teilnehmenden.

Tagespflege entlastet und aktiviert zugleich

Kombinationsleistung: Das Beste aus beiden Welten

Viele Versicherte kombinieren Pflegegeld und Pflegesachleistungen, um sowohl die Pflege durch Angehörige als auch professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst zu finanzieren. Diese Kombinationsleistung ermöglicht eine flexible Gestaltung der Pflegesituation.

Die Berechnung erfolgt prozentual: Wenn beispielsweise 60 Prozent der Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch genommen werden, stehen noch 40 Prozent des Pflegegeldes zur Verfügung. Bei Pflegegrad 2 würde das bedeuten: Der Pflegedienst rechnet Leistungen im Wert von 477,60 Euro ab (60% von 796 Euro), und es werden zusätzlich 138,80 Euro Pflegegeld ausgezahlt (40% von 347 Euro). Insgesamt erhalten Versicherte damit monatlich 616,40 Euro an Pflegeleistungen.

Die Pflegekasse berechnet die Kombinationsleistung automatisch anhand der vom Pflegedienst abgerechneten Leistungen. Versicherte müssen sich um die Berechnung nicht selbst kümmern.

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Pflegegrad beantragen bei der IKK BB: Schritt für Schritt

Der erste Schritt zur Inanspruchnahme von Pflegeleistungen ist die Beantragung eines Pflegegrades bei der IKK BB Pflegekasse. Der Antrag kann formlos gestellt werden – telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder persönlich in einem der Service-Center.

So gehen Sie vor:

  1. Kontaktaufnahme: Rufen Sie die IKK BB unter der kostenlosen Service-Hotline 0800 - 88 33 244 an oder wenden Sie sich per E-Mail an service@ikkbb.de. Auch ein Besuch im Service-Center ist möglich.

  2. Antragstellung: Teilen Sie mit, dass Sie einen Pflegegrad beantragen möchten. Die IKK BB sendet Ihnen das entsprechende Formular zu oder nimmt den Antrag direkt auf. Alternativ können Sie das Formular auf der IKK BB Webseite herunterladen.

  3. Begutachtung: Nach Eingang des Antrags beauftragt die IKK BB den Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg (MD BB) mit einer Begutachtung. Zwischen Antragstellung und Begutachtung dürfen höchstens 20 Arbeitstage liegen.

  4. Hausbesuch: Ein Gutachter des MD BB vereinbart einen Termin für einen Hausbesuch. Die Begutachtung dauert in der Regel zwischen 30 und 90 Minuten. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens.

  5. Bescheid: Die IKK BB muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang über den Pflegegrad entscheiden. Der Bescheid wird schriftlich zugestellt.

Wichtiger Tipp: Führen Sie vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch, in dem Sie über mindestens eine Woche hinweg alle Pflegetätigkeiten und den Zeitaufwand dokumentieren. Dies hilft dem Gutachter, sich ein realistisches Bild vom Pflegebedarf zu machen. Lassen Sie sich während der Begutachtung von einem Angehörigen oder einer Vertrauensperson begleiten.

Gutachter des Medizinischen Dienstes sitzt mit Familie am Couchtisch, notiert Beobachtungen, Pflegetagebuch liegt offen, freundliche Wohnatmosphäre.

Gut vorbereitet zur Begutachtung

Höherstufung des Pflegegrades: Wenn sich der Pflegebedarf erhöht

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand und der aktuelle Pflegegrad deckt den tatsächlichen Pflegebedarf nicht mehr ab, können Versicherte eine Höherstufung beantragen. Der Antrag wird wie der Erstantrag gestellt – formlos bei der IKK BB Pflegekasse. Die Kasse beauftragt daraufhin den Medizinischen Dienst mit einer erneuten Begutachtung.

Eine Höherstufung ist sinnvoll, wenn:

  • Die Pflegebedürftigkeit deutlich zugenommen hat

  • Neue gesundheitliche Einschränkungen hinzugekommen sind

  • Der zeitliche Pflegeaufwand erheblich gestiegen ist

  • Zusätzliche Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten erforderlich wurde

  • Verhaltensänderungen wie Desorientierung oder Vergesslichkeit auftreten

Bereiten Sie den Antrag auf Höherstufung sorgfältig vor, indem Sie alle relevanten ärztlichen Unterlagen, Therapieberichte und Dokumentationen sammeln, die die Verschlechterung des Gesundheitszustands belegen. Ein aktuelles Pflegetagebuch ist auch hier sehr hilfreich.

Pflegende Tochter füllt mit ihrer Mutter Formulare am Küchentisch aus, Ordner mit Arztberichten, Lesebrille und Stift.

Unterlagen für die Höherstufung sammeln

Widerspruch einlegen: Wenn der Pflegegrad abgelehnt wird

Sollte die IKK BB den Antrag auf einen Pflegegrad ablehnen oder einen niedrigeren Pflegegrad als erwartet bewilligen, haben Versicherte das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheids schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Der Widerspruch sollte zunächst formlos erfolgen, um die Frist einzuhalten. Die ausführliche Begründung kann nachgereicht werden. Sinnvoll ist es, den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um den Eingang nachweisen zu können.

In der Begründung sollten Sie darlegen, warum der Bescheid nicht korrekt ist. Beziehen Sie sich dabei auf konkrete Alltagssituationen und den tatsächlichen Pflegeaufwand. Fügen Sie medizinische Unterlagen, Arztberichte und das Pflegetagebuch als Belege bei. Bei Bedarf können Sie sich Unterstützung bei Pflegestützpunkten, Sozialverbänden oder spezialisierten Rechtsanwälten holen.

Nach Eingang des Widerspruchs veranlasst die Pflegekasse in der Regel eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Bearbeitung kann vier bis acht Wochen dauern. Bleibt die Pflegekasse bei ihrer Ablehnung, können Versicherte innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Das Klageverfahren ist für Versicherte kostenfrei.

Nahaufnahme von Händen, die einen Widerspruchsbrief unterschreiben; auf dem Tisch liegen Arztberichte und ein Kalender.

Fristen einhalten und begründen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Monatlicher Zuschuss von 42 Euro

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause gepflegt werden, haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss von 42 Euro (ab 2025, vorher 40 Euro) für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese Hilfsmittel dienen der Hygiene und dem Schutz der Pflegepersonen.

Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln gehören:

  • Einmalhandschuhe

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

  • Mundschutz

  • Schutzschürzen

  • Fingerlinge

  • Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch

  • Einmallätzchen

Die Beantragung erfolgt bei der IKK BB Pflegekasse. Viele Sanitätshäuser und Online-Anbieter bieten die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse an, sodass Versicherte nicht in Vorkasse treten müssen. Hierfür ist eine Abtretungserklärung erforderlich.

Wichtig: Seit Juli 2024 gelten neue Regelungen für die Bestellung von Pflegehilfsmitteln. Die Initiative zur Kontaktaufnahme muss vom Versicherten ausgehen – unerwünschte Anrufe oder Besuche von Anbietern sind nicht mehr zulässig. Zudem muss eine qualifizierte Beratung durch geschulte Fachkräfte erfolgen, bevor die Pflegehilfsmittel beantragt werden. Feststehende Kombinations-Boxen sind nicht mehr erlaubt; die Auswahl muss individuell nach Bedarf erfolgen.

Alltagshilfe mit Entlastungsbetrag nutzen
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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss bis zu 4.180 Euro

Die IKK BB Pflegekasse bezuschusst bauliche Maßnahmen, die das Wohnumfeld an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen anpassen und die häusliche Pflege erleichtern oder erst ermöglichen. Der Zuschuss beträgt ab 2025 bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (vorher 4.000 Euro) und steht allen Versicherten ab Pflegegrad 1 zu.

Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise:

  • Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe

  • Umbau des Badezimmers (z.B. bodengleiche Dusche, Badewannentür)

  • Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzer

  • Anpassung der Küche an die Pflegesituation

  • Installation von Haltegriffen und Handläufen

  • Entfernung von Türschwellen

  • Verbesserung der Beleuchtung

Leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen, kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden, also maximal 16.720 Euro pro Maßnahme. Bei mehr als vier anspruchsberechtigten Personen wird der Gesamtbetrag anteilig aufgeteilt.

So beantragen Sie den Zuschuss:

  1. Holen Sie Kostenvoranschläge von Handwerkern oder Sanitätshäusern ein

  2. Machen Sie Fotos vom aktuellen Zustand der Wohnung

  3. Reichen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlägen und Fotos bei der IKK BB Pflegekasse ein

  4. Warten Sie die Bewilligung ab, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen

  5. Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnung zur Erstattung ein

Die IKK BB muss innerhalb von drei Wochen über den Antrag entscheiden. Wird ein medizinisches Gutachten benötigt, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Hält die Kasse die Frist nicht ein, gilt die Leistung als genehmigt.

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Umbaumaßnahmen erleichtern die Pflege

Ambulant betreute Wohngruppen: Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung

Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen leben, können zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich (ab 2025, vorher 214 Euro) erhalten. Dieser Zuschlag dient der Finanzierung einer Präsenzkraft, die allgemeine organisatorische, verwaltende oder betreuende Tätigkeiten übernimmt und das Gemeinschaftsleben fördert.

Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag:

  • Die Wohngruppe besteht aus 3 bis 12 Bewohnern

  • Mindestens drei Bewohner haben einen anerkannten Pflegegrad

  • Die Bewohner haben gemeinsam eine Präsenzkraft beauftragt

  • Der Antragsteller bezieht Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen oder den Entlastungsbetrag (bei Pflegegrad 1 entfällt diese Voraussetzung)

  • Die Wohngruppe ist keine Form der stationären Pflege

Bei der Neugründung einer ambulant betreuten Wohngruppe kann eine Anschubfinanzierung von bis zu 2.613 Euro pro Person (ab 2025, vorher 2.500 Euro) beantragt werden. Je Wohngruppe ist die Förderung auf 10.452 Euro begrenzt. Diese einmalige Förderung dient der altersgerechten oder barrierearmen Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung und wird zusätzlich zu den Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewährt.

Kleine ambulante Wohngemeinschaft: drei Senioren am Esstisch, eine Präsenzkraft koordiniert, helle Gemeinschaftsküche.

Gemeinsam wohnen, gut betreut

Entlastungsbetrag: 131 Euro für zusätzliche Unterstützung

Alle pflegebedürftigen Menschen, die zu Hause leben, haben unabhängig vom Pflegegrad Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich (ab 2025). Dieser zweckgebundene Betrag kann für verschiedene Unterstützungsleistungen verwendet werden, die Pflegebedürftige entlasten und pflegende Angehörige unterstützen.

Verwendungsmöglichkeiten des Entlastungsbetrags:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag: Haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote, Begleitung zu Arztterminen

  • Tages- und Nachtpflege: Auch für Kosten von Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionskosten

  • Kurzzeitpflege: Insbesondere zur Deckung der Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung

  • Ambulante Pflegedienste: Bei Pflegegrad 1 für sämtliche Leistungen; bei Pflegegrad 2 bis 5 nur für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, nicht für körperbezogene Pflegemaßnahmen

Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss beantragt werden. Es gilt das Kostenerstattungsprinzip: Versicherte zahlen zunächst selbst und reichen dann die Belege bei der IKK BB ein. Viele Anbieter bieten jedoch auch die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse an.

Nicht verbrauchte Beträge können ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden. Wenn der Entlastungsbetrag nicht ausreicht, können Versicherte bis zu 40 Prozent ihres Anspruchs auf Pflegesachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln.

Haushaltsnahe Unterstützung: Betreuungskraft hilft Seniorin beim Wäschefalten in heller Wohnung, entspannte Stimmung.

Alltagshilfen spürbar entlasten

Umwandlungsanspruch: Flexible Nutzung der Pflegesachleistungen

Versicherte mit Pflegegrad 2 bis 5 können bis zu 40 Prozent des ihnen zustehenden Betrags für Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Diese Regelung ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der Pflegesituation und erweitert die Finanzierungsmöglichkeiten für niedrigschwellige Betreuungsangebote.

Beispiel: Bei Pflegegrad 2 stehen monatlich 796 Euro für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Davon können bis zu 318,40 Euro (40%) für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden – zusätzlich zum regulären Entlastungsbetrag von 131 Euro. Insgesamt stehen damit 449,40 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung.

Die Umwandlung muss bei der IKK BB Pflegekasse beantragt werden. Der umgewandelte Betrag reduziert entsprechend den für ambulante Pflegedienste verfügbaren Betrag.

Pflegeberater erklärt am Küchentisch mit Taschenrechner Budgetaufteilung zwischen Pflegesachleistungen und Alltagshilfen.

Budget flexibel einsetzen

Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI: Verpflichtende Beratungsbesuche

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und nicht die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze durchführen zu lassen. Diese Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger.

Häufigkeit der Beratungseinsätze:

  • Pflegegrad 1: Freiwillig, keine Verpflichtung

  • Pflegegrad 2 und 3: Einmal halbjährlich (alle 6 Monate)

  • Pflegegrad 4 und 5: Einmal vierteljährlich (alle 3 Monate)

Die Beratung wird von zugelassenen Pflegediensten, Beratungsstellen oder freiberuflichen Pflegeberatern durchgeführt und findet in der häuslichen Umgebung statt. Die Kosten werden vollständig von der IKK BB Pflegekasse übernommen. Der Beratungsdienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab und sendet den Nachweis über die durchgeführte Beratung.

Inhalte des Beratungsbesuchs:

  • Überprüfung der Pflegesituation und Beratung zur fachgerechten Pflege

  • Hilfestellung bei der Pflege und Betreuung

  • Informationen über Leistungen der Pflegeversicherung

  • Hinweise auf zusätzliche Unterstützungsangebote

  • Empfehlungen zu Pflegehilfsmitteln

  • Beratung zur Vermeidung von Überlastung der Pflegepersonen

Wichtig: Versicherte müssen sich selbst um die Terminvereinbarung kümmern. Wird der Beratungseinsatz nicht fristgerecht durchgeführt, droht zunächst eine Kürzung und im Wiederholungsfall die vollständige Streichung des Pflegegeldes. Die IKK BB erinnert schriftlich, wenn ein Beratungsbesuch fällig ist.

Pflegeberaterin besucht Seniorin zu Hause, prüft gemeinsam Pflegeabläufe, zeigt hilfreiche Tipps, freundliche Interaktion.

Beratung daheim sorgt für Qualität

Pflegeberatung bei der IKK BB: Umfassende Unterstützung

Neben den verpflichtenden Beratungseinsätzen bietet die IKK BB eine umfassende Pflegeberatung an, die allen Versicherten offensteht. Diese Beratung ist freiwillig, kostenlos und hilft bei allen Fragen rund um die Pflege.

Kontakt zur Pflegeberatung:

  • Telefon: 030 / 21991 902 oder 903

  • E-Mail: teampv@ikkbb.de

Themen der Pflegeberatung:

  • Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung

  • Beantragung von Pflegeleistungen

  • Häusliche Krankenpflege

  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

  • Umbaumaßnahmen in der Wohnung

  • Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

  • Suche nach geeigneten Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Pflegediensten

  • Finanzierung der Pflege

  • Entlastungsangebote für pflegende Angehörige

Zusätzlich können Versicherte die neutralen Pflegestützpunkte in Brandenburg und Berlin nutzen. Diese werden von verschiedenen Pflegekassen gemeinsam betrieben und bieten kassenübergreifende Beratung zu allen Fragen der Pflege. In Brandenburg gibt es 19 Pflegestützpunkte, in Berlin in jedem der zwölf Verwaltungsbezirke mehrere Anlaufstellen.

Beratungsraum der Pflegekasse: Pflegeberaterin zeigt einem älteren Paar Informationsbroschüren, Laptop geöffnet, ruhige Atmosphäre.

Persönliche Hilfe bei allen Fragen

Pflegekurse für Angehörige: Kostenlose Schulungen

Pflegende Angehörige können bei der IKK BB kostenlose Pflegekurse besuchen, die wichtiges Wissen und praktische Fähigkeiten für die häusliche Pflege vermitteln. Diese Kurse stehen sowohl Angehörigen von Versicherten der IKK BB als auch ehrenamtlichen Pflegepersonen offen.

Inhalte der Pflegekurse:

  • Grundlagen der häuslichen Pflege

  • Rückenschonende Lagerungs- und Mobilisierungstechniken

  • Hilfe bei der Körperpflege und beim Anziehen

  • Umgang mit Pflegehilfsmitteln

  • Ernährung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

  • Kommunikation mit demenziell erkrankten Menschen

  • Rechtliche Aspekte der Pflege

  • Entlastungsmöglichkeiten und Selbstfürsorge

  • Umgang mit schwierigen Pflegesituationen

Die Kurse werden in verschiedenen Formaten angeboten: als Präsenzkurse in Gruppen, als individuelle Schulungen in der häuslichen Umgebung oder als Online-Kurse. Informationen zu aktuellen Kursangeboten erhalten Sie bei der IKK BB Pflegeberatung oder auf der Website der Krankenkasse.

Pflegekurs-Szene: Trainer zeigt einer Angehörigen rückenschonendes Anheben an Pflegebett, freundlicher Kursraum.

Praktische Übungen für den Pflegealltag

Soziale Sicherung für pflegende Angehörige

Wer einen Angehörigen pflegt und dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt, wird durch die Pflegeversicherung sozial abgesichert. Die IKK BB Pflegekasse zahlt unter bestimmten Bedingungen Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige.

Voraussetzungen für Rentenbeiträge:

  • Pflege einer Person mit mindestens Pflegegrad 2

  • Pflege von mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage

  • Pflege in häuslicher Umgebung

  • Nicht erwerbsmäßige Pflege

  • Eigene Erwerbstätigkeit von maximal 30 Wochenstunden

Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad der gepflegten Person, der Art der bezogenen Pflegeleistung (Pflegegeld, Kombinationsleistung oder Sachleistung) und dem zeitlichen Umfang der Pflege. Die Beiträge werden automatisch von der Pflegekasse an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt, wenn die Pflegeperson den entsprechenden Fragebogen ausgefüllt hat.

Zusätzlich sind pflegende Angehörige unter denselben Voraussetzungen unfallversichert. Die gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn sich während der Pflegetätigkeit oder auf direkten Wegen im Zusammenhang mit der Pflege ein Unfall ereignet.

Den Fragebogen zur sozialen Sicherung erhalten Angehörige in der Regel zusammen mit dem Antrag auf Pflegeleistungen. Es ist wichtig, diesen Fragebogen zeitnah auszufüllen und zurückzusenden, da eine rückwirkende Anrechnung der Pflegezeit für die Rente nicht möglich ist.

Pflegende Angehörige füllt entspannt ein Formular aus, daneben liegen Rentenversicherungs- und Unfallversicherungsordner.

Soziale Absicherung rechtzeitig klären

Alle Anträge und Formulare der IKK BB Pflegekasse

Die IKK BB stellt alle wichtigen Anträge und Formulare als PDF-Dateien zum Download auf ihrer Website bereit. Diese können heruntergeladen, ausgedruckt und zu Hause in Ruhe ausgefüllt werden. Alternativ können die Formulare auch in den Service-Centern abgeholt oder per Post zugeschickt werden.

Verfügbare Anträge:

  • Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (Erstantrag)

  • Antrag auf höheren Pflegegrad (Höherstufung)

  • Antrag auf Verhinderungspflege

  • Antrag auf Kurzzeitpflege

  • Antrag zur Verbesserung des Wohnumfeldes

  • Antrag zur Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln

  • Antrag auf Leistungen für vollstationäre Pflege

  • Antrag auf teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege)

  • Antrag auf Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen

  • Antrag auf Umwandlung der Pflegeleistung

Alle Anträge können per Post an die Pflegekasse gesendet, persönlich in einem Service-Center abgegeben oder per Fax übermittelt werden. Die Postanschrift lautet:

IKK Brandenburg und Berlin
Pflegekasse
Postfach 30 35 40
10727 Berlin

Für dringende Fragen zu Anträgen steht die Pflegekasse-Faxnummer 030 21991457 zur Verfügung.

Ausgefüllte Antragsformulare liegen auf einem Tisch, daneben Kugelschreiber und Briefumschlag, bereit zum Versenden.

Formulare bequem ausfüllen und einreichen

Kontaktmöglichkeiten der IKK BB

Die IKK Brandenburg und Berlin bietet ihren Versicherten vielfältige Kontaktmöglichkeiten, um Fragen zu klären, Anträge zu stellen oder sich beraten zu lassen.

Service-Hotline:
Telefon: 0800 - 88 33 244 (kostenfrei)
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 19:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 17:00 Uhr

Pflegeberatung:
Telefon: 030 / 21991 902 oder 903
E-Mail: teampv@ikkbb.de

Allgemeine E-Mail-Adresse:
service@ikkbb.de

Service-Center der IKK BB:

Service-Center Berlin
Keithstraße 9/11
10787 Berlin
Telefon: 030 - 21 99 10
Fax: 030 - 21991200

Service-Center Potsdam
Ziolkowskistraße 6
14480 Potsdam
Fax: 0331 - 624427

Service-Center Cottbus
Gewerbeparkstraße 12
03099 Kolkwitz
Fax: 0355 - 2911298

Service-Center Frankfurt (Oder)
Ferdinandstraße 13
15230 Frankfurt (Oder)
Fax: 0335 - 5551763

In den Service-Centern stehen Mitarbeiter für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung. Es empfiehlt sich, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Service-Center sind in der Regel montags bis freitags während der Geschäftszeiten geöffnet und barrierefrei zugänglich.

IKK BB Service-Center von innen: Empfangsschalter, wartende Kundinnen und Kunden, freundliche Mitarbeiterin begrüßt Besucher.

Schnelle Hilfe im Service-Center

Online-Services und digitale Angebote

Die IKK BB bietet ihren Versicherten verschiedene digitale Services, um die Kommunikation zu erleichtern und Prozesse zu beschleunigen. Über die Website können Versicherte auf ein Kontaktformular zugreifen, über das sie Anfragen stellen oder Dokumente einreichen können.

Für eine schnelle Orientierung stellt die IKK BB den IKK BB Pflegelotsen zur Verfügung – ein qualitätsgesichertes Online-Portal, das bei der Suche nach geeigneten Pflegeeinrichtungen hilft. Hier finden Versicherte und ihre Angehörigen Informationen über Größe, Kosten, besondere Versorgungsformen sowie Lage und Anschriften von Pflegeeinrichtungen in Brandenburg und Berlin. Der Pflegelotse bietet auch Checklisten für die ambulante und stationäre Pflege in Form verständlicher Fragebögen an.

Senior und Tochter sitzen mit Laptop am Wohnzimmertisch, recherchieren Pflegeangebote online, entspannte Atmosphäre.

Digital schneller zur passenden Hilfe

Praktische Tipps für Versicherte der IKK BB

1. Stellen Sie Anträge frühzeitig: Pflegeleistungen werden grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend. Je früher Sie einen Antrag stellen, desto schneller erhalten Sie Unterstützung.

2. Dokumentieren Sie den Pflegebedarf: Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie über mindestens eine Woche alle Pflegetätigkeiten und den Zeitaufwand festhalten. Diese Dokumentation ist sowohl für die Erstbegutachtung als auch für einen Höherstufungsantrag sehr wertvoll.

3. Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor: Lassen Sie sich während des Gutachtertermins von einem Angehörigen begleiten, der die Pflegesituation aus einer anderen Perspektive schildern kann. Seien Sie ehrlich und beschönigen Sie nichts – es geht darum, den tatsächlichen Hilfebedarf darzustellen.

4. Nutzen Sie die Beratungsangebote: Die Pflegeberatung der IKK BB und die Pflegestützpunkte bieten kostenlose Unterstützung. Nehmen Sie diese Hilfe in Anspruch, um keine Leistungen zu verpassen und die für Sie beste Lösung zu finden.

5. Kombinieren Sie Leistungen geschickt: Viele Pflegeleistungen können miteinander kombiniert werden. So können Sie beispielsweise Pflegegeld mit Sachleistungen kombinieren, den Entlastungsbetrag zusätzlich nutzen und Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen, ohne dass andere Leistungen gekürzt werden.

6. Bewahren Sie alle Unterlagen auf: Sammeln Sie Kopien aller Anträge, Bescheide, ärztlichen Berichte und Rechnungen in einem Ordner. Das erleichtert spätere Anträge oder einen möglichen Widerspruch erheblich.

7. Prüfen Sie Ihre Bescheide genau: Kontrollieren Sie jeden Bescheid der Pflegekasse sorgfältig. Wenn Ihnen etwas unklar ist oder Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, fragen Sie nach oder legen Sie Widerspruch ein.

8. Denken Sie an die sozialen Absicherung: Füllen Sie den Fragebogen zur sozialen Sicherung für pflegende Angehörige aus, damit Rentenbeiträge und Unfallversicherungsschutz gewährleistet sind.

9. Informieren Sie sich über Änderungen: Pflegeleistungen und -regelungen ändern sich regelmäßig. Bleiben Sie auf dem Laufenden, indem Sie die Website der IKK BB besuchen oder den Newsletter abonnieren.

10. Holen Sie sich bei Überforderung Hilfe: Die Pflege eines Angehörigen kann sehr belastend sein. Scheuen Sie sich nicht, professionelle Unterstützung anzunehmen – sei es durch einen Pflegedienst, Verhinderungspflege oder psychologische Beratung.

Tochter und Seniorin schauen gemeinsam auf eine Checkliste am Küchentisch, Ordner und Stifte liegen bereit.

Gute Organisation hilft im Pflegealltag

Besonderheiten für junge Pflegebedürftige

Für pflegebedürftige junge Menschen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mit den Pflegegraden 4 oder 5 gelten seit 2024 besondere Regelungen. Sie können die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag (Entlastungsbudget) zusammenfassen.

Dieses Entlastungsbudget beträgt insgesamt 3.539 Euro (ab 2025) und kann flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden. Die Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt bei dieser Personengruppe. Die Höchstdauer der Verhinderungspflege beträgt acht Wochen (56 Tage) statt der üblichen sechs Wochen, und das hälftige Pflegegeld wird für die gesamten acht Wochen weitergezahlt.

Junge pflegebedürftige Person mit Mutter in einer hellen Wohnung, Pflegekraft hilft beim Anziehen, freundliche Unterstützung.

Entlastungsbudget bietet mehr Flexibilität

Palliativversorgung und Hospizleistungen

Für schwerstkranke Menschen, die sich in der letzten Lebensphase befinden, bietet die IKK BB Unterstützung im Rahmen der Palliativversorgung. Die Pflegekasse arbeitet mit ambulanten Hospizdiensten und stationären Hospizen zusammen, um eine würdevolle Begleitung am Lebensende zu ermöglichen.

Auch bei der Beantragung eines Pflegegrades gelten für Menschen in Palliativpflege besondere Regelungen: Die Begutachtung muss spätestens am fünften Tag nach der Antragstellung stattfinden, und die Pflegekasse muss innerhalb einer Woche über den Antrag entscheiden.

Informationen zur Palliativversorgung in Brandenburg finden sich in Broschüren der LAGO (Landesarbeitsgemeinschaft Onkologische Versorgung Brandenburg e.V.), die für verschiedene Regionen verfügbar sind und über die IKK BB Pflegeberatung angefordert werden können.

Hospizsituation: Pfleger hält beruhigend die Hand eines schwerkranken Patienten, warmes Licht, ruhiger Raum mit Blumen.

Würdevolle Begleitung am Lebensende

Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Die IKK Brandenburg und Berlin bietet ihren Versicherten als regionale Pflegekasse umfassende Unterstützung in allen Pflegesituationen. Zum 1. Januar 2025 wurden nahezu alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht, was zu deutlich höheren Leistungsbeträgen führt.

Die wichtigsten Leistungen im Überblick:

  • Pflegegeld von 347 bis 990 Euro monatlich (je nach Pflegegrad 2-5)

  • Pflegesachleistungen von 796 bis 2.299 Euro monatlich

  • Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade

  • Verhinderungspflege bis zu 1.685 Euro jährlich, aufstockbar auf bis zu 2.528 Euro

  • Kurzzeitpflege bis zu 1.854 Euro jährlich, aufstockbar auf bis zu 3.539 Euro

  • Tages- und Nachtpflege von 721 bis 2.085 Euro monatlich

  • Vollstationäre Pflege von 805 bis 2.096 Euro monatlich plus Leistungszuschlag

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 Euro monatlich

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme

  • Wohngruppenzuschlag 224 Euro monatlich

Für den Pflegeantrag gilt: Kontaktieren Sie die IKK BB telefonisch unter 0800 - 88 33 244 oder schriftlich. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg erfolgt innerhalb von 20 Arbeitstagen, die Entscheidung über den Pflegegrad innerhalb von 25 Arbeitstagen. Bereiten Sie sich gut auf die Begutachtung vor und führen Sie ein Pflegetagebuch.

Wichtige Kontakte:

  • Service-Hotline: 0800 - 88 33 244

  • Pflegeberatung: 030 / 21991 902 oder 903

  • E-Mail Pflegekasse: teampv@ikkbb.de

  • Allgemeine E-Mail: service@ikkbb.de

Die IKK BB steht ihren Versicherten mit vier Service-Centern in Berlin, Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder) sowie zahlreichen Geschäftsstellen und Servicestellen zur Verfügung. Nutzen Sie die umfassenden Beratungsangebote, um die für Ihre Situation passenden Leistungen zu finden und optimal zu kombinieren. Die Pflegeberatung hilft nicht nur bei der Antragstellung, sondern auch bei der Organisation der Pflege, der Suche nach geeigneten Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Diensten und bei allen Fragen zur Finanzierung.

Denken Sie daran: Pflegeleistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Je früher Sie aktiv werden, desto schneller erhalten Sie die Unterstützung, die Sie benötigen. Die IKK BB und ihre Pflegekasse sind Ihr Partner in allen Pflegesituationen – nutzen Sie die vielfältigen Angebote und Leistungen.

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