Die Krones BKK ist eine geschlossene Betriebskrankenkasse, die ausschließlich für Mitarbeiter der Krones AG und deren Familien zugänglich ist. Als traditionelle Betriebskrankenkasse übernimmt sie nicht nur die gesetzliche Krankenversicherung, sondern führt auch die Geschäfte der Pflegekasse durch. Dies bedeutet, dass Krankenkasse und Pflegekasse unter einem Dach arbeiten und sich gegenseitig bei allen Fragen des Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrechts unterstützen. Mit über 22.000 Versicherten, davon rund 16.200 Mitglieder und etwa 5.800 mitversicherte Angehörige, bietet die Krones BKK eine persönliche und qualifizierte Beratung ohne externe Call-Center.
Die enge Verbindung zur Krones AG ermöglicht es der Betriebskrankenkasse, individuell auf die Bedürfnisse ihrer Versicherten einzugehen und flexible Lösungen anzubieten. Besonders im Bereich der Pflege profitieren Versicherte von der direkten Erreichbarkeit und der kompetenten Beratung durch spezialisierte Mitarbeiter. Die Krones BKK versteht sich als Partner, der seine Versicherten im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit umfassend unterstützt und begleitet.
Persönliche Pflegeberatung schafft Vertrauen und Klarheit
Die Hauptgeschäftsstelle der Krones BKK befindet sich in Neutraubling, Bayerwaldstraße 2L. Versicherte können das Team unter der zentralen Servicenummer 09401 70-5200 erreichen. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr. Diese großzügigen Öffnungszeiten ermöglichen es Berufstätigen und Angehörigen, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten Beratung zu erhalten.
Eine weitere Geschäftsstelle besteht in Nittenau, Heideweg 36. Diese ist am Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie von 12:45 bis 15:00 Uhr geöffnet. Für die Einreichung von Unterlagen wie Rechnungen oder Anträgen bietet die Krones BKK zusätzlich eine E-Mail-Adresse an: BKK.Info@krones.com. Eingescannte Dokumente können problemlos über diese Adresse oder über die Service-App eingereicht werden, wobei die Original-Unterlagen nicht zusätzlich benötigt werden.
Das Versorgungscenter ist speziell für Fragen zur Pflegeversicherung, häuslichen Krankenpflege, Hilfsmitteln, Rehabilitation und integrierten Versorgung zuständig. Die Mitarbeiterinnen im Versorgungscenter sind nach Anfangsbuchstaben der Nachnamen aufgeteilt und stehen für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung. Diese Aufteilung gewährleistet, dass Versicherte stets den gleichen Ansprechpartner haben und so eine kontinuierliche Betreuung sichergestellt ist.
Gut erreichbar zu kundenfreundlichen Zeiten
Zum 1. Januar 2025 wurden die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht, wie es das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) von 2023 vorsieht. Diese Anpassung betrifft nahezu alle Leistungsbereiche der Pflegeversicherung und führt zu spürbaren Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die nächste reguläre Erhöhung ist für das Jahr 2028 vorgesehen und wird sich dann an der allgemeinen Entwicklung von Preisen und Löhnen orientieren.
Die Krones BKK bietet als Pflegekasse das vollständige Spektrum der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen an. Dabei ist zu beachten, dass die Höhe der Leistungen vom jeweiligen Pflegegrad abhängt. Der Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, während Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung kennzeichnet.
Seit dem 1. Januar 2017 gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der erstmalig alle für Pflegebedürftigkeit relevanten Aspekte berücksichtigt – unabhängig davon, ob diese auf körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen beruhen. Dies stellt eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem früheren System dar, das vorrangig körperliche Einschränkungen bewertete. Für Personen, die bereits vor 2017 eine Pflegestufe hatten, wurde ein Überleitungssystem geschaffen, das die Überführung in die neuen Pflegegrade ohne erneute Begutachtung oder Antragstellung ermöglichte.
Leistungsanpassungen zum Jahreswechsel 2025
Im Bereich der ambulanten Pflege können Versicherte zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer Kombination aus beidem wählen. Das Pflegegeld wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige oder andere nicht professionelle Pflegepersonen sichergestellt wird. Ab Pflegegrad 2 beträgt das monatliche Pflegegeld 347 Euro, bei Pflegegrad 3 sind es 599 Euro, bei Pflegegrad 4 800 Euro und bei Pflegegrad 5 990 Euro.
Die Pflegesachleistung kommt zum Einsatz, wenn die Pflege durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst erfolgt. Diese Leistung wird direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. Die monatlichen Höchstbeträge für Pflegesachleistungen belaufen sich bei Pflegegrad 2 auf 796 Euro, bei Pflegegrad 3 auf 1.497 Euro, bei Pflegegrad 4 auf 1.859 Euro und bei Pflegegrad 5 auf 2.299 Euro. Viele Pflegebedürftige entscheiden sich für eine Kombinationsleistung, bei der sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst die Pflege übernehmen. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, je nachdem wie viel der Pflegesachleistung bereits in Anspruch genommen wurde.
Zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung steht allen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro zu. Dieser zweckgebundene Betrag kann für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste oder Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen durch einen Pflegedienst eingesetzt werden, während dies bei den Pflegegraden 2 bis 5 nur für hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuungsleistungen möglich ist.
Ambulante Pflege unterstützt im Alltag
Die Tages- und Nachtpflege stellt eine wichtige Entlastungsmöglichkeit für pflegende Angehörige dar. Bei dieser teilstationären Versorgungsform verbringt der Pflegebedürftige einen Teil des Tages oder der Nacht in einer Pflegeeinrichtung, während die Pflege ansonsten zuhause erfolgt. Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden und kürzen diese nicht.
Die monatlichen Leistungsbeträge für Tages- und Nachtpflege betragen bei Pflegegrad 2 721 Euro, bei Pflegegrad 3 1.357 Euro, bei Pflegegrad 4 1.685 Euro und bei Pflegegrad 5 2.085 Euro. Zusätzlich kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für die Finanzierung dieser Leistung eingesetzt werden, sodass sich die verfügbaren Mittel entsprechend erhöhen. Dies macht die Tages- und Nachtpflege zu einer attraktiven Option für Familien, die eine verlässliche Betreuung während der Arbeitszeit benötigen.
Tagespflege entlastet Angehörige spürbar
Eine der bedeutendsten Neuerungen im Jahr 2025 ist die Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zum 1. Juli 2025. Dieser Betrag beläuft sich auf insgesamt 3.539 Euro und kann flexibel für beide Leistungsarten verwendet werden, ohne dass komplizierte Übertragungsregeln beachtet werden müssen. Dies stellt eine erhebliche Vereinfachung gegenüber dem bisherigen System dar, bei dem nur Teile des Budgets übertragen werden konnten.
Die Verhinderungspflege dient der Entlastung pflegender Angehöriger, wenn diese vorübergehend ausfallen – sei es durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Seit Juli 2025 kann die Verhinderungspflege bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden, eine Verlängerung gegenüber den bisherigen sechs Wochen. Auch das Pflegegeld wird nun für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt, wenn die Ersatzpflege mehr als acht Stunden am Tag dauert.
Ein wichtiger Fortschritt ist der Wegfall der Vorpflegezeit. Bisher war eine sechsmonatige häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege. Diese Regelung ist seit Juli 2025 entfallen, sodass die Leistung sofort ab Pflegegrad 2 verfügbar ist. Dies kommt besonders Familien zugute, bei denen unerwartet Pflegebedürftigkeit eintritt und schnell Entlastung benötigt wird.
Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende stationäre Pflege für bis zu acht Wochen pro Jahr, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Dies kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer vorübergehenden Verschlechterung des Gesundheitszustands der Fall sein. Durch den gemeinsamen Jahresbetrag können Pflegebedürftige nun selbst entscheiden, wie sie die verfügbaren 3.539 Euro zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilen möchten.
Bei der Verhinderungspflege ist zu unterscheiden zwischen stundenweiser und tageweiser Entlastung. Wenn die tägliche Ersatzpflege unter acht Stunden bleibt, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Überschreitet die Pflege jedoch acht Stunden pro Tag, wird das Pflegegeld für diese Tage um 50 Prozent reduziert. Diese Regelung ermöglicht es Angehörigen, auch kurze Auszeiten für Arzttermine oder andere Erledigungen flexibel zu nutzen, ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen.
Verhinderungspflege schafft Freiräume
Für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim zahlt die Krones BKK als Pflegekasse pauschale monatliche Beträge, die sich nach dem Pflegegrad richten. Bei Pflegegrad 1 beträgt dieser Zuschuss 131 Euro, bei Pflegegrad 2 805 Euro, bei Pflegegrad 3 1.319 Euro, bei Pflegegrad 4 1.855 Euro und bei Pflegegrad 5 2.096 Euro. Diese Beträge decken jedoch nicht die gesamten Heimkosten, sodass in der Regel ein erheblicher Eigenanteil zu zahlen ist.
Seit dem 1. Januar 2024 erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in vollstationären Einrichtungen höhere Zuschläge auf den pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe dieser Zuschläge richtet sich nach der Dauer des Heimaufenthalts. In den ersten zwölf Monaten beträgt der Zuschlag 15 Prozent des Eigenanteils, nach 13 bis 24 Monaten erhöht sich dieser auf 30 Prozent, nach 25 bis 36 Monaten auf 50 Prozent und ab dem 37. Monat auf 75 Prozent. Diese gestaffelte Bezuschussung entlastet langfristig Pflegebedürftige erheblich und macht die stationäre Pflege finanziell planbarer.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Pflegekasse nur die pflegebedingten Kosten bezuschusst. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen Heimbewohner weiterhin vollständig selbst tragen. Daher sollten sich Interessierte vor der Entscheidung für ein Pflegeheim genau über die zu erwartenden Gesamtkosten informieren und prüfen, ob zusätzliche Finanzierungsquellen wie Wohngeld oder Leistungen der Sozialhilfe in Betracht kommen.
Stationäre Pflege gut planen
Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt werden. Die Krones BKK stellt hierfür ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das alle notwendigen Angaben abfragt. Dazu gehören Name, Vorname, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Anschrift des Pflegebedürftigen sowie eine zwingende Telefonnummer für Rückfragen.
Im Antrag muss angegeben werden, welche Leistungen beantragt werden – ob Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung, vollstationäre Pflege oder andere Leistungen. Außerdem sind Informationen zur Wohnsituation erforderlich, insbesondere ob der Antragsteller in einer betreuten Wohngruppe lebt. Falls die Pflege durch einen Pflegedienst oder eine Pflegeperson erfolgt, müssen deren Namen und Adressen angegeben werden.
Wichtig ist auch die Angabe, ob bereits Pflegeleistungen von anderen Stellen wie der Unfallversicherung, dem Sozialamt, Versorgungsamt oder der Beihilfestelle bezogen werden. Der behandelnde Arzt muss ebenfalls benannt werden, da dessen Angaben für die Begutachtung relevant sein können. Für die Überweisung der Leistungen sind die vollständigen Kontodaten (IBAN und BIC) anzugeben.
Mit der Unterschrift auf dem Antrag erklärt sich der Antragsteller einverstanden, dass die Pflegekasse und der Medizinische Dienst von behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Pflegepersonen Auskünfte sowie ärztliche Berichte und Befunddokumentationen einholen dürfen. Diese Einwilligung ist notwendig, damit eine fundierte Begutachtung durchgeführt werden kann.
Anträge vollständig ausfüllen
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Krones BKK als Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Bei privat Pflegeversicherten übernimmt diese Aufgabe in der Regel Medicproof. Die Gutachter kündigen den Termin rechtzeitig an, sodass ein Angehöriger oder eine Pflegeperson bei der Begutachtung dabei sein kann.
In der Begutachtung werden sechs Lebensbereiche geprüft: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Jeder Bereich wird bewertet und mit Punkten versehen. Die Gesamtpunktzahl bestimmt dann den Pflegegrad.
Zur Vorbereitung auf die Begutachtung sollten Antragsteller und Angehörige sich im Vorfeld überlegen, welche konkreten Einschränkungen im Alltag bestehen und wie viel Unterstützung tatsächlich benötigt wird. Es ist hilfreich, ein Pflegetagebuch zu führen, in dem über mehrere Wochen dokumentiert wird, welche Hilfestellungen wann und wie lange erforderlich sind. Diese Dokumentation kann bei der Begutachtung vorgelegt werden und unterstützt eine realistische Einschätzung der Pflegesituation.
Sollte der Bescheid der Pflegekasse nicht den Erwartungen entsprechen oder ein zu niedriger Pflegegrad zuerkannt werden, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch sollte gut begründet werden und konkret darlegen, warum die tatsächliche Pflegesituation einen höheren Pflegegrad rechtfertigt. Hierbei können ärztliche Unterlagen, Pflegedokumentationen oder Stellungnahmen von Pflegekräften hilfreich sein.
Gut vorbereitet ins MD-Gutachten
Die Krones BKK als Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel, die zur häuslichen Pflege erforderlich sind. Dazu gehören technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Lagerungshilfen, Notrufsysteme sowie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel steht ein monatlicher Betrag von bis zu 40 Euro zur Verfügung (zum 1.1.2025 erhöht von vorher 40 Euro).
Der Hausnotruf ist ein besonders wichtiges Hilfsmittel für alleinlebende Pflegebedürftige. Die Pflegekasse zahlt eine vertraglich vereinbarte monatliche Pauschale an den Leistungserbringer, wenn der Pflegebedürftige gänzlich oder über weite Teile des Tages allein ist und aufgrund seines Gesundheitszustands jederzeit mit einer Notsituation gerechnet werden muss. Die Pauschale umfasst die Bereitstellung, Inbetriebnahme und bei Bedarf den Abbau des Geräts.
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (erhöht zum 1.1.2025 von vorher 4.000 Euro). Dieser Zuschuss kann für bauliche Veränderungen oder die entsprechende Ausstattung des Wohnumfelds verwendet werden, wenn diese die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung fördern. Dazu gehören beispielsweise der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Verbreiterung von Türen, die Installation von Treppenliften oder die Anpassung der Küche.
Wichtig ist, dass der Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden muss. Nur so ist sichergestellt, dass die Pflegekasse die Kosten übernimmt. Leben mehrere Personen mit einem Pflegegrad in einem gemeinsamen Haushalt, können bis zu vier Personen den Zuschuss für dieselbe Maßnahme beantragen, sodass insgesamt bis zu 16.720 Euro zur Verfügung stehen können.
Wohnraumanpassung erleichtert Pflege
Die Krones BKK bietet umfassende Pflegeberatung für ihre Versicherten an. Diese Beratung kann telefonisch, persönlich in den Geschäftsstellen oder bei einem Hausbesuch erfolgen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten Informationen zu allen verfügbaren Leistungen, Unterstützung bei der Antragstellung und Hilfe bei der Organisation der Pflege.
Besonders hervorzuheben ist das Angebot von Online-Pflegekursen, das die Krones BKK in Kooperation mit curendo zur Verfügung stellt. Diese kostenlosen Kurse behandeln Themen wie "Grundlagen der häuslichen Pflege", "Alzheimer & Demenz", "Wohnen und Pflege im Alter" und "Rechtliche Vorsorge für den Ernstfall". Pflegende Angehörige können die Kurse jederzeit abrufen, ihre eigenen Schwerpunkte setzen und Module nach Bedarf kombinieren. Die Nutzungsdauer beträgt sechs Monate.
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind zu einem regelmäßigen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI verpflichtet. Bei den Pflegegraden 2 und 3 muss dieser halbjährlich, bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich durchgeführt werden. Der Beratungseinsatz dient der Sicherstellung der Pflegequalität und bietet Angehörigen die Möglichkeit, Fragen zu stellen und professionelle Tipps zu erhalten.
Die Beratung wird von zugelassenen Pflegediensten oder qualifizierten Pflegeberatern durchgeführt. Pflegebedürftige können sich den Berater selbst aussuchen, solange dieser über die entsprechende Qualifikation verfügt und einen Vertrag mit der Pflegekasse hat. Wird der Beratungseinsatz nicht fristgerecht durchgeführt, droht zunächst eine Kürzung und im Wiederholungsfall sogar die vollständige Streichung des Pflegegeldes.
Beratungseinsätze sichern Qualität
Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen leben, erhalten zusätzliche finanzielle Unterstützung. Die monatliche Pauschale beträgt für alle Pflegegrade 224 Euro und dient der Finanzierung einer Organisationskraft, die hauswirtschaftliche oder organisatorische Tätigkeiten übernimmt und die Bewohner bei der Alltagsgestaltung unterstützt. Diese Leistung kann zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens drei pflegebedürftige Personen in der Wohngemeinschaft leben und sich gegenseitig bei der Bewältigung des Alltags unterstützen. Die Wohngruppe muss selbstorganisiert sein, das heißt, die Bewohner müssen gemeinsam über die Gestaltung des Wohnraums, die Versorgung und Betreuung entscheiden können. Bei der Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe kann zudem eine einmalige Anschubfinanzierung von bis zu 2.500 Euro pro Person beantragt werden.
Wohngruppen fördern Selbstständigkeit
Eine besondere Situation entsteht, wenn eine Pflegeperson mehrere pflegebedürftige Personen betreut. In diesem Fall spricht man von Mehrfachpflege. Die beitragspflichtigen Einnahmen für die Pflegeperson sind dann entsprechend dem festgestellten prozentualen Umfang der jeweiligen Pflegetätigkeit im Verhältnis zum Gesamtpflegeaufwand je pflegebedürftiger Person aufzuteilen. Dies hat Auswirkungen auf die Rentenversicherungsbeiträge, die die Pflegekasse für die Pflegeperson zahlt.
Bei der Antragstellung auf Verhinderungspflege muss angegeben werden, ob die Ersatzpflegeperson noch andere Pflegebedürftige pflegt. Diese Information ist wichtig für die Berechnung der Leistungshöhe. Wenn die Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Personen aus dem gleichen Haushalt erfolgt, ist die Leistung auf das Zweifache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt. Bei Pflegegrad 2 wären dies beispielsweise 694 Euro (2 x 347 Euro) für maximal acht Wochen pro Jahr.
Mehrfachpflege gut organisieren
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen im klassischen Sinne. Dennoch stehen ihnen verschiedene Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Dazu gehören die Pflegeberatung, Beratungseinsätze in der eigenen Häuslichkeit (auf Wunsch, nicht verpflichtend), die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes.
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht auch Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 zu. Eine Besonderheit besteht darin, dass dieser Betrag bei Pflegegrad 1 auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen durch einen Pflegedienst (Grundpflege) verwendet werden kann, was bei den höheren Pflegegraden nicht möglich ist. Bei vollstationärer Pflege wird für Pflegegrad 1 ein Zuschuss in Höhe von 131 Euro geleistet.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 profitieren außerdem von zusätzlichen Betreuungs- und Aktivierungsleistungen in stationären Pflegeeinrichtungen sowie von Pflegekursen für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Diese Leistungen dienen dazu, die Pflegesituation zu verbessern und pflegende Angehörige zu entlasten.
Auch Pflegegrad 1 wird unterstützt
Die Krones BKK setzt auf digitale Angebote, um ihren Versicherten die Kommunikation zu erleichtern. Über die Service-App können Unterlagen wie Rechnungen oder Anträge eingescannt und eingereicht werden. Die Original-Unterlagen müssen nicht zusätzlich eingesendet werden, was den Verwaltungsaufwand reduziert und eine schnellere Bearbeitung ermöglicht.
Für allgemeine Anfragen steht die E-Mail-Adresse BKK.Info@krones.com zur Verfügung. Die Krones BKK verzichtet bewusst auf externe Call-Center und setzt stattdessen auf persönliche und qualifizierte Beratung durch eigene Mitarbeiter. Dies gewährleistet, dass Versicherte stets kompetente Ansprechpartner haben, die mit ihrer individuellen Situation vertraut sind.
Auch im Bereich der Pflegeberatung bietet die Krones BKK digitale Lösungen an. Neben den bereits erwähnten Online-Pflegekursen können sich Versicherte über einen Online-Pflegefinder informieren, der bei der Suche nach geeigneten Pflegeeinrichtungen unterstützt. Dieser Service ermöglicht die gezielte Suche nach Pflegeheimen, Tagespflegeeinrichtungen oder ambulanten Pflegediensten im Umkreis einer bestimmten Postleitzahl.
Apps erleichtern die Abwicklung
Mit der Erhöhung der Pflegeleistungen zum 1. Januar 2025 erfolgte auch eine Anpassung der Beitragssätze zur Pflegeversicherung. Die Bundesregierung hat den Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Für kinderlose Versicherte liegt der Beitrag nun bei 4,2 Prozent des Bruttoeinkommens. Versicherte mit Kindern zahlen entsprechend weniger, wobei sich der Beitrag nach der Anzahl der Kinder staffelt.
Diese Beitragserhöhung war notwendig, um die gestiegenen Leistungsausgaben zu finanzieren und die Pflegeversicherung auf eine solide finanzielle Basis zu stellen. Die Erhöhung betrifft alle gesetzlich Pflegeversicherten und wird hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Rentner tragen den Beitrag allein, erhalten jedoch einen entsprechenden Zuschuss von der Rentenversicherung.
Beiträge wurden angepasst
Um die Leistungen der Krones BKK als Pflegekasse optimal zu nutzen, sollten Versicherte einige wichtige Punkte beachten. Zunächst ist es ratsam, sich frühzeitig beraten zu lassen, idealerweise noch bevor akuter Pflegebedarf entsteht. Die Mitarbeiter des Versorgungscenters können über alle verfügbaren Leistungen informieren und dabei helfen, die individuell passenden Angebote zu finden.
Bei der Antragstellung sollte darauf geachtet werden, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung und können dazu führen, dass Leistungen erst später gewährt werden. Es empfiehlt sich, Kopien aller eingereichten Dokumente aufzubewahren und den Eingang des Antrags bei der Pflegekasse bestätigen zu lassen.
Der Entlastungsbetrag wird häufig nicht vollständig ausgeschöpft. Pflegebedürftige sollten prüfen, welche Angebote zur Unterstützung im Alltag in ihrer Region verfügbar sind und wie sie den Entlastungsbetrag sinnvoll einsetzen können. Nicht verwendete Beträge können bis zum Ende des Folgejahres angespart und dann für entsprechende Leistungen verwendet werden.
Bei der Kombination verschiedener Leistungen ist es wichtig, die Anrechnungsregeln zu beachten. Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege sowie der Entlastungsbetrag können in der Regel parallel in Anspruch genommen werden, ohne dass die eine Leistung die andere kürzt. Die genauen Regelungen sollten jedoch im Vorfeld mit der Pflegekasse geklärt werden, um Überraschungen zu vermeiden.
Pflegende Angehörige sollten die Verhinderungspflege nicht nur für längere Urlaube nutzen, sondern auch für regelmäßige kurze Auszeiten. Die stundenweise Verhinderungspflege ermöglicht es, auch im Alltag Freiräume zu schaffen, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird. Dies trägt erheblich zur Entlastung bei und hilft, einer Überlastung vorzubeugen.
Gute Planung nutzt Leistungen besser
Die Krones BKK hat ihr Team nach Fachbereichen aufgeteilt, sodass für jedes Anliegen spezialisierte Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Das Kundencenter ist zuständig für Fragen zum Bonusprogramm, digitalen Angeboten, Erstattungen, Familienversicherung und zur Klärung des Versicherungsverhältnisses. Die Mitarbeiter sind alphabetisch nach Anfangsbuchstaben der Nachnamen aufgeteilt, was eine persönliche Betreuung gewährleistet.
Das Leistungscenter bearbeitet Anträge auf Entgeltersatzleistungen, kümmert sich um Fragen zur ärztlichen Behandlung, Arznei- und Heilmitteln, Fahrkosten und Haushaltshilfe. Auch hier erfolgt die Zuordnung alphabetisch, sodass Versicherte stets den gleichen Ansprechpartner haben.
Für alle Fragen zur Pflegeversicherung, häuslichen Krankenpflege, Hilfsmitteln und Rehabilitation ist das Versorgungscenter der richtige Ansprechpartner. Die dort tätigen Mitarbeiterinnen verfügen über spezialisierte Kenntnisse im Pflegebereich und können kompetent bei allen Fragen rund um Pflegeleistungen beraten.
Bei Fragen zur Neukundenberatung oder bei Interesse an einem Wechsel zur Krones BKK steht ein eigenes Team zur Verfügung. Da es sich bei der Krones BKK jedoch um eine geschlossene Betriebskrankenkasse handelt, ist eine Mitgliedschaft nur für Mitarbeiter der Krones AG und deren Familienangehörige möglich.
Spezialisierte Ansprechpartner helfen gezielt
Im Umgang mit der Pflegekasse sind verschiedene Fristen zu beachten. Nach Einreichung eines Antrags auf Pflegeleistungen muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Bei Verzögerungen durch den Medizinischen Dienst können sich diese Fristen verlängern, wobei die Pflegekasse den Antragsteller hierüber informieren muss.
Wird ein Bescheid zugestellt, mit dem der Antragsteller nicht einverstanden ist, kann innerhalb von einem Monat Widerspruch eingelegt werden. Diese Frist beginnt mit dem Datum der Zustellung des Bescheids zu laufen. Es ist daher wichtig, die Post sorgfältig zu prüfen und bei Bedarf umgehend zu reagieren.
Bei der Verhinderungspflege sollten Anträge möglichst frühzeitig gestellt werden, idealerweise bevor die Ersatzpflege beginnt. Zwar können Anträge auch rückwirkend gestellt werden, eine frühzeitige Antragstellung vermeidet jedoch Unsicherheiten und ermöglicht eine bessere Planung.
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI muss in den festgelegten Intervallen erfolgen. Die Pflegekasse sendet rechtzeitig eine Erinnerung, dennoch sollten Pflegegeldempfänger die Termine eigenverantwortlich im Blick behalten. Bei Versäumnis der Frist droht zunächst eine Kürzung und im Wiederholungsfall die Streichung des Pflegegeldes.
Fristen frühzeitig einplanen
Die Krones BKK arbeitet mit zugelassenen Pflegediensten und anderen Leistungserbringern zusammen, die vertraglich gebundene Partner sind. Versicherte können grundsätzlich frei wählen, welchen Pflegedienst sie in Anspruch nehmen möchten, sollten jedoch darauf achten, dass dieser einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse hat. Nur dann ist eine direkte Abrechnung der Pflegesachleistungen möglich.
Bei der Auswahl eines Pflegedienstes können verschiedene Kriterien eine Rolle spielen: die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit, die Qualifikation der Pflegekräfte, das Leistungsspektrum sowie die persönliche Sympathie. Es kann hilfreich sein, zunächst ein Informationsgespräch zu führen und sich das Leistungsangebot genau erläutern zu lassen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Für die Vermittlung von Hausnotrufsystemen, Pflegehilfsmitteln oder bei der Suche nach geeigneten Pflegeeinrichtungen unterstützt die Krones BKK ihre Versicherten mit Informationen und Kontaktvermittlung. Die Mitarbeiter des Versorgungscenters kennen die regionalen Anbieter und können Empfehlungen aussprechen.
Den passenden Pflegedienst finden
Im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit ist es wichtig, rechtzeitig über rechtliche Vorsorge nachzudenken. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, die im Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit alle notwendigen Entscheidungen treffen kann. Dies gilt auch für die Kommunikation mit der Pflegekasse und die Beantragung von Leistungen.
Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall gewünscht oder abgelehnt werden. Ergänzend kann eine Betreuungsverfügung festlegen, wer im Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung als Betreuer eingesetzt werden soll. Diese Dokumente sollten sorgfältig erstellt und regelmäßig aktualisiert werden.
Die Krones BKK bietet im Rahmen ihrer Online-Pflegekurse auch Informationen zum Thema "Rechtliche Vorsorge für den Ernstfall" an. Dieser Kurs vermittelt grundlegendes Wissen und gibt praktische Hinweise zur Erstellung der notwendigen Dokumente. Für eine rechtssichere Gestaltung empfiehlt sich jedoch die Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt.
Vorsorge frühzeitig regeln
Das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes ist die Grundlage für die Entscheidung über den Pflegegrad. Versicherte haben das Recht, eine Kopie des Gutachtens zu erhalten und sollten dieses sorgfältig prüfen. Enthält das Gutachten Fehler oder werden wichtige Aspekte der Pflegesituation nicht berücksichtigt, bildet dies die Basis für einen begründeten Widerspruch.
Es ist ratsam, bereits vor der Begutachtung eine Pflegedokumentation anzulegen. In dieser sollte über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen täglich festgehalten werden, welche Hilfestellungen in welchem Umfang erforderlich sind. Diese Dokumentation dient nicht nur der Vorbereitung auf die Begutachtung, sondern kann auch bei späteren Höherstufungsanträgen als Nachweis dienen.
Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands kann jederzeit ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades gestellt werden. Auch hierfür ist eine aktuelle Dokumentation hilfreich, die die Veränderung der Pflegesituation nachvollziehbar macht. Es sollte jedoch beachtet werden, dass eine erneute Begutachtung nicht automatisch zu einer Höherstufung führt – im ungünstigen Fall kann auch eine Herabstufung erfolgen.
Dokumentation hilft beim Antrag
Die Krones BKK bietet als Pflegekasse das vollständige Spektrum der gesetzlichen Pflegeleistungen für ihre Versicherten – die Mitarbeiter der Krones AG und deren Familien. Mit einer persönlichen Betreuung ohne externe Call-Center und spezialisierten Ansprechpartnern im Versorgungscenter steht den Versicherten eine kompetente Unterstützung zur Seite. Die Hauptgeschäftsstelle in Neutraubling ist unter der Telefonnummer 09401 70-5200 von Montag bis Donnerstag bis 17:00 Uhr und freitags bis 15:00 Uhr erreichbar.
Zum 1. Januar 2025 wurden alle wesentlichen Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Das Pflegegeld beträgt nun zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich. Die Pflegesachleistungen reichen von 796 Euro bis 2.299 Euro, und der Entlastungsbetrag wurde auf 131 Euro angehoben. Besonders bedeutsam ist die Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab 1. Juli 2025, der mehr Flexibilität und weniger Bürokratie bedeutet.
Für die Antragstellung stellt die Krones BKK entsprechende Formulare bereit, die alle notwendigen Informationen abfragen. Nach Antragstellung erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, auf die sich Antragsteller durch eine sorgfältige Dokumentation der Pflegesituation vorbereiten sollten. Bei vollstationärer Pflege profitieren Versicherte von gestaffelten Zuschlägen zum Eigenanteil, die je nach Aufenthaltsdauer zwischen 15 und 75 Prozent betragen.
Wichtige Zusatzleistungen wie der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von 4.180 Euro, die Förderung von Pflegehilfsmitteln, die Unterstützung bei ambulant betreuten Wohngruppen sowie die kostenlosen Online-Pflegekurse runden das Leistungsangebot ab. Die Krones BKK setzt auf digitale Services wie die Service-App und E-Mail-Kommunikation, um ihren Versicherten eine unkomplizierte und zeitgemäße Abwicklung zu ermöglichen.
Versicherte sollten sich frühzeitig über ihre Ansprüche informieren, die verschiedenen Leistungen miteinander kombinieren und bei Bedarf nicht zögern, die persönliche Beratung durch die Mitarbeiter der Krones BKK in Anspruch zu nehmen. Eine vorausschauende Planung, die Beachtung relevanter Fristen und eine gute Dokumentation der Pflegesituation sind die Grundlagen für eine optimale Nutzung der verfügbaren Pflegeleistungen.
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