Die Mobil Krankenkasse (vormals BKK Mobil Oil) ist eine der größten Betriebskrankenkassen Deutschlands und betreut aktuell über 950.000 Versicherte. Als gesetzliche Krankenkasse mit Sitz in München bietet sie bundesweit umfassende Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung an. Seit ihrer Gründung im Jahr 1952 und der vollständigen Öffnung für alle Bürger im Jahr 2014 hat sich die Mobil Krankenkasse zu einem wichtigen Ansprechpartner entwickelt, insbesondere wenn es um die professionelle Unterstützung in der Pflege geht.
Für Senioren ab 65 Jahren und deren Angehörige ist die Pflegekasse der Mobil Krankenkasse ein zentraler Partner, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt. Die bei der Mobil Krankenkasse angesiedelte Pflegekasse unterstützt Versicherte mit einer breiten Palette an Leistungen, professioneller Beratung und modernen digitalen Services. Dieser umfassende Ratgeber informiert Sie detailliert über alle relevanten Aspekte der Pflegeversicherung bei der Mobil Krankenkasse.
Kompetente Beratung gibt Sicherheit in Pflegesituationen
Online-Services erleichtern die Antragstellung
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland. Jeder gesetzlich Krankenversicherte ist automatisch auch pflegeversichert. Das bedeutet: Wenn Sie bei der Mobil Krankenkasse krankenversichert sind, gehören Sie automatisch auch der Mobil Pflegekasse an. Diese Kopplung stellt sicher, dass im Falle einer Pflegebedürftigkeit finanzielle und praktische Unterstützung verfügbar ist.
Pflegebedürftig kann jeder werden, unabhängig vom Alter. Ob durch eine Erkrankung, einen Unfall, eine frühkindliche Schädigung oder altersbedingte Einschränkungen – die Pflegekasse springt ein, wenn Menschen aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können. Laut gesetzlicher Definition liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn eine Person für voraussichtlich mindestens sechs Monate auf die Hilfe anderer angewiesen ist.
Die Mobil Pflegekasse entscheidet auf Grundlage eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD), ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Kriterien für die Einstufung sind gesetzlich einheitlich geregelt und bei allen Pflegekassen gleich. Dies garantiert eine faire und transparente Beurteilung Ihrer individuellen Situation.
Der Weg zu Pflegeleistungen beginnt mit der Beantragung eines Pflegegrades. Dieser Prozess ist klar strukturiert und wird von der Mobil Pflegekasse professionell begleitet. Wichtig zu wissen: Der Pflegegrad wird nicht automatisch festgelegt, sondern muss aktiv beantragt werden.
Schritt 1: Den Antrag stellen
Den ersten Schritt bildet das Ausfüllen des Antrags auf Leistungen der Pflegeversicherung. Dieses vorgefertigte Formular können Sie direkt bei der Mobil Pflegekasse anfordern oder im Online-Service-Portal (OSP) der Mobil Krankenkasse herunterladen. Im Antrag geben Sie persönliche Daten ein und notieren, wer die Pflege übernimmt. Nach der Unterschrift senden Sie das Formular an die Mobil Pflegekasse. Alternativ können Sie den Antrag auch telefonisch unter der kostenlosen Service-Hotline 0800 255 0800 stellen – die Mitarbeiter nehmen Ihre Daten auf und leiten das Verfahren ein.
Schritt 2: Die Pflegeberatung
Nach Eingang eines erstmaligen Antrags ist die Mobil Pflegekasse verpflichtet, Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen konkreten Beratungstermin anzubieten. Diese Beratung kann telefonisch oder in Ihrer häuslichen Umgebung stattfinden – ganz nach Ihrem Wunsch. Die Pflegeberater der Mobil Krankenkasse stehen Ihnen zur Seite und beantworten alle aufkommenden Fragen zu verfügbaren Leistungen, Unterstützungsangeboten und notwendigen Formalitäten.
Schritt 3: Die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst
Die Mobil Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Durchführung der Pflegebegutachtung. Ein Gutachter des MD vereinbart mit Ihnen einen Termin und kommt zu Ihnen nach Hause. Dieser Besuch dauert in der Regel zwischen 45 und 60 Minuten. Der Gutachter prüft Ihre Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Lebensbereichen:
Mobilität – Wie selbstständig können Sie sich fortbewegen und Ihre Körperhaltung ändern?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Können Sie sich orientieren, Entscheidungen treffen und kommunizieren?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – Wie oft benötigen Sie Hilfe aufgrund psychischer Probleme?
Selbstversorgung – Wie selbstständig können Sie sich waschen, anziehen und pflegen?
Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen – Welche Hilfe benötigen Sie bei medizinischen Behandlungen?
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – Wie eigenständig können Sie Ihren Tagesablauf planen?
Der Gutachter vergibt für jeden Bereich Punkte. Je mehr Hilfe Sie im Alltag benötigen, desto höher die Punktzahl. Die Summe der gewichteten Punkte ergibt Ihren Pflegegrad. Ein praktischer Tipp: Bereiten Sie sich auf den Termin vor, indem Sie ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen führen. Notieren Sie darin alle pflegerischen Tätigkeiten und Hilfestellungen, die täglich erforderlich sind. Halten Sie außerdem aktuelle Arztberichte, Medikationspläne und gegebenenfalls einen Schwerbehindertenausweis bereit.
Schritt 4: Der Bescheid der Pflegekasse
Nach der Begutachtung übermittelt der MD seine Empfehlung an die Mobil Pflegekasse. Diese fällt dann die Entscheidung über Ihren Pflegegrad und teilt Ihnen diese in der Regel innerhalb von drei Wochen schriftlich mit. Der Bescheid enthält detaillierte Informationen über Ihren zuerkannten Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen. Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, haben Sie ab Zugang des Bescheids einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.
Erster Schritt: Antrag sorgfältig ausfüllen
Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade, die den Grad der Pflegebedürftigkeit abbilden. Sie haben die früheren Pflegestufen abgelöst, um insbesondere Menschen mit psychischen Erkrankungen und Demenz besser berücksichtigen zu können. Die Einstufung erfolgt anhand der erreichten Punktzahl im Begutachtungsverfahren:
Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte): Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte): Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte): Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte): Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte): Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Je höher Ihr Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen, die Sie von der Mobil Pflegekasse erhalten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung steigt mit dem Pflegegrad, da auch der Pflegebedarf zunimmt.
Die Mobil Pflegekasse bietet ein umfassendes Leistungspaket für die häusliche und stationäre Pflege. Zum 1. Januar 2025 wurden zahlreiche Leistungen durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) erhöht. Hier erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die aktuellen Leistungsbeträge.
Pflegegeld für häusliche Pflege
Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege zu Hause übernehmen. Das Geld wird monatlich direkt an Sie als pflegebedürftige Person ausgezahlt und steht Ihnen zur freien Verfügung. In der Regel geben Pflegebedürftige das Pflegegeld an ihre pflegenden Angehörigen weiter als Anerkennung für deren Einsatz.
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Bei Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld gezahlt, da hier nur geringe Beeinträchtigungen vorliegen.
Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste
Wenn ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Pflege zu Hause übernimmt, rechnet dieser direkt mit der Mobil Pflegekasse ab. Sie als Versicherter erhalten die Leistungen, ohne zunächst in Vorleistung treten zu müssen. Die Pflegesachleistungen umfassen körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung.
Pflegegrad 1: Kein Anspruch auf Pflegesachleistungen (aber 131 Euro Entlastungsbetrag kann für Sachleistungen verwendet werden)
Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich
Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch miteinander kombinieren. Das ist sinnvoll, wenn teilweise ein Pflegedienst die Versorgung übernimmt, aber auch Angehörige pflegen. Wird beispielsweise die Hälfte der Pflegesachleistung in Anspruch genommen, erhalten Sie noch 50 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt. Diese flexible Lösung ermöglicht eine individuelle Anpassung an Ihre Pflegesituation.
Sachleistungen durch Pflegedienst im Einsatz
Leistungen sinnvoll kombinieren
Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist und ein Umzug in ein Pflegeheim notwendig wird, übernimmt die Mobil Pflegekasse einen Teil der Kosten. Die Höhe der Leistung richtet sich nach Ihrem Pflegegrad:
Pflegegrad 1: 131 Euro monatlich
Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Wichtig zu wissen: Die tatsächlichen Kosten für einen Heimplatz liegen deutlich höher. Die Differenz zwischen den Pflegekassenleistungen und den Gesamtkosten müssen Sie als Eigenanteil selbst tragen. Dieser Eigenanteil umfasst die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen und einen Teil der Pflegekosten. Je nach Region und Einrichtung können mehrere tausend Euro monatlich anfallen.
Wohnen im Pflegeheim gut gestalten
Stationäre Pflege bietet Sicherheit
Die teilstationäre Pflege ist eine wertvolle Entlastung für pflegende Angehörige. Pflegebedürftige werden tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut und verbringen die übrige Zeit zu Hause. Die Mobil Pflegekasse übernimmt folgende Beträge:
Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich
Diese Leistung kann zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden und mindert diese nicht.
Alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich. Dieser Betrag steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und kann sehr flexibel eingesetzt werden. Der Entlastungsbetrag dient der Unterstützung im Alltag und der Entlastung pflegender Angehöriger.
Sie können den Entlastungsbetrag verwenden für:
Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch zugelassene Pflegedienste
Tages- und Nachtpflege (zur Aufzahlung oder bei voller Ausschöpfung des regulären Budgets)
Kurzzeitpflege (Restkosten)
Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Besuchs- und Begleitdienste, Haushaltshilfen oder Betreuungsgruppen
Bei Pflegegrad 1 haben Sie zudem die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag für körperbezogene Pflegemaßnahmen durch einen Pflegedienst einzusetzen, da Sie keinen Anspruch auf reguläre Pflegesachleistungen haben.
Nicht verbrauchte Beträge können Sie in die Folgemonate übertragen und ansparen. Zum Jahresende verfallene Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres noch verwendet werden.
Entlastungsbetrag ermöglicht Unterstützung im Alltag
Praktische Hilfe entlastet Angehörige
Seit dem 1. Juli 2025 gelten durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz deutlich vereinfachte und verbesserte Regelungen für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Diese beiden Leistungsarten wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengeführt.
Verhinderungspflege: Auszeit für pflegende Angehörige
Die Verhinderungspflege springt ein, wenn die private Pflegeperson ausfällt – sei es wegen Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung. Eine Ersatzpflegeperson übernimmt dann die Betreuung zu Hause. Diese wichtige Entlastungsleistung können Sie nun bis zu acht Wochen pro Jahr nutzen (vorher: sechs Wochen).
Eine wesentliche Verbesserung: Die früher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten ist vollständig entfallen. Sie können die Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 so
Mobil Pflegekasse 2025