Die Salus BKK blickt auf eine über 130-jährige Geschichte zurück und hat sich von einer reinen Betriebskrankenkasse zu einer bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenkasse entwickelt. Gegründet im Mai 1895 als Betriebskrankenkasse der Philipp Holzmann AG, einem bedeutenden Bauunternehmen, steht die Krankenkasse heute allen Versicherten in Deutschland offen. Mit rund 172.719 Versicherten und etwa 300 Mitarbeitenden an verschiedenen Standorten bietet die Salus BKK ein umfassendes Leistungspaket, das auch die soziale Pflegeversicherung einschließt.
Der Name „Salus" leitet sich von der römischen Göttin für Gesundheit, Wohlbefinden und Glück ab und verdeutlicht das Selbstverständnis der Krankenkasse: Im Mittelpunkt steht die ganzheitliche Gesundheitsförderung und persönliche Betreuung der Versicherten. Die zentrale Postanschrift befindet sich im Barfußgäßchen 15, 04109 Leipzig, während der rechtliche Sitz in München liegt. Versicherte können die Salus BKK über das kostenfreie Kundentelefon 0800 22 13 222 von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 20:00 Uhr sowie samstags von 9:00 bis 13:00 Uhr erreichen.
Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und sichert Versicherte gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist automatisch auch Mitglied in der zugehörigen Pflegekasse. Bei der Salus BKK ist dies die Salus Pflegekasse, die für alle pflegebezogenen Leistungen zuständig ist.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt seit dem 1. Juli 2023 bei 3,60 Prozent des Bruttoeinkommens. Dieser Beitrag wird bei Arbeitnehmern grundsätzlich zu gleichen Teilen vom Versicherten und vom Arbeitgeber getragen. Eine wichtige Ausnahme bildet Sachsen, wo Arbeitnehmer einen höheren Anteil tragen müssen. Für kinderlose Versicherte über 23 Jahre erhöht sich der Beitragssatz auf 4,20 Prozent, wobei die zusätzlichen 0,60 Prozentpunkte vollständig vom Versicherten getragen werden.
Seit dem 1. Juli 2023 profitieren Eltern mit mehr als einem Kind von einer Beitragsentlastung: Der Pflegeversicherungsbeitrag reduziert sich um 0,25 Prozentpunkte pro Kind, maximal jedoch um 1,00 Prozentpunkt. Diese Regelung würdigt den gesellschaftlichen Beitrag von Eltern und entlastet Familien mit mehreren Kindern finanziell. Zum 1. Januar 2025 wurde der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben, sodass der Beitrag für Kinderlose nun bei 4,2 Prozent liegt.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Pflegeversicherung keine Vollversicherung darstellt. Die Leistungen werden nach dem Grad der Selbstständigkeit beurteilt und die Kosten werden nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen. Wer eine weitergehende Absicherung wünscht, sollte eine private Pflege-Zusatzversicherung in Betracht ziehen.
Die Höhe der Pflegeleistungen richtet sich nach dem zuerkannten Pflegegrad. Seit der Pflegereform 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die die ehemaligen drei Pflegestufen abgelöst haben. Diese Reform hat insbesondere die Situation von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Demenz verbessert, da nun nicht mehr nur körperliche Einschränkungen, sondern die gesamte Selbstständigkeit bewertet wird.
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD, früher MDK). Bei der Begutachtung werden sechs Lebensbereiche betrachtet:
Mobilität: Wie selbstständig kann sich die Person fortbewegen? Kann sie ihre Körperhaltung ohne Hilfe wechseln?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie orientiert ist die Person zeitlich und räumlich? Kann sie Entscheidungen treffen und Gespräche führen?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Gibt es Verhaltensauffälligkeiten, Ängste oder Aggressionen?
Selbstversorgung: Kann die Person sich selbstständig waschen, ankleiden, essen und trinken?
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen: Kann die Person Medikamente einnehmen oder mit Hilfsmitteln umgehen?
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann die Person ihren Tagesablauf gestalten und soziale Kontakte pflegen?
Bei der Bewertung können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die Zuordnung zu den Pflegegraden erfolgt wie folgt:
Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege
Zum 1. Januar 2025 wurden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Diese gesetzlich festgelegte Anpassung betrifft Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und weitere Leistungen. Die nächste reguläre Erhöhung ist für 2028 geplant.
Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige:
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Das Pflegegeld erhält, wer die Pflege selbst organisiert, meist durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Der Pflegebedürftige kann frei über das Geld verfügen und es beispielsweise als Anerkennung an die pflegenden Personen weitergeben. Wichtig: Bei Pflegegrad 2 und 3 muss mindestens halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch genommen werden. Diese Beratungsbesuche sind verpflichtend und dienen der Qualitätssicherung.
Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflege:
Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich
Die Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige nutzen, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernimmt. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Salus Pflegekasse ab, sodass der Versicherte keine Vorleistung erbringen muss.
Kombinationsleistung – das Beste aus beiden Welten:
Viele Pflegebedürftige wählen die Kombinationsleistung, bei der ein Teil der Pflege durch einen Pflegedienst und ein Teil durch Angehörige erfolgt. Wird beispielsweise bei Pflegegrad 3 die Pflegesachleistung zu 40 Prozent in Anspruch genommen (das wären 598,80 Euro), erhalten Versicherte zusätzlich 60 Prozent des Pflegegeldes (das wären 359,40 Euro). Diese flexible Kombination ermöglicht es, professionelle Unterstützung mit der häuslichen Pflege durch Angehörige zu verbinden.
Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade:
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade 131 Euro monatlich. Dieser Betrag kann für verschiedene Unterstützungsangebote verwendet werden, etwa für:
Tages- oder Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Alltagsbegleiter, Betreuungsgruppen)
Leistungen ambulanter Pflegedienste (in der Regel nur bei Pflegegrad 1 für Grundpflege)
Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern mit den tatsächlich entstandenen Kosten verrechnet. Nicht verbrauchte Beträge können in die Folgemonate übertragen und angespart werden.
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Pflegeantrag bei der Salus Pflegekasse gestellt werden. Dieser Schritt ist entscheidend, denn Pflegeleistungen werden grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend. Daher sollte der Antrag so früh wie möglich gestellt werden, sobald ein Pflegebedarf erkennbar wird.
So stellen Sie einen Pflegeantrag bei der Salus BKK:
Der Antrag kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: telefonisch über die kostenfreie Servicenummer 0800 22 13 222, schriftlich per Post oder über die Online-Geschäftsstelle der Salus BKK. Ein formloses Schreiben mit der Bitte um Pflegeleistungen genügt zunächst. Die Salus BKK sendet dann den offiziellen Antragsvordruck zu, der ausgefüllt zurückgeschickt werden muss.
Folgende Angaben sind für den Antrag erforderlich:
Name, Vorname und Geburtsdatum des Pflegebedürftigen
Krankenversicherungsnummer
Aktuelle Anschrift
Art der gewünschten Leistung (Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung)
Bei Pflegesachleistung: Name und Anschrift des Pflegedienstes
Kontaktdaten für Rückfragen
Vorbereitung auf die Begutachtung:
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Salus BKK den Medizinischen Dienst (MD) mit der Erstellung eines Gutachtens. Der MD meldet sich zur Terminvereinbarung für einen Hausbesuch. Diese Begutachtung ist entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad. Eine gute Vorbereitung erhöht die Chancen auf eine realistische Einstufung erheblich.
Empfehlungen für die Vorbereitung:
Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie über mindestens eine Woche alle Pflegetätigkeiten und den Zeitaufwand. Die Salus BKK stellt auf Anfrage ein Pflegetagebuch zur Verfügung.
Unterlagen bereithalten: Arztberichte, Medikamentenliste, Krankenhausentlassungsberichte, Schwerbehindertenausweis
Angehörige einbeziehen: Bitten Sie pflegende Angehörige, beim Termin dabei zu sein und die Pflegesituation aus ihrer Sicht zu schildern
Ehrliche Darstellung: Schildern Sie den Alltag realistisch, auch wenn der Pflegebedürftige am Tag der Begutachtung einen guten Tag haben sollte
Die Begutachtungsfrist beträgt in der Regel bis zu 25 Arbeitstage nach Antragseingang. In besonderen Fällen gelten verkürzte Fristen, etwa wenn sich der Antragsteller im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung befindet. Nach der Begutachtung erhalten Sie den Bescheid der Salus Pflegekasse, der den zuerkannten Pflegegrad oder eine Ablehnung enthält.
Wenn Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Das Datum der Zustellung ist auf dem Briefumschlag vermerkt – heben Sie diesen daher unbedingt auf.
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte an die Salus Pflegekasse gerichtet werden. Im ersten Schritt reicht ein formloses Schreiben, in dem Sie erklären, dass Sie Widerspruch einlegen. Eine ausführliche Begründung können Sie nachreichen, sollten dies aber im Widerspruchsschreiben ankündigen.
Mögliche Gründe für einen Widerspruch:
Der Pflegebedürftige war am Tag der Begutachtung ungewöhnlich fit und konnte mehr als üblich selbstständig bewältigen
Wichtige Aspekte der Pflegebedürftigkeit wurden im Gutachten nicht berücksichtigt
Die Einschätzung des Gutachters weicht erheblich von der täglichen Realität ab
Der Gesundheitszustand hat sich seit der Begutachtung deutlich verschlechtert
Fordern Sie das Gutachten des Medizinischen Dienstes an, falls Sie dieses nicht bereits mit dem Bescheid erhalten haben. Die Analyse des Gutachtens hilft Ihnen, konkrete Punkte zu benennen, bei denen Sie anderer Meinung sind. Die Salus BKK hat bis zu drei Monate Zeit, um über Ihren Widerspruch zu entscheiden. Wird der Widerspruch nicht bearbeitet, können Sie eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen.
Verhinderungspflege (Ersatzpflege):
Wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist, übernimmt die Salus Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der ersten Inanspruchnahme mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Die Verhinderungspflege kann für bis zu 42 Tage (sechs Wochen) im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Der Leistungsbetrag liegt ab dem 1. Januar 2025 bei bis zu 1.685 Euro jährlich. Wird die Ersatzpflege durch nahe Angehörige (bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert) oder durch im gleichen Haushalt lebende Personen erbracht, beträgt der Erstattungsbetrag maximal das 1,5-fache des Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades. Zusätzlich können nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall erstattet werden.
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt – und zwar für bis zu sechs Wochen. Wichtig: Für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld ungekürzt gezahlt.
Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen:
Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht ausreicht – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Krisensituation – können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung in Anspruch nehmen. Der Anspruch besteht für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr, und die Salus BKK übernimmt Kosten bis zu 1.854 Euro (ab 01.01.2025).
Ab dem 1. Juli 2025 werden die bisherigen getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Pflegebedürftige können dann flexibel entscheiden, wie sie dieses Budget zwischen beiden Leistungsarten aufteilen möchten. Die bisherige Begrenzung, dass nur ein Teil des Verhinderungspflegebudgets für Kurzzeitpflege genutzt werden konnte, entfällt dann.
Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld hälftig weitergezahlt. Auch hier gilt: Der erste und letzte Tag der Kurzzeitpflege werden mit dem vollen Pflegegeld vergütet.
Die teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege ist eine wichtige Ergänzung zur häuslichen Pflege. Sie kommt infrage, wenn Pflegebedürftige tagsüber oder nachts nicht ausreichend zu Hause versorgt werden können, eine vollstationäre Unterbringung aber nicht erforderlich ist.
Die Salus Pflegekasse übernimmt für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 die pflegebedingten Aufwendungen, die Kosten für Betreuung und medizinische Behandlungspflege. Die monatlichen Höchstbeträge seit dem 1. Januar 2025 betragen:
Pflegegrad 2: 721 Euro
Pflegegrad 3: 1.357 Euro
Pflegegrad 4: 1.685 Euro
Pflegegrad 5: 2.085 Euro
Ein besonderer Vorteil der Tages- und Nachtpflege: Diese Leistungen können zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, ohne dass sich diese Leistungen gegenseitig kürzen. Pflegebedürftige erhalten also die vollen Leistungen für die häusliche Pflege plus die Leistungen für die teilstationäre Pflege. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro kann ebenfalls zusätzlich genutzt werden, etwa um Fahrtkosten zur Einrichtung zu decken.
Wenn eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, haben Pflegebedürftige Anspruch auf vollstationäre Pflege in einem zugelassenen Pflegeheim. Die Salus Pflegekasse zahlt pauschale Leistungsbeträge, die sich nach dem Pflegegrad richten:
Pflegegrad 1: 131 Euro monatlich (Zuschuss)
Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Diese Beträge decken jedoch nur einen Teil der tatsächlichen Heimkosten ab. Heimbewohner müssen einen Eigenanteil zahlen, der sich aus mehreren Komponenten zusammensetzt:
Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Investitionskosten
Gegebenenfalls Zusatzleistungen
Seit 2022 gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil für die Pflege- und Ausbildungskosten. Das bedeutet: Innerhalb eines Heims zahlen alle Bewohner denselben Betrag für die Pflege, unabhängig vom Pflegegrad. Dies verhindert, dass Pflegebedürftige aus finanziellen Gründen auf eine notwendige Höherstufung verzichten.
Leistungszuschlag bei vollstationärer Pflege:
Um die finanzielle Belastung bei langen Heimaufenthalten zu begrenzen, gewährt die Pflegeversicherung einen nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Prozentsätze:
Erstes Jahr: 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten
Ab dem zweiten Jahr: 30 Prozent des Eigenanteils
Ab dem dritten Jahr: 50 Prozent des Eigenanteils
Ab dem vierten Jahr: 75 Prozent des Eigenanteils
Dieser Zuschlag wird automatisch von der Pflegekasse an das Pflegeheim gezahlt und reduziert den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil entsprechend. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen weiterhin vollständig selbst getragen werden.
Zuschuss für barrierefreien Umbau:
Die Salus Pflegekasse unterstützt Pflegebedürftige aller Pflegegrade bei Maßnahmen, die das Wohnumfeld an die Bedürfnisse der Pflege anpassen. Pro Maßnahme können bis zu 4.180 Euro bezuschusst werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:
Einbau einer bodengleichen Dusche oder Entfernung der Badewanne
Verbreiterung von Türen für Rollstuhl oder Rollator
Installation von Rampen oder Treppenliften
Anpassung der Höhe von Sanitärobjekten
Anbringen von Haltegriffen und Stützvorrichtungen
Optimierung der Beleuchtung
Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt – etwa in einer Pflege-Wohngemeinschaft – kann der Zuschuss bis zu 16.720 Euro betragen (4 × 4.180 Euro). Bei mehr als vier Anspruchsberechtigten wird dieser Betrag anteilig auf alle pflegebedürftigen Bewohner aufgeteilt.
Wichtig: Der Antrag auf Zuschuss muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden. Reichen Sie einen Kostenvoranschlag eines Handwerksbetriebs ein. Die Salus BKK prüft den Antrag und erteilt bei Bewilligung eine Zusage. Erst dann sollten Sie mit den Arbeiten beginnen. Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die Rechnungen ein und erhalten den Zuschuss ausgezahlt. Bei erneuten Veränderungen der Pflegesituation kann ein weiterer Zuschuss beantragt werden.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich (seit dem 1. Januar 2025). Dazu gehören:
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Mundschutz und FFP2-Masken
Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
Fingerlinge
Schutzschürzen
Die Pflegehilfsmittel können über spezialisierte Anbieter bezogen werden, die direkt mit der Salus BKK abrechnen. Alternativ können Sie die Produkte selbst kaufen und die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Nicht verbrauchte Beträge verfallen am Monatsende und können nicht angespart werden.
Mit der Pflegebox erhalten Pflegebedürftige Verbrauchshilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen im Wert von bis zu 40 € pro Monat – bequem nach Hause geliefert. Wir übernehmen die Antragstellung bei der Pflegekasse.
Pflegebox jetzt beantragen
Die Salus BKK bietet verschiedene Leistungen, die pflegende Angehörige in ihrer anspruchsvollen Aufgabe unterstützen und entlasten.
Kostenfreie Pflegeberatung:
Alle Versicherten, die Pflegeleistungen beziehen oder einen Antrag gestellt haben, haben Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung. Die Salus BKK arbeitet mit dem Kooperationspartner SpectrumK zusammen, der qualifizierte Pflegeberater zur Verfügung stellt. Die Beratung kann telefonisch, in einem Service-Center oder auf Wunsch zu Hause stattfinden.
Die Pflegeberatung umfasst:
Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs
Erstellung eines Versorgungsplans
Information über alle verfügbaren Leistungen und Angebote
Unterstützung bei der Antragstellung
Vermittlung weiterer Hilfsangebote wie Pflegestützpunkte oder Selbsthilfegruppen
Die Beratung ist für Versicherte der Salus BKK kostenfrei und kann bei Bedarf mehrfach in Anspruch genommen werden.
Pflegekurse für Angehörige:
Die Salus Pflegekasse bietet kostenfreie Pflegekurse für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen an. In diesen Schulungen, die ebenfalls von SpectrumK durchgeführt werden, erlernen Sie praktische Pflegetechniken und erhalten wertvolle Tipps für den Pflegealltag. Themenschwerpunkte sind unter anderem:
Rückengerechte Bewegung und Transfer des Pflegebedürftigen
Körperpflege und Intimpflege
Prophylaxen (Dekubitus, Thrombose, Pneumonie, Kontrakturen)
Umgang mit Medikamenten
Ernährung bei Pflegebedürftigkeit
Kommunikation mit demenziell veränderten Menschen
Entlastungsmöglichkeiten für Pflegende
Selbstfürsorge und Gesundheitsschutz
Die Kurse können individuell auf die konkrete Pflegesituation zugeschnitten werden und auf Wunsch auch als Einzelschulung im häuslichen Umfeld stattfinden.
Pflegeunterstützungsgeld:
Berufstätige Angehörige, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen – etwa nach einem Schlaganfall oder Unfall – können sich bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen. Für diese Zeit zahlt die Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoeinkommens.
Soziale Sicherung pflegender Angehöriger:
Wer einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen unentgeltlich pflegt und daneben nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist, erhält besondere soziale Absicherung:
Rentenversicherung: Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die sich nach dem Pflegegrad und dem zeitlichen Umfang der Pflege richten
Unfallversicherung: Pflegende Angehörige sind während der Pflegetätigkeit gesetzlich unfallversichert
Arbeitslosenversicherung: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht weiterhin Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung
Pflege-Wohngemeinschaften bieten eine Alternative zwischen häuslicher Pflege und Pflegeheim. In einer ambulant betreuten Wohngruppe leben in der Regel drei bis zwölf pflegebedürftige Menschen zusammen in einer großen Wohnung oder einem Haus. Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer, während Küche, Bad und Gemeinschaftsräume gemeinsam genutzt werden.
Wohngruppenzuschlag:
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, erhalten von der Salus Pflegekasse einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich (seit dem 1. Januar 2025). Dieser Zuschlag dient der Finanzierung einer Präsenzkraft, die organisatorische, verwaltende und betreuende Aufgaben übernimmt – jedoch keine pflegerischen Tätigkeiten ausführt.
Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag:
Die Wohngruppe besteht aus mindestens drei und höchstens zwölf Personen
Mindestens drei Bewohner beziehen ambulante Pflegeleistungen
Die Bewohner haben gemeinschaftlich eine Präsenzkraft beauftragt
Die Wohnform entspricht nicht einer stationären Einrichtung
Anschubfinanzierung für Wohngruppen:
Bei der Neugründung einer Pflege-Wohngemeinschaft gewährt die Salus Pflegekasse eine einmalige Anschubfinanzierung von bis zu 2.613 Euro pro pflegebedürftigem Gründungsmitglied. Der Gesamtbetrag für eine Wohngruppe ist auf maximal 10.452 Euro begrenzt. Diese Förderung kann für altersgerechte oder barrierereduzierte Umbauten, die Anschaffung von Möbeln oder die Ausstattung der Gemeinschaftsräume verwendet werden.
Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Gründung der Wohngruppe gestellt werden. Die Anschubfinanzierung wird zusätzlich zu Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewährt.
Gemeinsam wohnen, selbstbestimmt leben
Seit 2022 haben Pflegebedürftige, die zu Hause leben, Anspruch auf Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen. Die Salus Pflegekasse erstattet Kosten bis zu 53 Euro monatlich.
Digitale Pflegeanwendungen sind Apps, browserbasierte Anwendungen oder Software, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen helfen, den Pflegealltag besser zu bewältigen. Sie können beispielsweise folgende Funktionen bieten:
Erinnerung an Medikamenteneinnahme
Übungen zur Erhaltung der Mobilität oder kognitiven Fähigkeiten
Organisation des Pflegealltags und Dokumentation
Kommunikation zwischen Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegediensten
Sturzerkennung und Notfallalarm
Unterstützung bei Demenz
Damit eine DiPA von der Pflegekasse erstattet wird, muss sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in das DiPA-Verzeichnis aufgenommen worden sein. Die erstmalige Bewilligung erfolgt befristet für maximal sechs Monate. Danach prüft die Pflegekasse, ob die Anwendung genutzt wird und die gewünschten Ziele erreicht werden. Bei positiver Bewertung wird eine unbefristete Bewilligung erteilt.
Ergänzende Unterstützungsleistungen durch Pflegedienste – etwa Einweisung in die Nutzung der DiPA oder technischer Support – können ebenfalls aus dem Budget von 53 Euro finanziert werden.
Die Salus BKK legt großen Wert auf persönliche Betreuung und erreichbare Ansprechpartner. Neben der zentralen Servicenummer 0800 22 13 222 betreibt die Krankenkasse mehrere Service-Center in ganz Deutschland:
Service-Center Standorte:
Leipzig (Service- und Beratungscenter): Barfußgäßchen 15, 04109 Leipzig, Tel. 0341 45337-30
Eisenach: Alexanderstraße 18c, 99817 Eisenach, Tel. 03691 88127-0
Erfurt: Johannesstraße 112, 99084 Erfurt, Tel. 0361 60147-30
Halle: Joliot-Curie-Platz 29, 06108 Halle, Tel. 0345 232779-75
Hannover: Podbielskistraße 130, 30177 Hannover, Tel. 0511 6428-408
Köln: Martinstraße 16-20, 50667 Köln, Tel. 0221 130564-14
Mühlhausen: Untermarkt 11, 99974 Mühlhausen, Tel. 03601 8568-45
Die Öffnungszeiten variieren je nach Standort. Grundsätzlich sind die Service-Center an mehreren Tagen in der Woche geöffnet, oft mit Abendöffnung zur besseren Erreichbarkeit für Berufstätige. Für spezielle Fragen zur Pflege steht das Team Pflege unter der Telefonnummer 06102 2909-1706 oder per E-Mail unter TEAM-Pflege@salus-bkk.de zur Verfügung.
Online-Service und App:
Krankmeldungen einreichen
Änderung persönlicher Daten
Anträge online stellen
Bescheinigungen anfordern
Dokumente hochladen
Nachrichten mit der Krankenkasse austauschen
Die Registrierung für die Online-Services erfolgt über die Webseite der Salus BKK oder direkt über die App, die im Apple App Store und Google Play Store verfügbar ist. Alle über diese Kanäle übermittelten Daten werden verschlüsselt und vertraulich behandelt.
BKK Pflegefinder:
Auf der Webseite der Salus BKK steht der BKK Pflegefinder zur Verfügung. Dieses Tool hilft Ihnen, Pflegestützpunkte, ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen oder Pflegeheime in Ihrer Nähe zu finden. Sie können nach Postleitzahl oder Ort suchen und die Leistungsart eingrenzen. Zu jedem Anbieter werden Kontaktdaten sowie der Transparenz- und Prüfbericht des Medizinischen Dienstes angezeigt, der Aufschluss über die Qualität der Einrichtung gibt.
1. Pflegeantrag frühzeitig stellen: Zögern Sie nicht, bereits bei ersten Anzeichen von Pflegebedürftigkeit einen Antrag zu stellen. Die Leistungen beginnen ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend.
2. Beratungsangebote nutzen: Die kostenfreie Pflegeberatung durch SpectrumK hilft Ihnen, alle Leistungen optimal zu nutzen und nichts zu übersehen.
3. Kombinationsleistung prüfen: Oft ist die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung die beste Lösung, um professionelle Unterstützung mit der Pflege durch Angehörige zu verbinden.
4. Entlastungsangebote in Anspruch nehmen: Nutzen Sie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und den Entlastungsbetrag, um sich als pflegender Angehöriger regelmäßig Auszeiten zu nehmen.
5. Wohnumfeld rechtzeitig anpassen: Beantragen Sie Zuschüsse für barrierefreie Umbauten, bevor Stürze oder andere Unfälle passieren.
6. Pflegehilfsmittel regelmäßig beziehen: Schöpfen Sie den monatlichen Betrag von 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aus. Diese Produkte erleichtern die Pflege und schützen Ihre Gesundheit.
7. Dokumentation führen: Ein Pflegetagebuch ist nicht nur für die Begutachtung hilfreich, sondern hilft Ihnen auch, den Überblick über den tatsächlichen Pflegeaufwand zu behalten.
8. Bei Verschlechterung reagieren: Wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert, stellen Sie umgehend einen Antrag auf Höherstufung. Sie müssen nicht bis zur nächsten Routineprüfung warten.
9. Online-Services nutzen: Die App und Online-Geschäftsstelle sparen Zeit und ermöglichen es Ihnen, viele Angelegenheiten auch außerhalb der Geschäftszeiten zu erledigen.
10. Fristen beachten: Bei Widersprüchen gegen Bescheide gilt eine Monatsfrist. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten oder nehmen Sie Kontakt zur Salus BKK auf, um Fristen zu klären.
Die Salus BKK ist eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse mit über 130-jähriger Tradition. Als Mitglied sind Sie automatisch auch bei der Salus Pflegekasse versichert, die ein umfassendes Leistungspaket für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bietet.
Zentrale Eckpunkte:
Beitragssatz Pflegeversicherung: 3,60 Prozent (Kinderlose über 23: 4,20 Prozent)
Entlastung für Eltern: -0,25 Prozent pro Kind, maximal -1,00 Prozent
Fünf Pflegegrade mit unterschiedlichen Leistungshöhen
Erhöhung aller Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025
Kombination verschiedener Leistungen möglich (z.B. Pflegegeld + Sachleistung)
Umfassende Beratungs- und Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und Angehörige
Erreichbarkeit über kostenfreie Hotline, persönlich in Service-Centern oder digital
Wichtigste Pflegeleistungen (ab 2025):
Pflegegeld: 347 bis 990 Euro (Pflegegrad 2-5)
Pflegesachleistungen: 796 bis 2.299 Euro (Pflegegrad 2-5)
Entlastungsbetrag: 131 Euro für alle Pflegegrade
Verhinderungspflege: bis 1.685 Euro jährlich
Kurzzeitpflege: bis 1.854 Euro jährlich
Tages-/Nachtpflege: 721 bis 2.085 Euro monatlich
Wohnumfeld: bis 4.180 Euro pro Maßnahme
Wohngruppenzuschlag: 224 Euro monatlich
Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich
Die Salus BKK bietet mit ihrer Pflegekasse eine verlässliche Absicherung für den Pflegefall. Durch persönliche Beratung, transparente Information und moderne digitale Services unterstützt sie Versicherte dabei, die bestmögliche Versorgung zu erhalten. Nutzen Sie die vielfältigen Beratungsangebote, um alle Ihnen zustehenden Leistungen optimal in Anspruch zu nehmen und die Pflegesituation für alle Beteiligten bestmöglich zu gestalten.
Für weitere Informationen, individuelle Beratung oder die Antragstellung kontaktieren Sie die Salus BKK unter 0800 22 13 222 oder besuchen Sie eines der Service-Center in Ihrer Nähe. Das freundliche und kompetente Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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