Veröffentlicht am Freitag, 19. Juni 2026
Die Pflege eines Angehörigen zu Hause kostet unendlich viel Kraft und Zeit. Umso schlimmer ist es, dass ein wertvoller Zuschuss der Pflegekasse von tausenden Familien einfach ungenutzt gelassen wird: Der Entlastungsbetrag! 🛑 Immerhin stehen Ihnen 131 Euro im Monat (1.572 Euro im Jahr) gesetzlich zu – und das ab Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5! In diesem Video räumen wir mit den größten Mythen auf. Wir zeigen Ihnen, wofür Sie das Geld im Alltag wirklich ausgeben dürfen (z. B. für eine Haushaltshilfe), wie die Auszahlung über die Abtretungserklärung ganz ohne Vorkasse funktioniert und wann das angesparte Geld unwiderruflich verfällt. 💡 Finden Sie jetzt kostenlos anerkannte Alltagshelfer & Dienstleister in Ihrer Region: ➡️ https://www.pflege-helfer24.de ⏱️ Kapitelübersicht (Direkt zum Wunschthema springen): 00:00 Intro: Warum der Entlastungsbetrag so oft übersehen wird 00:20 Wer hat Anspruch? (Pflegegrad 1 bis 5 im Überblick) 00:50 Wofür darf man das Geld nutzen? (Haushaltshilfe, Einkaufen, Kochen) 01:25 Die wichtigste Grundregel: Staatlich anerkannte Dienstleister 01:50 kostenlose Unterstützung bei der Anbieter-Suche (PflegeHelfer24.de) 01:40 Wie funktioniert die Auszahlung? (Kostenerstattungsprinzip) 02:10 Der einfachere Weg: Die Abtretungserklärung erklärt 02:20 Verfällt das Geld am Jahresende? (Wichtige Frist zum 30. Juni!) 02:58 Fazit & Eure Erfahrungen in den Kommentaren 📖 Die wichtigsten Fakten aus dem Video im Überblick: 📋 Die Voraussetzung: Jeder Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1, 2, 3, 4 oder 5, der zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf exakt 131 Euro pro Monat. Wer dauerhaft in einem Pflegeheim lebt, bekommt diesen Betrag nicht mehr. 🧹 Zweckgebundene Nutzung im Alltag: Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern dient der Erstattung von zertifizierten Dienstleistungen: Haushaltshilfe: Putzen, Kochen, Staubsaugen, Wäschewaschen. Alltagsbegleitung: Begleitung zum Arzt, Hilfe beim Wochengauf, Spaziergänge. Eigenanteile senken: Zuschuss für die Tagespflege oder Kurzzeitpflege. Achtung: Private Zahlungen an Nachbarn oder Verwandte sind nicht erlaubt! ⚠️ Das Sparbuch-Prinzip & die Verfallsfrist: Nutzen Sie die 131 Euro in einem Monat nicht aus, wandert der Rest automatisch in den nächsten Monat. Auch beim Jahreswechsel bleibt das Geld erhalten. Aber Achtung: Das angesparte Guthaben aus dem Vorjahr muss bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht sein, sonst verfällt es endgültig! Haben Sie den Entlastungsbetrag bereits genutzt? Schreibt uns Eure Erfahrungen und Fragen in die Kommentare. Vergesst nicht, das Video zu bewerten und den Kanal zu abonnieren! #Entlastungsbetrag #Haushaltshilfe #Pflegekasse2026 #Pflegegrad1 #Pflegegrad2 #Alltagsbegleitung #Pflegehelfer24 #AngehörigePflegen #PflegeZuhause #Abtretungserklärung
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