Das eigene Zuhause ist für die meisten Menschen der wichtigste Rückzugsort. Es steht für Geborgenheit, Erinnerungen und Unabhängigkeit. Wenn jedoch die Mobilität im Alter oder durch eine Erkrankung eingeschränkt ist, können alltägliche Gegebenheiten plötzlich zu unüberwindbaren Hindernissen werden. Eine schmale Zimmertür, eine kleine Stufe am Eingang oder der Übergang zum Balkon schränken die Bewegungsfreiheit massiv ein. Besonders für Nutzer von Elektrorollstühlen oder Elektromobilen reichen kleine Anpassungen oft nicht aus, da diese Hilfsmittel mehr Platz und einen größeren Wendekreis benötigen als manuelle Rollstühle.
Die gute Nachricht ist: Mit der richtigen Planung und gezielten baulichen Maßnahmen lässt sich nahezu jedes Zuhause so anpassen, dass Sie sich darin wieder frei und sicher bewegen können. Das rollstuhlgerechte Wohnen ist ein zentrales Thema, wenn es darum geht, den Umzug in eine Pflegeeinrichtung zu vermeiden und die Lebensqualität zu erhalten. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie detailliert, wie Sie Türverbreiterungen und Rampen fachgerecht planen, welche gesetzlichen Normen Sie beachten sollten und wie Sie finanzielle Unterstützung, beispielsweise durch die Pflegekasse, beantragen können.
Ein barrierefreies Zuhause bedeutet Lebensqualität und Unabhängigkeit
Wenn Handwerker, Architekten oder Kostenträger von barrierefreiem oder rollstuhlgerechtem Bauen sprechen, beziehen sie sich in der Regel auf eine ganz bestimmte Norm: die DIN 18040-2. Diese Norm regelt die Planungsgrundlagen für das barrierefreie Bauen von Wohnungen. Es ist wichtig, zwischen zwei Standards zu unterscheiden:
Barrierefrei nutzbar: Diese Wohnungen sind so gestaltet, dass sie für Menschen mit motorischen Einschränkungen oder Rollatoren gut nutzbar sind. Die Anforderungen an die Platzverhältnisse sind hier etwas geringer.
Rollstuhlgerecht (R-Standard): Hierbei handelt es sich um Wohnungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern zugeschnitten sind. Die Bewegungsflächen, Türbreiten und Bedienhöhen sind exakt definiert, um auch mit großen Elektrorollstühlen problemlos manövrieren zu können.
Für Sie als Planer oder Angehöriger bedeutet das: Wenn Sie umbauen, sollten Sie sich stets an den Maßen für das rollstuhlgerechte Wohnen orientieren, um zukunftssicher zu investieren. Die Norm schreibt beispielsweise vor, dass Bewegungsflächen in jedem Raum mindestens 150 x 150 Zentimeter betragen müssen. Nur so ist gewährleistet, dass Sie Ihren Rollstuhl oder Ihr Elektromobil um 360 Grad drehen können, ohne an Möbel oder Wände zu stoßen.
Ausreichend Bewegungsfläche ist im Badezimmer entscheidend
Flure müssen breit genug für Rollstühle sein
Eines der häufigsten Probleme in Bestandsimmobilien sind zu schmale Türen. Standardtüren in älteren Häusern haben oft nur eine Durchgangsbreite von 70 bis 80 Zentimetern. Für einen Standard-Rollstuhl ist das bereits sehr knapp; für einen Elektrorollstuhl, an dem sich oft noch seitliche Bedienelemente oder Armlehnen befinden, ist ein Durchkommen meist unmöglich.
Gemäß der DIN 18040-2 muss die lichte Durchgangsbreite für eine rollstuhlgerechte Tür mindestens 90 Zentimeter betragen. Die lichte Durchgangshöhe sollte bei mindestens 205 Zentimetern liegen. Wichtig ist hierbei der Begriff der "lichten Breite". Das bedeutet, dass das Maß zwischen den geöffneten Türblättern und der Zarge gemessen wird – also der tatsächliche Platz, der Ihnen zum Durchfahren zur Verfügung steht.
Wenn Sie mit einem Elektromobil (Scooter) in die Wohnung oder das Haus fahren möchten, sollten Sie sogar noch großzügiger planen. Elektromobile haben oft einen größeren Radstand und einen sperrigeren Lenker. Hier empfehlen Experten eine Durchgangsbreite von mindestens 100 Zentimetern im Eingangsbereich.
Bevor Sie den Vorschlaghammer in die Hand nehmen oder einen Handwerker beauftragen, muss die Bausubstanz geprüft werden. Eine Türverbreiterung ist ein massiver Eingriff in die Wandstruktur. Hierbei müssen Sie zwischen zwei Arten von Wänden unterscheiden:
Nicht-tragende Wände: Diese Wände dienen lediglich der Raumtrennung (z. B. Trockenbauwände oder dünne gemauerte Wände). Eine Verbreiterung ist hier meist unkompliziert, schnell durchführbar und kostengünstiger.
Tragende Wände: Diese Wände stützen das Gebäude. Wenn Sie hier einen Durchbruch vergrößern, muss die Statik neu berechnet werden. Es ist zwingend erforderlich, einen Statiker hinzuzuziehen. In der Regel muss ein neuer, breiterer Sturz (ein tragender Balken über der Tür) eingezogen werden, bevor die Seiten weggestemmt werden können. Dies erhöht die Kosten und den baulichen Aufwand erheblich.
Nicht immer ist ein Wanddurchbruch möglich oder wirtschaftlich sinnvoll. Manchmal verhindern Heizungsrohre, Stromleitungen oder der Grundriss eine Verbreiterung. In solchen Fällen gibt es clevere Alternativen, um wertvolle Zentimeter zu gewinnen:
Kröpfscharniere (Raumsparscharniere): Bei einer normalen Tür ragt das Türblatt im geöffneten Zustand oft noch einige Zentimeter in den Durchgang hinein. Durch den Austausch der Standard-Scharniere gegen spezielle Kröpfscharniere schwenkt die geöffnete Tür komplett aus der Durchgangsöffnung heraus. So gewinnen Sie schnell und ohne Schmutz bis zu 5 Zentimeter Durchfahrtsbreite.
Schiebetüren: Wenn der Platz vor oder hinter der Tür für den Schwenkbereich des Türblatts nicht ausreicht, sind Schiebetüren die ideale Lösung. Sie gleiten platzsparend an der Wand entlang (Vorwand-Installation) oder verschwinden in der Wand (Inwand-Installation). Achten Sie darauf, dass die Führungsschiene oben angebracht ist, damit am Boden keine Stolperkante entsteht.
Ausbau der Türzarge: Wenn nur wenige Zentimeter fehlen, kann es ausreichen, die komplette Tür samt Zarge (Türrahmen) zu entfernen und die Laibung glatt zu verputzen. Der Raum bleibt dann allerdings offen.
Eine ausreichend breite Tür nützt wenig, wenn sich am Boden eine Schwelle befindet. Für Nutzer von Elektrorollstühlen können bereits Schwellen von 2 Zentimetern ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die DIN 18040-2 schreibt vor, dass Schwellen grundsätzlich zu vermeiden sind. Sind sie technisch unabdingbar, dürfen sie maximal 2 Zentimeter hoch sein.
Für einen optimalen Umbau sollten Sie sogenannte Nullschwellen anstreben. Hierbei ist der Bodenübergang absolut plan. Um dennoch Zugluft, Schall oder – bei Außentüren – Wasser abzuhalten, kommen Magnet-Nullschwellen zum Einsatz. Dabei hebt sich eine im Boden versenkte Magnetdichtung automatisch an, sobald die Tür geschlossen wird, und dichtet den Spalt ab. Beim Öffnen sinkt die Dichtung wieder in den Boden, und der Rollstuhl kann hindernisfrei passieren.
Schiebetüren sparen wertvollen Platz
Egal ob an der Haustür, an der Balkontür oder im Treppenhaus: Höhenunterschiede müssen für Rollstuhlfahrer durch Rampen oder Hebebühnen ausgeglichen werden. Die Planung einer Rampe erfordert höchste Präzision, denn eine zu steile Rampe ist nicht nur anstrengend, sondern extrem gefährlich. Ein Elektrorollstuhl hat ein hohes Eigengewicht. Ist die Rampe zu steil, besteht die Gefahr, dass der Rollstuhl nach hinten kippt oder die Reifen die Bodenhaftung verlieren.
Die wichtigste Vorgabe aus der DIN 18040-2 lautet: Eine Rampe für Rollstuhlfahrer darf eine maximale Steigung von 6 Prozent haben. Bei der Nutzung von Rollatoren oder für Fußgänger mögen steilere Rampen machbar sein, aber für Rollstühle ist dies die absolute Obergrenze für ein sicheres und selbstständiges Befahren.
Wie berechnet man die Länge der Rampe?
Die Formel zur Berechnung der Rampenlänge ist einfach, führt aber oft zu überraschenden Ergebnissen. Um 6 Prozent Steigung einzuhalten, benötigen Sie für jeden Zentimeter Höhenunterschied etwa 16,6 Zentimeter Rampenlänge. Eine vereinfachte Faustregel lautet: Höhendifferenz in Zentimetern multipliziert mit 16,6 = Länge der Rampe in Zentimetern.
Rechenbeispiel 1: Eine kleine Stufe
Sie möchten eine einzelne Stufe an der Haustür mit einer Höhe von 18 Zentimetern überwinden.
18 cm x 16,6 = 298,8 cm.
Ihre Rampe muss also knapp 3 Meter lang sein, um die Norm von 6 Prozent zu erfüllen.
Rechenbeispiel 2: Ein Treppenabsatz
Sie müssen drei Stufen mit einer Gesamthöhe von 50 Zentimetern überwinden.
50 cm x 16,6 = 830 cm.
Die Rampe muss 8,30 Meter lang sein.
Wenn eine Rampe sehr lang wird, reicht eine durchgehende Schräge nicht aus. Die Norm schreibt vor, dass spätestens nach 6 Metern Rampenlänge ein horizontales Zwischenpodest eingefügt werden muss. Dieses Ruhepodest muss mindestens 150 Zentimeter lang sein. Es dient dazu, dass sich der Fahrer ausruhen kann oder dass ein schwerer Elektrorollstuhl beim Abbremsen sicher zum Stehen kommt. Auch an jedem Richtungswechsel der Rampe (z. B. bei einer L-förmigen oder U-förmigen Rampe) muss ein solches Podest von mindestens 150 x 150 Zentimetern eingeplant werden.
Je nach Einsatzzweck, Platzangebot und Budget stehen verschiedene Rampensysteme zur Verfügung:
Schwellenrampen (Keilrampen): Diese kleinen Rampen aus Gummi oder Aluminium werden direkt an Türschwellen gelegt. Sie überwinden Höhen von 1 bis etwa 5 Zentimetern. Sie sind günstig, rutschfest und erfordern keine baulichen Veränderungen.
Klapp- und Teleskoprampen: Diese mobilen Schienen aus Aluminium eignen sich für unterwegs oder für den gelegentlichen Einsatz, wenn Angehörige beim Schieben helfen. Für die selbstständige Nutzung durch einen Elektrorollstuhl sind sie meist ungeeignet, da sie genau positioniert werden müssen und oft keine seitliche Begrenzung haben.
Modulare Rampensysteme: Dies sind fest installierte, aber wieder abbaubare Rampen aus Aluminium oder verzinktem Stahl. Sie werden aus verschiedenen Modulen (Schrägen, Podeste, Geländer) wie ein Baukasten zusammengesetzt. Der große Vorteil: Sie benötigen meist kein gegossenes Fundament und können bei einem Umzug mitgenommen werden. Zudem sind sie extrem witterungsbeständig und durch Gitterroste rutschsicher (Schnee und Regen fallen hindurch).
Massivbau-Rampen (Beton/Pflaster): Eine fest gemauerte oder gepflasterte Rampe fügt sich optisch oft am besten in das Bild eines Hauses ein. Sie ist extrem langlebig und belastbar. Allerdings erfordert sie Erdarbeiten, ein Fundament und ist nicht rückbaubar. Für solche massiven Eingriffe benötigen Sie je nach Bundesland und Größe eventuell eine Baugenehmigung.
Eine Rampe ist nur dann sicher, wenn sie über bestimmte Ausstattungsmerkmale verfügt. Achten Sie bei der Planung zwingend auf folgende Details:
Radabweiser (Aufkantungen): An den ungeschützten Seiten der Rampe muss ein mindestens 10 Zentimeter hoher Rand (Radabweiser) vorhanden sein. Dieser verhindert, dass die Räder des Rollstuhls seitlich von der Rampe abrutschen können.
Beidseitige Handläufe: Rampen sollten auf beiden Seiten mit Handläufen ausgestattet sein, die in einer Höhe von 85 bis 90 Zentimetern angebracht sind. Der Handlauf sollte über den Anfang und das Ende der Rampe um mindestens 30 Zentimeter hinausragen.
Rutschfestigkeit: Die Oberfläche muss auch bei Nässe griffig sein. Bei Aluminiumrampen sorgen Riffelbleche oder Gitterroste für Halt. Bei Betonrampen sollte die Oberfläche aufgeraut oder mit einem rutschhemmenden Belag versehen sein.
Ausreichende Breite: Die nutzbare Laufbreite der Rampe muss mindestens 120 Zentimeter betragen. So haben auch breite Elektromobile ausreichend Platz, und eine Begleitperson kann bequem nebenhergehen.
Eine sichere Rampe hat maximal 6 Prozent Steigung
Schwellenrampen überbrücken kleine Hindernisse problemlos
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger einen Elektrorollstuhl oder ein Elektromobil (Scooter) nutzen, ergeben sich bei der Wohnraumanpassung zusätzliche Herausforderungen, die bei manuellen Rollstühlen nicht ins Gewicht fallen.
Gewicht und Traglast: Ein manueller Rollstuhl wiegt meist zwischen 15 und 20 Kilogramm. Ein vollausgestatteter Elektrorollstuhl bringt schnell 100 bis 150 Kilogramm auf die Waage. Hinzu kommt das Gewicht des Nutzers. Rampen, Hebebühnen und auch Fußböden (z. B. alte Holzdielen) müssen für diese hohe Punktbelastung ausgelegt sein. Achten Sie bei der Auswahl von Rampensystemen immer auf die angegebene maximale Tragkraft (mindestens 300 bis 400 kg).
Park- und Ladestation: Elektromobile werden häufig nicht in der Wohnung, sondern im Hausflur, in der Garage oder unter einem Carport geparkt. Sie benötigen einen festen, trockenen Stellplatz, der ausreichend groß ist (ca. 200 x 100 cm). Das Wichtigste ist jedoch die Stromversorgung. Planen Sie eine leicht zugängliche, geerdete Schuko-Steckdose zum Aufladen der Batterien ein. Befindet sich der Stellplatz im Freien, muss die Steckdose zwingend wetterfest (Schutzklasse IP44 oder höher) sein. In Mehrfamilienhäusern muss zudem der Brandschutz beachtet werden: Fluchtwege im Treppenhaus dürfen durch parkende Elektromobile nicht versperrt werden.
Smart-Home und Türöffner: Für Menschen, die ihre Arme und Hände nur eingeschränkt bewegen können, ist das Bedienen von Türklinken aus dem Elektrorollstuhl heraus oft unmöglich. Hier bieten automatische Türöffner (Drehflügelantriebe) enorme Erleichterung. Diese Systeme öffnen die Tür auf Knopfdruck, per Fernbedienung oder über einen Bewegungssensor und schließen sie nach dem Passieren wieder automatisch. Dies ist besonders an schweren Haus- oder Brandschutztüren eine lohnende Investition.
Viele Senioren leben in Mietwohnungen und fürchten, dass ein rollstuhlgerechter Umbau am Veto des Vermieters scheitern könnte. Hier schützt der Gesetzgeber Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf ausdrücklich. Gemäß § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters zu baulichen Veränderungen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Wohnung erforderlich sind.
Dazu gehören explizit die Verbreiterung von Türen, der Einbau von Rampen oder der barrierefreie Umbau des Badezimmers. Der Vermieter darf seine Zustimmung nur dann verweigern, wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung des Gebäudes das Interesse des Mieters am Umbau überwiegt. Dies ist in der Praxis nur selten der Fall (z. B. bei strengem Denkmalschutz oder massiven statischen Problemen).
Wichtig: Der Mieter trägt die Kosten für den Umbau selbst. Zudem kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter eine zusätzliche Sicherheitsleistung (Kaution) hinterlegt. Diese dient dazu, die Kosten für den Rückbau der Maßnahmen (z. B. das Entfernen der Rampe) beim späteren Auszug des Mieters abzusichern.
Der rollstuhlgerechte Umbau einer Wohnung kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Eine professionell installierte Aluminiumrampe oder das fachgerechte Verbreitern mehrerer Türen inklusive Statiker und neuen Zargen belasten das Budget erheblich. Glücklicherweise müssen Sie diese Kosten in Deutschland nicht allein tragen. Es gibt verschiedene Fördertöpfe, die Sie ausschöpfen können.
Die wichtigste und am häufigsten genutzte finanzielle Hilfe ist der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Wenn Sie oder der Angehörige bereits einen anerkannten Pflegegrad haben (mindestens Pflegegrad 1 reicht hierfür aus!), können Sie einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen.
Höhe des Zuschusses: Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person für eine Maßnahme.
Mehrere Pflegebedürftige: Leben mehrere Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt (z. B. ein Ehepaar oder in einer Senioren-WG), kann der Zuschuss gebündelt werden. Maximal werden bis zu 16.000 Euro pro Wohngemeinschaft gewährt.
Was wird gefördert? Alle Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Dazu gehören Türverbreiterungen, der Abbau von Schwellen, fest installierte Rampen, automatische Türöffner und sogar Umzugskosten, falls ein Umbau der aktuellen Wohnung unmöglich ist.
Achtung, wichtige Regel: Der Antrag auf den Zuschuss muss zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen bei der Pflegekasse gestellt und bewilligt werden. Wer erst baut und dann die Rechnungen einreicht, bleibt auf den Kosten sitzen. Reichen Sie zusammen mit dem Antrag Kostenvoranschläge von Handwerkern sowie Vorher-Fotos der Situation ein.
Weitere offizielle Informationen zu diesen Leistungen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Wenn Sie keinen Pflegegrad haben oder die 4.000 Euro der Pflegekasse nicht ausreichen, bietet die staatliche Förderbank KfW finanzielle Hilfen für den Abbau von Barrieren an. Die KfW unterscheidet zwischen Krediten und direkten Zuschüssen:
KfW-Zuschuss (Programm 455-B "Altersgerecht Umbauen"): Dies ist ein direkter Investitionszuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Sie können bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 6.250 Euro) erstattet bekommen. Hinweis: Die Fördermittel für dieses Programm stammen aus dem Bundeshaushalt. Die Töpfe sind oft schnell ausgeschöpft. Informieren Sie sich vorab auf der KfW-Website über die aktuelle Verfügbarkeit.
KfW-Kredit (Programm 159 "Altersgerecht Umbauen"): Wenn der Zuschuss nicht verfügbar ist oder Sie eine größere Summe benötigen, bietet die KfW zinsgünstige Kredite von bis zu 50.000 Euro an. Dieser Kredit kann altersunabhängig beantragt werden.
Auch bei der KfW gilt: Der Antrag muss über Ihre Hausbank gestellt werden, bevor Sie Verträge mit Handwerkern unterschreiben.
Je nach individueller Situation können noch andere Institutionen für die Kostenübernahme zuständig sein:
Krankenkasse: Mobile Rampen (z. B. Klapprampen), die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, gelten als Hilfsmittel. Wenn der Arzt diese verschreibt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung).
Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft: Ist die Rollstuhlabhängigkeit die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft in der Regel die kompletten Kosten für den behindertengerechten Umbau des Hauses.
Eingliederungshilfe / Sozialamt: Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht und keine andere Versicherung zahlt, kann im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen das Sozialamt die Kosten übernehmen.
Fördermittel müssen rechtzeitig vor Baubeginn beantragt werden
Ein barrierefreier Umbau erfordert Organisation. Damit Sie den Überblick behalten und keine finanziellen Nachteile erleiden, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Bedarfsanalyse: Klären Sie genau, welche Hilfsmittel Sie jetzt und in Zukunft nutzen werden. Messen Sie Ihren Elektrorollstuhl oder das Elektromobil in Breite und Länge exakt aus. Berücksichtigen Sie auch den Wendekreis.
Pflegegrad beantragen: Falls noch nicht geschehen, beantragen Sie umgehend einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse. Dies ist die Grundvoraussetzung für den 4.000-Euro-Zuschuss.
Beratung einholen: Nutzen Sie kostenlose Wohnberatungsstellen für Senioren und Menschen mit Behinderung. Diese Experten kommen oft zu Ihnen nach Hause, erkennen Stolperfallen und wissen genau, welche Maßnahmen sinnvoll sind.
Kostenvoranschläge einholen: Kontaktieren Sie regionale Handwerksbetriebe. Für Türverbreiterungen benötigen Sie Schreiner, Maurer und eventuell einen Statiker. Für Rampen sind Metallbauer oder Landschaftsgärtner die richtigen Ansprechpartner. Holen Sie sich mindestens zwei, besser drei vergleichbare Angebote ein.
Anträge stellen: Reichen Sie die Kostenvoranschläge zusammen mit den Antrag auf Wohnumfeldverbesserung bei der Pflegekasse oder über Ihre Bank bei der KfW ein.
Genehmigung abwarten: Beginnen Sie auf keinen Fall mit den Arbeiten, bevor Sie den schriftlichen Bewilligungsbescheid in den Händen halten!
Umbau durchführen: Beauftragen Sie die Handwerker. Achten Sie während der Bauphase darauf, dass die vereinbarten Maße (z. B. die 90 cm Durchgangsbreite und die maximal 6 Prozent Rampensteigung) strikt eingehalten werden.
Abrechnung: Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die finalen Rechnungen der Handwerker bei der Pflegekasse oder der KfW ein. Der Zuschuss wird Ihnen dann auf Ihr Konto überwiesen.
Das Wohnen im Rollstuhl erfordert Anpassungen, aber mit der richtigen Vorgehensweise wird Ihr Zuhause wieder zu einem sicheren und komfortablen Ort. Die Investition in eine barrierefreie Umgebung ist eine Investition in Ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Planung von Türverbreiterungen und Rampen beachten müssen, noch einmal kompakt zusammengefasst:
Normen beachten: Orientieren Sie sich an der DIN 18040-2 für rollstuhlgerechtes Wohnen.
Türen anpassen: Planen Sie eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 Zentimetern (bei Elektromobilen besser 100 cm). Prüfen Sie vorab, ob die Wände tragend sind.
Schwellen entfernen: Vermeiden Sie Bodenübergänge von mehr als 2 Zentimetern. Nutzen Sie Magnet-Nullschwellen für einen stufenlosen Übergang.
Rampen berechnen: Die Steigung darf maximal 6 Prozent betragen. Bei langen Rampen müssen nach spätestens 6 Metern Ruhepodeste (mindestens 150 x 150 cm) eingeplant werden.
Sicherheit gewährleisten: Denken Sie an beidseitige Handläufe, seitliche Radabweiser (10 cm hoch) und rutschfeste Oberflächen bei allen Rampen.
Platz für Hilfsmittel: Planen Sie ausreichend große Wendekreise (150 x 150 cm) und gut zugängliche, wetterfeste Steckdosen für das Laden von Elektrorollstühlen ein.
Zuschüsse sichern: Beantragen Sie rechtzeitig den Zuschuss von bis zu 4.000 Euro bei der Pflegekasse (ab Pflegegrad 1) oder prüfen Sie Alternativen wie die KfW-Förderung.
Reihenfolge einhalten: Immer erst den Antrag stellen und die Genehmigung abwarten, bevor Sie den Handwerker beauftragen!
Mit diesem Wissen sind Sie bestens gerüstet, um die Barrieren in Ihren eigenen vier Wänden systematisch abzubauen. Sprechen Sie mit Experten, nutzen Sie die finanziellen Fördermittel und gestalten Sie Ihr Zuhause so, dass es perfekt zu Ihren individuellen Mobilitätsbedürfnissen passt.
Wichtige Informationen auf einen Blick