Die Entscheidung, einen geliebten Menschen in seiner letzten Lebensphase zu Hause zu betreuen, ist ein Akt tiefer Liebe und Verbundenheit. Die Palliativpflege (lindernde Pflege) zielt nicht mehr auf die Heilung einer Erkrankung ab, sondern auf die bestmögliche Linderung von Symptomen und die Erhaltung der Lebensqualität. Für die meisten Menschen ist das eigene Zuhause der Ort, an dem sie sich am sichersten und geborgensten fühlen. Um diese anspruchsvolle Aufgabe in den eigenen vier Wänden bewältigen zu können, sind die richtigen Hilfsmittel für die Palliativpflege zu Hause unerlässlich. Sie entlasten nicht nur den erkrankten Menschen von Schmerzen und Beschwerden, sondern schützen auch die pflegenden Angehörigen vor physischer und psychischer Überlastung.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie detailliert, welche medizinischen und pflegerischen Hilfsmittel zur Verfügung stehen, wie diese den Pflegealltag erleichtern, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beantragung gelten und wie Sie finanzielle Zuschüsse der Kranken- und Pflegekassen optimal ausschöpfen. Ziel ist es, Ihnen einen vollständigen, verlässlichen Leitfaden an die Hand zu geben, damit Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren können: die gemeinsame Zeit mit Ihrem Angehörigen.
Vertraute Umgebung und Geborgenheit am Lebensende
Die häusliche Palliativversorgung tritt dann ein, wenn eine fortschreitende, unheilbare Erkrankung das Endstadium erreicht hat. Dies betrifft häufig onkologische Erkrankungen (Krebs), aber auch fortgeschrittene Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD) oder neurologische Leiden wie ALS oder schwere Demenz. Im Zentrum der Bemühungen steht die Symptomkontrolle. Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst und Unruhe sollen so weit wie möglich gelindert werden.
In Deutschland wird hierbei grundsätzlich zwischen der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) und der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) unterschieden. Während die AAPV durch den regulären Hausarzt und einen ambulanten Pflegedienst erbracht wird, kommt die SAPV bei besonders komplexen Symptomen zum Einsatz. Hierbei unterstützt ein multiprofessionelles Team aus Palliativmedizinern, Palliativpflegekräften, Seelsorgern und Sozialarbeitern. Unabhängig davon, welches Konzept greift, bilden die physischen Hilfsmittel das Fundament einer sicheren und würdevollen Versorgung.
In der Palliativpflege verbringt der betroffene Mensch oft den Großteil des Tages, später meist die gesamte Zeit, im Bett. Ein herkömmliches Bett reicht hierfür nicht aus und führt schnell zu Komplikationen bei der Pflegeperson (Rückenschmerzen) und beim Patienten (Druckgeschwüre, Atemprobleme). Das Pflegebett ist daher das mit Abstand wichtigste Hilfsmittel.
Elektrische Höhenverstellbarkeit: Ein Pflegebett lässt sich per Knopfdruck in der Höhe verstellen. Dies ermöglicht den pflegenden Angehörigen und dem Pflegedienst ein rückenschonendes Arbeiten auf Hüfthöhe. Für den Patienten erleichtert eine niedrige Einstellung das eigenständige Aufstehen, solange dies noch möglich ist.
Verstellbarer Lattenrost: Die Liegefläche ist mehrfach geteilt. Das Kopfteil kann aufgerichtet werden, was bei Atemnot (Dyspnoe), beim Essen oder bei der Kommunikation essenziell ist. Die Beinteilhochlagerung fördert den venösen Blutrückfluss und entlastet bei Ödemen (Wassereinlagerungen) in den Beinen.
Seitengitter: Sie bieten Schutz vor nächtlichem Herausfallen, besonders wenn der Patient unter Unruhezuständen oder Verwirrtheit leidet. Wichtig: Der Einsatz von durchgehenden Seitengittern gegen den Willen des Patienten gilt als freiheitsentziehende Maßnahme und erfordert besondere Achtsamkeit.
Aufrichter (Bettgalgen): Ein an der Kopfseite montierter Griff, an dem sich der Patient hochziehen und seine Position selbstständig korrigieren kann, was die verbleibende Autonomie stärkt.
Alternativ zum kompletten Pflegebett kann ein sogenanntes Bett-im-Bett-System (Einlegerahmen) beantragt werden. Dieses wird in das vorhandene Ehebett integriert, sodass der Patient in seiner gewohnten Schlafumgebung bleiben kann, während die Funktionen eines Pflegebettes vollumfänglich zur Verfügung stehen.
Ein Pflegebett bietet maximalen Komfort
Lagerungskissen entlasten den Körper spürbar
Bettlägerige Patienten haben ein extrem hohes Risiko, einen Dekubitus (Druckgeschwür) zu entwickeln. Durch den permanenten Druck auf bestimmte Körperstellen (Fersen, Steißbein, Schulterblätter) wird die Durchblutung unterbrochen, und das Gewebe stirbt ab. In der Palliativsituation heilen solche Wunden oft nicht mehr und verursachen starke Schmerzen. Daher ist die Prävention durch spezielle Hilfsmittel zwingend erforderlich.
Anti-Dekubitus-Matratzen verteilen den Auflagedruck des Körpers neu. Es gibt zwei Hauptkategorien:
Weichlagerungsmatratzen (Schaumstoffsysteme): Diese bestehen aus speziellen, oft mehrschichtigen Kaltschaum- oder Viscoschaum-Materialien, die sich der Körperkontur exakt anpassen und den Druck großflächig verteilen. Sie sind geräuschlos und eignen sich für Patienten mit geringem bis mittlerem Risiko oder zur Schmerztherapie.
Wechseldruckmatratzen: Diese Systeme bestehen aus Luftkammern, die durch eine elektrische Pumpe abwechselnd aufgepumpt und entleert werden. Dadurch werden bestimmte Körperareale zyklisch komplett vom Druck entlastet. Sie kommen bei hohem Risiko oder bereits bestehenden Druckgeschwüren zum Einsatz. Hinweis: Das ständige Pumpgeräusch und die Bewegung können für sensible Palliativpatienten störend wirken, weshalb die Auswahl individuell abgewogen werden muss.
Ergänzt wird die Matratze durch Lagerungskissen. Hierzu gehören Mikroperlenkissen, Schlangenkissen oder Halbmondkissen. Sie dienen der Weichlagerung von Gliedmaßen, der Stabilisierung in der Seitenlage (30-Grad-Lagerung) und der sogenannten A- oder V-Lagerung, welche die Lungenflügel entlastet und dem Patienten das Atmen bei fortgeschrittener Schwäche deutlich erleichtert.
Spezialmatratzen beugen schmerzhaften Druckgeschwüren vor
Die tägliche Körperpflege ist ein sensibler Bereich, der stark mit dem Schamgefühl und der persönlichen Würde verknüpft ist. Wenn der Gang ins Badezimmer beschwerlich wird, helfen gezielte Hilfsmittel, die Hygiene sicher und komfortabel zu gestalten.
Ein Badewannenlift ermöglicht es Patienten, die noch sitzen können, ein entspannendes Vollbad zu nehmen, ohne dass Angehörige schwere körperliche Hebearbeit leisten müssen. Der Lift wird in der Wanne befestigt, der Patient setzt sich auf Sitzhöhe, und der Sitz wird elektrisch auf den Wannenboden abgesenkt. Dies ist oft eine große Wohltat bei Verspannungen und Schmerzen.
Sollte das Baden nicht mehr möglich sein, ist ein Duschstuhl oder ein Duschrollstuhl das Mittel der Wahl. Ein Duschrollstuhl kann direkt an das Bett gefahren werden. Der Patient wird umgesetzt und kann sitzend in die Dusche geschoben werden. Dies setzt idealerweise eine bodengleiche Dusche voraus. Hier greift das Konzept des barrierefreien Badumbaus, bei dem Stolperfallen entfernt und schwellenlose Zugänge geschaffen werden.
Für den Toilettengang, wenn der Weg ins Bad nachts zu weit oder zu gefährlich ist, bietet ein Toilettenstuhl (Nachtstuhl) direkt neben dem Bett eine immense Erleichterung. Er verfügt über einen integrierten, entnehmbaren Eimer und ist oft gepolstert, sodass er tagsüber auch als normaler Sitz genutzt werden kann.
Ist der Patient vollständig bettlägerig oder inkontinent, kommen Inkontinenzmaterialien zum Einsatz. Hierzu zählen aufsaugende Vorlagen, Netzhosen zur Fixierung, geschlossene Inkontinenzslips (Windeln) sowie saugfähige Bettschutzeinlagen (Einmal- oder waschbare Unterlagen). Der regelmäßige Wechsel dieser Materialien ist entscheidend, um Hautirritationen und einen Dekubitus durch Feuchtigkeit zu verhindern.
Badewannenlifte erleichtern die Körperpflege
Duschrollstühle für barrierefreie Bäder
Solange der Patient noch mobil ist, sollte diese Mobilität gefördert werden, um die Teilhabe am Familienleben zu gewährleisten. Gleichzeitig muss die Sicherheit oberste Priorität haben.
Für die Fortbewegung in der Wohnung bietet ein Rollator (Gehwagen) Stabilität. Wenn das Gehen nicht mehr möglich ist, kommt ein Standardrollstuhl oder ein Leichtgewichtsrollstuhl zum Einsatz. In der fortgeschrittenen Palliativpflege wird oft ein Pflegerollstuhl (Multifunktionsrollstuhl) benötigt. Dieser verfügt über eine anpassbare Kopfstütze, verstellbare Beinstützen und eine neigbare Rückenlehne. Der Patient kann darin auch über längere Zeiträume bequem und schmerzfrei sitzen, ohne in sich zusammenzusinken.
Für Patienten, die noch geistig fit sind und ihre Unabhängigkeit außerhalb der Wohnung bewahren möchten, können ein Elektrorollstuhl oder Elektromobile (Scooter) ein enormes Stück Lebensqualität bedeuten. Sie ermöglichen Ausflüge in die Natur oder den Besuch bei Nachbarn, ohne auf die Schiebekraft der Angehörigen angewiesen zu sein.
Ein massives Hindernis im häuslichen Umfeld sind oft Treppen. Ein Treppenlift (Sitzlift) kann hier die Lösung sein, um dem Patienten den Zugang zu allen Etagen des Hauses zu erhalten. Dies verhindert die soziale Isolation in einem einzelnen Zimmer. Es gibt Modelle für gerade und für kurvige Treppenläufe.
Um den Transfer des Patienten vom Bett in den Rollstuhl oder auf den Toilettenstuhl für die Pflegekraft rückenschonend zu gestalten, werden Transferhilfen benötigt. Ein Rutschbrett überbrückt den Spalt zwischen Bett und Rollstuhl. Eine Gleitmatte reduziert die Reibung beim Höherziehen des Patienten im Bett. Wenn der Patient gar nicht mehr mithelfen kann, ist ein elektrischer Patientenlifter (Gurtlifter) unerlässlich. Der Patient wird in ein Tuch gebettet und per Knopfdruck schwebend transferiert.
Pflegerollstühle ermöglichen die aktive Teilhabe am Leben
Ein zentrales Element der Sicherheit in der häuslichen Pflege ist der Hausnotruf. Gerade in der Palliativsituation kann es jederzeit zu akuten Krisen kommen (plötzliche Atemnot, starke Schmerzattacken, Stürze). Ein Hausnotrufsystem besteht aus einer Basisstation, die an das Telefon- und Stromnetz angeschlossen ist, und einem mobilen Funksender, den der Patient als Armband oder Halskette trägt.
Im Notfall genügt ein Knopfdruck, um sofort eine Sprechverbindung zur 24-Stunden-Notrufzentrale herzustellen. Diese hat alle wichtigen medizinischen Daten des Patienten vorliegen und alarmiert je nach Situation die Angehörigen, den ambulanten Pflegedienst, das SAPV-Team oder den Rettungsdienst. Moderne Systeme können mit Sturzsensoren ausgestattet werden, die automatisch Alarm schlagen, wenn der Patient stürzt und selbst nicht mehr drücken kann. Auch Schlüsseltresore an der Haustür sind sinnvoll, damit Helfer im Notfall schnell und ohne Aufbrechen der Tür in die Wohnung gelangen.
Die medizinische Überwachung und Behandlung in der Palliativmedizin erfordert hochspezialisierte Geräte, die vom Arzt verordnet und von spezialisierten Dienstleistern (Sanitätshäusern oder Homecare-Unternehmen) geliefert und gewartet werden.
Sauerstofftherapiegeräte: Atemnot ist eines der am stärksten belastenden Symptome am Lebensende. Ein Sauerstoffkonzentrator filtert den Sauerstoff aus der Raumluft und führt ihn dem Patienten über eine Nasenbrille zu. Für mobile Patienten gibt es tragbare Flüssigsauerstoffsysteme. Begleitend können Inhalationsgeräte (Vernebler) eingesetzt werden, um Medikamente zur Erweiterung der Bronchien oder zur Schleimlösung direkt in die Lunge zu transportieren.
Absauggeräte: Wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, Sekret aus dem Rachenraum selbstständig abzuhusten, kann dies zu rasselnder Atmung und Erstickungsängsten führen. Ein elektrisches Absauggerät entfernt den Schleim schonend und befreit die Atemwege.
Schmerzpumpen (PCA-Pumpen): Die Schmerztherapie ist die absolute Basis der Palliativversorgung. Wenn Tabletten oder Pflaster nicht mehr ausreichen oder der Patient nicht mehr schlucken kann, werden Medikamente intravenös oder subkutan verabreicht. Eine PCA-Pumpe (Patient-Controlled Analgesia) verabreicht kontinuierlich eine voreingestellte Dosis an Schmerzmitteln (meist Opiate). Bei Schmerzspitzen kann der Patient oder der Angehörige per Knopfdruck einen zusätzlichen, sicheren Bolus abrufen.
Hilfsmittel zur künstlichen Ernährung: Auch wenn der Verzicht auf Nahrung ein natürlicher Teil des Sterbeprozesses ist, kann in bestimmten Phasen eine künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr gewünscht und indiziert sein. Hierfür werden Ernährungspumpen für die enterale Ernährung (über eine Magensonde/PEG) sowie Infusionsständer benötigt.
Sauerstoffgeräte lindern Atemnot effektiv
Neben den technischen Geräten bedarf es in der täglichen Pflege einer Vielzahl an Verbrauchsmaterialien. Diese dienen der Hygiene und dem Infektionsschutz. Hierzu zählen:
Einmalhandschuhe
Händedesinfektionsmittel
Flächendesinfektionsmittel
Saugfähige Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
Schutzschürzen für die Pflegeperson
Mundschutz
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat. Voraussetzung hierfür ist, dass der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) hat und zu Hause gepflegt wird. Die Beantragung ist unkompliziert: Viele Anbieter von sogenannten "Pflegeboxen" übernehmen die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse und senden die Materialien monatlich kostenfrei direkt an die Haustür.
Verbrauchsmaterialien für die tägliche Hygiene
Ein häufiges Problem für Angehörige ist das komplexe deutsche Sozialversicherungssystem. Wer bezahlt welches Hilfsmittel? Grundsätzlich muss zwischen der Krankenkasse (SGB V) und der Pflegekasse (SGB XI) unterschieden werden.
1. Hilfsmittel der Krankenkasse (Medizinische Hilfsmittel):
Diese dienen dazu, den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Beispiele sind Rollstühle, Gehhilfen, Sauerstoffgeräte, Schmerzpumpen oder auch das Pflegebett, wenn es medizinisch begründet ist.
Der Weg: Der behandelnde Arzt (Hausarzt oder Palliativmediziner) stellt ein Rezept (Muster 16) aus. Wichtig ist, dass die Diagnose und die medizinische Notwendigkeit exakt formuliert sind. Das Rezept wird bei einem Sanitätshaus eingereicht, welches einen Kostenvoranschlag an die Krankenkasse sendet. Nach der Genehmigung wird das Hilfsmittel geliefert. Für volljährige Versicherte fällt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro) pro Hilfsmittel an, es sei denn, es liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor.
2. Pflegehilfsmittel der Pflegekasse:
Diese dienen dazu, die Pflege zu erleichtern, die Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern oder ihm eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Beispiele sind der Hausnotruf, Pflegebetten (wenn die Erleichterung der Pflege im Vordergrund steht), Lagerungsrollen oder der Badewannenlift.
Der Weg: Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Der Antrag wird direkt bei der Pflegekasse gestellt (oft formlos oder über ein Formular der Kasse). Ein ärztliches Rezept ist hierfür rechtlich nicht zwingend erforderlich, beschleunigt aber in der Praxis oft den Prozess. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten in der Regel vollständig, oft als Leihgabe.
Das Eilverfahren in der Palliativversorgung:
In der Palliativpflege hat der Faktor Zeit höchste Priorität. Ein langwieriges Genehmigungsverfahren über Wochen ist unzumutbar. Daher gibt es für Palliativpatienten das sogenannte Eilverfahren. Wenn der Arzt auf dem Rezept den Zusatz "Palliativversorgung" oder "Eilt sehr" vermerkt, sind die Krankenkassen angehalten, die Genehmigung innerhalb von 48 Stunden erteilen. Oft liefern Sanitätshäuser in solchen Fällen das Hilfsmittel bereits vorab (Vorablieferung), um die akute Versorgung sicherzustellen.
Für detaillierte und rechtsverbindliche Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung empfiehlt sich ein Blick auf die offiziellen Seiten der Bundesregierung. Ausführliche Erklärungen finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit (Online-Ratgeber Pflege).
Oft reichen mobile Hilfsmittel allein nicht aus, um die Wohnung palliativgerecht zu gestalten. Bauliche Veränderungen werden notwendig. Hier greift § 40 SGB XI: Die Pflegekasse gewährt einen finanziellen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt (z. B. ein Ehepaar, beide mit Pflegegrad), kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro (4 x 4.000 Euro) gebündelt werden. Zu den typischen Maßnahmen, die durch diesen Zuschuss finanziert werden können, gehören:
Barrierefreier Badumbau: Der Austausch einer hohen Badewanne gegen eine bodengleiche, begeh- und befahrbare Dusche. Die Installation von festen Haltegriffen an Wänden und Toilette. Die Unterfahrbarkeit des Waschbeckens für Rollstuhlnutzer.
Treppenlift-Installation: Die Anschaffungskosten für einen Sitzlift oder Plattformlift werden durch diesen Zuschuss erheblich abgefedert.
Türverbreiterungen: Wenn Türen zu schmal für den Rollstuhl oder das Pflegebett sind.
Rampen: Der feste Einbau von Rampen zur Überwindung von Stufen im Eingangs- oder Terrassenbereich.
Entfernung von Türschwellen: Um Stolperfallen zu beseitigen und die Nutzung des Rollators zu erleichtern.
Wichtig: Der Antrag auf diesen Zuschuss muss vor Beginn der Baumaßnahme bei der Pflegekasse gestellt und genehmigt werden. Nachträglich eingereichte Rechnungen werden in der Regel nicht erstattet.
Treppenlifte erhalten die Mobilität im gesamten Haus
Hilfsmittel sind essenziell, aber sie können die menschliche Zuwendung und fachliche Expertise nicht ersetzen. Die Pflege eines sterbenden Angehörigen ist eine 24-Stunden-Aufgabe, die Angehörige schnell an ihre absoluten physischen und psychischen Grenzen bringt. Daher sollten begleitende Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, die ein ganzheitliches Versorgungsnetz knüpfen.
Ambulante Pflege: Professionelle Pflegekräfte kommen mehrmals täglich ins Haus. Sie übernehmen die Grundpflege (Körperpflege, Lagern, Betten) und die Behandlungspflege (Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen). Die Kosten für die Behandlungspflege trägt die Krankenkasse, die Grundpflege wird über die Sachleistungen des Pflegegrades (Pflegekasse) abgerechnet.
24-Stunden-Pflege (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft): Eine Betreuungskraft zieht in den Haushalt des Patienten ein. Sie übernimmt hauswirtschaftliche Tätigkeiten, begleitet den Patienten im Alltag, leistet Gesellschaft und unterstützt bei der Grundpflege. Dies gibt den Angehörigen die Sicherheit, dass der Patient nie allein ist, besonders nachts.
Intensivpflege: Wenn der Patient beatmet werden muss oder anderweitig hochkomplexe medizinische Überwachung benötigt, kommen spezialisierte Intensivpflegedienste zum Einsatz, die oft Schichten von bis zu 24 Stunden am Tag abdecken.
Alltagshilfe und Betreuungsleistungen: Über den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro (verfügbar ab Pflegegrad 1) können anerkannte Dienstleister engagiert werden, die beim Einkaufen helfen, die Wohnung reinigen oder einfach als Gesprächspartner zur Verfügung stehen.
Pflegeberatung: Das System der Pflege ist komplex. Zertifizierte Pflegeberater helfen bei der Beantragung von Pflegegraden, organisieren Hilfsmittel, koordinieren Pflegedienste und beraten zu Widersprüchen bei abgelehnten Anträgen. Nach § 7a SGB XI hat jeder Pflegebedürftige einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose und neutrale Pflegeberatung.
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In der letzten Lebensphase verlieren viele Patienten die Fähigkeit zu sprechen, sei es durch extreme Schwäche, Atemnot oder neurologische Ausfälle. Dies kann zu Frustration und Angst führen. Hier kommen einfache, aber effektive Kommunikationshilfsmittel ins Spiel. Buchstabentafeln, Bildkarten oder elektronische Kommunikationsgeräte (Tablets mit Sprachausgabe) helfen dem Patienten, seine Bedürfnisse (Durst, Schmerz, Angst) mitzuteilen.
Neben den technischen Hilfsmitteln ist die psychosoziale Unterstützung von unschätzbarem Wert. Ambulante Hospizdienste stellen ehrenamtliche Begleiter zur Verfügung. Diese Menschen bringen Zeit mit. Sie sitzen am Bett, lesen vor, hören zu oder sind einfach schweigend präsent. Dies gibt den Angehörigen die Möglichkeit, das Haus für einige Stunden mit einem guten Gefühl zu verlassen, um eigene Kraftreserven aufzutanken. Auch die seelsorgerische Begleitung sowie psychologische Unterstützung für die Trauerarbeit der Angehörigen sind feste Bestandteile eines ganzheitlichen palliativen Konzepts.
Vergessen Sie nicht das Thema Hörgeräte. Wenn das Gehör nachlässt, droht der Patient in die Isolation abzugleiten, da er Gesprächen am Bett nicht mehr folgen kann. Die Überprüfung und eventuelle Anpassung von Hörgeräten sollte auch in der Palliativphase nicht vernachlässigt werden, um die Teilhabe am sozialen Leben bis zuletzt aufrechtzuerhalten.
Kommunikationshilfen verbinden Menschen auch in schweren Zeiten
Wenn die Entscheidung gefallen ist, den Angehörigen zu Hause zu pflegen, muss die Wohnung zügig vorbereitet werden. Diese Checkliste hilft Ihnen, den Überblick zu behalten:
Raumauswahl: Wählen Sie einen hellen Raum, idealerweise im Erdgeschoss, um Treppen zu vermeiden. Der Raum sollte groß genug für ein Pflegebett und einen Rollstuhl sein. Eine gute Belüftungsmöglichkeit ist wichtig.
Platz schaffen: Entfernen Sie unnötige Möbel, Teppiche (Stolpergefahr für Helfer und Rollatoren) und Kabel, die quer durch den Raum liegen. Der Zugang zum Bett muss von mindestens drei Seiten möglich sein (für Pflegekräfte und Hilfsmittel wie den Patientenlifter).
Pflegebett positionieren: Stellen Sie das Bett so auf, dass der Patient aus dem Fenster schauen kann oder zumindest das Geschehen in der Wohnung mitbekommt. Vermeiden Sie direkte Zugluft oder blendendes Sonnenlicht.
Hilfsmittel organisieren: Beantragen Sie umgehend das Pflegebett, die Anti-Dekubitus-Matratze, den Toilettenstuhl und den Hausnotruf. Nutzen Sie das Eilverfahren über den Hausarzt.
Hygienebereich einrichten: Besorgen Sie die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (40-Euro-Pauschale beantragen). Stellen Sie einen kleinen Tisch für Desinfektionsmittel, Handschuhe, Mundpflege-Sets und Hautcremes bereit.
Notfallordner anlegen: Legen Sie eine Mappe gut sichtbar bereit. Diese muss enthalten: Versichertenkarte, Personalausweis, aktuelle Medikamentenpläne, Arztbriefe, Kontaktdaten des Hausarztes, des SAPV-Teams, des Pflegedienstes und der engsten Angehörigen. Ganz wichtig: Die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht im Original.
Beleuchtung optimieren: Sorgen Sie für eine blendfreie Lesebeleuchtung und installieren Sie kleine Nachtlichter (Steckdosenlichter) auf dem Weg zum Badezimmer, um nächtliche Stürze zu vermeiden.
Das Zimmer optimal für die Pflege vorbereiten
Immer wieder stoßen Angehörige auf Hürden, die auf Missverständnissen beruhen. Hier eine Aufklärung der häufigsten Irrtümer:
"Wir müssen warten, bis der Pflegegrad genehmigt ist, bevor wir ein Pflegebett bekommen." - Falsch. Wenn eine akute medizinische Notwendigkeit besteht, kann der Arzt das Pflegebett als Hilfsmittel über die Krankenkasse verordnen, völlig unabhängig von einem bestehenden Pflegegrad.
"Hilfsmittel sind Eigentum des Patienten." - Meistens falsch. Teure Hilfsmittel wie Pflegebetten, Lifter oder Sauerstoffgeräte werden von den Kassen in der Regel als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung der Pflegephase werden sie vom Sanitätshaus wieder abgeholt, gereinigt und neu eingesetzt.
"Wir müssen den Hausnotruf komplett selbst bezahlen." - Falsch. Bei Vorliegen eines Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss von 25,50 Euro für die Basisgebühr des Hausnotrufs. Viele Standard-Tarife sind damit für den Patienten komplett kostenfrei.
"Spezialnahrung für schwer kranke Menschen muss man selbst im Supermarkt kaufen." - Falsch. Wenn der Patient auf normale Weise keine ausreichende Nahrung mehr aufnehmen kann, kann der Arzt bilanzierte Diäten (Trinknahrung, Sondennahrung) auf Rezept verordnen. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten bis auf die gesetzliche Zuzahlung.
Die Palliativpflege zu Hause ist eine tiefgreifende Aufgabe, die ohne die richtigen Hilfsmittel kaum zu bewältigen ist. Sie bilden das Rückgrat für eine würdevolle, schmerzarme und sichere Begleitung am Lebensende.
Das Pflegebett mit einer entsprechenden Anti-Dekubitus-Matratze ist das wichtigste Werkzeug für den Patienten und die Pflegenden. Ergänzt wird dies durch Mobilitätshilfen wie Rollstühle, Elektromobile oder einen Treppenlift, um die Teilhabe am Leben so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Für die Körperpflege sorgen Badewannenlifte, Duschstühle und im besten Fall ein barrierefreier Badumbau für Würde und Sicherheit. Medizinische Geräte zur Sauerstoffgabe, Schmerztherapie und Sekretabsaugung lindern quälende Symptome effektiv.
Dank der Unterstützung durch die Kranken- und Pflegekassen müssen die finanziellen Lasten nicht allein getragen werden. Nutzen Sie konsequent die ärztliche Verordnung von Hilfsmitteln im Eilverfahren, rufen Sie die 40-Euro-Pauschale für Pflegeverbrauchsmittel ab und prüfen Sie Ihren Anspruch auf den 4.000-Euro-Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ein installierter Hausnotruf gibt rund um die Uhr das beruhigende Gefühl, im Notfall nicht allein zu sein.
Kombinieren Sie diese physischen Hilfsmittel mit professionellen Dienstleistungen wie der ambulanten Pflege, der 24-Stunden-Pflege oder der Alltagshilfe. Scheuen Sie sich nicht, frühzeitig eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, um das komplexe Netz an Anträgen und Möglichkeiten zu durchschauen. Mit der richtigen Vorbereitung, den passenden Hilfsmitteln und einem starken Netzwerk an Helfern können Sie Ihrem Angehörigen den Wunsch erfüllen, die letzte Lebensphase in Würde, Geborgenheit und bestmöglicher Lebensqualität im eigenen Zuhause zu verbringen.
Wichtige Antworten zu Hilfsmitteln und Finanzierung