Die Debeka gehört zu den größten und traditionsreichsten Versicherungsgesellschaften in Deutschland. Bereits seit 1905 besteht das Unternehmen und hat sich von einer reinen Krankenunterstützungskasse für Gemeindebeamte zu einer umfassenden Versicherungsgruppe entwickelt. Mit über 7,5 Millionen Mitgliedern und mehr als 2,5 Millionen Vollversicherten ist die Debeka heute die größte private Krankenversicherung Deutschlands.
Besonders für Pflegebedürftige und deren Angehörige spielt die Debeka eine wichtige Rolle. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert, gehört das Unternehmen nicht Aktionären, sondern seinen Mitgliedern. Dies prägt die Unternehmensphilosophie: Die Debeka ist ausschließlich den Interessen ihrer Versicherten verpflichtet und arbeitet nicht gewinnorientiert. Mit einer Verwaltungskostenquote von nur 1,5 Prozent liegt sie deutlich unter dem Branchendurchschnitt von 2,2 Prozent.
Die Pflegeversicherung der Debeka richtet sich sowohl an privat als auch an gesetzlich Versicherte. Dabei ist wichtig zu verstehen: Die Debeka bietet zwei verschiedene Systeme an – die private Pflegeversicherung für Privatversicherte und die Debeka BKK als gesetzliche Krankenkasse mit angeschlossener Pflegekasse. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu beiden Systemen, den Leistungen der Pflegeversicherung und wie Sie diese beantragen können.
Persönliche Beratung schafft Vertrauen.
Gut vorbereitet mit den richtigen Unterlagen.
Ein häufiges Missverständnis: Viele Menschen verwechseln die private Debeka Krankenversicherung mit der Debeka BKK. Tatsächlich handelt es sich um zwei unterschiedliche Organisationen unter dem Dach der Debeka-Gruppe, die jeweils verschiedene Versichertengruppen betreuen.
Die Debeka Krankenversicherung ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und betreut privat krankenversicherte Personen. Hierzu gehören typischerweise Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 69.300 Euro. Für diese Versicherten ist die private Pflegeversicherung zuständig, wobei die Begutachtung im Pflegefall durch Medicproof erfolgt.
Die Debeka BKK hingegen ist eine Betriebskrankenkasse und damit Teil des gesetzlichen Krankenversicherungssystems. Sie steht grundsätzlich allen Personen offen, die sich gesetzlich versichern können oder müssen. Die Pflegekasse der Debeka BKK ist direkt an die Krankenkasse angegliedert. Bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird der Medizinische Dienst eingeschaltet.
Ein entscheidender Punkt: Die Pflegeleistungen sind in beiden Systemen identisch, da sie gesetzlich festgelegt sind. Ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind – die Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 2 bis 5 sind gleich hoch. Unterschiede bestehen jedoch bei der Beitragsberechnung und bei zusätzlichen freiwilligen Leistungen.
Private Krankenversicherung für Beamte und Co.
Die Pflegeversicherung der Debeka bietet ein breites Spektrum an Leistungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen. Die Höhe der Leistungen richtet sich dabei nach dem festgestellten Pflegegrad, der von 1 bis 5 reicht. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher fallen die monatlichen Leistungen aus.
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern zu Hause gepflegt werden. Dieses Geld können Sie frei verwenden, beispielsweise um die Pflegeperson finanziell zu entschädigen oder notwendige Anschaffungen zu tätigen. Die monatlichen Beträge betragen seit Januar 2025:
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Pflegesachleistungen stehen Ihnen zu, wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Diese Leistungen sind zweckgebunden – der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Hier gelten folgende Höchstbeträge pro Monat:
Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich
Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistungen auch kombinieren, wenn Sie teilweise von Angehörigen und teilweise von einem Pflegedienst versorgt werden. Diese sogenannte Kombinationsleistung ermöglicht eine flexible Gestaltung der Pflegesituation entsprechend Ihrer individuellen Bedürfnisse.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Dieser Betrag ist zweckgebunden für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, beispielsweise für eine Haushaltshilfe, Besuchsdienste oder die Tagespflege. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für Pflegemaßnahmen zur Selbstversorgung eingesetzt werden.
Pflegegeld unterstützt häusliche Pflege.
Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht ausreicht oder Angehörige eine Entlastung benötigen, bietet sich die teilstationäre Pflege an. Hierbei wird die pflegebedürftige Person tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut und kehrt für die restliche Zeit nach Hause zurück. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflege, Betreuung und Fahrtkosten bis zu folgenden monatlichen Höchstbeträgen:
Pflegegrad 2: 721 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.357 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.685 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.085 Euro monatlich
Ein großer Vorteil: Diese Leistungen können Sie zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie allerdings selbst tragen oder können dafür den Entlastungsbetrag einsetzen.
Tagespflege entlastet Angehörige spürbar.
Seit Juli 2025 gibt es eine wichtige Neuerung: Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vereinfacht die bisherige Regelung erheblich. Statt zwei getrennter Budgets steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 nun ein einheitlicher Betrag von 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Diese Mittel können Sie flexibel nutzen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – etwa weil die Pflegeperson erkrankt, in Urlaub fährt oder eine Rehabilitation benötigt. Die Verhinderungspflege ermöglicht es, dass eine Ersatzpflegekraft die Betreuung zu Hause übernimmt, während die Kurzzeitpflege eine vorübergehende vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung bedeutet.
Wichtig: Sie können diese Leistungen nun für bis zu acht Wochen pro Jahr in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter. Die frühere Voraussetzung, dass vor der ersten Verhinderungspflege mindestens sechs Monate häusliche Pflege stattgefunden haben muss, ist entfallen.
Ersatzpflege sichert die Versorgung.
Kurzzeitpflege überbrückt schwierige Phasen.
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Debeka Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro. Diese Mittel dienen der Hygiene und Infektionsprophylaxe bei der häuslichen Pflege. Zu den erstattungsfähigen Produkten gehören:
Einmalhandschuhe
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Mundschutz und FFP2-Masken
Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Schutzschürzen
Fingerlinge
Diese Leistung steht allen Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad zu, die zu Hause gepflegt werden. Sie können die Pflegehilfsmittel entweder selbst kaufen und die Belege einreichen oder sich für einen Lieferservice anmelden, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Hygiene schützt Pflegebedürftige.
Neben Verbrauchsmitteln unterstützt die Debeka Pflegekasse auch bei der Anschaffung technischer Pflegehilfsmittel. Dazu gehören beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle, Toilettensitzerhöhungen oder Badewannenlifts. Diese Hilfsmittel werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt, können aber auch gekauft werden. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent der Kosten, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel. Bei leihweiser Überlassung entfällt der Eigenanteil.
Besonders wichtig für alleinlebende Pflegebedürftige ist der Hausnotruf. Die Pflegekasse übernimmt hierfür einen monatlichen Zuschuss von 25,50 Euro für die Betriebskosten sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person für einen erheblichen Teil des Tages allein ist und die Sicherheit ohne Notrufsystem nicht gewährleistet werden kann.
Technische Hilfsmittel erleichtern den Alltag.
Mobil bleiben mit dem richtigen Rollstuhl.
Wenn bauliche Veränderungen in der Wohnung notwendig sind, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, zahlt die Debeka Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Dies gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:
Einbau einer bodengleichen Dusche
Verbreiterung von Türen für Rollstuhlnutzer
Installation von Treppenliften oder Rampen
Erhöhung des WCs
Anbringung von Haltegriffen
Anpassung der Beleuchtung
Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, beispielsweise in einer Pflege-Wohngemeinschaft, kann der Zuschuss bis zu 16.720 Euro betragen. Bei mehr als vier anspruchsberechtigten Personen wird dieser Gesamtbetrag anteilig aufgeteilt. Wichtig: Der Zuschuss muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt werden.
Ein barrierefreies Bad ermöglicht Selbstständigkeit.
Treppenlift schafft neue Bewegungsfreiheit.
Seit einiger Zeit haben Pflegebedürftige Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen in Höhe von bis zu 53 Euro monatlich. Dabei handelt es sich um Apps oder browserbasierte Anwendungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Pflegealltag unterstützen sollen – beispielsweise durch Erinnerungsfunktionen, Trainingsübungen zur Erhaltung der Mobilität oder Gedächtnistraining bei Demenz.
Diese digitalen Helfer müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft und in ein spezielles Verzeichnis aufgenommen werden, bevor die Pflegekasse die Kosten übernimmt. Sollten Sie Unterstützung bei der Nutzung benötigen, können Sie ergänzende Hilfen durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen – auch diese sind im monatlichen Budget enthalten.
Wenn eine häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, übernimmt die Debeka Pflegekasse einen Teil der Kosten für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Die pauschalen monatlichen Leistungsbeträge betragen:
Pflegegrad 2: 805 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.319 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.855 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Zusätzlich zu diesen Beträgen zahlt die Pflegekasse seit 2024 erhöhte Leistungszuschläge, die nach der Verweildauer im Pflegeheim gestaffelt sind. Diese Zuschläge reduzieren Ihren Eigenanteil an den pflegebedingten Kosten erheblich:
Im ersten Jahr: 15 Prozent des Eigenanteils
Nach 12 Monaten: 30 Prozent des Eigenanteils
Nach 24 Monaten: 50 Prozent des Eigenanteils
Nach 36 Monaten: 75 Prozent des Eigenanteils
Diese Staffelung bedeutet: Je länger Sie in einem Pflegeheim leben, desto niedriger wird Ihr selbst zu tragender Eigenanteil. Bei Pflegegrad 1 stehen lediglich 131 Euro monatlich zur Verfügung – hier ist die Pflegeversicherung als reine Teilkostenversicherung konzipiert.
Der Antrag auf Pflegeleistungen ist der erste Schritt, um Unterstützung von der Debeka Pflegekasse zu erhalten. Wichtig: Alle Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt. Je früher Sie den Antrag stellen, desto weniger Leistungen gehen Ihnen verloren.
So stellen Sie den Antrag:
Wenn Sie bei der Debeka BKK versichert sind, kontaktieren Sie die Pflegekasse unter der Adresse: Debeka BKK Pflegekasse, 56048 Koblenz. Sie erreichen die Hotline unter 0261 94143-0 oder per E-Mail an info@debeka-bkk.de.
Privatversicherte wenden sich an ihre private Debeka Krankenversicherung. Die zentrale Servicenummer lautet 0261 498-4664. Alternativ können Sie über die Webseite einen Rückrufservice nutzen oder eine E-Mail an kundenservice@debeka.de senden.
Der Antrag kann formlos gestellt werden – ein einfacher Anruf genügt zunächst. Sie erhalten dann die notwendigen Formulare zugeschickt. Das offizielle Antragsformular finden Sie auch als Download auf der Webseite der Debeka BKK. Füllen Sie das Formular sorgfältig aus und geben Sie genau an, welche Pflegeleistungen Sie benötigen.
Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die Debeka Pflegekasse einen Gutachterdienst mit der Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt dies der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten der Gutachterdienst Medicproof. Die Begutachtung muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang abgeschlossen sein.
Der Gutachter vereinbart mit Ihnen telefonisch oder schriftlich einen Termin für den Hausbesuch. Bei diesem Termin werden sechs Lebensbereiche untersucht:
Mobilität: Wie selbstständig können Sie sich fortbewegen und die Körperhaltung wechseln?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Können Sie sich zeitlich und örtlich orientieren? Können Sie Gespräche führen?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Treten Verhaltensauffälligkeiten auf, die Betreuung erfordern?
Selbstversorgung: Wie bewältigen Sie die Körperpflege, Ernährung und Toilettengänge?
Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Können Sie Medikamente selbst einnehmen, Arzttermine wahrnehmen?
Gestaltung des Alltagslebens: Können Sie Ihren Tagesablauf planen und soziale Kontakte pflegen?
Tipps für die Begutachtung:
Bereiten Sie den Termin gut vor und notieren Sie alle Einschränkungen und Hilfsbedarfe
Lassen Sie sich von einer vertrauten Person begleiten, die Ihre Situation kennt
Legen Sie ärztliche Unterlagen, Medikamentenpläne und Pflegedokumentationen bereit
Schildern Sie Ihre Situation ehrlich und beschönigen Sie nichts
Beschreiben Sie einen typischen Tagesablauf mit allen notwendigen Hilfen
Erwähnen Sie auch "schlechte Tage" und schwankende Zustände
Privatversicherte erhalten vor der Begutachtung das Medicproof Pflegeprotokoll zugeschickt. Füllen Sie dieses Formular sorgfältig aus – es dient als wichtige Grundlage für die Begutachtung und sollte alle relevanten Informationen zur Pflegesituation enthalten.
Gute Vorbereitung hilft beim Termin.
Nach der Begutachtung erhalten Sie den Pflegegrad-Bescheid der Debeka Pflegekasse. Dieser Bescheid informiert Sie über den zuerkannten Pflegegrad und die Ihnen zustehenden Leistungen. Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Versäumen Sie diese Frist nicht, da der Bescheid sonst bestandskräftig wird. Der Widerspruch kann zunächst formlos erfolgen – Sie sollten ihn jedoch schriftlich per Einschreiben mit Rückschein einreichen. Die ausführliche Begründung können Sie innerhalb von drei Monaten nachreichen.
In der Begründung sollten Sie konkret darlegen, warum Sie den zuerkannten Pflegegrad für nicht angemessen halten. Führen Sie zusätzliche ärztliche Unterlagen an, beschreiben Sie Aspekte, die bei der Begutachtung möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt wurden, und erläutern Sie, welche Einschränkungen im Alltag bestehen. Oft empfiehlt es sich, für die Formulierung der Begründung fachlichen Rat einzuholen – etwa bei einem Pflegedienst, einer Pflegeberatungsstelle oder einem spezialisierten Anwalt.
Die Pflegebedürftigkeit ist selten statisch – häufig verschlechtert sich der Gesundheitszustand im Laufe der Zeit. Wenn Ihr aktueller Pflegegrad nicht mehr zu Ihrer Situation passt, sollten Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen. Das Vorgehen entspricht dem Erstantrag: Sie informieren Ihre Debeka Pflegekasse über die Veränderungen und beantragen eine Neubegutachtung.
Wichtig ist auch hier: Die erhöhten Leistungen werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Warten Sie also nicht zu lange, wenn sich Ihre Situation verschlechtert hat. Die Pflegekasse veranlasst nach Ihrem Antrag eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof.
Die Debeka bietet ihren Versicherten umfassende Pflegeberatung an. Bereits innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung muss die Pflegekasse Ihnen einen Beratungstermin anbieten. Diese Beratung ist kostenfrei und kann telefonisch, persönlich in Ihrer Wohnung oder in einer Beratungsstelle stattfinden.
Für privat Versicherte steht die compass private pflegeberatung zur Verfügung – eine Initiative des Verbands der Privaten Krankenversicherung. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 101 88 00 erreichen Sie erfahrene Pflegeberater, die Sie in allen Fragen rund um die Pflege unterstützen. Die Beratung umfasst Themen wie:
Beantragung von Pflegeleistungen
Auswahl geeigneter Pflegedienste oder Pflegeheime
Organisation der häuslichen Pflege
Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
Finanzierungsfragen und Kostenplanung
Wohnraumanpassung und Hilfsmittelversorgung
Auch gesetzlich Versicherte der Debeka BKK haben Anspruch auf Pflegeberatung. Diese können Sie über die Pflegekasse anfordern oder sich an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe wenden. Diese Stützpunkte bieten trägerübergreifende Beratung und helfen bei der Koordination aller notwendigen Hilfen.
Wer Pflegegeld bezieht und von Angehörigen gepflegt wird, ist zu regelmäßigen Beratungsbesuchen verpflichtet. Diese dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und der Beratung pflegender Angehöriger. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich einmal (zweimal pro Jahr)
Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich einmal (viermal pro Jahr)
Pflegegrad 1: Freiwillig auf Wunsch halbjährlich möglich
Die Beratungseinsätze werden in der Regel von ambulanten Pflegediensten oder anerkannten Beratungsstellen durchgeführt und sind für Sie kostenfrei – die Debeka Pflegekasse übernimmt die Kosten. Versäumen Sie die Fristen nicht, denn bei wiederholter Nichteinhaltung kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar komplett gestrichen werden.
Die Debeka erkennt die wertvolle Arbeit pflegender Angehöriger an und bietet verschiedene Unterstützungsleistungen. Wenn Sie einen Angehörigen pflegen und dabei mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen tätig sind, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung für Sie. Dies gilt, wenn die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 hat und Sie selbst nicht mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig sind.
Die Höhe der Rentenbeiträge hängt vom Pflegegrad, der Art der bezogenen Leistung und Ihrem zeitlichen Pflegeaufwand ab. Beispielsweise ergibt sich bei ganzjähriger Pflege eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 ein monatlicher Rentenzahlbetrag von rund 36 bis 37 Euro – das mag zunächst wenig erscheinen, summiert sich aber über die Jahre und sichert Ihre eigene Altersvorsorge.
Zusätzlich sind pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen in der Arbeitslosenversicherung versichert. Dies greift, wenn Sie vor Beginn der Pflegetätigkeit Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben oder Arbeitslosengeld bezogen haben. Die Pflegekasse leistet dann einen monatlichen Pauschalbeitrag, unabhängig vom Pflegegrad der betreuten Person.
Für kurzzeitige Arbeitsverhinderungen zahlt die Debeka Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld. Wenn die Pflegesituation akut eintritt und Sie kurzfristig von der Arbeit freigestellt werden müssen, können Sie bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr Pflegeunterstützungsgeld erhalten. Dieses wird ähnlich wie Kinderkrankengeld berechnet und direkt von der Pflegekasse gezahlt.
Sichern Sie sich Ihre Pflegebox: Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. bequem nach Hause – ohne Zuzahlung mit Pflegegrad.
Jetzt Pflegebox beantragen
Die Debeka bietet pflegenden Angehörigen kostenlose Pflegekurse an, in denen praktische Pflegefähigkeiten vermittelt werden. Diese Kurse helfen Ihnen dabei, die Pflege körperlich schonender zu gestalten, pflegerische Handgriffe richtig auszuführen und mit schwierigen Situationen im Pflegealltag umzugehen. Themen sind unter anderem:
Rückenschonendes Heben und Lagern
Körperpflege und Ernährung
Umgang mit Demenzerkrankungen
Wundversorgung und Medikamentengabe
Organisation des Pflegealltags
Entlastungsmöglichkeiten und Selbstfürsorge
Über compass können Sie unkompliziert einen Pflegekurs buchen. Diese werden sowohl als Präsenzkurse vor Ort als auch als Online-Schulungen angeboten. Auch individuelle Schulungen in Ihrer häuslichen Umgebung sind möglich, wenn spezielle pflegerische Anforderungen bestehen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab – sie ist als Teilkaskoversicherung konzipiert. Besonders bei vollstationärer Pflege können erhebliche Eigenanteile entstehen, die durchschnittlich zwischen 2.000 und 3.000 Euro monatlich liegen. Um diese Versorgungslücke zu schließen, bietet die Debeka private Pflegezusatzversicherungen an.
Der Tarif EPG ist ein staatlich geförderter Pflege-Bahr, bei dem Sie einen jährlichen Zuschuss von 60 Euro vom Staat erhalten. Unabhängig von der Pflegeform wird das vereinbarte monatliche Pflegegeld gestaffelt nach Pflegegraden ausgezahlt:
Pflegegrad 1: 15 Prozent der vereinbarten Leistung
Pflegegrad 2: 30 Prozent der vereinbarten Leistung
Pflegegrad 3: 65 Prozent der vereinbarten Leistung
Pflegegrad 4: 90 Prozent der vereinbarten Leistung
Pflegegrad 5: 100 Prozent der vereinbarten Leistung
Der Tarif EPC ist eine Pflegetagegeldversicherung mit identischer Leistungsstaffelung. Zusätzlich erhalten Versicherte bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit eine Sonderzahlung von 2.500 Euro, die ohne Kostennachweis frei verwendet werden kann. Diese Einmalzahlung hilft, die ersten notwendigen Anschaffungen und Umbauten zu finanzieren.
Viele Versicherte kombinieren beide Tarife (EPG + EPC), um von der staatlichen Förderung zu profitieren und gleichzeitig eine höhere Absicherung zu erreichen. Beachten Sie jedoch: Beim Pflege-Bahr-Tarif gilt eine Wartezeit von fünf Jahren, beim EPC-Tarif von drei Jahren. Je früher Sie eine Pflegezusatzversicherung abschließen, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge.
Gute Planung reduziert Eigenanteile.
Die Debeka legt großen Wert auf persönliche Betreuung und Erreichbarkeit. Mit über 4.500 Standorten in ganz Deutschland ist sie flächendeckend vertreten. Für Anliegen zur Pflegeversicherung stehen Ihnen verschiedene Kontaktwege zur Verfügung:
Debeka BKK Pflegekasse (gesetzlich Versicherte):
Postanschrift: Debeka BKK Pflegekasse, 56048 Koblenz
Telefon: 0261 94143-0
Fax: 0261 94143-930
E-Mail: info@debeka-bkk.de
Webseite: www.debeka-bkk.de
Debeka Krankenversicherung (privat Versicherte):
Postanschrift: Debeka Versicherungen, 56058 Koblenz
Lieferanschrift: Jakob-Hasslacher-Straße 1, 56070 Koblenz
Telefon: 0261 498-4664
Fax: 0261 498-5555
E-Mail: kundenservice@debeka.de
Webseite: www.debeka.de
Für die digitale Einreichung von Leistungsaufträgen bietet die Debeka mehrere Möglichkeiten. Besonders praktisch ist die Leistungs-App "Debeka Gesundheit", mit der Sie Rechnungen und Belege direkt per Smartphone fotografieren und zur Abrechnung einreichen können. Die App zeigt Ihnen auch den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anträge an und Sie erhalten Leistungsmitteilungen direkt aufs Handy.
Alternativ können Sie den Online-Leistungsauftrag auf der Debeka-Webseite nutzen. Dieser verfügt über eine integrierte Fotofunktion für bis zu 30 Belege gleichzeitig. Alle Daten werden mit einem sicheren Verschlüsselungsverfahren übertragen. Natürlich ist auch die klassische Einreichung per Post weiterhin möglich – nutzen Sie hierfür die bereitgestellten PDF-Formulare.
Die Debeka ist an gesetzliche Fristen gebunden, die eine zügige Bearbeitung Ihrer Anträge sicherstellen. Nach Antragstellung muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Pflegegrad entscheiden. In besonderen Eilfällen gelten kürzere Fristen:
Bei unmittelbar bevorstehender Krankenhausentlassung: Begutachtung innerhalb einer Woche
Bei Palliativpflege: Begutachtung spätestens am fünften Tag
Bei Vereinbarung einer Pflegezeit: Beschleuigtes Verfahren
Kann die Pflegekasse die 25-Tage-Frist nicht einhalten, muss sie dies schriftlich begründen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung und wird die Frist überschritten, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 70 Euro pro Woche. Diese wird automatisch nach Prüfung der Fristüberschreitung an Sie überwiesen.
Für Beratungstermine gilt eine Frist von zwei Wochen nach Antragstellung. Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb dieser Zeit einen Termin für eine umfassende Pflegeberatung anbieten. Bei Anträgen auf Wohnraumanpassung beträgt die Bearbeitungsfrist drei Wochen, die sich auf fünf Wochen verlängert, wenn ein medizinisches Gutachten erforderlich ist.
Die Debeka arbeitet mit spezialisierten Pflegediensten zusammen, die außerklinische Intensivpflege für Versicherte bundesweit sicherstellen. Professionelle Case Manager koordinieren dabei die Zusammenarbeit verschiedener medizinischer Fachbereiche und optimieren die Versorgung individuell auf den Patienten abgestimmt.
Besonders bei Tracheostoma und künstlicher Beatmung unterstützt die Debeka ihre Versicherten mit Kooperationspartnern, die prüfen, ob eine Entwöhnung möglich ist. Diese spezialisierte Versorgung erfordert eine enge Abstimmung zwischen Ärzten, Pflegediensten und Pflegekasse – die Debeka übernimmt hier die Koordination und stellt die Finanzierung sicher.
Spezialisierte Versorgung in den eigenen vier Wänden.
Beamte und andere Beihilfeberechtigte haben bei der Debeka besondere Vorteile. Die Beihilfe übernimmt in der Regel einen Teil der Pflegekosten zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Die genaue Höhe richtet sich nach den jeweiligen Beihilfevorschriften des Bundes oder der Länder und kann zwischen 50 und 80 Prozent der verbleibenden Kosten betragen.
Wichtig ist, dass Sie sowohl bei der Pflegekasse als auch bei der Beihilfestelle Leistungen beantragen. Die Debeka rechnet die Leistungen zwischen beiden Stellen ab, sodass Sie im Idealfall nur einen geringen Eigenanteil selbst tragen müssen. Bei Fragen zur Beihilfe im Pflegefall berät Sie die Debeka gerne individuell – nutzen Sie hierfür die speziellen Ansprechpartner für Beihilfeversicherte.
Die Debeka hat ihre digitalen Services in den letzten Jahren stark ausgebaut. Neben der bereits erwähnten Leistungs-App bietet das Unternehmen eine Online-Geschäftsstelle an, über die Sie verschiedene Serviceleistungen bequem von zu Hause aus erledigen können:
Einsicht in Ihre Verträge und Leistungen
Download von Bescheinigungen und Formularen
Änderung persönlicher Daten
Bestellung der elektronischen Gesundheitskarte
Kontakt zur Pflegekasse per Nachrichtenfunktion
Für die erste Registrierung in der Online-Geschäftsstelle werden Sie durch den Anmeldevorgang geführt. Aus Sicherheitsgründen ist eine Identifikation notwendig, die entweder per AutoIdent mit Ihrem Ausweisdokument, per TAN-Brief oder über ein bereits vorhandenes Gerät erfolgen kann. Die Identifikation kann nur vom Versicherungsnehmer selbst durchgeführt werden.
Für Pflegebedürftige besonders hilfreich ist die digitale Fotokabine der Debeka BKK, mit der Sie ein Foto für Ihre elektronische Gesundheitskarte direkt online einreichen können. Nehmen Sie einfach ein Foto mit Ihrem Smartphone auf oder verwenden Sie ein vorhandenes biometrisches Passbild.
Service bequem online nutzen.
Foto für eGK einfach hochladen.
Die Debeka legt großen Wert auf Qualität und Transparenz. Das Unternehmen hat sich freiwillig dem Verhaltenskodex des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft verpflichtet und lässt sich regelmäßig durch externe Prüfer kontrollieren. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG führt alle drei Jahre eine Angemessenheitsprüfung durch und bestätigt die Einhaltung der Verhaltensregeln.
Im Test des Deutschen Finanz-Service Instituts wurde die geförderte Pflegeversicherung der Debeka mit "hervorragend" bewertet. Der Pflege-Kombi-Tarif erhielt die Note "gut". Diese unabhängigen Bewertungen bestätigen die Qualität der Debeka-Produkte und die Leistungsstärke des Unternehmens.
Die Verwaltungskosten liegen bei der Debeka mit nur 1,5 Prozent deutlich unter dem Branchendurchschnitt. Dies bedeutet: Ein Großteil Ihrer Beiträge fließt tatsächlich in Leistungen und nicht in die Verwaltung. Mit jährlich über 5,8 Milliarden Euro ausgezahlten Leistungen beweist die Debeka ihre Leistungsstärke und Verlässlichkeit.
Sollten Sie mit einer Entscheidung der Debeka nicht zufrieden sein oder Probleme mit der Bearbeitung haben, stehen Ihnen unabhängige Ombudsstellen zur Verfügung. Für privat Versicherte ist der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung zuständig:
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Telefon: 0800 2550444 (kostenfrei)
Fax: 030 20458931
Webseite: www.pkv-ombudsmann.de
Für allgemeine Versicherungsangelegenheiten können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden:
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000 (kostenfrei)
Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Webseite: www.versicherungsombudsmann.de
Diese Schlichtungsstellen sind kostenfrei und helfen bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. In vielen Fällen können Probleme so schneller und unkomplizierter gelöst werden als durch ein Gerichtsverfahren.
Dokumentation ist alles: Führen Sie von Anfang an ein Pflegetagebuch, in dem Sie den täglichen Hilfebedarf dokumentieren. Dies ist besonders wichtig für die Begutachtung und eventuelle Widerspruchsverfahren. Notieren Sie, welche Tätigkeiten wie lange dauern und welche Unterstützung dabei nötig ist.
Sammeln Sie Belege: Bewahren Sie alle ärztlichen Unterlagen, Medikamentenpläne und Krankenhaus-Entlassungsberichte gut auf. Diese Dokumente untermauern Ihren Antrag und können im Zweifelsfall den Unterschied bei der Einstufung in einen höheren Pflegegrad ausmachen.
Nutzen Sie Beratungsangebote: Die kostenlose Pflegeberatung ist keine Pflicht, sondern eine wertvolle Hilfe. Scheuen Sie sich nicht, mehrfach Beratungstermine in Anspruch zu nehmen, wenn neue Fragen auftauchen. Die Berater kennen alle Leistungen und Möglichkeiten und können Ihnen helfen, nichts zu übersehen.
Stellen Sie Anträge rechtzeitig: Besonders bei Wohnraumanpassungen oder größeren Hilfsmitteln müssen Sie den Antrag vor der Anschaffung stellen. Nachträgliche Kostenerstattungen sind in der Regel nicht möglich. Planen Sie außerdem Bearbeitungszeiten ein – auch wenn die Debeka zügig arbeitet, kann es einige Wochen dauern.
Kombinieren Sie Leistungen clever: Viele Pflegebedürftige wissen nicht, dass sich verschiedene Leistungen kombinieren lassen. So können Sie neben Pflegegeld auch den Entlastungsbetrag nutzen, Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen und trotzdem noch Anspruch auf Verhinderungspflege haben. Eine gute Pflegeberatung hilft Ihnen, das Maximum aus Ihren Ansprüchen herauszuholen.
Bleiben Sie am Ball bei Höherstufungen: Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, warten Sie nicht zu lange mit dem Antrag auf Höherstufung. Die Pflegekasse kann nicht von sich aus tätig werden – Sie müssen aktiv einen neuen Antrag stellen. Je früher Sie dies tun, desto früher erhalten Sie die höheren Leistungen.
Nutzen Sie digitale Services: Die Debeka-App und die Online-Dienste sparen Zeit und beschleunigen die Bearbeitung. Eingescannte oder fotografierte Belege kommen oft schneller an als Postsendungen und Sie können den Bearbeitungsstand jederzeit einsehen.
Kann ich als Privatversicherter zur gesetzlichen Pflegeversicherung wechseln? Ein Wechsel ist grundsätzlich nur möglich, wenn Sie auch in der Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Versicherung wechseln. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt und Sie noch nicht 55 Jahre alt sind. Die Pflegeversicherung folgt immer der Krankenversicherung.
Werden die Pflegeleistungen automatisch erhöht? Ja, die Pflegeleistungen werden regelmäßig durch den Gesetzgeber angepasst. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent. Solche Anpassungen werden automatisch umgesetzt – Sie müssen nichts beantragen.
Was passiert, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt? Legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Die Pflegekasse prüft Ihren Fall dann erneut und veranlasst in der Regel eine weitere Begutachtung. Sollte auch der Widerspruch abgelehnt werden, können Sie beim Sozialgericht Klage einreichen. Lassen Sie sich in diesem Fall rechtlich beraten.
Kann ich verschiedene Pflegedienste gleichzeitig beauftragen? Ja, Sie können die Pflegesachleistungen auf mehrere Pflegedienste aufteilen. Dies kann sinnvoll sein, wenn verschiedene Dienste unterschiedliche Spezialgebiete abdecken. Die Gesamtkosten dürfen jedoch den Höchstbetrag Ihres Pflegegrads nicht überschreiten.
Muss ich als pflegender Angehöriger Steuern auf das Pflegegeld zahlen? Nein, Pflegegeld ist steuerfrei. Es muss weder von der pflegebedürftigen Person noch von den Pflegenden versteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn das Pflegegeld an die Pflegeperson weitergegeben wird.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Höherstufungsantrags? Auch für Höherstufungen gilt die gesetzliche Frist von 25 Arbeitstagen. In der Praxis kann es manchmal etwas länger dauern, besonders wenn Terminabstimmungen schwierig sind. Die erhöhten Leistungen werden aber rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
Die Debeka ist mit über 7,5 Millionen Mitgliedern die größte private Krankenversicherung Deutschlands und bietet umfassende Leistungen in der Pflegeversicherung. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit arbeitet sie ausschließlich im Interesse ihrer Mitglieder und zeichnet sich durch niedrige Verwaltungskosten und hohe Leistungsbereitschaft aus.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der privaten Debeka Krankenversicherung für Privatversicherte und der Debeka BKK als gesetzliche Krankenkasse. Beide bieten identische Pflegeleistungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben, unterscheiden sich jedoch bei Beitragsberechnung und Begutachtungsverfahren.
Die Pflegeleistungen umfassen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, teilstationäre Pflege, den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnraumanpassung und vieles mehr. Je nach Pflegegrad stehen monatliche Leistungen zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro zur Verfügung.
Der Antrag auf Pflegeleistungen sollte so früh wie möglich gestellt werden, da alle Leistungen rückwirkend ab dem Antragsdatum gewährt werden. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Pflegegrad entscheiden. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen.
Die Begutachtung erfolgt bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch Medicproof. Eine gute Vorbereitung auf diesen Termin ist entscheidend für das Ergebnis. Führen Sie ein Pflegetagebuch, sammeln Sie ärztliche Unterlagen und lassen Sie sich von einer vertrauten Person begleiten.
Pflegende Angehörige erhalten umfassende Unterstützung: Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur Rentenversicherung, bietet kostenlose Pflegekurse an und ermöglicht Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung. Nutzen Sie auch die regelmäßigen Beratungseinsätze zur Qualitätssicherung und persönlichen Unterstützung.
Die Erreichbarkeit der Debeka ist hervorragend: Mit über 4.500 Standorten bundesweit, verschiedenen Telefon-Hotlines und modernen digitalen Services wie der Leistungs-App sind Sie gut betreut. Die kostenlose Pflegeberatung über compass (für Privatversicherte) oder die Pflegekasse steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Für eine umfassende Absicherung kann eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein, da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der tatsächlichen Kosten abdeckt. Die Debeka bietet hier staatlich geförderte und frei kombinierbare Tarife an.
Nutzen Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen und scheuen Sie sich nicht, bei Fragen die Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Die Pflegeversicherung ist eine Versicherungsleistung, auf die Sie Anspruch haben – machen Sie diesen Anspruch geltend und sorgen Sie für eine bestmögliche Versorgung im Pflegefall.
Wichtige Antworten