Hausnotruf Kostenübernahme: Welche Krankenkassen zahlen das System?

Hausnotruf Kostenübernahme: Welche Krankenkassen zahlen das System?

Einleitung: Sicherheit in den eigenen vier Wänden – und wer dafür bezahlt

Für viele Senioren und deren Angehörige ist der Gedanke an einen Sturz oder einen medizinischen Notfall in der eigenen Wohnung ein ständiger Begleiter. Der Wunsch, so lange wie möglich selbstbestimmt im eigenen Zuhause zu leben, steht oft im Konflikt mit diesem Sicherheitsbedürfnis. Ein Hausnotrufsystem ist hierbei die bewährte technische Lösung, die diese Lücke schließt. Doch sobald die Entscheidung für ein solches System fällt, drängt sich eine zentrale Frage auf: Wer übernimmt die Kosten?

Die gute Nachricht vorweg: In Deutschland ist die Finanzierung von Hausnotrufsystemen gesetzlich klar geregelt. Die Pflegekassen (die den Krankenkassen angegliedert sind) übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Einrichtung und den monatlichen Betrieb. Es ist jedoch essenziell, die feinen Unterschiede zwischen der Krankenkasse und der Pflegekasse zu verstehen sowie die genauen Bedingungen zu kennen, unter denen eine Kostenübernahme gewährt wird.

In diesem Artikel erfahren Sie detailliert, welche finanziellen Mittel Ihnen zustehen, wie Sie den Antrag korrekt stellen und welche Fallstricke Sie vermeiden müssen, um die volle Förderung von 25,50 Euro monatlich zu erhalten.

Krankenkasse oder Pflegekasse: Wer ist der eigentliche Kostenträger?

Ein häufiges Missverständnis im deutschen Gesundheitssystem ist die Vermischung von Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn es um den Hausnotruf geht, ist in 99 Prozent der Fälle die Pflegekasse Ihr Ansprechpartner.

Der Gesetzgeber betrachtet den Hausnotruf als ein sogenanntes Pflegehilfsmittel, das der Erleichterung der Pflege oder der Linderung von Beschwerden dient und eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Elften Buch Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI).

Obwohl Ihre Pflegekasse organisatorisch meist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist (Sie schicken den Antrag oft an die gleiche Adresse), handelt es sich um zwei verschiedene Töpfe.

  • Die Pflegekasse zahlt, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und das System die häusliche Pflege unterstützt.

  • Die Krankenkasse zahlt theoretisch nur dann, wenn das Hilfsmittel zur Vorbeugung einer Behinderung oder zur Sicherung des Erfolgs einer Krankenbehandlung dient – dies ist beim klassischen Hausnotruf jedoch extrem selten der Fall und wird in der Praxis fast immer abgelehnt.

Konzentrieren Sie sich daher bei der Beantragung voll und ganz auf die Leistungen der Pflegeversicherung.

Freundliche Sachbearbeiterin oder Angehörige hilft älterem Herrn beim Ausfüllen von Formularen am Küchentisch

Gemeinsam lassen sich Anträge leichter bewältigen

Nahaufnahme von Händen eines Senioren, die einen Kugelschreiber halten und ein Dokument unterzeichnen

Die richtige Antragstellung ist der erste Schritt zur Kostenübernahme

Die konkreten Zahlen: Wie viel Geld gibt es dazu?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Pflegekasse eine gesetzlich festgelegte Pauschale. Diese Beträge sind für alle Pflegekassen (AOK, Barmer, TK, DAK etc.) identisch, da sie vom Gesetzgeber vorgegeben sind.

Aktuell gelten folgende Erstattungssätze:

  • Monatliche Pauschale: Die Pflegekasse übernimmt bis zu 25,50 Euro pro Monat für die Betriebskosten (Miete des Geräts und Aufschaltung auf die Notrufzentrale).

  • Einmalige Anschlussgebühr: Für die Aufstellung und Einweisung wird einmalig ein Betrag von bis zu 10,49 Euro übernommen.

Wichtig zu verstehen: Diese Beträge sind "Deckelbeträge". Kostet der gewählte Tarif Ihres Anbieters genau 25,50 Euro, ist das System für Sie zuzahlungsfrei. Wählen Sie einen teureren Tarif mit Zusatzfunktionen, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Kostet der Basistarif weniger als 25,50 Euro (was selten vorkommt), erstattet die Kasse nur die tatsächlichen Kosten. Eine Auszahlung des Restbetrages an den Versicherten erfolgt nicht.

Die drei Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit die Pflegekasse den Antrag genehmigt, müssen drei zentrale Bedingungen kumulativ (also alle gleichzeitig) erfüllt sein. Prüfen Sie diese Punkte genau, bevor Sie den Antrag stellen.

1. Anerkannter Pflegegrad

Der Antragsteller muss über einen anerkannten Pflegegrad verfügen. Hierbei ist es ausreichend, wenn der Pflegegrad 1 vorliegt.

Hintergrund: Der Pflegegrad 1 wurde mit den Pflegestärkungsgesetzen eingeführt, um Menschen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit Zugang zu unterstützenden Leistungen zu gewähren. Der Hausnotruf ist eine der wichtigsten Leistungen, die bereits ab diesem Grad voll greifen. Haben Sie noch keinen Pflegegrad beantragt, sollten Sie dies dringend tun, bevor Sie den Hausnotruf installieren lassen.

2. Häusliche Pflegesituation ("Alleinlebend")

Der Antragsteller muss den Großteil des Tages allein verbringen oder mit einer Person zusammenleben, die in einer Notsituation nicht in der Lage ist, Hilfe zu rufen.

Präzisierung:

  • Wer ganz allein wohnt, erfüllt diese Bedingung automatisch.

  • Wer mit einem Partner zusammenwohnt, der ebenfalls pflegebedürftig, dement oder körperlich stark eingeschränkt ist, erfüllt die Bedingung ebenfalls. In diesem Fall muss im Antrag begründet werden, warum der Partner im Notfall (z.B. bei einem Sturz im Bad) nicht telefonieren oder Hilfe holen kann.

3. Erwartung einer Notsituation

Es muss aufgrund des Krankheitszustandes die Erwartung bestehen, dass Notsituationen eintreten können, in denen der Betroffene ohne das System keine Hilfe rufen könnte.

Beispiele hierfür sind:

  • Sturzgefährdung (Gangunsicherheit, Schwindel).

  • Kreislaufschwäche oder Ohnmachtsanfälle.

  • Diabetes mit Gefahr der Unterzuckerung.

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Diese medizinische Notwendigkeit ist bei Vorliegen eines Pflegegrades meist implizit gegeben, wird aber im Antrag abgefragt.

Hausnotruf-Basisstation auf einer modernen Kommode neben einem Telefon
Wasserdichter Funksender als Armband am Handgelenk einer älteren Person
Seniorin betätigt testweise den roten Knopf am Hausnotruf-Armband

Die Basisstation wird zentral in der Wohnung platziert

Basis-Tarif vs. Komfort-Tarif: Was wird bezahlt?

Die Anbieter von Hausnotrufsystemen (darunter Hilfsorganisationen wie DRK, Johanniter, Malteser sowie private Anbieter) strukturieren ihre Angebote meist in zwei Kategorien. Die Pflegekasse orientiert sich bei der Kostenübernahme ausschließlich am Funktionsumfang des Basis-Pakets.

Das Basis-Paket (Kostenübernahme möglich)

Dieses Paket deckt die Grundversorgung ab und ist so kalkuliert, dass es oft vollständig durch die 25,50 Euro der Pflegekasse finanziert wird.

Es beinhaltet:

  • Die Basisstation (das Gerät, das an Strom und Telefon/Internet angeschlossen wird).

  • Einen Funksender (als Armband oder Halskette), der wasserdicht ist.

  • Die 24-Stunden-Aufschaltung auf eine besetzte Notrufzentrale.

  • Die Wartung und technische Instandhaltung des Gerätes.

Wenn Sie sich für dieses Modell entscheiden und die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie das System in der Regel zum Nulltarif.

Das Komfort-Paket (Zuzahlung erforderlich)

Viele Anbieter offerieren erweiterte Funktionen, die über das "Notwendige" hinausgehen. Diese Leistungen werden von der Pflegekasse als "Privatvergnügen" oder zusätzliche Sicherheit gewertet und nicht erstattet.

Typische Zusatzfunktionen sind:

  • Schlüsseltresor oder Schlüsselhinterlegung: Damit der Rettungsdienst im Notfall die Tür nicht aufbrechen muss.

  • Mir-geht-es-gut-Taste: Eine Tagestaste, die einmal täglich gedrückt werden muss, um Aktivität zu signalisieren.

  • Rauchwarnmelder: Die mit dem Hausnotruf gekoppelt sind.

  • Sturzerkennung: Sensoren, die einen Sturz automatisch registrieren.

  • GPS-Ortung: Für Notrufe außerhalb der Wohnung (mobile Notrufgeräte).

Kostenfalle: Wenn Sie ein Komfort-Paket für beispielsweise 45,00 Euro monatlich buchen, zahlt die Pflegekasse weiterhin nur die 25,50 Euro. Die Differenz von 19,50 Euro müssen Sie jeden Monat selbst tragen. Überlegen Sie daher genau, welche Funktionen Sie wirklich benötigen.

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Der Weg zur Kostenübernahme: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der bürokratische Weg zur Genehmigung ist in Deutschland standardisiert, kann aber je nach Anbieter leicht variieren. Befolgen Sie diesen Prozess, um Verzögerungen zu vermeiden.

Schritt 1: Pflegegrad prüfen

Stellen Sie sicher, dass ein Bescheid über mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Sollte dieser noch in Bearbeitung sein, können Sie den Hausnotruf oft schon bestellen, müssen aber damit rechnen, die Kosten rückwirkend selbst zu tragen, falls der Pflegegrad abgelehnt wird.

Schritt 2: Anbieter auswählen und kontaktieren

Suchen Sie sich einen zertifizierten Hausnotruf-Anbieter. Fast alle seriösen Anbieter in Deutschland haben eine Zulassung bei den Pflegekassen. Sprechen Sie das Thema Kostenübernahme direkt im ersten Gespräch an.

Tipp: Viele Anbieter werben damit, den "Papierkram" für Sie zu erledigen. Nehmen Sie dieses Angebot an. Die Anbieter kennen die Formulare genau und wissen, wie die Begründungen formuliert sein müssen.

Schritt 3: Antragstellung bei der Pflegekasse

Es gibt zwei Wege:

  1. Direkter Antrag durch den Anbieter: Sie unterschreiben beim Anbieter eine Kostenübernahmeerklärung und den Antrag. Der Anbieter reicht dies bei Ihrer Pflegekasse ein. Dies ist der bequemste Weg.

  2. Selbstständiger Antrag: Sie rufen bei Ihrer Pflegekasse an und fordern das Formular "Antrag auf Gewährung von Pflegehilfsmitteln" an. Sie füllen es aus und senden es zurück. Erst nach Genehmigung bestellen Sie das Gerät.

Der Weg über den Anbieter ist meist schneller, da diese Rahmenverträge mit den Kassen haben.

Schritt 4: Die Genehmigung

Die Pflegekasse prüft den Antrag. Da es sich um ein Standard-Hilfsmittel handelt, erfolgt die Genehmigung bei vorliegendem Pflegegrad meist innerhalb weniger Wochen. Die Abrechnung erfolgt dann in der Regel direkt zwischen dem Anbieter und der Kasse. Sie bekommen davon nichts mit, außer der Anbieter stellt Ihnen eventuelle Zusatzleistungen in Rechnung.

Freundlicher Techniker erklärt einem älteren Herrn die Funktionen des Hausnotruf-Gerätes im Wohnzimmer

Die Einweisung durch Fachpersonal ist oft inklusive

Techniker zeigt einer Seniorin, wie der Notruf-Knopf am Armband funktioniert

Die Bedienung ist einfach und schnell gelernt

Brauche ich ein ärztliches Attest?

Früher war ein ärztliches Rezept oder Attest oft notwendig. Heute ist dies bei Vorliegen eines Pflegegrades nicht mehr zwingend erforderlich, aber dennoch hilfreich.

Wenn Sie keinen Pflegegrad haben, aber dennoch versuchen wollen, eine Kostenübernahme (dann über die Krankenkasse) zu erreichen, ist ein ärztliches Attest absolute Pflicht. Es muss bestätigen, dass das System notwendig ist, um lebensbedrohliche Zustände abzuwenden. Doch wie oben erwähnt: Die Erfolgschancen hierbei sind extrem gering.

Haben Sie einen Pflegegrad, prüft der Medizinische Dienst (MD) im Rahmen der Pflegebegutachtung oft schon, ob Hilfsmittel nötig sind. Steht im Pflegegutachten unter "Empfohlene Hilfsmittel" der Hausnotruf, gilt der Antrag quasi schon als genehmigt.

Sonderfall: Ablehnung des Antrags – Was tun?

Es kommt vor, dass Anträge abgelehnt werden. Die häufigste Begründung ist, dass der Antragsteller nicht "alleinlebend" ist, weil ein Partner im gleichen Haushalt wohnt.

So reagieren Sie richtig:

Legen Sie Widerspruch ein. Ein Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Begründen Sie detailliert, warum der Partner nicht helfen kann.

Beispielformulierung: "Mein Ehemann wohnt zwar im gleichen Haushalt, leidet aber an fortgeschrittener Schwerhörigkeit und Demenz. Er wäre in einer Notsituation kognitiv und physisch nicht in der Lage, den Rettungsdienst zu verständigen oder die Situation korrekt einzuschätzen. Daher ist das Hausnotrufsystem zwingend erforderlich."

Fügen Sie ärztliche Nachweise über den Gesundheitszustand des Partners bei.

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Steuerliche Absetzbarkeit: Wenn Sie selbst zahlen müssen

Sollte die Pflegekasse nicht zahlen (z.B. kein Pflegegrad) oder sollten Sie sich für ein teureres Komfort-Modell entscheiden, bleiben Sie nicht auf den vollen Kosten sitzen. Der Staat beteiligt sich indirekt über die Steuererklärung.

Die Kosten für ein Hausnotrufsystem gelten als "haushaltsnahe Dienstleistungen" (§ 35a EStG). Das bedeutet:

  • Sie können 20 Prozent der jährlichen Kosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.

  • Dies gilt für die Kosten der Notrufzentrale (Dienstleistung), nicht für die reine Miete der Hardware. Da die meisten Anbieter jedoch einen Pauschalpreis berechnen, akzeptieren die Finanzämter oft den Gesamtbetrag.

  • Voraussetzung: Sie müssen eine Rechnung erhalten und den Betrag überweisen (keine Barzahlung).

Dies gilt auch für die Kosten, die über den Zuschuss der Pflegekasse hinausgehen.

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Sicherheit im Alter bedeutet auch Lebensqualität

Zufriedener Senior telefoniert entspannt in seinem Sessel

Mit dem Hausnotruf bleibt die Selbstständigkeit erhalten

Technische Voraussetzungen: Was muss in der Wohnung vorhanden sein?

Damit die Kostenübernahme auch technisch umgesetzt werden kann, muss das Gerät funktionieren. Früher war ein Festnetzanschluss zwingend. Heute hat sich das Bild gewandelt.

1. Klassischer Festnetzanschluss Das Basisgerät wird wie ein Anrufbeantworter zwischen Telefondose und Telefon geschaltet.

Vorteil: Sehr stabil. Nachteil: Gerät muss in der Nähe der Telefondose stehen.

2. GSM / Mobilfunk (Der moderne Standard) Viele moderne Geräte, die von den Kassen bezahlt werden, verfügen über eine integrierte SIM-Karte (ähnlich einem Handy).

Vorteil: Sie brauchen keinen Festnetzanschluss mehr. Das Gerät kann überall dort stehen, wo eine Steckdose ist (z.B. im Schlafzimmer). Kosten: Manche Anbieter verlangen für die SIM-Karte einen kleinen Aufpreis. Klären Sie ab, ob dieser noch in den 25,50 Euro enthalten ist. Viele Anbieter inkludieren dies mittlerweile im Basispreis, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Checkliste für das Gespräch mit dem Anbieter

Wenn Sie einen Anbieter kontaktieren, nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie ein kassenfinanziertes Modell erhalten:

  • [ ] Sind Sie ein von den Pflegekassen anerkannter Anbieter mit eigener Institutionskennzeichen-Nummer (IK-Nummer)?

  • [ ] Bieten Sie ein "Basis-Paket" an, das komplett durch die Pflegekasse (25,50 €) abgedeckt ist?

  • [ ] Welche Leistungen sind in diesem Basis-Paket genau enthalten? (Gerät, Sender, 24h-Zentrale?)

  • [ ] Fallen einmalige Anschlussgebühren an, die über die 10,49 € Erstattung hinausgehen?

  • [ ] Übernehmen Sie die Antragstellung bei meiner Pflegekasse für mich?

  • [ ] Wie lange sind die Kündigungsfristen, falls ich ins Pflegeheim umziehe? (Seriöse Anbieter gewähren hier ein Sonderkündigungsrecht).

  • [ ] Ist die Schlüsselhinterlegung im Preis enthalten oder kostet sie extra?

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Zusammenfassung

Die Kostenübernahme für einen Hausnotruf ist in Deutschland gut geregelt und für Pflegebedürftige leicht zugänglich. Hier die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  1. Zuständig ist die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse.

  2. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1.

  3. Sie müssen alleinlebend sein oder mit jemandem wohnen, der nicht helfen kann.

  4. Der monatliche Zuschuss beträgt 25,50 Euro (plus einmalig 10,49 Euro Anschluss).

  5. Ein Basis-System ist damit in der Regel für Sie kostenlos.

  6. Zusatzfunktionen (Komfort-Pakete) erfordern eine private Zuzahlung.

Lassen Sie sich nicht von der Bürokratie abschrecken. Ein Hausnotrufsystem ist ein entscheidender Baustein für ein sicheres Leben im Alter. Nutzen Sie Ihr Recht auf diese Unterstützung – es steht Ihnen zu.

Hinweis: Die genannten Geldbeträge und gesetzlichen Regelungen entsprechen dem Stand von 2025/2026. Gesetzesänderungen vorbehalten. Für verbindliche Rechtsauskünfte konsultieren Sie bitte Ihre Pflegekasse oder das Bundesministerium für Gesundheit.

Weitere offizielle Informationen zum Hausnotruf finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

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