Apotheken-Krise: Neues Gesetz beschleunigt Einsatz ausländischer Fachkräfte

Benedikt Hübenthal
Neues Gesetz: Schnellere Anerkennung für ausländische Apotheker

Der eklatante Fachkräftemangel in deutschen Apotheken könnte bald spürbar abgemildert werden. Der Bundestag hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen deutlich beschleunigt. Die Bundesapothekerkammer zeigt sich erleichtert und sieht darin einen entscheidenden Schritt zur Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung.

Bürokratieabbau für ausländische Fachkräfte

Bislang glich der Weg für qualifizierte Apothekerinnen und Apotheker aus Nicht-EU-Staaten in den deutschen Arbeitsmarkt einem bürokratischen Hürdenlauf. Monatelange, teils jahrelange Dokumentenprüfungen waren an der Tagesordnung, um die Gleichwertigkeit der ausländischen Abschlüsse festzustellen. Mit dem neuen Gesetz entfällt diese aufwendige Vorabprüfung. Stattdessen wird die direkte Kenntnisprüfung künftig zum Standardverfahren.

Laut Dr. Armin Hoffmann, dem Präsidenten der Bundesapothekerkammer, ist dieser Schritt überfällig. Er betont, dass in den kommenden Jahren tausende hochspezialisierte Fachkräfte in den Apotheken fehlen werden. Der Abbau bürokratischer Hürden ermögliche es qualifizierten Kräften aus Drittstaaten nun, deutlich schneller das Recht zu erhalten, in Deutschland zu praktizieren und das bestehende Personal zu entlasten.

Hohe Versorgungsqualität bleibt unangetastet

Trotz der stark beschleunigten Verfahren müssen sich Patienten keine Sorgen um die Qualität der pharmazeutischen Beratung machen. Die Neuregelung betrifft ausschließlich den administrativen Anerkennungsprozess. Die fachlichen Anforderungen an die Apotheker bleiben unverändert hoch. Wer in Deutschland in einer Apotheke arbeiten möchte, muss sein Wissen in der fundierten Kenntnisprüfung unter Beweis stellen und zudem eine strenge Fachsprachenprüfung absolvieren.

  • Wegfall der Gleichwertigkeitsprüfung: Zeitraubende und komplexe Dokumentenprüfungen für Abschlüsse aus Drittstaaten entfallen.
  • Fokus auf Kenntnisprüfung: Das tatsächliche pharmazeutische Fachwissen wird direkt und praxisnah getestet.
  • Sprachliche Anforderungen: Hervorragende Deutschkenntnisse bleiben durch die verpflichtende Fachsprachenprüfung zwingend erforderlich.

Zeitplan und weitere Forderungen der Branche

Das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen soll nach der voraussichtlichen Zustimmung des Bundesrates im Mai planmäßig am 1. November 2026 in Kraft treten. Für die Apothekerschaft ist das Gesetz ein elementarer Gewinn, doch die Bundesapothekerkammer mahnt bereits weitere Schritte an. So sei in naher Zukunft auch eine inhaltliche Modernisierung der Approbationsordnung dringend notwendig, um die Ausbildung an die heutigen medizinischen Anforderungen und den erweiterten Leistungskatalog der modernen Apotheken anzupassen.

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