Kabinett beschließt Jugendhilfe-Reform: Weniger Einzelbetreuung, mehr Kritik

Dominik Hübenthal
Reform der Jugendhilfe 2026: Alle Änderungen im Überblick

Die Kosten für die Kinder- und Jugendhilfe sind in den vergangenen Jahren rasant gestiegen. Um die finanzielle Belastung der Kommunen zu dämpfen und das System effizienter zu gestalten, hat das Bundeskabinett nun einen umfassenden Gesetzentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe verabschiedet. Doch der Vorstoß von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) erntet heftigen Gegenwind von Sozialverbänden und Inklusions-Befürwortern.

Gruppenassistenz statt individueller Schulbegleitung

Ein zentraler Baustein der Reform ist der Umbau der Betreuungsstrukturen an Schulen und in Kindertagesstätten. Bislang hatten Kinder mit Behinderungen häufig Anspruch auf eine persönliche, individuelle Begleitperson. Künftig sollen sogenannte infrastrukturelle Angebote den Vorrang erhalten. Das bedeutet in der Praxis: Anstelle einer Eins-zu-Eins-Betreuung werden feste Bildungsassistenzen etabliert, die für mehrere Kinder gleichzeitig zuständig sind.

Diese Neuregelung betrifft zunächst vor allem Kinder mit seelischen Behinderungen. Für Jungen und Mädchen mit schweren körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen soll die individuelle Schulbegleitung zwar weiterhin der Standard bleiben, doch Kritiker befürchten, dass auch hier langfristig der Rotstift angesetzt wird.

Massive Kritik von Sozialverbänden

Die Reaktionen auf den Kabinettsbeschluss fallen drastisch aus. Laut dem Sozialverband Deutschland (SoVD) drohen durch die Bündelung von Assistenzleistungen massive Rückschritte bei der Unterstützung von Kindern mit komplexeren Bedarfen. Eine Betreuung in der Gruppe könne zwar für einige Kinder funktionieren, werde aber der individuellen Lebensrealität vieler Betroffener nicht gerecht.

Auch der Paritätische Gesamtverband findet deutliche Worte. Der Verband kritisiert, dass die Bundesregierung ihr ursprüngliches Versprechen einer inklusiven und zukunftsfesten Jugendhilfe aufgegeben habe. Stattdessen dominiere eine Verwaltungslogik, die sich nach der Kassenlage richte und im Alltag der Familien scheitern werde. Ähnlich äußerte sich der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: Er warnt davor, dass die bürokratischen Hürden für Eltern durch den neuen Entwurf eher zementiert als abgebaut würden.

Zuständigkeits-Wirrwarr bleibt bestehen

Ein weiterer Kritikpunkt ist die gescheiterte Zusammenführung der Zuständigkeiten. Bislang müssen Eltern von Kindern mit Behinderungen oft zwischen Jugendämtern (zuständig für seelische Behinderungen) und Sozialämtern (zuständig für körperliche und geistige Behinderungen) pendeln. Die ursprünglich geplante "inklusive Lösung", die alle Leistungen unter dem Dach der Jugendhilfe bündeln sollte, kommt nun vorerst nur als freiwilliges Modellprojekt. Kommunen können über eine sogenannte Experimentierklausel erproben, ob sie die Zuständigkeiten zusammenlegen möchten – eine bundesweite Pflicht gibt es jedoch nicht.

Weitere Maßnahmen: Ende des "begleiteten Trinkens"

Neben den strukturellen Änderungen im Betreuungssystem enthält das Reformpaket auch eine weitreichende jugendschutzrechtliche Neuerung. Das sogenannte "begleitete Trinken" soll abgeschafft werden. Bislang durften 14- und 15-Jährige im Beisein ihrer Eltern legal Bier, Wein oder Sekt konsumieren. Diese Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz wird gestrichen, um Jugendliche besser vor den gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums zu schützen.

Wie geht es nun weiter?

Der Gesetzentwurf wird als Nächstes in den Bundestag eingebracht, wo noch Änderungen möglich sind. Für betroffene Familien, Pflegekräfte und Erzieher bleibt abzuwarten, wie sich die Reform letztlich in der Praxis niederschlagen wird. Klar ist jedoch schon jetzt: Der Spagat zwischen finanzieller Entlastung der Kommunen und einer bedarfsgerechten Inklusion von Kindern mit Behinderungen bleibt eine der größten sozialpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre.

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