Ärzte fordern rasche Einführung der Zuckersteuer

Benedikt Hübenthal
Bundesärztekammer drängt auf Zuckersteuer gegen Zivilisationskrankheiten

Angesichts der kontinuierlichen Zunahme ernährungsbedingter Zivilisationskrankheiten schlägt die deutsche Ärzteschaft Alarm. Die Bundesärztekammer hat die Bundesregierung nachdrücklich dazu aufgerufen, eine gestaffelte Abgabe auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke schnellstmöglich gesetzlich zu verankern. Aus Sicht von Medizinern ist das Zögern der Politik im Kampf gegen Übergewicht und Folgeschäden nicht länger tragbar.

Prävention als Schlüssel gegen chronische Leiden

Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, warnt vor den gravierenden gesellschaftlichen und medizinischen Folgen ungesunder Ernährungsgewohnheiten. Erkrankungen wie Adipositas, Typ-2-Diabetes sowie schwere Herz-Kreislauf-Probleme belasten nicht nur die Lebensqualität von Millionen Betroffenen, sondern bringen auch das Gesundheitssystem und die Pflege zunehmend an ihre Belastungsgrenzen.

Besonders zuckerhaltige Getränke gelten in der Ernährungswissenschaft als wesentlicher Treiber von Übergewicht und Stoffwechselstörungen. Da flüssiger Zucker kein langanhaltendes Sättigungsgefühl erzeugt, wird dem Körper in kurzer Zeit eine übermäßige Menge an Kalorien zugeführt. Für Kinder und Jugendliche stellt dieser Konsum ein besonders hohes Risiko für frühzeitige Fehlentwicklungen dar.

Vorbildfunktion internationaler Modelle

Die Mediziner verweisen auf positive Erfahrungen im Ausland. Staaten wie Großbritannien haben mit einer gestaffelten Herstellerabgabe auf Limonaden und Softdrinks beachtliche Erfolge erzielt. Dort führte das Modell dazu, dass die Lebensmittelindustrie den Zuckergehalt zahlreicher Rezepturen freiwillig und spürbar absenkte, um der Abgabe zu entgehen.

  • Herstelleranreize: Gestaffelte Abgaben motivieren Unternehmen, Rezepturen gesünder zu gestalten.
  • Entlastung der Versorgung: Weniger chronische Erkrankungen bedeuten langfristig weniger Pflegebedürftigkeit und geringere Krankheitskosten.
  • Gesundheitliche Chancengleichheit: Wirksame Verhältnisprävention schützt insbesondere sozial benachteiligte Gruppen, die überproportional von ernährungsbedingten Krankheiten betroffen sind.

Dringender Handlungsbedarf für die Politik

Freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie reichen nach Einschätzung von Fachgesellschaften und Ärzten seit Jahren nicht aus. Eine verbindliche, gesetzliche Regelung sei daher überfällig, um verlässliche Rahmenbedingungen für eine gesündere Lebensweise zu schaffen und künftige Generationen vor vermeidbaren chronischen Erkrankungen zu schützen.

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