Ärztekammer warnt vor Impf-Schnellkursen in Apotheken
Zwischen der deutschen Ärzteschaft und den Apothekerverbänden ist ein offener Konflikt über erweiterte Impfbefugnisse entbrannt. Die Bundesärztekammer wies Darstellungen der Bundesapothekerkammer entschieden zurück, nach denen mit einem neu beschlossenen Schulungsprogramm bereits alle Voraussetzungen für umfassende Schutzimpfungen in Apotheken erfüllt seien. Aus Sicht der Mediziner genügen die geplanten Kurzschulungen bei weitem nicht, um Patientinnen und Patienten sicher zu versorgen.
Heftiger Dissens um die Qualität der Schulungen
Hintergrund der Auseinandersetzung ist das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz. Dieses sieht vor, dass pharmazeutisches Personal künftig nicht mehr nur gegen Influenza und das Coronavirus, sondern mit sämtlichen Totimpfstoffen impfen darf – einschließlich komplexer Reiseimpfungen. Das Gesetz schreibt allerdings zwingend vor, dass die entsprechenden Mustercurricula in enger Abstimmung mit der Bundesärztekammer entwickelt werden müssen.
Nach Auffassung der Ärztevertretung hat die Bundesapothekerkammer diesen Konsens jedoch eigenmächtig umgangen. Laut dem vorgelegten Konzept soll die Basisschulung für bisher nicht impfende Apotheker lediglich 23 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfassen. Davon sollen zwölf Einheiten im reinen Selbststudium absolviert werden. Faktisch verbleiben damit lediglich elf Einheiten an angeleiteter Schulung.
Ärztepräsident warnt vor Risiken für Patienten
Die Kritik der Bundesärztekammer fällt entsprechend deutlich aus. Deren Präsident Klaus Reinhardt betonte, dass eine Qualifikation für alle Totimpfstoffe nicht innerhalb von eineinhalb Schulungstagen erworben werden könne. Wer glaube, komplexe Impfentscheidungen ohne medizinisches Studium nach einem derart knappen Kurs treffen zu können, verkenne die Tragweite ärztlicher Verantwortung.
Mit der Ausweitung der Impfangebote steigen die fachlichen Anforderungen erheblich. Zu den unverzichtbaren medizinischen Kernkompetenzen zählen:
- Sorgfältige Erhebung der individuellen Krankengeschichte (Anamnese)
- Fachgerechte Beurteilung von Kontraindikationen und Vorerkrankungen
- Sichere Indikationsstellung bei komplexen Impfungen und Reiseimmunisierungen
- Sofortige Erkennung und Beherrschung möglicher akuter Impfkomplikationen und allergischer Notfälle
Auswirkungen auf das Gesundheitssystem und die Pflege
Ziel der gesetzlichen Neuregelung war es ursprünglich, durch wohnortnahe Angebote in den Apotheken die Impfquoten in der Bevölkerung spürbar zu erhöhen. Während Apothekerverbände betonen, dass niederschwellige Angebote den Zugang erleichtern, pochen Ärztevertreter auf den uneingeschränkten Vorrang der Patientensicherheit.
Gerade für pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen, die häufig unter mehreren Vorerkrankungen leiden und komplexe Medikamentenpläne einhalten müssen, ist eine fundierte Risikoabwägung vor jeder Impfung essenziell. Ob die neuen Impfangebote wie von den Apotheken angestrebt flächendeckend an den Start gehen können, bleibt angesichts des juristischen und fachlichen Streits vorerst offen.
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