Die BKK exklusiv ist eine regional geöffnete Betriebskrankenkasse mit Sitz in Lehrte bei Hannover, die neben umfassenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auch eine vollwertige Pflegeversicherung für ihre rund 30.000 Versicherten anbietet. Als gesetzliche Krankenkasse ist die Pflegekasse der BKK exklusiv automatisch für alle Versicherten zuständig und erbringt sämtliche Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI).
Die Krankenkasse steht allen Personen offen, die in den Bundesländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein leben oder arbeiten. Mit einem Beitragssatz von 16,99 Prozent (davon 2,39 Prozent kassenindividueller Zusatzbeitrag) positioniert sich die BKK exklusiv im mittleren Bereich der gesetzlichen Krankenkassen und bietet dabei zahlreiche Zusatzleistungen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen.
Für pflegebedürftige Versicherte und deren Angehörige ist besonders relevant, dass die Pflegekasse der BKK exklusiv alle gesetzlichen Pflegeleistungen vollständig abdeckt und zusätzlich verschiedene Serviceangebote bereitstellt, die den Pflegealltag erleichtern sollen. Dazu gehören umfassende Beratungsangebote, kostenlose Online-Pflegekurse und eine transparente Kommunikation über alle verfügbaren Leistungen und Ansprüche.
Persönliche Beratung gibt Sicherheit
Um Leistungen der Pflegeversicherung bei der BKK exklusiv in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte zunächst bestimmte grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigste Bedingung ist die Vorversicherungszeit: Innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung müssen Sie mindestens zwei Jahre lang in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert gewesen sein. Bei Kindern und Jugendlichen gilt diese Vorversicherungszeit als erfüllt, wenn ihre Eltern diese Anforderung erfüllen.
Die zweite zentrale Voraussetzung ist das Vorliegen einer tatsächlichen Pflegebedürftigkeit. Diese wird durch den Medizinischen Dienst (MD) im Rahmen einer Begutachtung festgestellt. Als pflegebedürftig gelten Personen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen ihren Alltag nicht mehr vollständig selbstständig bewältigen können und deshalb dauerhaft – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – auf Unterstützung angewiesen sind.
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgt in der Regel in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person. Dabei werden sechs Lebensbereiche untersucht, die gemeinsam die Grundlage für die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade bilden:
Mobilität: Kann sich die Person selbstständig fortbewegen und die Körperhaltung ändern?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie findet sich die Person zeitlich und örtlich zurecht? Kann sie Entscheidungen treffen und Gespräche führen?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Bestehen Verhaltensauffälligkeiten, die eine besondere Betreuung erfordern?
Selbstversorgung: Kann die Person sich selbst waschen, anziehen und ernähren?
Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Kommt die Person mit Medikation, Arztbesuchen und Therapien zurecht?
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Kann die Person ihren Tagesablauf gestalten und soziale Beziehungen pflegen?
Aus der Bewertung dieser Bereiche ergibt sich ein Punktwert zwischen 0 und 100, der die Grundlage für die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade bildet. Die BKK exklusiv Pflegekasse gewährt Leistungen ab Pflegegrad 1, wobei der Umfang der Leistungen mit steigendem Pflegegrad zunimmt.
Begutachtung findet meist zu Hause statt
Die Pflegekasse der BKK exklusiv stuft Versicherte nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst in einen von fünf Pflegegraden ein. Diese Einstufung bestimmt maßgeblich, welche Leistungen und in welcher Höhe zur Verfügung stehen:
Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit): Bei 12,5 bis unter 27 Punkten liegt eine geringe Beeinträchtigung vor. Versicherte mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Pflegehilfsmittel. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen stehen bei Pflegegrad 1 noch nicht zur Verfügung.
Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit): Mit 27 bis unter 47,5 Punkten beginnt der Anspruch auf umfassende Pflegeleistungen. Versicherte erhalten wahlweise 347 Euro Pflegegeld monatlich oder 796 Euro für Pflegesachleistungen (ambulante Pflegedienste). Auch eine Kombination beider Leistungen ist möglich.
Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit): Bei 47,5 bis unter 70 Punkten erhöhen sich die Leistungen deutlich. Das monatliche Pflegegeld beträgt 599 Euro, die Pflegesachleistungen 1.497 Euro. Zusätzlich stehen erweiterte Leistungen für Tages- und Nachtpflege zur Verfügung.
Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit): Mit 70 bis unter 90 Punkten liegt eine sehr schwere Pflegebedürftigkeit vor. Das Pflegegeld beträgt 800 Euro monatlich, die Pflegesachleistungen 1.859 Euro. Für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 gelten bei der Ersatzpflege erweiterte Leistungen.
Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen): Bei 90 bis 100 Punkten wird der höchste Pflegegrad vergeben. Das monatliche Pflegegeld liegt bei 990 Euro, die Pflegesachleistungen bei 2.299 Euro. Auch hier gelten für junge Pflegebedürftige besondere Regelungen bei der Ersatzpflege.
Die BKK exklusiv Pflegekasse bietet ihren Versicherten ab Pflegegrad 2 die Wahl zwischen verschiedenen Leistungsformen der häuslichen Pflege. Die Entscheidung zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen richtet sich danach, wer die Pflege übernimmt und wie diese organisiert wird.
Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege hauptsächlich durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen sichergestellt wird. Das Pflegegeld wird monatlich automatisch auf das bei der Pflegekasse hinterlegte Konto überwiesen und kann frei verwendet werden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und beträgt seit dem 1. Januar 2025:
Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich
Beim Bezug von Pflegegeld sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist dieser halbjährlich erforderlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Diese Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung und werden von zugelassenen Pflegediensten durchgeführt. Die Kosten übernimmt die BKK exklusiv Pflegekasse vollständig.
Pflegesachleistungen kommen zum Einsatz, wenn ein professioneller ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse der BKK exklusiv ab, sodass für Sie keine Vorkasse erforderlich ist. Die monatlichen Höchstbeträge für Pflegesachleistungen betragen seit dem 1. Januar 2025:
Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich
Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich
Eine besonders flexible Möglichkeit bietet die Pflegekombinationsleistung: Hierbei können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. Wenn Sie beispielsweise nur 40 Prozent der Ihnen zustehenden Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie zusätzlich 60 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt. Diese Kombination ermöglicht es, sowohl professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst zu nutzen als auch die Pflege durch Angehörige angemessen zu vergüten.
Pflegegeld unterstützt häusliche Pflege
Pflegesachleistungen durch Profis zu Hause
Allen Pflegebedürftigen, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden, steht bei der BKK exklusiv zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro zu. Diese Leistung gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5 und ist zweckgebunden für bestimmte Unterstützungsangebote einzusetzen.
Der Entlastungsbetrag kann verwendet werden für:
Angebote zur Unterstützung im Alltag: Dazu gehören haushaltsnahe Dienstleistungen wie Einkaufen, Reinigung oder Wäschepflege durch nach Landesrecht anerkannte Anbieter
Tages- und Nachtpflege: Zusätzliche Finanzierung von Kosten, die über die regulären Leistungen hinausgehen, einschließlich Unterkunft und Verpflegung
Kurzzeitpflege: Eigenanteile für Unterkunft und Verpflegung können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden
Ambulante Pflegedienste: Bei Pflegegrad 1 können sämtliche Leistungen eines Pflegedienstes finanziert werden; ab Pflegegrad 2 können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen abgerechnet werden
Der Entlastungsbetrag wird nach dem Kostenerstattungsprinzip ausgezahlt. Das bedeutet, Sie zahlen zunächst selbst und reichen anschließend die Rechnungen bei der BKK exklusiv Pflegekasse zur Erstattung ein. Wichtig ist, dass der Leistungserbringer nach dem jeweiligen Landesrecht als Anbieter von Unterstützungsleistungen im Alltag anerkannt sein muss.
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können angespart werden. Der nicht verbrauchte Entlastungsbetrag kann bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Danach verfällt das restliche Guthaben. Es empfiehlt sich daher, den Entlastungsbetrag regelmäßig zu nutzen und sich bei der Pflegekasse regelmäßig über den aktuellen Stand zu informieren.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen in zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen umzuwandeln. Dies ist besonders sinnvoll, wenn die Pflegesachleistungen nicht vollständig für die reguläre Pflege benötigt werden. Für die Umwandlung ist ein Antrag bei der BKK exklusiv Pflegekasse erforderlich.
Alltagshilfen entlasten Familie
Tagespflege bringt Abwechslung
Wenn die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend verhindert ist, übernimmt die BKK exklusiv Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege. Diese Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und kann sowohl durch professionelle Pflegekräfte als auch durch private Pflegepersonen erbracht werden.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht für bis zu acht Wochen (56 Kalendertage) pro Kalenderjahr. Der jährliche Leistungsbetrag beträgt 1.685 Euro. Zusätzlich können bis zu 843 Euro aus dem nicht genutzten Budget der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege verwendet werden, sodass insgesamt bis zu 2.528 Euro zur Verfügung stehen.
Eine Besonderheit gilt für Pflegebedürftige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit Pflegegrad 4 oder 5: Sie können den gesamten Betrag der Kurzzeitpflege (1.854 Euro) auf die Verhinderungspflege übertragen und haben dann einen Anspruch von insgesamt bis zu 3.539 Euro für bis zu acht Wochen im Jahr.
Bei der Abrechnung wird unterschieden zwischen tageweiser und stundenweiser Verhinderungspflege. Stundenweise Verhinderungspflege liegt vor, wenn die Pflegeperson weniger als acht Stunden am Tag verhindert ist. In diesem Fall wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, wobei der erste und letzte Tag der Verhinderungspflege jeweils in voller Höhe gewährt werden.
Wenn die Ersatzpflege durch Verwandte bis zum zweiten Grad oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder durch Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben, erbracht wird, gelten besondere Regelungen. In diesen Fällen wird die Verhinderungspflege maximal in Höhe des 1,5-fachen monatlichen Pflegegeldes gezahlt. Zusätzlich können jedoch nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall erstattet werden.
Die Kurzzeitpflege ist eine stationäre Leistung für pflegebedürftige Menschen, die vorübergehend nicht zu Hause gepflegt werden können. Dies kann zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall sein oder wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht im erforderlichen Umfang sichergestellt werden kann. Die Kurzzeitpflege steht für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr zur Verfügung, mit einem Leistungsbetrag von 1.774 Euro.
Wichtig zu beachten ist, dass ab dem 1. Juli 2025 die Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst werden. Dieser beträgt insgesamt 3.539 Euro und kann flexibel für beide Leistungsarten verwendet werden, ohne dass die bisherigen Übertragungsregelungen beachtet werden müssen. Die zeitliche Höchstdauer für beide Leistungsarten beträgt jeweils acht Wochen.
Ersatzpflege ermöglicht Auszeiten
Verhinderungspflege sichert Betreuung
Die teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege bietet eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige, die tagsüber berufstätig sind oder nachts eine Auszeit benötigen. Bei der BKK exklusiv können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 diese Leistungen in Anspruch nehmen, wobei die Kosten zusätzlich zu den Leistungen der häuslichen Pflege (Pflegegeld oder Pflegesachleistungen) gewährt werden.
Die monatlichen Leistungsbeträge für Tages- und Nachtpflege betragen:
Pflegegrad 1: 131 Euro (im Rahmen des Entlastungsbetrages)
Pflegegrad 2: 721 Euro
Pflegegrad 3: 1.357 Euro
Pflegegrad 4: 1.685 Euro
Pflegegrad 5: 2.085 Euro
Diese Beträge können vollständig zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen genutzt werden, eine Anrechnung findet nicht statt. Die Pflegekasse der BKK exklusiv übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen sowie die Kosten für Betreuung und medizinische Behandlungspflege in der Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung.
Zu beachten ist: Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Diese können jedoch teilweise oder vollständig über den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich finanziert werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die tatsächlichen Gesamtkosten für die Tages- oder Nachtpflege die von der Pflegekasse gezahlten Beträge häufig übersteigen.
Einmalhandschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen u.v.m. als Pflegebox – direkt zu Ihnen nach Hause.
Pflegebox jetzt beantragen
Wenn die Pflege im häuslichen Umfeld nicht mehr ausreichend sichergestellt werden kann, beteiligt sich die BKK exklusiv Pflegekasse an den Kosten der vollstationären Pflege in einem zugelassenen Pflegeheim. Die monatlichen Leistungsbeträge richten sich nach dem Pflegegrad und betragen seit dem 1. Januar 2025:
Pflegegrad 2: 805 Euro
Pflegegrad 3: 1.319 Euro
Pflegegrad 4: 1.855 Euro
Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Bei Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige einen Zuschuss von 131 Euro monatlich im Rahmen des Entlastungsbetrages für die entstandenen Aufwendungen bei vollstationärer Pflege.
Wichtig zu verstehen ist, dass diese Beträge nur die pflegebedingten Aufwendungen abdecken. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen von den Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen selbst getragen werden. Dieser sogenannte Eigenanteil variiert je nach Pflegeheim und Region erheblich und kann mehrere hundert bis über tausend Euro monatlich betragen.
Um die finanzielle Belastung für Bewohner vollstationärer Pflegeeinrichtungen zu reduzieren, zahlt die Pflegekasse zusätzlich einen Leistungszuschlag zum Eigenanteil. Dieser steigt mit der Dauer des Aufenthalts in der Pflegeeinrichtung:
Im ersten Jahr: 15 Prozent des Eigenanteils
Im zweiten Jahr: 30 Prozent des Eigenanteils
Im dritten Jahr: 50 Prozent des Eigenanteils
Ab dem vierten Jahr: 75 Prozent des Eigenanteils
Diese prozentuale Entlastung bezieht sich ausschließlich auf den pflegebedingten Eigenanteil, nicht auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Dennoch kann die Entlastung im Laufe der Zeit erheblich sein und die finanzielle Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen deutlich verbessern.
Vollstationäre Pflege gut organisiert
Die BKK exklusiv Pflegekasse übernimmt die Kosten für notwendige Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern. Dabei wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln unterschieden.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die aus hygienischen oder anderen Gründen nur einmalig verwendet werden können. Die BKK exklusiv Pflegekasse übernimmt hierfür seit dem 1. Januar 2025 bis zu 42 Euro monatlich (zuvor 40 Euro). Zu diesen Produkten gehören:
Einmalhandschuhe
Fingerlinge
Mundschutz
Schutzschürzen
Einmallätzchen
Händedesinfektionsmittel
Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
Viele Sanitätshäuser und spezialisierte Dienstleister bieten mittlerweile sogenannte Pflegeboxen an, die monatlich direkt nach Hause geliefert werden. Diese Anbieter rechnen die Kosten direkt mit der BKK exklusiv Pflegekasse ab, sodass für Sie keine Auslagen entstehen. Sie sollten allerdings regelmäßig prüfen, ob die gelieferten Produkte tatsächlich benötigt werden und das Budget von 42 Euro optimal ausgeschöpft wird.
Technische Pflegehilfsmittel sind wiederverwendbare Geräte und Sachmittel, die die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern. Dazu gehören beispielsweise:
Pflegebetten und Einlegerahmen
Lagerungshilfen und spezielle Pflegematratzen
Toilettensitzerhöhungen und Toilettenstühle
Badewannenlifter und Duschhocker
Hausnotrufsysteme
Rollstühle und Gehhilfen (bei pflegebedingtem Bedarf)
Technische Pflegehilfsmittel werden häufig leihweise zur Verfügung gestellt. Wenn ein Kauf erforderlich ist, beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 Prozent der Kosten, maximal 25 Euro pro Hilfsmittel. Versicherte unter 18 Jahren sind von dieser Zuzahlung befreit.
Für Hausnotrufsysteme zahlt die BKK exklusiv Pflegekasse bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit eine Monatspauschale. Die Installation und monatliche Nutzung können somit vollständig oder teilweise finanziert werden, was besonders für alleinlebende Pflegebedürftige eine wichtige Sicherheit bedeutet.
Der Bedarf an technischen Pflegehilfsmitteln wird häufig bereits während der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst festgestellt und im Gutachten als verbindliche Empfehlung aufgenommen. In diesem Fall ist keine separate ärztliche Verordnung erforderlich. Die Pflegekasse beauftragt dann direkt einen Leistungserbringer mit der Versorgung.
Das richtige Pflegebett erleichtert die Pflege
Wenn bauliche Anpassungen in der Wohnung oder im Haus erforderlich sind, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, gewährt die BKK exklusiv Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Dieser Zuschuss steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu.
Als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gelten unter anderem:
Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe für Rollstuhlfahrer
Verbreiterung von Türen für die Durchfahrt mit Rollstuhl oder Rollator
Entfernung von Türschwellen und Schaffung bodengleicher Übergänge
Umbau des Badezimmers: Einbau einer bodengleichen Dusche, Austausch der Badewanne, Installation von Haltegriffen und Stützklappgriffen
Installation fest montierter Aufzüge oder Hubliftsysteme
Anpassung von Fenstern und Bedienelementen an rollstuhlgerechte Höhen
Einbau speziell angepasster Möbel, zum Beispiel motorisch absenkbare Küchenschränke
Der Zuschuss von 4.180 Euro gilt pro Maßnahme, nicht pro Einzelumbau. Alle Umbauten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung erforderlich sind und auf demselben Hilfebedarf basieren, werden als eine Maßnahme gewertet. Wenn sich die Pflegesituation später ändert und weitere Anpassungen notwendig werden, kann erneut ein Zuschuss beantragt werden.
Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen – zum Beispiel in einer Pflege-Wohngemeinschaft – kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden, also maximal 16.720 Euro insgesamt. Bei mehr als vier anspruchsberechtigten Personen wird der Gesamtbetrag anteilig aufgeteilt.
Wichtig ist, dass der Antrag auf Zuschuss vor Beginn der Maßnahme bei der BKK exklusiv Pflegekasse gestellt wird. Dem Antrag sollte ein detaillierter Kostenvoranschlag beigefügt werden. Die Pflegekasse prüft dann, ob die Maßnahme geeignet ist, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern. Die Bearbeitungsfrist beträgt in der Regel drei Wochen, bei Notwendigkeit eines medizinischen Gutachtens fünf Wochen.
Ein barrierefreies Bad ermöglicht Selbstständigkeit
Für Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, bietet die BKK exklusiv Pflegekasse besondere finanzielle Unterstützung. Der monatliche Wohngruppenzuschlag beträgt 244 Euro und dient der Finanzierung einer Präsenzkraft, die organisatorische, verwaltende und betreuende Tätigkeiten übernimmt.
Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag sind:
In der Wohngruppe leben mindestens drei und höchstens zwölf Personen zusammen
Davon müssen mindestens drei Personen pflegebedürftig sein (Pflegegrad 1 bis 5)
Die Bewohner haben gemeinschaftlich eine Präsenzkraft für allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten beauftragt
Die Bewohner können ihren Pflegedienst frei wählen
Es handelt sich nicht um eine stationäre Einrichtung
Zusätzlich zum laufenden Wohngruppenzuschlag kann bei Neugründung einer ambulant betreuten Wohngruppe eine einmalige Anschubfinanzierung beantragt werden. Diese beträgt bis zu 2.613 Euro pro pflegebedürftige Person, maximal jedoch 10.452 Euro pro Wohngruppe. Die Anschubfinanzierung ist für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung gedacht und kann innerhalb eines Jahres nach Gründung der Wohngruppe beantragt werden.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeleistungen bietet die BKK exklusiv ihren Versicherten einige zusätzliche Services und erweiterte Leistungen an, die über das Standardangebot der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausgehen.
Erweiterte Haushaltshilfe: Während andere Pflegekassen Haushaltshilfe nur bis zum 12. oder 14. Lebensjahr des jüngsten Kindes gewähren, leistet die BKK exklusiv Haushaltshilfe auch dann, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zudem ist die Leistung zeitlich nicht begrenzt, solange eine schwere akute Erkrankung vorliegt.
Kostenlose Online-Pflegekurse: Die BKK exklusiv stellt ihren Versicherten kostenlose Online-Pflegekurse über den Pflegecoach der Firma curendo zur Verfügung. Diese Kurse vermitteln wichtiges Wissen zur häuslichen Pflege und können zeitlich flexibel von zu Hause aus absolviert werden. Angeboten werden verschiedene Kurse zu Themen wie Grundlagen der Pflege, Demenz und Umgang mit herausforderndem Verhalten. Die Teilnahme ist mit der Eingabe der Versichertennummer kostenlos.
Professionelle Beratung: Die BKK exklusiv bietet umfassende Pflegeberatung durch qualifizierte Pflegeberater. Diese helfen bei der Auswahl geeigneter Leistungen, bei der Antragstellung und bei der Organisation der häuslichen Pflege. Die Beratung kann telefonisch, persönlich in einem der Servicecenter oder auch als Hausbesuch erfolgen.
Zusatzleistungen für Schwangere und Familien: Im Rahmen des sogenannten Storchenkontos erhalten schwangere Versicherte der BKK exklusiv Zuschüsse für nicht verschreibungspflichtige Medikamente mit den Wirkstoffen Eisen, Jod und Folsäure von bis zu 600 Euro. Auch ein Mutter-Kind-Bonus von 200 Euro (bei Mehrlingsgeburten 250 Euro) wird gewährt, wenn bestimmte Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen werden.
Haushaltshilfe entlastet Familien spürbar
Der Weg zu Pflegeleistungen beginnt mit dem Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der BKK exklusiv Pflegekasse. Dieser Antrag kann formlos telefonisch, per E-Mail oder online gestellt werden. Die Pflegekasse sendet Ihnen dann das offizielle Antragsformular zu, das ausgefüllt und unterzeichnet zurückgesendet werden muss.
Wichtige Schritte bei der Antragstellung:
Kontaktaufnahme: Rufen Sie die BKK exklusiv unter der Telefonnummer 05132 5001-0 an oder senden Sie eine E-Mail an info@bkkexklusiv.de mit dem Betreff "Antrag auf Pflegeleistungen"
Antragsformular ausfüllen: Machen Sie genaue Angaben zu Ihrer Person, zur Art der gewünschten Pflegeleistung und zu eventuell vorhandenen Pflegepersonen oder Pflegediensten
Vollmacht erwägen: Wenn Sie möchten, dass ein Angehöriger mit der Pflegekasse kommunizieren darf, fügen Sie eine entsprechende Vollmacht bei
Antrag per Einschreiben versenden: Schicken Sie den ausgefüllten Antrag per Einschreiben an: BKK exklusiv, 31273 Lehrte
Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die BKK exklusiv Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Der MD meldet sich bei Ihnen, um einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren. Diese findet in der Regel in Ihrer häuslichen Umgebung statt und dauert etwa 30 bis 60 Minuten.
So bereiten Sie sich optimal auf die Begutachtung vor:
Führen Sie ein Pflegetagebuch: Dokumentieren Sie über mindestens eine Woche hinweg detailliert, welche Hilfen täglich benötigt werden und wie viel Zeit diese in Anspruch nehmen
Sammeln Sie medizinische Unterlagen: Halten Sie Arztberichte, Krankenhausentlassungsberichte und eine aktuelle Medikamentenliste bereit
Lassen Sie sich begleiten: Eine vertraute Person, die die Pflegesituation gut kennt, sollte bei der Begutachtung anwesend sein
Seien Sie ehrlich: Schildern Sie die Situation realistisch und beschönigen Sie nichts. Der Gutachter muss ein authentisches Bild der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit erhalten
Betonen Sie Schwankungen: Weisen Sie darauf hin, wenn die Selbstständigkeit tagesabhängig variiert und beschreiben Sie auch die schlechten Tage
Der Medizinische Dienst erstellt nach der Begutachtung ein Gutachten, das die Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse bildet. Die BKK exklusiv muss innerhalb von 25 Arbeitstagen (bei Personen im Krankenhaus oder Hospiz innerhalb von einer Woche) über den Antrag entscheiden. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, aus dem der zuerkannte Pflegegrad und die bewilligten Leistungen hervorgehen.
Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt. Wenn Sie beispielsweise im Februar einen Antrag stellen und im April einen Pflegegrad bewilligt bekommen, erhalten Sie auch für Februar und März die entsprechenden Leistungen nachgezahlt.
Erster Schritt: Kontakt aufnehmen
Formulare vollständig ausfüllen
Wenn Sie mit der Entscheidung der BKK exklusiv Pflegekasse nicht einverstanden sind – sei es, weil der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wurde – haben Sie das Recht auf Widerspruch. Dieser muss innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheids schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Ein Widerspruch sollte folgende Elemente enthalten:
Ihre vollständigen Kontaktdaten und die Versichertennummer
Das Datum des Bescheids, gegen den Sie Widerspruch einlegen
Die klare Formulierung, dass Sie Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen
Optional zunächst ohne, später dann mit ausführlicher Begründung
Die Begründung des Widerspruchs können Sie auch nachreichen. Es ist oft sinnvoll, zunächst fristwahrend den Widerspruch einzulegen und dann in Ruhe eine fundierte Begründung zu erarbeiten, idealerweise mit Unterstützung eines Pflegedienstes, eines Pflegeberaters oder eines auf Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalts.
Nach Eingang des Widerspruchs beauftragt die BKK exklusiv in der Regel den Medizinischen Dienst mit einer erneuten Begutachtung. Die Pflegekasse hat drei Monate Zeit, über den Widerspruch zu entscheiden. Wird der Widerspruch abgelehnt, erhalten Sie einen sogenannten Widerspruchsbescheid. Gegen diesen können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist für Sie kostenfrei.
Auch wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt, kann jederzeit ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden, wenn sich der Pflegebedarf verschlechtert hat. Hierfür wird ebenfalls eine neue Begutachtung durchgeführt. Der Antrag auf Höherstufung sollte gut begründet sein und konkret darlegen, welche neuen Einschränkungen hinzugekommen sind oder sich verschlechtert haben.
Fristgerecht Widerspruch einlegen
Die BKK exklusiv stellt auf ihrer Website verschiedene Formulare zum Download bereit, die für die Beantragung und Abrechnung von Pflegeleistungen benötigt werden. Die wichtigsten Formulare im Überblick:
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung: Das Hauptformular für die Erstbeantragung oder Änderung von Pflegeleistungen
Antrag auf Kurzzeitpflege: Für die Beantragung von Kurzzeitpflege und Übertragung aus der Verhinderungspflege
Abrechnung der Urlaubs- und Verhinderungspflege: Für die Abrechnung von Ersatzpflege nach erfolgter Vertretung
Antrag auf finanzielle Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes: Für bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung
Vollmacht: Ermöglicht es Angehörigen, in allen Angelegenheiten der Pflege- und Krankenversicherung zu vertreten
Alle Formulare sollten vollständig ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen und Belegen an die zentrale Postadresse der BKK exklusiv, 31273 Lehrte, gesendet werden. Es empfiehlt sich, wichtige Anträge per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Eingang zu haben.
Die BKK exklusiv hat ihre Postadresse digitalisiert, was bedeutet, dass alle eingehenden Briefsendungen gescannt und dann intern digital weitergeleitet werden. Dies beschleunigt die Bearbeitung und stellt sicher, dass Ihr Anliegen schnell beim richtigen Ansprechpartner ankommt.
Für Fragen rund um Pflegeleistungen stehen Ihnen verschiedene Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Die BKK exklusiv unterhält zwei Servicecenter, in denen Sie persönlich vorbeikommen können, sowie eine zentrale Telefonhotline und verschiedene digitale Kommunikationswege.
Zentrale Kontaktdaten:
Postadresse für alle schriftlichen Anliegen:
BKK exklusiv
31273 Lehrte
(Verwenden Sie ausschließlich diese Adresse für Postsendungen, da diese zentral digitalisiert werden)
Servicecenter Lehrte (Hauptsitz):
Zum Blauen See 7
31275 Lehrte
Öffnungszeiten für persönliche Beratung:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Servicecenter Bremen:
Am Deich 45
28199 Bremen
Öffnungszeiten für persönliche Beratung:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Zentrale: 05132 5001-0
Servicerufnummer: 0180 2000102 (6 Cent aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarife können abweichen)
Fax: 05132 5001-12
E-Mail: info@bkkexklusiv.de
Website: www.bkkexklusiv.de
Die telefonische Erreichbarkeit ist in der Regel zu den üblichen Geschäftszeiten gegeben. Für spezialisierte Anliegen aus dem Pflegebereich gibt es eigene Kundenberaterinnen und Kundenberater, die sich ausschließlich mit Fragen zur Pflegeversicherung befassen und entsprechend geschult sind.
Online-Services: Über die Website der BKK exklusiv steht ein Kontaktformular zur Verfügung, über das Sie Anfragen stellen können. Zudem bietet die Krankenkasse einen Online-Geschäftsstellenservice (SELF SERVICE), über den Versicherte verschiedene Anliegen digital erledigen können, einschließlich dem Upload von Dokumenten und dem Hochladen von Passfotos für die elektronische Gesundheitskarte.
Persönliche Hilfe vor Ort
Telefonisch gut erreichbar
Als Versicherter der BKK exklusiv Pflegekasse haben Sie verschiedene Rechte, aber auch bestimmte Pflichten, die Sie beachten sollten, um den Anspruch auf Leistungen nicht zu gefährden.
Ihre wichtigsten Rechte:
Anspruch auf Beratung: Sie haben Anrecht auf umfassende Beratung zu allen Fragen der Pflege durch Pflegeberater oder Pflegestützpunkte
Freie Wahl der Pflegeform: Sie entscheiden selbst, ob Sie Pflegegeld, Sachleistungen oder eine Kombination in Anspruch nehmen möchten
Freie Wahl des Pflegedienstes: Bei Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen können Sie frei wählen, welchen zugelassenen Pflegedienst Sie beauftragen
Widerspruchsrecht: Gegen jede Entscheidung der Pflegekasse können Sie Widerspruch einlegen und notfalls vor dem Sozialgericht klagen
Einsichtsrecht: Sie haben das Recht, Einsicht in Ihr Gutachten des Medizinischen Dienstes zu nehmen
Ihre wichtigsten Pflichten:
Wahrheitsgemäße Angaben: Sie sind verpflichtet, bei Anträgen und während der Begutachtung wahrheitsgemäße Angaben zu machen
Beratungsbesuche: Bei Bezug von Pflegegeld müssen Sie regelmäßige Beratungsbesuche durch zugelassene Pflegedienste oder Pflegeberater nachweisen (halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5). Bei Nichterfüllung kann das Pflegegeld gekürzt oder eingestellt werden
Mitteilungspflicht: Änderungen in der Pflegesituation müssen der Pflegekasse unverzüglich mitgeteilt werden, zum Beispiel bei Umzug, Krankenhausaufenthalt oder Wechsel der Pflegeform
Zweckgebundene Verwendung: Leistungen wie der Entlastungsbetrag oder Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen müssen zweckgebunden verwendet werden
Rückzahlung unrechtmäßig erhaltener Leistungen: Wenn Sie Leistungen zu Unrecht bezogen haben, müssen diese zurückgezahlt werden
Rechte kennen, sicher handeln
Ein oft übersehener, aber sehr wichtiger Aspekt der Pflegeversicherung ist die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige. Wenn Sie als Angehöriger eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegen, zahlt die Pflegekasse der BKK exklusiv unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Sie.
Voraussetzungen für die Rentenversicherungspflicht:
Sie pflegen eine Person mit mindestens Pflegegrad 2
Die Pflege erfolgt in der häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Person
Der Pflegeaufwand beträgt mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche
Sie üben die Pflege nicht erwerbsmäßig aus
Ihre regelmäßige Erwerbstätigkeit beträgt weniger als 30 Stunden pro Woche
Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad der gepflegten Person, der Art der bezogenen Leistung (Pflegegeld, Sach- oder Kombinationsleistung) und dem zeitlichen Umfang der Pflege. Die Beiträge werden von der Pflegekasse automatisch an die Rentenversicherung abgeführt, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.
Diese Regelung kann besonders für Personen wichtig sein, die ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder ganz aufgeben, um einen Angehörigen zu pflegen. Die gezahlten Rentenbeiträge sorgen dafür, dass keine oder geringere Lücken in der eigenen Altersvorsorge entstehen.
Pflegezeit und Rente im Blick behalten
Alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen haben einen gesetzlichen Anspruch auf umfassende Pflegeberatung. Die BKK exklusiv erfüllt diese Verpflichtung durch eigene Pflegeberater und durch Kooperation mit regionalen Pflegestützpunkten.
Pflegestützpunkte sind wohnortnahe Anlaufstellen, die unabhängige Beratung zu allen Fragen rund um Pflege, Betreuung und medizinische Versorgung bieten. Sie helfen bei der:
Beantragung von Pflegeleistungen und Unterstützung bei der Antragsstellung
Auswahl geeigneter Pflege- und Betreuungsangebote
Vermittlung von Pflegediensten, Tagespflegeeinrichtungen und Pflegeheimen
Koordination verschiedener Hilfsangebote
Information über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
Vermittlung zu Selbsthilfegruppen und ehrenamtlichen Unterstützungsangeboten
Die Beratung durch Pflegestützpunkte ist kostenlos und unabhängig. Sie können telefonisch, persönlich oder auch als Hausbesuch in Anspruch genommen werden. Die BKK exklusiv kann Ihnen auf Anfrage Adressen von Pflegestützpunkten in Ihrer Region nennen.
Zusätzlich zu den Pflegestützpunkten bietet die BKK exklusiv eine individuelle Pflegeberatung durch eigene qualifizierte Pflegeberaterinnen und Pflegeberater an. Diese können Sie telefonisch oder persönlich kontaktieren und erhalten Unterstützung bei allen Fragen zur Pflegeversicherung, zu Leistungsansprüchen und zur Organisation der Pflege.
Die BKK exklusiv setzt zunehmend auf digitale Angebote, um ihren Versicherten zusätzlichen Service und Unterstützung zu bieten. Ein besonderes Angebot sind die kostenlosen
Online-Pflegekurse, die über den Pflegecoach der Firma curendo zur Verfügung stehen.
Diese Pflegekurse richten sich an pflegende Angehörige und vermitteln wichtiges Wissen für die häusliche Pflege. Die Kurse sind modular aufgebaut und können zeitlich flexibel absolviert werden. Behandelt werden unter anderem folgende Themen:
Grundlagen der Pflege: Körperpflege, Ernährung, Mobilisation, Lagerung
Umgang mit Demenz: Verständnis für die Erkrankung, Kommunikationsstrategien, Umgang mit herausforderndem Verhalten
Rechtliche und finanzielle Aspekte: Leistungen der Pflegeversicherung, Vollmachten, Patientenverfügung
Entlastung für Pflegende: Selbstfürsorge, Stressbewältigung, Hilfsangebote
Umgang mit spezifischen Erkrankungen: Diabetes, Schlaganfall, Parkinson und andere
Die Teilnahme an diesen Kursen ist für Versicherte und Angehörige der BKK exklusiv vollständig kostenlos. Zur Registrierung benötigen Sie lediglich eine E-Mail-Adresse und Ihre Versichertennummer. Die Kurse können jederzeit unterbrochen und später fortgesetzt werden, sodass Sie das Lerntempo selbst bestimmen können.
Neben den Online-Kursen bietet die BKK exklusiv auch Informationen über Pflegekurse vor Ort an, die von verschiedenen Anbietern wie Pflegediensten, Wohlfahrtsverbänden oder Volkshochschulen durchgeführt werden. Auch diese Kurse werden von der Pflegekasse finanziert und können kostenlos besucht werden.
Online-Pflegekurse flexibel absolvieren
Neues Wissen bequem zu Hause
Zum 1. Januar 2025 sind wichtige Änderungen bei den Pflegeleistungen in Kraft getreten, die sich auch auf Versicherte der BKK exklusiv auswirken. Diese Anpassungen basieren auf dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).
Erhöhung der Leistungsbeträge um 4,5 Prozent: Alle Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung wurden zum Jahresbeginn 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Dies betrifft Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Leistungen für vollstationäre Pflege.
Erhöhung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Der monatliche Betrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stieg von 40 Euro auf 42 Euro.
Gemeinsamer Jahresbetrag ab 1. Juli 2025: Eine besonders wichtige Änderung tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft: Die bisherigen getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Dieser kann flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden, ohne dass komplizierte Übertragungsregelungen beachtet werden müssen. Die zeitliche Höchstdauer beträgt für beide Leistungen jeweils acht Wochen pro Jahr.
Zudem entfällt ab dem 1. Juli 2025 die sechsmonatige Vorpflegezeit bei der Verhinderungspflege. Das bedeutet, dass Sie Verhinderungspflege sofort ab Vorliegen von mindestens Pflegegrad 2 nutzen können, ohne dass zuvor eine sechsmonatige Pflegezeit nachgewiesen werden muss.
Wichtige Änderungen 2025 im Blick
Die BKK exklusiv Pflegekasse bietet ihren rund 30.000 Versicherten in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein umfassende Pflegeleistungen nach dem Elften Sozialgesetzbuch. Mit Sitz in Lehrte und einem weiteren Servicecenter in Bremen ist die Krankenkasse sowohl persönlich, telefonisch als auch digital gut erreichbar.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick:
Pflegegeld (ab Pflegegrad 2): 347 bis 990 Euro monatlich
Pflegesachleistungen (ab Pflegegrad 2): 796 bis 2.299 Euro monatlich
Entlastungsbetrag (alle Pflegegrade): 131 Euro monatlich
Tages- und Nachtpflege (ab Pflegegrad 2): 721 bis 2.085 Euro monatlich
Verhinderungspflege: bis zu 2.528 Euro jährlich für acht Wochen
Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich für acht Wochen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Wohngruppenzuschlag: 244 Euro monatlich
Besondere Services der BKK exklusiv:
Kostenlose Online-Pflegekurse über den Pflegecoach
Erweiterte Haushaltshilfe bis zum 16. Lebensjahr des Kindes
Umfassende Pflegeberatung durch qualifizierte Fachkräfte
Storchenkonto mit bis zu 600 Euro Zuschuss für Schwangere
Digitalisierte Postverarbeitung für schnellere Bearbeitung
So stellen Sie einen Pflegeantrag:
Kontaktieren Sie die BKK exklusiv telefonisch unter 05132 5001-0 oder per E-Mail an info@bkkexklusiv.de
Füllen Sie das zugesandte Antragsformular vollständig aus
Senden Sie den Antrag per Einschreiben an: BKK exklusiv, 31273 Lehrte
Bereiten Sie sich gründlich auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor
Bei Unzufriedenheit mit dem Bescheid: Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen
Die BKK exklusiv erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen der sozialen Pflegeversicherung und bietet darüber hinaus zusätzliche Services, die den Pflegealltag erleichtern sollen. Mit transparenter Kommunikation, verschiedenen Kontaktmöglichkeiten und digitalen Angeboten positioniert sich die Krankenkasse als moderner und serviceorientierter Partner für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.
Wichtige Kontaktdaten zur Übersicht:
Postadresse: BKK exklusiv, 31273 Lehrte
Telefon: 05132 5001-0
Servicerufnummer: 0180 2000102
E-Mail: info@bkkexklusiv.de
Website: www.bkkexklusiv.de
Für weiterführende Informationen, spezifische Fragen zu Ihrem individuellen Pflegefall oder zur Antragstellung steht Ihnen das Team der BKK exklusiv jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten und lassen Sie sich umfassend beraten, um alle Ihnen zustehenden Leistungen optimal zu nutzen.
Gut informiert Entscheidungen treffen
Antworten rund um Leistungen und Antrag