Bundesländer fordern „Recht auf Vergessenwerden“ für Krebsüberlebende

Benedikt Hübenthal
Recht auf Vergessenwerden bei Krebs: Bundesratsinitiative gestartet

Wer eine schwere Krebserkrankung erfolgreich bewältigt hat, möchte nach der Genesung in ein normales Leben zurückkehren. Doch für viele Betroffene beginnt nach dem medizinischen Erfolg ein bürokratischer Hürdenlauf: Beim Abschluss von Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, der Beantragung eines Baudarlehens oder sogar bei Adoptionsverfahren müssen zurückliegende Diagnosen häufig offengelegt werden. Eine gemeinsame Bundesratsinitiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen soll diese Benachteiligung nun grundlegend beseitigen.

Mehr Chancengleichheit nach überstandener Krankheit

Die Initiative fordert die Bundesregierung dazu auf, einen rechtlichen Rahmen für ein sogenanntes „Recht auf Vergessenwerden“ zu schaffen. Ziel ist es, dass ehemals an Krebs erkrankte Menschen nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen nicht mehr dazu verpflichtet sind, ihre frühere Erkrankung bei Finanz- und Versicherungsgeschäften anzugeben. Zudem sollen Versicherer und Behörden dazu angehalten werden, bereits gespeicherte Daten nach vergangenem Behandlungszeitraum zu löschen.

Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, hob hervor, dass eine persönliche Heilung auch eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Gleichstellung nach sich ziehen müsse. Wer eine schwere Erkrankung besiegt habe, dürfe im Alltag nicht dauerhaft wie ein Risikofall behandelt werden.

Besondere Belastung für junge Generationen

Dank moderner Therapien und fortschrittlicher Früherkennung überleben in Deutschland immer mehr Menschen eine Krebsdiagnose langfristig. Rund 5,5 Millionen Menschen leben hierzulande mit oder nach einer solchen Erkrankung. Besonders hart treffen die bestehenden Restriktionen junge Erwachsene, Jugendliche und ehemals betroffene Kinder, die noch wesentliche Lebensentscheidungen wie Familiengründung, Immobilienkauf oder die berufliche Absicherung vor sich haben.

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi betonte, dass der Vorstoß ein unverzichtbares Signal gegen Diskriminierung darstelle. Langfristig solle geprüft werden, ob vergleichbare Regelungen auch auf andere chronische oder schwere Vorerkrankungen ausgeweitet werden können, sofern aus medizinischer Sicht kein erhöhtes Rückfallrisiko mehr besteht.

Deutschland im europäischen Vergleich

Auf europäischer Ebene ist das Prinzip des Rechts auf Vergessenwerden bereits in mehreren Ländern gelebte Praxis. Staaten wie Frankreich, Belgien, die Niederlande und Spanien haben feste Fristen etabliert – oft dürfen überstandene Erkrankungen bereits fünf Jahre nach Abschluss der erfolgreichen Behandlung nicht mehr abgefragt werden.

Der Entschließungsantrag wurde im Bundesrat zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen. Fachverbände und Patientenorganisationen drängen schon seit Längerem auf eine rasche und umfassende gesetzliche Umsetzung, um Betroffenen einen echten Neuanfang ohne Altlasten zu garantieren.

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