Digitale Barrierefreiheit hakt: Bundesbeauftragter fordert schärfere Gesetze

Djamal Sadaghiani
Digitale Barrierefreiheit: Kritik an schleppender Umsetzung des BFSG

Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes fällt die Zwischenbilanz ernüchternd aus. Viele digitale Angebote, Online-Dienste und Bezahlterminals stellen für Millionen Menschen mit Einschränkungen sowie für viele ältere Bürgerinnen und Bürger weiterhin unüberwindbare Hürden dar. Vor diesem Hintergrund fordert der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, dringende gesetzliche Nachbesserungen.

Gesetzliche Vorgaben greifen noch zu kurz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sollte einen Meilenstein für die digitale Teilhabe in Deutschland setzen. Es verpflichtet Unternehmen und Dienstleister dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen – darunter Online-Shops, Bankdienstleistungen, Ticketautomaten und E-Books – barrierefrei zu gestalten. Doch in der Praxis zeigt sich nach Ansicht von Interessensvertretern, dass viele Regelungen noch lückenhaft sind oder von Anbietern nur schleppend umgesetzt werden.

Kritisiert wird insbesondere, dass die Vorgaben für den privaten Sektor zu viele Ausnahmen zulassen und Kontrollmechanismen fehlen. Wenn Webseiten für Screenreader unlesbar sind, Videos keine Untertitel bieten oder Formulare digital nicht bedienbar sind, werden Betroffene systematisch vom alltäglichen Leben abgeschnitten.

Enorme Bedeutung für die Pflege und das Gesundheitswesen

Gerade im Gesundheits- und Pflegebereich schreitet die Digitalisierung unaufhaltsam voran. Ob elektronische Patientenakten, digitale Pflegeanwendungen (DiPA), Videosprechstunden oder die Online-Terminvergabe bei Fachärzten: Immer mehr essenzielle Leistungen werden ins Internet verlagert.

Wenn diese Plattformen jedoch nicht barrierefrei gestaltet sind, trifft das pflegebedürftige Menschen, Senioren und Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen besonders hart. Digitale Barrierefreiheit ist in einer alternden Gesellschaft kein Nischenthema mehr, sondern die Grundvoraussetzung für selbstbestimmtes Wohnen, eine verlässliche Pflegeversorgung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe.

Forderung nach klaren Sanktionen und Nachbesserung

Um spürbare Verbesserungen zu erreichen, fordert der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung die Politik dazu auf, das Gesetz zügig nachzuschärfen. Nötig seien:

  • Verbindlichere Standards: Strengere Vorgaben für private Dienstleister und den gesamten Dienstleistungssektor.
  • Bessere Durchsetzung: Wirksame Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen bestehende Barrierefreiheitsstandards.
  • Ganzheitlicher Ansatz: Eine enge Verzahnung von digitaler und baulicher Barrierefreiheit, etwa im Umfeld von Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen.

Nur wenn Barrierefreiheit von Beginn an als unverzichtbarer Standard verstanden wird, kann die digitale Transformation für alle Generationen und Bevölkerungsgruppen einen echten Mehrwert bieten.

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