Digitalgesetz GeDIG: KBV schlägt Alarm wegen Dateneinsicht
Beim geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) wächst der Widerstand. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert von der Bundesregierung grundlegende Nachbesserungen an dem Vorhaben. In einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium sowie das Bundeswirtschaftsministerium warnt die Ärztevertretung davor, dass der aktuelle Entwurf in entscheidenden Teilen weder rechtssicher noch im Versorgungsalltag praktikabel sei.
Sorge um sensible Gesundheitsdaten der Versicherten
Im Zentrum der Kritik stehen vor allem die erweiterten Einsichts- und Auswertungsrechte, die den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der elektronischen Patientenakte (ePA) eingeräumt werden sollen. Nach den Plänen des Gesetzes könnten Kassen künftig tieferen Einblick in Behandlungs- und Abrechnungsdaten erhalten, um darauf basierend Empfehlungen und Verhaltenshinweise an die Versicherten auszusprechen.
Die KBV sieht darin eine bedenkliche Grenzüberschreitung. Ein solcher Zugriff greife unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Patientinnen und Patienten ein und gefährde das traditionell geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Behandelnden und Erkrankten. Laut der Vertretung der Vertragsärzteschaft besteht das Risiko, dass wirtschaftliche Steuerungsinteressen der Kostenträger in die medizinische und therapeutische Entscheidungsfindung hineingetragen werden.
Praxistauglichkeit vor bürokratischem Mehraufwand
Neben dem Datenschutz bemängelt die KBV gravierende Schwachstellen bei der technischen Umsetzung in Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen. Obwohl die Weiterentwicklung digitaler Werkzeuge grundsätzlich begrüßt wird, mahnt die Standesvertretung zur Vorsicht: Neue Schnittstellen und Pflichten dürften den Versorgungsalltag nicht weiter lahmlegen.
- Stabilität der Telematikinfrastruktur: Wiederkehrende Störungen belasten Praxen und Pflegekräfte erheblich; gesetzliche Vorgaben müssen daher vor allem Ausfallsicherheit garantieren.
- Verlässliche Praxistests: Neue Anwendungen müssen vor einer flächendeckenden Einführung unter realen Bedingungen erprobt werden, um Medienbrüche und Doppelarbeiten zu vermeiden.
- Zentraler Patientenzugang: Der Einstieg in digitale Versorgungsangebote darf nicht allein über versicherungseigene Apps geregelt werden, sondern muss neutral und barrierefrei – beispielsweise über den etablierten Patientenservice 116117 – strukturiert sein.
Herausforderung für das gesamte Gesundheitswesen
Die Debatte um das GeDIG berührt das gesamte Gesundheitssystem, von niedergelassenen Praxen über Krankenhäuser bis hin zu ambulanten Pflegediensten. Die Digitalisierung kann die sektorenübergreifende Zusammenarbeit und Medikationssicherheit nur dann spürbar verbessern, wenn Systeme nahtlos zusammenarbeiten und das Vertrauen aller Beteiligten gewahrt bleibt. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird die Bundesregierung nun entscheiden müssen, wie sie den Spagat zwischen datengestützter Innovation und dem Schutz vertraulicher Gesundheitsdaten auflöst.
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