Die Organisation der häuslichen Pflege stellt Angehörige und Pflegebedürftige vor große Herausforderungen. Wenn die Mobilität nachlässt oder eine Pflegesituation zu Hause eingerichtet werden muss, rückt ein Thema schnell in den Mittelpunkt: die Beschaffung der richtigen medizinischen Hilfsmittel. Ob ein Rollstuhl für Ausflüge in den Englischen Garten, ein elektrisches Pflegebett für die Wohnung in Schwabing oder ein Patientenlifter für die Erleichterung des Pflegealltags – die richtige Ausstattung ist der Schlüssel zu mehr Lebensqualität und Sicherheit in den eigenen vier Wänden.
In der bayerischen Landeshauptstadt München gibt es ein breites Angebot an Anbietern, doch die Suche nach dem passenden Sanitätshaus wirft oft viele Fragen auf. Müssen große Hilfsmittel gekauft werden oder kann man diese mieten? Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse und wie kommt das sperrige Pflegebett überhaupt in die Wohnung im dritten Stock? In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie im Jahr 2026 über die Versorgung mit großen Pflegehilfsmitteln in München wissen müssen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt von der ärztlichen Verordnung über die Auswahl des richtigen Dienstleisters bis hin zur Lieferung und Einweisung bei Ihnen zu Hause.
Ein Sanitätshaus ist weit mehr als ein reines Einzelhandelsgeschäft. Es ist ein hochspezialisierter Gesundheitsdienstleister und das entscheidende Bindeglied zwischen Ärzten, Therapeuten, Krankenkassen und Ihnen als Patient. In München reicht die Bandbreite von kleinen, familiären Stadtteil-Filialen in Vierteln wie Giesing oder Pasing, die sich auf Bandagen und Kompressionsstrümpfe spezialisiert haben, bis hin zu großen, hochtechnisierten Rehatechnik-Zentren in den Randbezirken wie Haar, Aschheim oder Neuperlach. Letztere verfügen über riesige Lagerhallen, eigene Werkstätten und einen großen Fuhrpark für die Auslieferung von Großgeräten.
Für die Versorgung mit großen Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Pflegebetten oder Elektromobilen benötigen Sie zwingend ein Sanitätshaus mit einer starken Rehatechnik-Abteilung. Diese Spezialisten kümmern sich nicht nur um den Verkauf, sondern übernehmen die komplette logistische und bürokratische Abwicklung. Sie beraten Sie zu Hause, messen Türrahmen aus, prüfen die wohnlichen Gegebenheiten, stellen Anträge bei Ihrer Krankenkasse und übernehmen die regelmäßige Wartung der Geräte. Ein gutes Sanitätshaus in München zeichnet sich dadurch aus, dass es Sie als langfristiger Partner begleitet, denn eine Pflegesituation kann sich jederzeit verändern und Anpassungen der Hilfsmittel erfordern.
Die meisten großen Pflegehilfsmittel werden unkompliziert von der Krankenkasse gemietet.
Eine der häufigsten Fragen von Angehörigen lautet: "Müssen wir das teure Pflegebett jetzt selbst kaufen?" Die klare Antwort in den allermeisten Fällen lautet: Nein. Das deutsche Gesundheitssystem basiert bei großen und teuren Hilfsmitteln auf einem Miet- beziehungsweise Leihsystem, dem sogenannten Wiedereinsatz. Wenn Sie ein Hilfsmittel über ein Rezept von der Krankenkasse oder Pflegekasse beziehen, geht dieses in der Regel nicht in Ihr Eigentum über. Stattdessen stellt Ihnen das Sanitätshaus das Gerät leihweise für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit zur Verfügung.
Die Krankenkassen schließen mit den Sanitätshäusern Verträge über sogenannte Fallpauschalen ab. Das bedeutet, die Kasse zahlt dem Sanitätshaus einen festen Betrag für einen bestimmten Zeitraum (oft zwei bis vier Jahre). Mit dieser Pauschale sind alle Leistungen abgegolten: die Bereitstellung des Geräts, die Lieferung nach München, der Aufbau, eventuelle Reparaturen, Ersatzteile und am Ende die Abholung sowie die hygienische Aufbereitung. Für Sie als Versicherten hat dieses System immense Vorteile:
Keine hohen Anschaffungskosten: Ein hochwertiges elektrisches Pflegebett kostet im freien Verkauf schnell zwischen 800 Euro und 2.500 Euro. Bei einer Versorgung über die Kasse zahlen Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung.
Rundum-Sorglos-Paket: Geht der Motor des Pflegebetts kaputt oder hat der Rollstuhl einen Platten, ist das Sanitätshaus im Rahmen der Fallpauschale für die kostenlose Reparatur zuständig.
Flexibilität: Verbessert sich der Gesundheitszustand oder wird das Hilfsmittel nicht mehr benötigt, wird es einfach wieder abgeholt. Sie müssen sich nicht um den Weiterverkauf oder die Entsorgung kümmern.
Anpassbarkeit: Wenn sich das Krankheitsbild verschlechtert, kann ein gemieteter Standardrollstuhl unkompliziert gegen einen Pflegerollstuhl ausgetauscht werden.
Ein privater Kauf ist in der Regel nur dann sinnvoll, wenn Sie keinen Anspruch auf eine Kassenleistung haben, Sie ein ganz bestimmtes Design-Modell wünschen, das weit über das medizinisch Notwendige hinausgeht (sogenannte Wirtschaftlichkeitsgrenze), oder wenn Sie das Gerät dauerhaft als Ihr uneingeschränktes Eigentum betrachten möchten. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei einem Privatkauf auch alle Kosten für Wartung, Reparaturen und spätere Entsorgung selbst tragen müssen.
Bevor Sie ein Sanitätshaus in München kontaktieren, ist es wichtig zu verstehen, welcher Kostenträger für Ihr Hilfsmittel zuständig ist. Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB) unterscheidet streng zwischen der Krankenversicherung (SGB V) und der Pflegeversicherung (SGB XI). Diese Unterscheidung ist entscheidend für den Ablauf der Beantragung.
Die Krankenkasse (SGB V) ist zuständig, wenn das Hilfsmittel den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern soll, einer drohenden Behinderung vorbeugt oder eine bestehende Behinderung ausgleicht. Hierzu zählen klassischerweise Rollstühle, Rollatoren, Prothesen oder Badewannenlifter. Diese Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherungen gelistet. Um diese zu erhalten, benötigen Sie zwingend ein ärztliches Rezept (Muster 16).
Die Pflegekasse (SGB XI) hingegen ist für sogenannte Pflegehilfsmittel zuständig. Diese sollen die häusliche Pflege erleichtern, die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern oder ihm eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Das klassische Beispiel hierfür ist das Pflegebett. Diese Produkte finden sich im Pflegehilfsmittelverzeichnis. Für diese Hilfsmittel ist nicht zwingend ein ärztliches Rezept erforderlich, wenn bereits ein Pflegegrad (von 1 bis 5) vorliegt und eine Pflegefachkraft (zum Beispiel vom Medizinischen Dienst oder einem ambulanten Pflegedienst) die Notwendigkeit bestätigt. Dennoch beschleunigt ein Rezept oder eine ärztliche Empfehlung den Genehmigungsprozess in der Praxis oft erheblich.
Weitere offizielle und detaillierte Informationen zur Abgrenzung und zur Kostenübernahme finden Sie direkt auf den Seiten der Bundesregierung, beispielsweise beim Bundesgesundheitsministerium.
Der Prozess, um in München ein großes Hilfsmittel über die Kasse zu mieten, folgt einem klaren, gesetzlich geregelten Ablauf. Wenn Sie diese Schritte kennen, können Sie Verzögerungen vermeiden und erhalten die benötigte Unterstützung deutlich schneller.
Der Arztbesuch und die Verordnung: Der erste Schritt führt in der Regel zum Hausarzt oder Facharzt (z.B. Orthopäde oder Neurologe). Der Arzt stellt ein Rezept aus. Wichtig: Die Diagnose und die medizinische Begründung müssen präzise formuliert sein. Ein Rezept mit der bloßen Aufschrift "Rollstuhl" reicht oft nicht aus. Es muss detailliert sein, wie zum Beispiel "Leichtgewichtrollstuhl mit Trommelbremse für Begleitperson aufgrund von schwerer Gehbehinderung und Arthrose in den Händen". Je genauer der Arzt die sogenannte Hilfsmittelnummer (eine 10-stellige Nummer aus dem Hilfsmittelverzeichnis) oder die genauen Spezifikationen angibt, desto reibungsloser verläuft die Genehmigung.
Die Wahl des Sanitätshauses: Mit dem Rezept wenden Sie sich an ein Sanitätshaus. Achtung: Sie können nicht jedes beliebige Sanitätshaus in München wählen. Sie müssen einen Anbieter finden, der ein Vertragspartner Ihrer spezifischen Krankenkasse ist. Die meisten großen Kassen haben ein Online-Portal oder eine Hotline, wo Sie Vertragspartner in Ihrer Nähe abfragen können. Ein seriöses Sanitätshaus wird Ihnen auf Nachfrage sofort mitteilen können, ob es mit Ihrer Kasse abrechnen darf.
Beratung und Erprobung: Bei großen Hilfsmitteln ist eine persönliche Beratung essenziell. Das Sanitätshaus klärt mit Ihnen Ihre genauen Bedürfnisse. Oft kommen die Mitarbeiter für einen Hausbesuch zu Ihnen nach Hause in München, um die örtlichen Gegebenheiten zu prüfen (passen die Türen, gibt es Stufen, reicht der Platz im Schlafzimmer?).
Der Kostenvoranschlag (eKV): Das Sanitätshaus behält Ihr Rezept und erstellt einen elektronischen Kostenvoranschlag (eKV), der an Ihre Krankenkasse übermittelt wird. Sie müssen das Rezept also nicht selbst zur Kasse schicken.
Prüfung durch die Krankenkasse: Die Kasse prüft den Antrag. Manchmal schaltet sie den Medizinischen Dienst (MD) ein, um die medizinische Notwendigkeit zu begutachten. Die Kasse hat gesetzliche Fristen einzuhalten: In der Regel muss sie innerhalb von drei Wochen (bzw. fünf Wochen bei Einschaltung des MD) entscheiden.
Genehmigung und Auslieferung: Sobald die Genehmigung vorliegt, meldet sich das Sanitätshaus bei Ihnen, um einen Liefertermin zu vereinbaren.
Ein elektrisches Pflegebett erleichtert den Pflegealltag zu Hause enorm.
Das Pflegebett ist das zentrale Element der häuslichen Pflege. Es entlastet nicht nur den Pflegebedürftigen, sondern schont auch massiv den Rücken der pflegenden Angehörigen oder des ambulanten Pflegedienstes. Ein Standard-Pflegebett (auch Krankenbett genannt) ist elektrisch höhenverstellbar und verfügt über ein verstellbares Kopf- und Fußteil sowie absenkbare Seitengitter zum Schutz vor dem Herausfallen.
Es gibt verschiedene Arten von Pflegebetten, die je nach Bedarf verordnet werden können:
Standard-Pflegebett: Die häufigste Variante. Erfüllt alle grundlegenden Anforderungen für die häusliche Pflege.
Niederflurbett (Niedrigbett): Dieses Bett lässt sich extrem weit absenken (oft bis auf 20 Zentimeter über dem Boden). Es wird häufig bei Patienten mit Demenz oder hoher Sturzgefahr eingesetzt, um Verletzungen beim nächtlichen Herausrollen zu vermeiden, ohne freiheitsentziehende Maßnahmen (wie geschlossene Bettgitter) anwenden zu müssen.
Schwerlastbett: Für stark übergewichtige Patienten (Adipositas). Diese Betten haben verstärkte Motoren und breitere Liegeflächen und sind oft für ein Patientengewicht von über 150 Kilogramm (teilweise bis zu 300 Kilogramm) ausgelegt.
Stehbett: Ein hochspezialisiertes Bett, das den Patienten in eine aufrechte Position bringen kann, oft genutzt bei schweren neurologischen Erkrankungen.
Die Herausforderung in München: Die Lieferung eines Pflegebetts in München kann logistisch anspruchsvoll sein. Viele Wohnungen in Stadtteilen wie Haidhausen, Maxvorstadt oder Schwabing befinden sich in Altbauten. Enge Treppenhäuser, fehlende Aufzüge und schmale Wohnungstüren (oft schmaler als die standardmäßigen 90 Zentimeter) können zum Problem werden. Ein Pflegebett wird zwar in Einzelteilen geliefert, dennoch sind die Seitenteile und Motoren schwer und sperrig.
Ein professionelles Münchner Sanitätshaus fragt diese Gegebenheiten bereits bei der Beratung ab. Die Techniker bringen das Bett in die Wohnung, bauen es am gewünschten Ort auf und führen eine gesetzlich vorgeschriebene Einweisung nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) durch. Dabei wird Ihnen genau erklärt, wie die Fernbedienung funktioniert, wie die Bremsen an den Rollen festgestellt werden und wie die Notabsenkung bei einem Stromausfall betätigt wird.
Zusätzlich zum Bett benötigen Sie eine passende Matratze. Standardmatratzen werden oft mitgeliefert. Bei Patienten, die viel liegen und ein Risiko für Druckgeschwüre haben, muss der Arzt zusätzlich eine Antidekubitus-Matratze (Wechseldruck- oder Weichlagerungssystem) verordnen.
Mit dem passenden Rollstuhl bleibt die Mobilität in der Stadt erhalten.
Ein Rollstuhl bedeutet nicht das Ende der Mobilität, sondern deren Erhalt. München ist eine verhältnismäßig barrierefreie Stadt. Der Marienplatz, die Fußgängerzone in der Kaufingerstraße, die barrierefreien U-Bahn-Stationen des MVV (Münchner Verkehrs- und Tarifverbund) und die flachen Wege im Englischen Garten oder entlang der Isar laden zu Ausflügen ein. Doch dafür muss der Rollstuhl exakt zum Nutzer und seinem Umfeld passen.
Die Auswahl des richtigen Rollstuhls ist eine Wissenschaft für sich. Die wichtigsten Kategorien, die in Sanitätshäusern zur Miete angeboten werden, sind:
Der Standardrollstuhl: Er ist robust, aber mit oft über 18 Kilogramm sehr schwer. Er eignet sich primär für den reinen Transport (z.B. vom Bett ins Wohnzimmer oder für kurze Fahrten zum Arzt), wenn die Person geschoben wird. Für den Selbstfahrer ist er aufgrund des Gewichts auf Dauer zu anstrengend.
Der Leichtgewichtrollstuhl: Er besteht aus Aluminium und wiegt meist zwischen 13 und 15 Kilogramm. Er lässt sich von Angehörigen leichter in den Kofferraum eines Autos heben (wichtig für Ausflüge ins Münchner Umland) und ist auch für den Patienten leichter selbst zu greifen und zu fahren. Er ist die häufigste Wahl für die Alltagsversorgung.
Der Pflegerollstuhl (Multifunktionsrollstuhl): Wenn der Patient nicht mehr selbstständig sitzen kann, bietet dieser Rollstuhl vielfältige Einstellmöglichkeiten. Die Rückenlehne lässt sich nach hinten neigen, Sitzwinkel und Kopfstützen sind anpassbar. Diese Modelle sind sehr schwer und sperrig, bieten aber maximalen Komfort und Stabilität.
Der Elektrorollstuhl: Für Menschen, die keine Kraft mehr in den Armen haben, um sich selbst anzutreiben, aber geistig und körperlich in der Lage sind, einen Joystick zu bedienen. Elektrorollstühle erfordern eine sehr detaillierte ärztliche Begründung und werden oft erst nach einer Probefahrt durch die Krankenkasse genehmigt. Sie sind ideal, um längere Strecken in München autonom zurückzulelegen.
Ein gutes Sanitätshaus wird bei der Anpassung des Rollstuhls die Sitzbreite, die Sitztiefe und die Unterschenkellänge exakt vermessen. Ein zu breiter Rollstuhl führt zu einer schiefen Sitzhaltung, ein zu schmaler verursacht Druckstellen. Zudem muss geklärt werden, ob spezielle Greifreifen, Anti-Kipp-Räder oder ein Sitzkissen (ebenfalls auf Rezept erhältlich) benötigt werden.
Für ein Elektromobil wird ein sicherer und ebenerdiger Stellplatz benötigt.
Für Senioren, die noch kurze Strecken gehen können, aber für den Weg zum Supermarkt oder den langen Spaziergang im Westpark eine Unterstützung benötigen, sind Elektromobile (oft Scooter genannt) eine hervorragende Lösung. Sie werden über einen Lenker gesteuert und bieten einen bequemen Sitz.
Auch Elektromobile können unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse als Hilfsmittel anerkannt und gemietet werden. Die Kasse übernimmt in der Regel Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Für diese Modelle besteht keine Versicherungs-, Zulassungs- oder Führerscheinpflicht. Sie gelten verkehrsrechtlich als Fußgänger und dürfen (und müssen) auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden.
Wer ein schnelleres Modell wünscht (z.B. 10 km/h oder 15 km/h), muss die Differenzkosten zum Kassenmodell meist selbst tragen (sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung). Zudem benötigen Modelle über 6 km/h eine Betriebserlaubnis und ein Moped-Kennzeichen (Haftpflichtversicherung).
Wichtiger Hinweis für Münchner: Bevor Sie ein Elektromobil beantragen, müssen Sie die Stellplatzfrage klären. Ein Elektromobil darf aus Brandschutzgründen in der Regel nicht im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses abgestellt werden. Sie benötigen einen ebenerdigen, trockenen Stellplatz mit einer Steckdose zum Laden der Batterien – idealerweise eine eigene Garage, einen ausgewiesenen Platz in der Tiefgarage oder einen sicheren Innenhof. Das Sanitätshaus wird Sie bei der Beantragung fragen, ob ein solcher Stellplatz vorhanden ist, da die Kasse die Genehmigung oft davon abhängig macht.
Neben Betten und Rollstühlen gibt es weitere große Hilfsmittel, die den Pflegealltag massiv erleichtern und in der Regel über Sanitätshäuser bezogen oder gemietet werden können:
Patientenlifter: Wenn ein Patient nicht mehr aus eigener Kraft vom Bett in den Rollstuhl wechseln kann, ist ein Lifter unverzichtbar, um den Rücken der Pflegeperson zu schützen. Es gibt mobile Lifter auf Rollen (die Platz zum Rangieren benötigen) oder Deckenlifter. Auch hier berät das Sanitätshaus vor Ort über die Machbarkeit in Ihrer Wohnung.
Badewannenlifter: Ein elektrischer Sitz, der in die Badewanne gestellt wird. Er senkt den Patienten sanft ins Wasser ab und hebt ihn wieder auf den Badewannenrand. Ein enormer Gewinn für die Körperhygiene und Sicherheit, der von der Krankenkasse meist problemlos genehmigt wird.
Sauerstoffgeräte (Konzentratoren): Für Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen (wie COPD). Sanitätshäuser oder spezialisierte Homecare-Unternehmen liefern diese Geräte, warten die Filter und stellen sicher, dass bei einem Ausfall innerhalb weniger Stunden ein Ersatzgerät geliefert wird.
Hinweis: Treppenlifte oder barrierefreie Badumbauten (wie der Einbau einer bodengleichen Dusche) gelten nicht als klassische Hilfsmittel auf Rezept. Sie fallen in den Bereich der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Hierfür gewährt die Pflegekasse bei Vorliegen eines Pflegegrades einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und Pflegebedürftigem. PflegeHelfer24 berät Sie hierzu gerne ausführlich in einem separaten Rahmen.
Die Auswahl des richtigen Sanitätshauses ist eine Entscheidung für eine oft jahrelange Partnerschaft. Da Sie, wie bereits erwähnt, an die Vertragspartner Ihrer Krankenkasse gebunden sind, haben Sie meist eine Auswahl von mehreren Anbietern im Raum München. Achten Sie auf folgende Qualitätsmerkmale bei der Entscheidung:
Räumliche Nähe vs. Logistikstärke: Es muss nicht zwingend das kleine Geschäft um die Ecke in Schwabing sein. Wichtiger bei Großgeräten ist, dass das Sanitätshaus eine leistungsstarke Logistik hat, die das gesamte Stadtgebiet Münchens und das Umland zuverlässig abdeckt.
Erreichbarkeit und Notdienst: Was passiert, wenn das elektrische Pflegebett am Freitagabend in der Sitzposition stecken bleibt oder das Sauerstoffgerät am Sonntagmorgen ausfällt? Ein seriöses Sanitätshaus, das Großgeräte vermietet, muss eine 24-Stunden-Notfall-Hotline anbieten und in der Lage sein, an Wochenenden und Feiertagen zeitnah einen Techniker nach München zu schicken.
Kompetenz in der Beratung: Werden Sie am Telefon abgewimmelt oder nimmt man sich Zeit für Ihre Fragen? Bietet das Haus Hausbesuche durch ausgebildete Medizinprodukteberater an, um das Wohnumfeld vor der Lieferung eines Pflegebetts zu prüfen?
Transparenz bei Zuzahlungen: Ein gutes Sanitätshaus klärt Sie unaufgefordert und transparent über alle anfallenden Kosten auf. Es drängt Sie nicht zu teuren, privaten Aufzahlungen für Premium-Produkte, wenn das Kassenmodell für Ihre medizinischen Bedürfnisse völlig ausreichend ist.
Abwicklung der Bürokratie: Übernimmt das Sanitätshaus die komplette Kommunikation mit der Krankenkasse? Fordert es bei Bedarf fehlende Informationen direkt beim behandelnden Arzt an? Dies entlastet Sie als Angehörigen enorm.
Auch wenn die Krankenkasse die Kosten für das Mieten von Hilfsmitteln übernimmt, ist das System für gesetzlich Versicherte nicht komplett kostenlos. Der Gesetzgeber sieht eine finanzielle Beteiligung der Versicherten vor, die sogenannte gesetzliche Zuzahlung.
Die Regelung für Hilfsmittel lautet: Sie zahlen 10 Prozent des Abgabepreises (bzw. der Fallpauschale) selbst, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Da große Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle fast immer teurer als 100 Euro sind, zahlen Sie in der Praxis für diese Geräte in der Regel pauschal 10 Euro an das Sanitätshaus. Diese 10 Euro sind keine Miete pro Monat, sondern eine einmalige Zuzahlung für den gesamten Bewilligungszeitraum.
Die wirtschaftliche Aufzahlung (Mehrkosten): Es ist wichtig, zwischen der gesetzlichen Zuzahlung und einer wirtschaftlichen Aufzahlung zu unterscheiden. Die Krankenkasse zahlt das Modell, das "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" ist. Wenn Ihnen das Sanitätshaus ein Standard-Pflegebett anbietet, Sie aber aus optischen Gründen ein Modell mit Echtholzfurnier wünschen, das nicht im Kassenvertrag enthalten ist, müssen Sie die Preisdifferenz aus eigener Tasche zahlen. Das Sanitätshaus muss Sie darüber im Vorfeld schriftlich informieren und Sie müssen diese Mehrkosten per Unterschrift bestätigen. Niemand darf Sie zu einer Aufzahlung zwingen.
Die Zuzahlungsbefreiung: Um Versicherte nicht finanziell zu überlasten, gibt es eine Belastungsgrenze. Diese liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke (die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind) sinkt die Grenze auf 1 Prozent. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres durch Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Physiotherapie und eben Hilfsmittel diese Grenze erreichen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres beantragen. Sammeln Sie daher zwingend alle Quittungen des Sanitätshauses!
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Ein kurzer Exkurs, da dieser oft verwechselt wird: Neben den technischen Großgeräten gibt es die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel (wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen). Wenn ein Pflegegrad vorliegt, haben Sie hierfür einen gesetzlichen Anspruch auf eine Erstattung von bis zu 40 Euro pro Monat durch die Pflegekasse. Viele Sanitätshäuser und Online-Apotheken bieten hierfür praktische, monatliche Abo-Boxen an, die direkt mit der Kasse abgerechnet werden.
Eine professionelle Einweisung in die Geräte ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn die Genehmigung der Kasse vorliegt, vereinbart die Logistikabteilung des Sanitätshauses einen Liefertermin mit Ihnen. Die Auslieferung von Medizinprodukten unterliegt strengen gesetzlichen Auflagen, insbesondere der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
Die Mitarbeiter, die das Pflegebett oder den Elektrorollstuhl nach München liefern, sind nicht einfach nur Spediteure, sondern geschulte Medizinprodukteberater. Ihre Aufgaben vor Ort umfassen:
Fachgerechter Aufbau: Das Gerät wird am gewünschten Ort montiert und auf Funktionstüchtigkeit geprüft.
Die Einweisung: Dies ist ein gesetzlich vorgeschriebener Schritt. Der Techniker muss Ihnen oder der Pflegeperson die sichere Bedienung des Geräts erklären. Dazu gehören das Bedienen der Bremsen, das Einstellen der Elektromotoren, das Laden der Akkus und das Verhalten im Notfall (z.B. Notabsenkung des Bettes).
Dokumentation: Sie müssen die erfolgreiche Einweisung sowie den Erhalt des Hilfsmittels mit Ihrer Unterschrift auf dem Lieferschein bestätigen. Ohne diese Unterschrift darf das Sanitätshaus das Gerät nicht bei der Krankenkasse abrechnen.
Wartung und Sicherheit: Gemietete Hilfsmittel bleiben Eigentum des Sanitätshauses (bzw. der Kasse). Das bedeutet, das Sanitätshaus ist für die Sicherheit verantwortlich. Elektrische Pflegebetten und Patientenlifter müssen in der Regel einmal jährlich einer Sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) unterzogen werden. Das Sanitätshaus wird sich proaktiv bei Ihnen melden, um einen Termin für diese Überprüfung in Ihrer Münchner Wohnung zu vereinbaren. Bei Rollstühlen sollten Sie sich melden, wenn Bremsen nicht mehr greifen oder Reifen abgefahren sind. Reparaturen, die durch normalen Verschleiß entstehen, sind für Sie kostenlos.
Die Pflegesituation kann sich ändern. Vielleicht verbessert sich die Mobilität nach einer Reha so sehr, dass der Rollstuhl nicht mehr benötigt wird. Oder ein Angehöriger verstirbt oder zieht in ein stationäres Pflegeheim in München um. In diesen Fällen greift das Prinzip des Mietmodells.
Sie informieren das Sanitätshaus telefonisch oder schriftlich darüber, dass das Hilfsmittel nicht mehr benötigt wird (sogenannte Freimeldung). Das Sanitätshaus organisiert dann einen Termin zur Abholung. Sie müssen das schwere Pflegebett nicht selbst abbauen oder transportieren. Die Techniker kommen zu Ihnen, demontieren das Gerät und nehmen es mit.
Im Sanitätshaus durchläuft das Hilfsmittel dann einen strengen Prozess der hygienischen und technischen Aufbereitung. Es wird desinfiziert, Verschleißteile werden ausgetauscht und die Motoren geprüft. Danach wird es in das Lager aufgenommen und steht für den nächsten Patienten zur Verfügung. Dieses Kreislaufsystem schont nicht nur die Budgets der Krankenkassen, sondern ist auch ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen.
Damit der Prozess von der Verordnung bis zur Lieferung in München reibungslos abläuft, haben wir die wichtigsten Schritte für Sie in einer Checkliste zusammengefasst:
Bedarf ermitteln: Welche Einschränkungen liegen vor? Was soll das Hilfsmittel konkret erleichtern? (z.B. "Hilfe beim Aufstehen aus dem Bett", "Sicheres Baden").
Arztgespräch: Bitten Sie den Arzt um ein möglichst präzises Rezept. Je genauer die Diagnose und die Anforderungen formuliert sind, desto besser.
Vertragspartner prüfen: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Sanitätshäuser in München und Umgebung Vertragspartner sind.
Wohnumfeld prüfen: Messen Sie vor dem Kontakt mit dem Sanitätshaus die Breite der Türen (Wohnungstür, Schlafzimmertür, Badtür) und prüfen Sie, ob ein Aufzug vorhanden ist.
Beratungstermin vereinbaren: Rufen Sie das Sanitätshaus an und schildern Sie Ihr Anliegen. Fragen Sie aktiv nach einem Hausbesuch, wenn es um große Hilfsmittel wie Pflegebetten geht.
Rezept einreichen: Übergeben Sie das Original-Rezept an das Sanitätshaus (achten Sie darauf, dass das Rezept nicht älter als 28 Tage ist, da es sonst seine Gültigkeit verliert).
Genehmigung abwarten: Das Sanitätshaus kümmert sich um den Kostenvoranschlag. Warten Sie die Genehmigung der Kasse ab, bevor Sie Liefertermine verbindlich zusagen.
Lieferung und Einweisung: Nehmen Sie sich Zeit für die Lieferung. Lassen Sie sich alle Funktionen genau erklären und stellen Sie Fragen, wenn etwas unklar ist. Unterschreiben Sie erst, wenn Sie das Gerät verstanden haben.
Quittungen sammeln: Bewahren Sie die Belege über die gesetzliche Zuzahlung (die 10 Euro) gut auf, um sie gegebenenfalls für die Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse einzureichen.
Die Versorgung mit Rollstuhl, Pflegebett und Co. in München muss nicht kompliziert sein, wenn man die grundlegenden Mechanismen des Gesundheitssystems kennt. Hier sind die Kernaussagen dieses Ratgebers noch einmal für Sie zusammengefasst:
Mieten ist der Standard: Große und teure medizinische Hilfsmittel werden in der Regel nicht gekauft, sondern über das Sanitätshaus von der Krankenkasse gemietet (Fallpauschale).
Geringe Kosten für Sie: Bei einer Kassenversorgung zahlen Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro pro Hilfsmittel, sofern Sie keine privaten Sonderwünsche äußern.
Das Rezept ist der Schlüssel: Eine präzise ärztliche Verordnung ist die Grundvoraussetzung für eine schnelle Genehmigung durch die Krankenkasse.
Vertragspartner wählen: Sie müssen ein Sanitätshaus wählen, das einen Vertrag mit Ihrer spezifischen Krankenkasse hat.
Service zählt: Ein gutes Sanitätshaus in München zeichnet sich durch Hausbesuche, eine umfassende Einweisung vor Ort und einen funktionierenden 24-Stunden-Notdienst aus.
Rückgabe bei Nichtbedarf: Wird das Gerät nicht mehr benötigt, holt das Sanitätshaus es kostenlos wieder ab, bereitet es auf und setzt es für andere Patienten wieder ein.
Mit diesem Wissen sind Sie bestens gerüstet, um für sich oder Ihre Angehörigen die optimale Hilfsmittelversorgung in München zu organisieren. Ein kompetentes Sanitätshaus an Ihrer Seite wird Ihnen viel bürokratische Last abnehmen, sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: die bestmögliche Pflege und Betreuung im eigenen Zuhause.
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um Rollstühle, Pflegebetten und die Kostenübernahme.