DGB-Kommission fordert Pflicht zur Betriebsrente und stabiles Rentenniveau

Benedikt Hübenthal
Rentenreform: DGB fordert Pflicht-Betriebsrente für alle Beschäftigten

Inmitten der anhaltenden Debatte über den demografischen Wandel und die Zukunft der Alterssicherung legt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ein umfassendes Reformkonzept vor. Eine hochkarätig besetzte Expertenkommission aus Gewerkschaften, Wissenschaft und Wohlfahrtsverbänden fordert darin eine grundlegende Neuausrichtung: Neben einer Stabilisierung der gesetzlichen Rente soll eine verpflichtende, rein arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente dafür sorgen, dass Beschäftigte ihren Lebensstandard im Ruhestand halten können.

Zwei starke Säulen statt privater Vorsorgelücken

Die Gewerkschaften schlagen Alarm: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere in körperlich anspruchsvollen Branchen wie der Pflege und sozialen Diensten, verfügen über keine ausreichende zusätzliche Vorsorge. Private Sparmodelle greifen oft zu kurz oder sind für Gering- und Normalverdiener schlicht unerschwinglich.

Das Konzept des DGB sieht vor, das Versorgungsniveau im Alter auf 70 bis 90 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens abzusichern. Erreicht werden soll dies durch das Zusammenspiel zweier Kernbausteine:

  • Anhebung des Rentenniveaus: Das gesetzliche Rentenniveau vor Steuern soll von derzeit 48 Prozent schrittweise auf 50 Prozent und perspektivisch auf 53 Prozent steigen.
  • Verpflichtende Betriebsrente: Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, auf tariflicher Basis zwei Prozent des Bruttolohns in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen (mindestens 25 Prozent der monatlichen Bezugsgröße).

Schutz für gesundheitlich belastete Beschäftigte

Gerade in pflegerischen Berufen schaffen es viele Menschen aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur regulären Altersgrenze. Die DGB-Kommission erteilt einer generellen Anhebung des Renteneintrittsalters eine klare Absage und spricht sich ausdrücklich für den Erhalt der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren aus.

Darüber hinaus sieht der Abschlussbericht gezielte Verbesserungen für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen vor:

  • Erweiterter Zugang: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen soll für Erwerbstätige mit nachgewiesenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen geöffnet werden.
  • Flexible Übergänge: Betroffene sollen bereits ab dem 60. Lebensjahr die Möglichkeit erhalten, eine abschlagsfreie Teilrente in Anspruch zu nehmen, um vorzeitige Erwerbsarmut abzuwenden.
  • Prävention vor Frührente: Der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ soll gestärkt werden, um Beschäftigte frühzeitig im Berufsleben zu stabilisieren.

Breitere Finanzierungsbasis und Demografiezuschuss

Um die finanzielle Tragfähigkeit des Rentensystems nachhaltig zu sichern, plädiert die Kommission für eine schrittweise Weiterentwicklung zur Erwerbstätigenversicherung. Künftig sollen auch Selbstständige und Abgeordnete verpflichtend in die Rentenkasse einzahlen.

Kommende demografische Belastungsspitzen sollen laut den Vorschlägen durch einen gezielten Demografiezuschuss des Bundes abgefangen werden. Finanziert werden soll dieser aus Steuern auf hohe Einkommen, große Vermögen und Kapitaleinkünfte, um Rentenkürzungen oder Belastungen über indirekte Verbrauchssteuern zu vermeiden. Die Vorschläge des DGB setzen damit ein starkes politisches Signal im Ringen um tragfähige Rentenlösungen für alle Generationen.

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