Digitalgesetz in der Kritik: Mehr Tempo für E-Hilfsmittel gefordert
Die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen soll Fahrt aufnehmen, doch der vorliegende Gesetzentwurf bremst an entscheidenden Schnittstellen der Versorgung. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) im Gesundheitsausschuss des Bundestages fordern Fachverbände deutliche Nachbesserungen. Besonders bei der Versorgung mit Hilfsmitteln sowie bei innovativen Lösungen wie dem Telemonitoring greifen die bisherigen Pläne nach Ansicht von Branchenvertretern deutlich zu kurz.
Zieljahr 2030 ist für Hilfsmittelversorgung viel zu spät
Ein zentraler Kritikpunkt richtet sich gegen den zeitlichen Fahrplan für die elektronische Verordnung. Wie der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in seiner Stellungnahme zum parlamentarischen Verfahren betont, sei das aktuell im Entwurf anvisierte Zieljahr 2030 für eine verpflichtende digitale Hilfsmittelverordnung nicht nachvollziehbar. Pflegekräfte, Sanitätshäuser und weitere Leistungserbringer kämpfen im Versorgungsalltag nach wie vor mit zeitraubenden Medienbrüchen, Zettelwirtschaft und langwierigen Genehmigungsverfahren mit den Kostenträgern.
Um die Versorgung pflegebedürftiger Menschen nahtlos, schnell und transparent zu gestalten, sei eine deutlich frühere Anbindung aller sonstigen Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur zwingend erforderlich. Nur durch einen durchgängig digitalen Prozess – von der ärztlichen Verordnung über die Bewilligung bis hin zur Auslieferung und Abrechnung – lasse sich bürokratischer Aufwand spürbar senken.
Mehr Mut beim Telemonitoring und Zugang zur elektronischen Patientenakte
Neben den Hilfsmitteln mahnt der Verband auch bei digitalen Versorgungsformen mehr Weitsicht an. Innovative Technologien wie das telemedizinische Monitoring chronisch Kranker oder KI-gestützte Anwendungen bieten enorme Potenziale, um den ambulanten Bereich und Pflegefachpersonen nachhaltig zu entlasten. Hier brauche es jedoch klare, unbürokratische Erstattungswege und strukturierte Zentren, damit Patientinnen und Patienten bereits bei der Entlassung aus dem Krankenhaus unkompliziert in eine kontinuierliche digitale Betreuung übergehen können.
Zudem fordert die Branche dringend Anpassungen beim Datenzugriff: Auch qualifizierte Fachkräfte bei Hilfsmittel-Leistungserbringern müssten bedarfsgerecht auf versorgungsrelevante Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) zugreifen können. Gerade an der Schnittstelle zwischen Klinikaufenthalt und häuslicher Pflege sei der aktuelle Informationsfluss oft mangelhaft, was Versorgungsverzögerungen für Betroffene nach sich ziehen könne.
Was bedeutet das GeDIG für die Praxis?
Das neue Digitalgesetz soll unter anderem den Europäischen Gesundheitsdatenraum umsetzen und den digitalen Versorgungseinstieg über Apps der Krankenkassen erleichtern. Für den Pflege- und Versorgungsalltag entscheidet sich der tatsächliche Nutzen jedoch an der Praxistauglichkeit:
- Papierlose Prozesse: Eine vorgezogene Einführung der E-Hilfsmittelverordnung würde die Beschaffung von Rollstühlen, Pflegebetten oder Inkontinenzartikeln erheblich beschleunigen.
- Bessere Kommunikation: Ein strukturierter Informationsaustausch zwischen Arztpraxen, Pflegediensten und Hilfsmittellieferanten verhindert Fehlversorgungen.
- Prävention stärken: Durch digital überwachte Vitalwerte können drohende Verschlechterungen des Gesundheitszustands frühzeitig erkannt und stationäre Einweisungen vermieden werden.
Die Beratungen im Bundestag zeigen, dass der Gesetzgeber vor der endgültigen Verabschiedung noch an entscheidenden Stellschrauben drehen muss, um eine echte Entlastung im Pflegealltag zu verwirklichen.
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