Erektionsstörungen: Neue Hochfrequenztherapie wird keine Kassenleistung
Für Männer, die unter einer organisch bedingten erektilen Dysfunktion (Erektionsstörung) leiden, gibt es einen Dämpfer hinsichtlich einer neuen Behandlungsform: Der ambulante Einsatz von Hochfrequenzenergie wird nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. Dies entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach einer umfassenden Methodenbewertung.
Wie funktioniert die Hochfrequenzenergietherapie?
Bei der neuartigen Therapieform wenden Patienten selbstständig ein computergestütztes Handgerät an. Dieses wird um den Penis gelegt und erzeugt hochfrequente Energie, auch bekannt als Radiofrequenzenergie. Durch die gezielte Erwärmung des Schwellkörper- und Bindegewebes soll die Durchblutung angeregt und die Gewebestruktur gestärkt werden. Ziel der Behandlung ist es, die Erektionsfähigkeit auf diesem Wege langfristig zu verbessern.
Warum wird die Kostenübernahme abgelehnt?
Die Entscheidung des G-BA stützt sich auf eine detaillierte Analyse des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Experten kamen nach Sichtung der Datenlage zu dem Schluss, dass der Nutzen des Verfahrens wissenschaftlich nicht hinreichend belegt ist.
Laut den vorliegenden Bewertungen fehlen derzeit aussagekräftige, abgeschlossene klinische Studien. Selbst die Zwischenergebnisse einer noch laufenden randomisiert-kontrollierten Studie konnten keinen signifikanten Vorteil der Hochfrequenztherapie gegenüber einer Scheinbehandlung (Placebo) nachweisen. Weder ein klarer medizinischer Nutzen noch ein mögliches Schadenspotenzial ließen sich somit verlässlich ableiten, weshalb eine Kostenübernahme durch die Solidargemeinschaft der Beitragszahler ausgeschlossen wurde.
Auslöser des Prüfverfahrens
Das Bewertungsverfahren wurde ursprünglich ins Rollen gebracht, weil ein Hersteller die Aufnahme seines Therapiegeräts in das Hilfsmittelverzeichnis der GKV beantragt hatte. Der G-BA stufte das Gerät jedoch als untrennbaren Bestandteil einer grundlegend neuen Behandlungsmethode ein, was die nun abgeschlossene, strenge Nutzenbewertung zwingend erforderlich machte.
Die nächsten Schritte im Verfahren
Der Beschluss des G-BA ist noch nicht rechtskräftig. Er wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Sofern das Ministerium keine Beanstandungen äußert, tritt die Entscheidung mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger offiziell in Kraft.
Verfügbare Alternativen für Patienten
Männer mit primär organischer erektiler Dysfunktion sind trotz dieses Beschlusses nicht auf sich allein gestellt. Es stehen weiterhin verschiedene etablierte Behandlungsmethoden zur Verfügung, die je nach individuellem Fall zur Anwendung kommen:
- Verschreibungspflichtige Medikamente (wie PDE-5-Hemmer, die in der Regel jedoch als Lifestyle-Medikamente selbst bezahlt werden müssen)
- Mechanische Hilfsmittel wie Vakuumpumpen, die bei medizinischer Notwendigkeit von der Kasse übernommen werden können
- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die bei bestimmten Begleiterscheinungen ärztlich verordnet werden können
- Operative Eingriffe in besonders schweren Fällen
Betroffene sollten sich von ihrem behandelnden Urologen oder Hausarzt umfassend beraten lassen, um die für sie individuell beste und sicherste Therapieform zu finden.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Pflege?
PflegeHelfer24 ist Ihr verlässlicher Partner. Entdecken Sie unsere Ratgeber oder lassen Sie sich kostenlos zu Pflegehilfsmitteln, Treppenliften und Zuschüssen beraten.

