SPD plant "Recht auf Vergessenwerden" für Krebsüberlebende

Djamal Sadaghiani
Recht auf Vergessenwerden: SPD fordert Gesetz für Krebsüberlebende

Wer eine Krebserkrankung erfolgreich besiegt hat, möchte meist nur eines: nach vorne blicken und ein normales Leben führen. Doch in der Realität werden viele Betroffene noch Jahre später von ihrer medizinischen Vergangenheit eingeholt – sei es beim Abschluss einer Versicherung, bei der Beantragung eines Kredits oder sogar bei einer Adoption. Die SPD will dieser Diskriminierung nun mit einem gesetzlichen „Recht auf Vergessenwerden“ ein Ende setzen.

Krebs besiegt, aber nicht vergessen: Die Hürden im Alltag

Aktuell leben in Deutschland rund 5,5 Millionen Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben. Dank des medizinischen Fortschritts gelten viele von ihnen als vollständig geheilt. Dennoch verlangen Banken und Versicherungen bei Vertragsabschlüssen detaillierte Gesundheitsauskünfte. Die Folge für die Überlebenden sind oftmals drastische Risikozuschläge, der Ausschluss bestimmter Leistungen oder sogar die komplette Ablehnung.

Besonders hart trifft es junge Erwachsene, die nach ihrer Genesung eine Familie gründen, ein Haus bauen oder sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern möchten. Patientenorganisationen wie Survivor Deutschland und die Deutsche Kinderkrebsstiftung kritisieren diesen Zustand seit Jahren scharf. Sie fordern, dass Menschen nach einer angemessenen Zeit der Heilungsbewährung nicht länger für eine längst überstandene Krankheit bestraft werden dürfen.

Nach fünf Jahren soll die Diagnose verschwiegen werden dürfen

Das Präsidium der SPD hat nun beschlossen, diese Forderung auf politischer Ebene durchzusetzen. Führende Parteimitglieder, darunter Manuela Schwesig und Lars Klingbeil, die in der Vergangenheit selbst an Krebs erkrankt waren, machen sich stark für das Vorhaben. Das Ziel ist klar: Wer den Krebs medizinisch überwunden hat, soll in keinem Lebensbereich dauerhaft benachteiligt werden.

Konkret sieht der Vorschlag vor, dass Betroffene nach einer Frist von fünf Jahren ohne Rückfall ihre einstige Krebserkrankung nicht mehr offenlegen müssen. Dieses Recht auf Vergessenwerden soll für alle gesetzlich erfassten Fälle gelten, insbesondere bei:

  • Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • Privaten Krankenversicherungen
  • Kreditverträgen und Immobilienfinanzierungen
  • Verbeamtungen und Adoptionsverfahren

Versicherungswirtschaft warnt vor pauschalen Fristen

Während der Vorstoß bei Betroffenenverbänden und Medizinern auf breite Zustimmung stößt, zeigt sich die Versicherungswirtschaft zurückhaltender. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) signalisiert zwar grundsätzliche Unterstützung für faire Chancen von Krebsüberlebenden, lehnt jedoch eine pauschale Fünf-Jahres-Frist ab. Vertreter der Branche argumentieren, dass kurze, starre Fristen den medizinischen Unterschieden der verschiedenen Krebsarten nicht gerecht würden. Stattdessen fordert der Verband differenzierte Regelungen und hatte in der Vergangenheit bereits Fristen von bis zu zwölf Jahren ins Spiel gebracht.

Europa macht es vor: Deutschland hinkt hinterher

Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, dass ein gesetzliches Recht auf Vergessenwerden längst keine Utopie mehr ist. Länder wie Frankreich, Belgien und Spanien haben bereits vergleichbare Regelungen erfolgreich eingeführt, um Krebsüberlebende vor lebenslanger finanzieller und gesellschaftlicher Stigmatisierung zu schützen. Mit dem aktuellen Vorstoß der SPD könnte Deutschland nun nachziehen und den über fünf Millionen Betroffenen im Land ein großes Stück Normalität und Gerechtigkeit zurückgeben.

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