Facharzttermin in drei Wochen: SPD fordert verbindliche Termingarantie

Djamal Sadaghiani
Termingarantie beim Facharzt: SPD plant Reform der Primärversorgung

Monatelanges Warten auf Termine bei Kardiologen, Rheumatologen oder Orthopäden sorgt bei vielen gesetzlich Versicherten seit Langem für Frust. Besonders für chronisch kranke und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige wird die zähe Terminsuche oft zu einer enormen Belastung. Mit einem neuen Positionspapier zur patientenzentrierten Primärversorgung will die SPD-Bundestagsfraktion nun Abhilfe schaffen und die ambulante Versorgung grundlegend neu ordnen.

Frist von drei Wochen: Verbindliche Zusage für Patienten

Im Mittelpunkt der Pläne steht eine gesetzliche Termingarantie. Danach soll Patientinnen und Patienten grundsätzlich innerhalb von drei Wochen ein Termin bei einer Facharztpraxis in zumutbarer Entfernung vermittelt werden. Liegt eine medizinische Dringlichkeit vor, muss die Untersuchung entsprechend schneller stattfinden.

Kann das System diesen Anspruch über niedergelassene Praxen nicht erfüllen, greift eine Ausweichregelung: In solchen Fällen sollen zugelassene Krankenhäuser mit entsprechenden Fachabteilungen verpflichtet werden, die ambulante Behandlung zu übernehmen. Um die Terminvergabe transparenter zu machen, fordert die Fraktion zudem, dass Praxen freie Terminkapazitäten tagesaktuell und in Echtzeit an die Terminservicestellen melden müssen.

Hausarztpraxen als Lotsen im Gesundheitssystem

Damit Fachärzte gezielt entlastet werden, setzt das Konzept auf eine Stärkung der Haus- und Kinderarztpraxen als primäre Anlaufstellen. Sie sollen die Patientinnen und Patienten als verlässliche Lotsen durch das Gesundheitssystem begleiten und Behandlungsabläufe koordinieren. Für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige birgt dieser Ansatz handfeste Vorteile: Eine strukturierte Steuerung verhindert zeitaufwendige Doppeluntersuchungen, minimiert Wartezeiten und schützt vor Fehlbelegungen in überlasteten Notaufnahmen.

Darüber hinaus sollen primärversorgende Praxen künftig stärker in multiprofessionellen Teams arbeiten. Durch eine engere Verzahnung mit qualifizierten Pflegefachpersonen, Therapeuten und weiteren medizinischen Fachberufen sollen Aufgaben flexibler verteilt und die Versorgung vor Ort verbessert werden.

Freie Arztwahl bleibt – Absage an Strafgebühren

Trotz der angestrebten Lotsenfunktion betont das Papier, dass das Vertrauensverhältnis gewahrt bleiben muss. Die freie Wahl der Primärpraxis bleibt uneingeschränkt bestehen. Zudem sieht der Vorstoß wichtige Ausnahmen vor: Direktzugänge zu bestimmten Fachrichtungen wie der Gynäkologie, der Augenheilkunde oder der psychotherapeutischen Sprechstunde sollen weiterhin ohne vorherige Überweisung möglich sein. Geprüft werden soll außerdem, ob künftig auch physiotherapeutische Behandlungen direkt aufgesucht werden können.

Vorschlägen zu finanziellen Sanktionen oder der Wiedereinführung von Praxisgebühren erteilte die Bundestagsfraktion eine deutliche Absage. Das Gesundheitssystem solle Menschen nicht über Strafen, sondern über eine verlässliche und zügige Versorgung leiten. Neben dem persönlichen Gang in die Praxis sollen zudem standardisierte digitale Ersteinschätzungsverfahren etabliert werden, um Versicherten rund um die Uhr eine erste Orientierung zu bieten.

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