Die Organisation der häuslichen Pflege ist für viele Familien in Bochum und dem gesamten Ruhrgebiet eine emotionale und organisatorische Herausforderung. Wenn die eigenen Kräfte nicht mehr ausreichen oder die medizinisch-pflegerische Versorgung komplexer wird, ist die Unterstützung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst oft der beste Weg, um Senioren ein würdevolles Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Doch kaum ist die Entscheidung gefallen, drängt sich die wichtigste Frage auf: Mit welchen Kosten müssen wir rechnen und was übernimmt eigentlich die Pflegekasse?
Als Experten für Seniorenpflege und Pflegeberatung wissen wir, dass das deutsche Pflegesystem auf den ersten Blick wie ein undurchdringlicher Dschungel aus Paragrafen, Budgets und Fachbegriffen wirken kann. Gerade im Jahr 2026 gelten nach den jüngsten Pflegereformen neue, erhöhte Beträge und Budgets, die Sie unbedingt kennen sollten, um Ihre finanziellen Ansprüche voll auszuschöpfen. In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir Ihnen detailliert, transparent und anhand konkreter Rechenbeispiele für den Raum Bochum, wie sich die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst zusammensetzen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie Eigenanteile so gering wie möglich halten.
Bevor wir tief in die Zahlen und Budgets eintauchen, ist es wichtig zu verstehen, wofür Sie einen Pflegedienst überhaupt bezahlen. Ein ambulanter Pflegedienst kommt direkt zu Ihnen nach Hause – je nach Bedarf ein- bis mehrmals wöchentlich oder sogar mehrmals täglich. Die erbrachten Leistungen lassen sich grundlegend in drei große Säulen unterteilen, die auch für die spätere Abrechnung mit den Kassen entscheidend sind:
Die Grundpflege (Körperbezogene Pflegemaßnahmen): Hierzu zählen alle Tätigkeiten, die den direkten körperlichen Alltag betreffen. Das umfasst das Waschen, Duschen oder Baden, die Mund- und Zahnpflege, das Kämmen und Rasieren, die Hilfe beim Toilettengang sowie das An- und Auskleiden. Auch die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und die Mobilisation (zum Beispiel das Umsetzen vom Bett in den Rollstuhl) fallen in diesen Bereich. Die Grundpflege wird über die Pflegekasse abgerechnet.
Die Behandlungspflege (Medizinische Pflege): Dies sind ärztlich verordnete Maßnahmen. Dazu gehören das Richten und Verabreichen von Medikamenten, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, das Anlegen von Verbänden, die Wundversorgung, das Messen von Blutzucker und Blutdruck sowie Injektionen (wie Insulin). Wichtig: Die Behandlungspflege wird nicht von der Pflegekasse, sondern von der Krankenkasse bezahlt und belastet Ihr Pflegebudget nicht!
Die Hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung: Viele Pflegedienste in Bochum bieten zusätzlich Hilfe im Haushalt an. Dazu gehören das Reinigen der Wohnung, das Einkaufen, das Spülen, das Waschen der Kleidung oder auch Betreuungsleistungen wie Vorlesen, Spazierengehen oder Gedächtnistraining. Auch hierfür können bestimmte Budgets der Pflegekasse genutzt werden.
Es ist essenziell, diese Bereiche zu trennen. Wenn eine Pflegekraft morgens zu Ihnen nach Bochum-Wattenscheid oder Langendreer kommt, um Ihnen beim Waschen zu helfen (Grundpflege) und anschließend Ihre Medikamente verabreicht (Behandlungspflege), erhalten Sie später quasi zwei getrennte Abrechnungen, die an unterschiedliche Kassen gehen.
Beratung zum Pflegegrad im eigenen Zuhause schafft Vertrauen und Klarheit.
Um finanzielle Unterstützung für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst zu erhalten, ist ein anerkannter Pflegegrad (früher Pflegestufe) die zwingende Voraussetzung. Die Pflegeversicherung in Deutschland ist als Teilkaskoversicherung konzipiert. Das bedeutet, sie deckt in der Regel nicht alle anfallenden Kosten zu 100 Prozent ab, sondern gibt Ihnen ein festes monatliches Budget an die Hand, das sich nach der Schwere Ihrer Pflegebedürftigkeit richtet.
Die Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrades erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD). Bewertet wird dabei nicht, welche Krankheiten Sie haben, sondern wie stark Ihre Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Es gibt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigungen und Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung darstellt. Erst ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf die klassischen Budgets für den Pflegedienst.
Wenn Sie einen professionellen ambulanten Pflegedienst in Bochum beauftragen, rechnet dieser seine erbrachten Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege direkt mit der Pflegekasse ab. Dieses Budget nennt man im Gesetzestext Pflegesachleistungen. Der Begriff ist für Laien oft irreführend, da es sich nicht um "Sachen" (wie Windeln oder Rollstühle) handelt, sondern um die reine Dienstleistung der Pflegekräfte.
Nach den deutlichen Erhöhungen zum Jahreswechsel 2025 gelten im Jahr 2026 folgende monatliche Höchstbeträge für Pflegesachleistungen, die Ihnen unverändert zur Verfügung stehen:
Pflegegrad 1: 0 Euro (Hier stehen ausschließlich andere Entlastungsbeträge zur Verfügung)
Pflegegrad 2:796 Euro pro Monat
Pflegegrad 3:1.497 Euro pro Monat
Pflegegrad 4:1.859 Euro pro Monat
Pflegegrad 5:2.299 Euro pro Monat
Wie funktioniert das in der Praxis? Sie schließen mit einem Pflegedienst in Bochum einen Pflegevertrag ab. Darin wird genau vereinbart, welche Leistungen (z.B. 3x wöchentlich Duschen) erbracht werden. Am Ende des Monats schickt der Pflegedienst die Rechnung direkt an Ihre Pflegekasse. Die Kasse bezahlt die Rechnung bis zu der Höhe, die Ihrem Pflegegrad entspricht. Übersteigt die Rechnung des Pflegedienstes Ihr monatliches Budget (z.B. eine Rechnung über 900 Euro bei Pflegegrad 2), stellt Ihnen der Pflegedienst den Differenzbetrag (in diesem Fall 104 Euro) als sogenannten Eigenanteil privat in Rechnung.
Das Gegenstück zu den Pflegesachleistungen ist das Pflegegeld. Diese Leistung ist für Menschen gedacht, die ihre Pflege zu Hause selbst organisieren – in der Regel durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn, ohne dass ein professioneller Pflegedienst für die Grundpflege beauftragt wird. Das Pflegegeld wird direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen und steht diesem zur freien Verfügung. Es ist als finanzielle Anerkennung für den enormen Einsatz der pflegenden Angehörigen gedacht.
Auch das Pflegegeld wurde zuletzt 2025 um 4,5 Prozent angehoben und liegt im Jahr 2026 bei folgenden Werten:
Pflegegrad 1: 0 Euro
Pflegegrad 2:347 Euro pro Monat
Pflegegrad 3:599 Euro pro Monat
Pflegegrad 4:800 Euro pro Monat
Pflegegrad 5:990 Euro pro Monat
Auf den ersten Blick fällt auf: Das Pflegegeld ist deutlich niedriger als der Betrag für Pflegesachleistungen. Der Gesetzgeber rechtfertigt dies damit, dass professionelle Pflegedienste höhere Kosten haben (Personal, Verwaltung, Fahrzeuge, Versicherungen) als private Pflegepersonen.
Angehörigenpflege und professionelle Hilfe lassen sich finanziell gut kombinieren.
In der Realität der häuslichen Pflege in Bochum gibt es selten ein reines "Entweder-Oder". Sehr oft übernehmen Angehörige den Großteil der Pflege, benötigen aber bei bestimmten, körperlich anstrengenden oder intimen Tätigkeiten (wie dem Baden oder Duschen) professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst. Für genau diese Fälle hat der Gesetzgeber die sogenannte Kombinationsleistung (auch Kombileistung genannt) nach § 38 SGB XI geschaffen.
Die Kombinationsleistung ermöglicht es Ihnen, Pflegesachleistungen (für den Pflegedienst) und Pflegegeld (für die Angehörigen) prozentual miteinander zu kombinieren. Der Grundsatz lautet: Der prozentuale Anteil der Pflegesachleistungen, den Sie nicht verbrauchen, wird Ihnen als Pflegegeld ausgezahlt.
Ein detailliertes Rechenbeispiel zur Kombinationsleistung: Herr Müller aus Bochum-Querenburg hat Pflegegrad 3. Sein maximales Budget für den Pflegedienst (Sachleistungen) beträgt 1.497 Euro. Sein maximales Pflegegeld bei reiner Angehörigenpflege betrüge 599 Euro.
Herr Müller lässt zweimal in der Woche einen Pflegedienst zum Duschen kommen. Am Ende des Monats stellt der Pflegedienst der Pflegekasse dafür 898,20 Euro in Rechnung.
Zunächst wird berechnet, wie viel Prozent des Sachleistungsbudgets verbraucht wurden: 898,20 Euro / 1.497 Euro = 60 Prozent.
Nun wird ermittelt, wie viel Prozent des Budgets ungenutzt blieben: 100 Prozent - 60 Prozent = 40 Prozent.
Diese verbleibenden 40 Prozent werden nun auf das maximale Pflegegeld von Herrn Müller angewendet: 40 Prozent von 599 Euro = 239,60 Euro.
Das Ergebnis: Die Pflegekasse bezahlt die komplette Rechnung des Pflegedienstes in Höhe von 898,20 Euro. Zusätzlich überweist die Pflegekasse Herrn Müller anteiliges Pflegegeld in Höhe von 239,60 Euro auf sein Konto, das er seiner Tochter für ihre tägliche Hilfe geben kann. Dieses Modell ist äußerst beliebt, da es professionelle Entlastung mit finanzieller Unterstützung für die Familie verbindet.
Um zu verstehen, warum ein Pflegedienst für eine bestimmte Leistung einen bestimmten Preis aufruft, müssen wir einen Blick auf das Vergütungssystem in Nordrhein-Westfalen (NRW) werfen. Die Preise für ambulante Pflege sind nicht staatlich festgelegt, sondern werden zwischen den Pflegekassen und den regionalen Verbänden der Pflegedienste verhandelt. In NRW, und somit auch in Bochum, basiert die Abrechnung der Grundpflege auf einem System von sogenannten Leistungskomplexen (LK).
Ein Leistungskomplex ist ein definiertes Paket an pflegerischen Tätigkeiten, dem ein fester Punktwert zugeordnet ist. Je aufwendiger die Tätigkeit, desto mehr Punkte ist sie wert. Der Preis für einen Leistungskomplex berechnet sich aus der Formel: Punktzahl x Punktwert = Preis.
Der Leistungskatalog in NRW umfasst über 30 verschiedene Komplexe. Hier sind einige der wichtigsten Beispiele, die auf fast jedem Kostenvoranschlag in Bochum zu finden sind:
LK 1 (Ganzwaschung): Umfasst das komplette Waschen, Duschen oder Baden inklusive Mund-, Zahn- und Haarpflege sowie Hautpflege. Wert: 426 Punkte.
LK 2 (Teilwaschung): Umfasst das Waschen von Teilbereichen des Körpers (z.B. Oberkörper oder Intimbereich) inklusive der entsprechenden Begleitpflege. Wert: 228 Punkte.
LK 3 (Ausscheidungen): Hilfe beim Toilettengang, Wechseln von Inkontinenzmaterial, Katheterpflege. Wert: 104 Punkte.
LK 5 (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme): Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Anreichen des Essens. Wert: 250 Punkte.
LK 7 (Lagern/Betten): Richten des Bettes, fachgerechtes Lagern des Patienten im Bett zur Vermeidung von Druckgeschwüren (Dekubitus). Wert: 104 Punkte.
Jeder Pflegedienst verhandelt seinen eigenen Punktwert, abhängig von seiner Kostenstruktur (z.B. ob er nach Tarifvertrag bezahlt). Im Jahr 2026 liegt der durchschnittliche Punktwert für ambulante Pflegedienste im Raum Bochum bei etwa 0,064 bis 0,069 Euro. Für unsere folgenden Beispielrechnungen nehmen wir einen realistischen Durchschnittswert von 0,066 Euro pro Punkt an.
Beispielberechnung Ganzwaschung (LK 1): 426 Punkte x 0,066 Euro = 28,11 Euro pro Einsatz.
Pflegekräfte müssen zu Ihnen nach Hause fahren. Dafür wird eine Fahrtkostenpauschale berechnet. In NRW sind dies die Leistungskomplexe 15 und 15a.
LK 15 (Hausbesuchspauschale): Wird berechnet, wenn der Pflegedienst zu Ihnen kommt. Die Kosten liegen 2026 je nach Pflegedienst meist zwischen 5,50 Euro und 6,50 Euro pro Besuch.
LK 15a (Erhöhte Hausbesuchspauschale): Fällt an, wenn der Besuch zu besonderen Zeiten stattfindet, etwa am Wochenende, an Feiertagen oder nachts. Diese liegt meist zwischen 7,00 Euro und 8,00 Euro.
Ein besonderes Thema in Nordrhein-Westfalen sind die sogenannten Investitionskosten. Ein Pflegedienst muss Autos kaufen, Büros mieten und Computer anschaffen. Diese Kosten darf er dem Patienten in Rechnung stellen. In NRW liegt diese Pauschale gesetzlich geregelt bei 2,15 Euro pro Pflegestunde.
Die gute Nachricht für Bochumer Bürger: Das Land NRW und die Stadt Bochum fördern diese Investitionskosten (nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW - APG NRW). Wenn Sie Leistungen nach dem SGB XI (Pflegeversicherung) beziehen, können Sie oder der Pflegedienst stellvertretend für Sie beim Sozialamt der Stadt Bochum einen Antrag auf Investitionskostenförderung stellen. Wird dieser bewilligt, übernimmt die Stadt diese Kosten komplett, und Sie müssen diesen Betrag nicht aus eigener Tasche zahlen. Seriöse Pflegedienste in Bochum übernehmen die Antragstellung in der Regel routinemäßig für Sie.
Um die Ausbildung neuer Pflegekräfte zu finanzieren, erheben Pflegedienste einen kleinen prozentualen Aufschlag oder einen geringen Zusatzpunktwert auf ihre Leistungen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und beläuft sich meist auf wenige Cent pro Leistung, trägt aber zur Sicherung des Pflegenachwuchses im Ruhrgebiet bei.
Um sich detailliert und rechtssicher über die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu informieren, empfehlen wir stets einen Blick auf die offiziellen Publikationen. Das Bundesgesundheitsministerium bietet hierzu umfassende und stets aktuelle Ratgeber an.
Transparente Kostenplanung hilft, den monatlichen Eigenanteil sicher zu kalkulieren.
Um die abstrakten Zahlen greifbar zu machen, haben wir drei typische Szenarien aus dem Pflegealltag in Bochum durchgerechnet. Wir gehen dabei von einem Monat mit 30 Tagen und unserem angenommenen Punktwert von 0,066 Euro aus. Die Wegepauschale (LK 15) setzen wir mit 6,00 Euro an.
Frau Schmitz (78) aus Bochum-Linden lebt allein. Sie kann sich noch gut selbst versorgen, benötigt aber aufgrund von starkem Rheuma jeden Morgen Hilfe beim Waschen des Oberkörpers und beim Anziehen von Kompressionsstrümpfen.
Grundpflege (Pflegekasse): Tägliche Teilwaschung (LK 2). Kosten pro Tag: 228 Punkte x 0,066 € = 15,05 €. Wegepauschale (LK 15): 6,00 €. Gesamtkosten Grundpflege pro Tag: 21,05 €. Monatliche Kosten (30 Tage): 631,50 Euro.
Behandlungspflege (Krankenkasse): Anziehen der Kompressionsstrümpfe. Wird vom Hausarzt verordnet und von der Krankenkasse zu 100 % bezahlt (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro pro Verordnung + 10% für die ersten 28 Tage, falls keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt).
Budgetabgleich: Frau Schmitz hat Pflegegrad 2 und somit ein Budget von 796 Euro. Die Kosten von 631,50 Euro werden komplett von der Pflegekasse übernommen. Ihr bleibt kein Eigenanteil.
Kombileistung: Da sie nur 79,3 % ihres Budgets verbraucht hat, bekommt sie die restlichen 20,7 % ihres Pflegegeldes (347 Euro) ausbezahlt. Das sind 71,83 Euro, die sie monatlich aufs Konto bekommt.
Herr Weber (82) aus Bochum-Gerthe wird von seiner Frau gepflegt. Er ist auf den Rollstuhl angewiesen. Zur Entlastung seiner Frau kommt der Pflegedienst jeden Morgen für die große Körperpflege und abends, um ihn bettfertig zu machen.
Einsatz am Morgen: Ganzwaschung (LK 1) + Hilfe beim Aufstehen/Lagern (LK 7). 426 Punkte (LK 1) + 104 Punkte (LK 7) = 530 Punkte. 530 Punkte x 0,066 € = 34,98 €. Wegepauschale Morgen (LK 15): 6,00 €. Morgendliche Kosten: 40,98 €.
Einsatz am Abend: Teilwaschung (LK 2) + Lagern (LK 7). 228 Punkte (LK 2) + 104 Punkte (LK 7) = 332 Punkte. 332 Punkte x 0,066 € = 21,91 €. Wegepauschale Abend (LK 15a, da nach 20 Uhr): 7,50 €. Abendliche Kosten: 29,41 €.
Gesamtkosten pro Tag: 70,39 €.
Monatliche Kosten (30 Tage):2.111,70 Euro.
Budgetabgleich: Herr Weber hat Pflegegrad 3 und ein Budget von 1.497 Euro.
Eigenanteil: Die Rechnung des Pflegedienstes übersteigt das Budget. Familie Weber muss monatlich einen Eigenanteil von 614,70 Euro selbst tragen. Pflegegeld wird in diesem Fall nicht mehr ausgezahlt, da das Sachleistungsbudget zu 100 % ausgeschöpft wurde.
Frau Meyer (88) aus Bochum-Wiemelhausen ist bettlägerig und leidet an fortgeschrittener Demenz. Der Pflegedienst kommt dreimal täglich (Morgens, Mittags, Abends), um die Körperpflege, Inkontinenzversorgung und Nahrungsaufnahme sicherzustellen. Die monatlichen Kosten für diese sehr intensive Betreuung belaufen sich nach obigem Muster berechnet auf rund 3.800 Euro.
Budgetabgleich: Frau Meyer hat Pflegegrad 4 und ein Budget von 1.859 Euro.
Eigenanteil: Der monatliche Eigenanteil beläuft sich auf 1.941 Euro.
Hinweis: Bei solch hohen Eigenanteilen stellt sich oft die Frage nach einer 24-Stunden-Pflege zu Hause oder dem Wechsel in eine stationäre Einrichtung. PflegeHelfer24 berät Sie hierzu gerne umfassend über Alternativen und deren Finanzierung.
Die oben genannten Beispiele zeigen deutlich: Sobald die Pflege intensiver wird, reicht das Budget der Pflegekasse oft nicht mehr aus. Wenn die Kosten für den Pflegedienst das Sachleistungsbudget übersteigen, müssen Sie die Differenz (den Eigenanteil) aus eigener Tasche zahlen – also aus Ihrer Rente, Ihren Ersparnissen oder durch die finanzielle Unterstützung Ihrer Kinder.
Doch was tun, wenn die eigenen finanziellen Mittel erschöpft sind? In Deutschland muss niemand aus finanziellen Gründen auf notwendige Pflege verzichten. Wenn Ihr Einkommen und Ihr Vermögen (ein bestimmter Schonbetrag bleibt unangetastet) nicht ausreichen, um den Eigenanteil zu decken, springt das Sozialamt ein. Diese Leistung nennt sich Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
In Bochum ist das Amt für Soziales der Stadtverwaltung Ihr Ansprechpartner. Der Antrag auf Hilfe zur Pflege sollte frühzeitig gestellt werden. Das Sozialamt prüft dann Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Auch die Kinder können unter Umständen zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, allerdings erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 Euro (Angehörigen-Entlastungsgesetz).
Ein weiterer wichtiger Tipp: Eigenanteile für krankheits- und pflegebedingte Kosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als "Außergewöhnliche Belastungen" oder als "Haushaltsnahe Dienstleistungen" geltend machen. Dies kann am Jahresende zu einer spürbaren Steuerrückerstattung führen. Sprechen Sie hierzu unbedingt mit Ihrem Steuerberater.
Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie den barrierefreien Badumbau.
Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen fokussieren sich ausschließlich auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Dabei hält die Pflegekasse im Jahr 2026 noch eine Reihe weiterer, sehr lukrativer Budgets bereit, die Sie unbedingt ausschöpfen sollten, um den Pflegealltag sicherer, komfortabler und finanziell entspannter zu gestalten.
Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser wurde 2025 erhöht und liegt auch 2026 bei 131 Euro pro Monat (insgesamt 1.572 Euro im Jahr). Dieses Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Sie können es nutzen für:
Zugelassene Alltagshilfen (z.B. für die Reinigung der Wohnung, Einkaufsdienste, Begleitung zu Ärzten).
Die Finanzierung von Tages- oder Nachtpflege.
Leistungen von ambulanten Pflegediensten (jedoch nicht für die Grundpflege bei den Pflegegraden 2 bis 5, sondern nur für Betreuung oder hauswirtschaftliche Hilfen).
Tipp: Nicht genutzte Beträge können in die Folgemonate übertragen werden, am Ende eines Kalenderjahres sogar bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Pflege bedeutet Hygiene. Für Einmalhandschuhe, Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen stellt die Pflegekasse ein monatliches Budget von 42 Euro zur Verfügung. Sie können sich sogenannte Pflegehilfsmittel-Boxen ganz bequem und kostenfrei nach Bochum liefern lassen. Die Abrechnung übernimmt der Anbieter direkt mit der Kasse.
Die meisten Wohnungen und Häuser im Ruhrgebiet sind nicht altersgerecht gebaut. Hohe Türschwellen, enge Badezimmer und steile Treppen werden bei Pflegebedürftigkeit zu unüberwindbaren Hindernissen. Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für Maßnahmen, die das Wohnumfeld an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anpassen.
Typische und äußerst sinnvolle Maßnahmen, bei denen PflegeHelfer24 Sie umfassend beraten kann, sind:
Der barrierefreie Badumbau: Der Umbau einer gefährlichen Badewanne zu einer ebenerdigen, rutschfesten Dusche. Dies reduziert das Sturzrisiko drastisch und erleichtert auch dem Pflegedienst die Arbeit enorm.
Der Einbau eines Treppenliftes: Wenn das Schlafzimmer im ersten Stock liegt, ist ein Treppenlift oft die einzige Möglichkeit, den Umzug in ein Pflegeheim zu verhindern.
Wichtig: Leben mehrere Pflegebedürftige (z.B. ein Ehepaar, beide mit Pflegegrad) in einem Haushalt, kann der Zuschuss gebündelt werden. Bei zwei Personen stehen somit 8.360 Euro zur Verfügung, maximal sind es 16.720 Euro für eine Senioren-Wohngemeinschaft.
Ein Hausnotrufsystem ist für alleinlebende Senioren in Bochum ein unverzichtbarer Lebensretter. Über einen Knopf am Handgelenk oder um den Hals kann jederzeit Hilfe gerufen werden. Die Pflegekasse übernimmt bei anerkanntem Pflegegrad die einmaligen Anschlusskosten in Höhe von 25,50 Euro sowie eine monatliche Pauschale von 23,00 Euro für den Betrieb des Basisgeräts.
Eine der wichtigsten gesetzlichen Neuerungen, die Mitte 2025 in Kraft trat und nun im Jahr 2026 voll wirksam ist, betrifft die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Bisher waren dies zwei separate Töpfe mit komplizierten Übertragungsregeln. Seit dem 1. Juli 2025 wurden diese zu einem gemeinsamen, flexiblen Entlastungsbudget (auch Jahresbudget genannt) zusammengefasst.
Ihnen stehen nun jährlich 3.539 Euro zur Verfügung. Dieses Geld können Sie völlig flexibel einsetzen, wenn die private Pflegeperson (z.B. die Tochter oder der Ehepartner) durch Krankheit, Urlaub oder Überlastung ausfällt. Sie können das Geld nutzen, um in dieser Zeit einen ambulanten Pflegedienst in Bochum mit der Ersatzpflege zu beauftragen (Verhinderungspflege) oder um den Pflegebedürftigen vorübergehend in einer stationären Einrichtung (Kurzzeitpflege) unterzubringen. Die bisherige Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der ersten Inanspruchnahme bereits sechs Monate gepflegt haben muss (Vorpflegezeit), ist komplett entfallen.
Vergessen Sie nicht, dass viele größere Hilfsmittel nicht von der Pflegekasse, sondern von der Krankenkasse bezahlt werden, wenn sie ärztlich verordnet sind. Dazu gehören Elektrorollstühle, Elektromobile, Badewannenlifte oder moderne Hörgeräte. Diese Hilfsmittel fördern die Mobilität und Selbstständigkeit massiv und reduzieren den Bedarf an fremder Hilfe. Auch hierzu bietet PflegeHelfer24 kompetente Beratung und Organisation an.
Die Auswahl an ambulanten Pflegediensten in Bochum ist groß. Neben den großen Wohlfahrtsverbänden (Caritas, Diakonie, AWO, Rotes Kreuz) gibt es zahlreiche private Anbieter. Nehmen Sie sich Zeit für die Auswahl. Ein guter Pflegedienst greift tief in die Intimsphäre des Pflegebedürftigen ein – Vertrauen ist hier das höchste Gut. Achten Sie auf folgende Punkte:
Kostenloses Erstgespräch: Ein seriöser Pflegedienst kommt unverbindlich zu Ihnen nach Hause, um den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln.
Transparenter Kostenvoranschlag: Sie sollten vor Vertragsabschluss einen detaillierten Kostenvoranschlag erhalten. Dieser muss alle geplanten Leistungskomplexe (LK), den genauen Punktwert, die Wegepauschalen und die voraussichtlichen Gesamtkosten sowie den errechneten Eigenanteil klar ausweisen.
Feste Bezugspflegekräfte: Fragen Sie nach dem Konzept der "Bezugspflege". Nichts ist für Senioren belastender, als wenn jeden Tag eine andere, fremde Pflegekraft vor der Tür steht.
Erreichbarkeit im Notfall: Bietet der Pflegedienst eine 24-Stunden-Rufbereitschaft an, falls es nachts zu Problemen kommt?
Unterstützung bei Anträgen: Hilft Ihnen der Pflegedienst bei der Beantragung von Leistungen bei der Pflegekasse oder beim Sozialamt (z.B. Investitionskostenförderung in NRW)?
Regelmäßige Beratungseinsätze: Wenn Sie reines Pflegegeld beziehen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch einen Pflegedienst abzurufen (bei PG 2 und 3 halbjährlich, bei PG 4 und 5 vierteljährlich). Bietet der Pflegedienst diese wichtigen Beratungstermine an?
Im Beratungsalltag von PflegeHelfer24 stoßen wir immer wieder auf dieselben Irrtümer, die Betroffene bares Geld kosten können. Hier die wichtigsten Richtigstellungen:
"Die Pflegekasse zahlt alle Kosten, wenn ich Pflegegrad 5 habe."Falsch. Auch bei Pflegegrad 5 ist das Budget auf 2.299 Euro gedeckelt. Wenn Sie eine 24-Stunden-Intensivbetreuung durch einen ambulanten Dienst benötigen, können die Kosten schnell 6.000 bis 8.000 Euro im Monat betragen. Der Eigenanteil ist dann enorm hoch.
"Wenn der Pflegedienst meine Tabletten richtet, wird mein Pflegegeld gekürzt."Falsch. Das Richten von Medikamenten ist Behandlungspflege (SGB V) und wird vom Arzt verordnet. Die Krankenkasse bezahlt dies. Es hat keinerlei Auswirkungen auf Ihr Pflegegeld oder Ihre Pflegesachleistungen (SGB XI).
"Ich kann das Budget für den Badumbau (4.180 Euro) jedes Jahr neu beantragen."Falsch. Es handelt sich um einen Zuschuss pro "Maßnahme". Ein erneuter Zuschuss wird nur gewährt, wenn sich die Pflegesituation so drastisch verändert hat, dass neue Umbauten zwingend erforderlich sind (z.B. wenn der Pflegebedürftige plötzlich dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist und Türen verbreitert werden müssen).
"Wenn ich ins Krankenhaus komme, wird sofort das Pflegegeld gestrichen."Falsch. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer stationären Reha-Einrichtung wird das Pflegegeld für die ersten vier Wochen (28 Tage) unverändert weitergezahlt. Erst danach wird die Zahlung pausiert, bis Sie wieder zu Hause gepflegt werden.
"Der Entlastungsbetrag von 131 Euro wird mir am Monatsende aufs Konto überwiesen, wenn ich ihn nicht nutze."Falsch. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er verfällt, wenn Sie keine Rechnungen von zugelassenen Dienstleistern (z.B. zertifizierten Alltagshilfen) bei der Pflegekasse einreichen. Lassen Sie dieses Geld nicht ungenutzt liegen!
Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst in Bochum hängen von vielen Faktoren ab: Dem individuellen Pflegebedarf, den verhandelten Punktwerten der Pflegedienste und der cleveren Kombination verschiedener Leistungen der Pflegekasse. Die Erhöhungen der Pflegesachleistungen und des Pflegegeldes sowie die Einführung des gemeinsamen Entlastungsbudgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege in den Jahren 2025 und 2026 haben die finanzielle Situation für viele Familien leicht verbessert.
Dennoch bleibt die häusliche Pflege eine finanzielle Herausforderung. Der wichtigste Rat lautet daher: Handeln Sie frühzeitig. Warten Sie nicht, bis ein Notfall eintritt. Beantragen Sie rechtzeitig einen Pflegegrad, lassen Sie sich unverbindliche Kostenvoranschläge von verschiedenen Pflegediensten in Bochum geben und schöpfen Sie alle flankierenden Maßnahmen aus – vom monatlichen Entlastungsbetrag bis hin zum barrierefreien Badumbau und dem Hausnotruf.
Eine professionelle Beratung, wie sie PflegeHelfer24 anbietet, hilft Ihnen dabei, den Überblick im Leistungsdschungel zu behalten, die richtigen Hilfsmittel (wie Elektromobile, Treppenlifte oder Badewannenlifte) zu organisieren und ein Pflegekonzept zu erstellen, das sowohl dem Pflegebedürftigen ein würdevolles Leben ermöglicht als auch die Angehörigen vor Überlastung und finanziellen Engpässen schützt.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick