GeDIG auf dem Prüfstand: Mehr Tempo für digitale Hilfsmittel gefordert

Djamal Sadaghiani
GeDIG-Debatte: Verband fordert schnelleres E-Rezept für Hilfsmittel

Mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) will die Bundesregierung die Digitalisierung der medizinischen und pflegerischen Versorgung auf eine neue Stufe heben. Doch während das Gesetzesvorhaben in die parlamentarischen Beratungen startet, mehren sich die Stimmen aus der Praxis, die Nachbesserungen anmahnen. Insbesondere bei der Versorgung mit Hilfsmitteln und digitalen Medizinprodukten greift der aktuelle Gesetzentwurf nach Ansicht von Branchenexperten noch zu kurz.

Elektronische Hilfsmittelverordnung: Zeitplan bis 2030 in der Kritik

Ein zentraler Kritikpunkt richtet sich gegen den bisher vorgesehenen Zeitplan für die digitale Verordnung von Hilfsmitteln. Nach aktuellen Plänen soll die verpflichtende elektronische Hilfsmittelverordnung (eVO) erst im Jahr 2030 greifen. Aus Sicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) ist diese Frist deutlich zu lang bemessen. Ein derart spruchreifer Vorlauf drohe den notwendigen Abbau von Medienbrüchen jahrelang zu verzögern.

Für die tägliche Pflegepraxis bedeutet die schleppende Einführung handfeste Nachteile: Pflegebedürftige und deren Angehörige sind bei der Beantragung von Rollstühlen, Pflegebetten, Inkontinenzhilfen oder Wundversorgungsmaterialien nach wie vor auf papiergebundene Prozesse angewiesen. Eine frühzeitige, medienbruchfreie Abwicklung zwischen Arztpraxen, Krankenkassen, Leistungserbringern und Pflegekräften könnte Genehmigungsverfahren spürbar beschleunigen und Versorgungsengpässe verhindern.

Mehr Vernetzung und Zugang zur elektronischen Patientenakte

Neben dem beschleunigten Rollout der digitalen Verordnung fordern Fachleute eine engere Anbindung von Hilfsmittel-Leistungserbringern an die Telematikinfrastruktur (TI). Um eine lückenlose Betreuung – insbesondere beim sensiblen Übergang von der stationären Klinikbehandlung in die häusliche Pflege – zu gewährleisten, sei ein geregelter Zugriff auf versorgungsrelevante Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) unerlässlich.

Nur wenn Sanitätshäuser, Orthopädietechniker und spezialisierte Pflegefachkräfte frühzeitig über Diagnosen und notwendige Anpassungen informiert sind, lassen sich Doppeluntersuchungen vermeiden und Hilfsmittel bedarfsgerecht bereitstellen.

Bürokratieabbau statt neuer Doppelprüfungen

Ein weiteres Handlungsfeld sehen Fachverbände im Bürokratieabbau. Anstatt zusätzliche nationale Prüf- und Nachweispflichten für Hersteller von Hilfsmitteln und Implantaten einzuführen, sollten bestehende europäische und internationale Standards konsequent anerkannt werden. Zusätzliche bürokratische Hürden binden wertvolle Ressourcen, die für innovative Versorgungskonzepte wie KI-gestütztes Telemonitoring und digitale Versorgungspfade fehlen.

Ausblick auf das Gesetzgebungsverfahren

Im anstehenden parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag wird sich zeigen, ob die Abgeordneten die Bedenken der Praxis aufgreifen. Ziel muss es sein, das GeDIG so nachzujustieren, dass digitale Innovationen schneller im Versorgungsalltag von Patienten und Pflegenden ankommen – bei verlässlicher Datensicherheit und spürbarer Entlastung von unnötiger Zettelwirtschaft.

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