Notfallreform: Hilfsorganisationen fordern sichere Finanzierung und Mitsprache
Vor der anstehenden parlamentarischen Beratung zur Reform der Notfallversorgung schlagen die führenden Hilfsorganisationen und Rettungsdienste in Deutschland gemeinsam Alarm. Die großen gemeinnützigen Leistungserbringer – darunter das Deutsche Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst, die DLRG, der Deutsche Feuerwehrverband sowie die Betreiber der Luftrettung – begrüßen das Gesetzesvorhaben zwar grundsätzlich, mahnen jedoch essenzielle Korrekturen am Entwurf an.
Vorhaltekosten und Preissteigerungen müssen verlässlich refinanziert werden
Ein zentraler Kritikpunkt der Organisationen betrifft die finanzielle Planbarkeit. Notfallrettung muss rund um die Uhr flächendeckend einsatzbereit sein – unabhängig davon, wie viele Notrufe an einem einzelnen Tag eingehen. Diese permanente Vorhaltung erfordert erhebliche Investitionen in hochmoderne Medizintechnik, Fahrzeuge und qualifiziertes Fachpersonal.
Die Verbände warnen davor, die Vergütungsentwicklung im Rettungsdienst übermäßig an Sparvorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu koppeln. Tarifliche Lohnsteigerungen und steigende Sachkosten müssten vollständig und realistisch abgebildet werden, um eine drohende strukturelle Unterfinanzierung der Notfallrettung abzuwenden.
Echte Mitsprache für die Retter an vorderster Front
Neben einer soliden Finanzierung drängen die Hilfsorganisationen auf eine verbindliche und stimmberechtigte Beteiligung an allen wesentlichen Weichenstellungen der Notfallversorgung. Diejenigen, die die rettungsdienstliche Versorgung auf der Straße und in der Luft tagtäglich praktisch umsetzen, müssten in den maßgeblichen Gremien auf Bundes- und Landesebene ein klares Mitspracherecht erhalten.
Die Kernforderungen der beteiligten Organisationen umfassen:
- Vollständige Deckung der Vorhaltekosten: Eine verlässliche Finanzierung fixer Personal- und Betriebskosten losgelöst von reinen Einsatzfrequenzen.
- Tariftreue und Kostenausgleich: Eine vollständige Refinanzierung von Tarifabschlüssen und unvermeidbaren Sachkostensteigerungen.
- Stimmberechtigung in Steuerungs- und Entscheidungsgremien: Verbindliche Mitbestimmung der Leistungserbringer bei der Ausgestaltung der Notfallstrukturen.
- Gezielte Verzahnung: Eine praxistaugliche Vernetzung zwischen Leitstellen, Notfallzentren und den Einsatzkräften vor Ort.
Erfolg der Reform entscheidet sich in der Praxis
Die Notfallreform zielt darauf ab, Patientinnen und Patienten bedarfsgerechter zu steuern und Notaufnahmen nachhaltig zu entlasten. Aus Sicht der Hilfs- und Rettungsdienste lässt sich dieser Anspruch jedoch nur dann einlösen, wenn die Basis der Notfallversorgung gestärkt wird. Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren muss nun sichergestellt werden, dass die hohe Versorgungsqualität erhalten bleibt und ausreichend Fachkräfte im Dienst am Menschen gebunden werden können.
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