Hilfsmittel-Ausschreibungen: Verbände fordern Stopp im Bundesrat
Nach dem jüngsten Beschluss des Deutschen Bundestages zur Wiedereinführung von Ausschreibungen bei medizinischen Hilfsmitteln wächst der Widerstand in der Versorgungslandschaft. Betroffenenorganisationen, Pflegeinitiativen und Branchenverbände warnen eindringlich vor gravierenden Qualitätsverlusten für chronisch Kranke und Pflegebedürftige. Die Hoffnung der Kritiker ruht nun voll und ganz auf den Bundesländern: Die Initiative „Faktor Lebensqualität“ sowie maßgebliche Selbsthilfeverbände appellieren an den Bundesrat, in seiner Sitzung am 20. November den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Rückkehr zu einem gescheiterten Modell?
Die Entscheidung des Bundestages erlaubt es gesetzlichen Krankenkassen künftig wieder, Verträge über essenzielle Hilfsmittel – wie Inkontinenzmaterialien, Stomaversorgungen oder Katheter – primär im Wege wettbewerblicher Ausschreibungen zu vergeben. Bereits vor ihrer weitgehenden Abschaffung im Jahr 2019 hatte diese Vergabepraxis zu massiven Verwerfungen geführt. Damals klagten unzählige Versicherte über minderwertige Billigprodukte, schmerzhafte Hautirritationen, mangelhafte Passformen und den Verlust gewohnter Versorger.
Dass dieses Sparinstrument nun wiederbelebt werden soll, stößt auf Unverständnis. Laut dem Bundesverband Medizintechnologie sowie Zusammenschlüssen wie der Stoma-Welt e.V. und der Inkontinenz Selbsthilfe e.V. droht eine Wiederholung vergangener Fehler. Reiner Preiswettbewerb gehe stets zulasten von Qualität, individueller Passgenauigkeit und qualifizierter Beratung vor Ort.
Kritik an geplanter Evaluation
Besonders scharf kritisieren die Patientenvertretungen die im Gesetzesbeschluss verankerte Evaluation. Diese sei unzureichend konzipiert und messe nicht das, was für die Betroffenen im Alltag tatsächlich zähle. Während rein bürokratische oder statistische Kennzahlen erhoben würden, blieben Aspekte wie die Erhaltung der Selbstständigkeit, Schmerzfreiheit, soziale Teilhabe und die tatsächliche Lebensqualität weitgehend unberücksichtigt.
Eine Versorgung, die ausschließlich auf den niedrigsten Anschaffungspreis schaue, blende zudem die Folgekosten für das Gesundheitssystem aus. Wenn unpassende oder minderwertige Produkte zu Infektionen, Entzündungen oder Druckgeschwüren führen, übersteigen die daraus resultierenden Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte die vermeintlichen Einsparungen bei Weitem.
Länderkammer als letzte Instanz
Da das Vorhaben im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, richtet sich der gemeinsame Appell nun an die Landesregierungen. Am 20. November hat die Länderkammer die Gelegenheit, den Beschluss aufzuhalten:
- Anrufung des Vermittlungsausschusses: Die Länder sollen das Gesetzespaket stoppen und grundlegende Nachbesserungen erzwingen.
- Schutz der Versorgungsstandards: Qualitätskriterien und individuelle Wahlmöglichkeiten müssen verbindlich über rein monetäre Einsparziele gestellt werden.
- Sicherung ambulanter Strukturen: Regionale Sanitätshäuser und Fachpflegekräfte dürfen nicht durch bundesweite Billigverträge aus dem Markt gedrängt werden.
Für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige steht in den kommenden Wochen viel auf dem Spiel. Ob die Bundesländer den Ernst der Lage erkennen und die Interessen der Patienten verteidigen, wird sich in den Beratungen des Bundesrates entscheiden.
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