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Die Inter Krankenversicherung als Pflegepflichtversicherer – Umfassender Überblick für Versicherte

Die Inter Krankenversicherung AG mit Sitz in Mannheim gehört zu den etablierten privaten Krankenversicherern in Deutschland und bietet seit vielen Jahrzehnten auch private Pflegepflichtversicherungen an. Für privat krankenversicherte Personen ist der Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – und die Inter ist für ihre rund 388.000 Versicherten ein wichtiger Partner in allen Fragen rund um Pflege und Pflegebedürftigkeit.

Dieser Artikel gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über die Pflegepflichtversicherung der Inter, erklärt die verfügbaren Leistungen, den Antragsprozess und wichtige Kontaktmöglichkeiten. Ob Sie bereits bei der Inter versichert sind oder sich über die Leistungen informieren möchten – hier finden Sie alle relevanten Informationen für den Pflegefall.

Detailansicht von Händen, die ein Formular und einen Stift halten; daneben liegt ein Tablet, neutrale Umgebung, Fokus auf Beratung und Organisation.

Gut vorbereitet durch klare Unterlagen.

Die Inter Versicherungsgruppe – Tradition und Struktur

Die Inter Krankenversicherung AG wurde bereits 1926 als Krankenunterstützungskasse "Nothilfe" in Ludwigshafen gegründet und verlegte 1935 ihren Sitz nach Mannheim, wo sich auch heute noch die Zentrale befindet. Mit über 1.000 Mitarbeitern am Hauptstandort und insgesamt mehr als 1.600 Beschäftigten deutschlandweit gehört die Inter zu den größeren Arbeitgebern der Region.

Eine Besonderheit der Inter ist ihre Rechtsform als Teil eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. An der Spitze der Unternehmensgruppe steht der Inter Versicherungsverein aG, der von seinen Mitgliedern getragen wird. Diese Struktur bedeutet, dass keine externen Aktionäre bedient werden müssen und die erwirtschafteten Überschüsse den Versicherten zugutekommen können. Dies unterscheidet die Inter grundlegend von Aktiengesellschaften im Versicherungssektor.

Die Inter Versicherungsgruppe besteht aus mehreren Gesellschaften, wobei die Inter Krankenversicherung AG den größten und bekanntesten Bereich darstellt. Daneben gibt es die Inter Lebensversicherung AG und die Inter Allgemeine Versicherung AG für Sach- und Haftpflichtversicherungen.

Private Pflegepflichtversicherung bei der Inter – Die gesetzliche Grundlage

Seit Einführung der Pflegeversicherungspflicht im Jahr 1995 gilt in Deutschland der Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung". Das bedeutet: Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) abschließen. Dies ist nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben nach § 110 SGB XI.

Die private Pflegepflichtversicherung der Inter bietet Leistungen, die nach Art und Umfang gleichwertig mit denen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind. Dies ist gesetzlich so festgelegt und stellt sicher, dass privat Versicherte keine Nachteile gegenüber gesetzlich Versicherten haben.

Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen der privaten Pflegepflichtversicherung:

  • Kontrahierungszwang: Die Inter muss versicherungspflichtige Personen aufnehmen und kann die Aufnahme nicht ablehnen

  • Keine Vorerkrankungsausschlüsse: Bereits bestehende Erkrankungen dürfen nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden

  • Geschlechtsunabhängige Beiträge: Männer und Frauen zahlen die gleichen Prämien

  • Beitragsobergrenze: Nach fünf Jahren Vorversicherungszeit darf der Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übersteigen

  • Familienversicherung: Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden

Leistungen der Inter Pflegepflichtversicherung im Detail – Stand 2025

Zum 1. Januar 2025 wurden die Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben. Dies gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Pflegeversicherung. Die Inter Krankenversicherung gewährt ihren Versicherten folgende Leistungen je nach festgestelltem Pflegegrad:

Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige:

Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, wenn diese von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen versorgt wird. Die monatlichen Beträge seit 2025:

  • Pflegegrad 1: 0 Euro (nur Entlastungsbetrag verfügbar)

  • Pflegegrad 2: 347 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 599 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 800 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 990 Euro monatlich

Das Pflegegeld kann frei verwendet werden und wird häufig als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben. Bei ausschließlichem Bezug von Pflegegeld sind regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI verpflichtend: Bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich, bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich.

Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflege:

Wenn ein zugelassener Pflegedienst die Pflege übernimmt, erstattet die Inter die Kosten bis zu folgenden monatlichen Höchstbeträgen:

  • Pflegegrad 1: 0 Euro (nur Entlastungsbetrag nutzbar)

  • Pflegegrad 2: 796 Euro monatlich

  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro monatlich

  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro monatlich

  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro monatlich

Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt zwischen dem Pflegedienst und der Inter. Versicherte müssen lediglich eine Abtretungserklärung unterschreiben, sodass sie nicht in Vorleistung treten müssen.

Kombinationsleistung – Das Beste aus beiden Welten:

Viele Pflegesituationen erfordern sowohl die Unterstützung durch Angehörige als auch professionelle Hilfe. Die Inter bietet daher die Möglichkeit der Kombinationsleistung. Dabei können Sie beispielsweise 50 Prozent der Pflegesachleistung in Anspruch nehmen und erhalten zusätzlich 50 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt. Die Aufteilung kann individuell gestaltet und bei Bedarf angepasst werden.

Vollstationäre Pflege im Pflegeheim:

Bei Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung übernimmt die Inter folgende monatliche Beträge für die Pflegekosten:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro

  • Pflegegrad 2: 805 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro

Wichtig zu wissen: Diese Beträge decken nur einen Teil der tatsächlichen Heimkosten. Der durchschnittliche Eigenanteil für Pflegeheimbewohner liegt deutschlandweit bei etwa 3.100 Euro monatlich (Stand Juli 2025). Um diesen Eigenanteil zu reduzieren, gibt es seit 2022 den Leistungszuschlag, der sich nach der Aufenthaltsdauer richtet:

  • Erstes Jahr: 15 Prozent Zuschuss zum Eigenanteil der Pflegekosten

  • Zweites Jahr: 30 Prozent Zuschuss

  • Drittes Jahr: 50 Prozent Zuschuss

  • Ab dem vierten Jahr: 75 Prozent Zuschuss

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Weitere wichtige Pflegeleistungen der Inter

Entlastungsbetrag – Flexibel einsetzbar:

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden, erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser kann zweckgebunden verwendet werden für:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (z.B. Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter)

  • Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege (auch für Unterkunft und Verpflegung)

  • Kurzzeitpflege

  • Bei Pflegegrad 1: auch für ambulante Pflegedienste nutzbar

Nicht verbrauchte Beträge können in die Folgemonate übertragen werden. Die Abrechnung erfolgt über Belege, die bei der Inter eingereicht werden, oder direkt über den Leistungserbringer per Abtretungserklärung.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – Der gemeinsame Jahresbetrag ab Juli 2025:

Eine bedeutende Vereinfachung trat zum 1. Juli 2025 in Kraft: Die bisher getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Dies bietet deutlich mehr Flexibilität bei der Nutzung.

Verhinderungspflege wird gewährt, wenn die private Pflegeperson ausfällt (z.B. durch Urlaub, Krankheit oder Erholung). Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Überbrückung von Krisensituationen.

Wichtige Neuerungen ab Juli 2025:

  • Die sechsmonatige Vorpflegezeit für Verhinderungspflege entfällt – sie kann sofort ab Pflegegrad 2 genutzt werden

  • Verhinderungspflege kann nun bis zu acht Wochen pro Jahr beansprucht werden (statt bisher sechs Wochen)

  • Das Pflegegeld wird während Verhinderungs- und Kurzzeitpflege jeweils bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt

  • Flexible Aufteilung des Budgets je nach individuellem Bedarf

Teilstationäre Tages- und Nachtpflege:

Für Pflegebedürftige, die tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut werden, während sie weiterhin zu Hause wohnen, stehen folgende monatliche Beträge zur Verfügung:

  • Pflegegrad 2: 721 Euro

  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro

  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro

  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro

Diese Leistungen können zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, ohne dass diese gekürzt werden. Auch die Fahrtkosten zur Einrichtung und zurück sind inbegriffen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:

Die Inter erstattet monatlich bis zu 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie:

  • Einmalhandschuhe

  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen

  • Mundschutz

  • Schutzschürzen

  • Bettschutzeinlagen

Der Antrag kann formlos per E-Mail an pflege@inter.de gestellt werden. Viele Versicherte nutzen auch Pflegehilfsmittelboxen von Kooperationspartnern, die direkt mit der Inter abrechnen.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

Für bauliche Anpassungen der Wohnung, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern, gewährt die Inter einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (erhöht ab Januar 2025). Gefördert werden beispielsweise:

  • Einbau von Rampen oder Treppenliften

  • Verbreiterung von Türen

  • Umbau des Badezimmers (ebenerdige Dusche, Haltegriffe)

  • Anpassung der Möbel an die Pflegesituation

Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen zusammen (z.B. in einer Pflege-WG), kann der Zuschuss bis zu viermal gewährt werden, also maximal 16.720 Euro. Ein Kostenvoranschlag sollte vor Beginn der Maßnahme bei der Inter eingereicht werden.

Der Pflegegrad – Voraussetzung für alle Leistungen

Um Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Pflegegrad festgestellt werden. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade (zuvor drei Pflegestufen), die das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit abbilden:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)

  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung (27 bis unter 47,5 Punkte)

  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung (47,5 bis unter 70 Punkte)

  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung (70 bis unter 90 Punkte)

  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90 bis 100 Punkte)

Die Einstufung erfolgt durch ein Neues Begutachtungsinstrument (NBA), das sechs verschiedene Lebensbereiche (Module) bewertet:

  • Modul 1: Mobilität (10% Gewichtung)

  • Module 2 und 3: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15% Gewichtung – es zählt das Modul mit der höheren Punktzahl)

  • Modul 4: Selbstversorgung (40% Gewichtung – höchster Anteil!)

  • Modul 5: Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20% Gewichtung)

  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15% Gewichtung)

Dieses Instrument berücksichtigt ausdrücklich auch kognitive und psychische Einschränkungen, was besonders Menschen mit Demenz zugutekommt.

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Die Begutachtung durch MEDICPROOF – So läuft sie ab

Bei der Inter erfolgt die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch die MEDICPROOF GmbH mit Sitz in Köln. MEDICPROOF ist der medizinische Dienst der privaten Pflegeversicherung und das Pendant zum Medizinischen Dienst (MD) der gesetzlichen Pflegekassen.

Der Ablauf der Begutachtung:

  1. Antragseingang: Nach Eingang Ihres Antrags bei der Inter wird MEDICPROOF beauftragt

  2. Terminvereinbarung: Ein Gutachter (Arzt oder Pflegefachkraft) meldet sich telefonisch zur Terminabsprache

  3. Begutachtung: Der Gutachter besucht Sie in Ihrer häuslichen Umgebung (oder im Pflegeheim). Alternativ sind auch telefonische oder Video-Begutachtungen möglich

  4. Dauer: Die Begutachtung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten

  5. Gutachtenerstellung: Das Gutachten wird an die Inter übermittelt

  6. Bescheid: Sie erhalten eine Kopie des Gutachtens und den Leistungsbescheid der Inter

Tipps für die Begutachtung:

  • Füllen Sie das Pflegeprotokoll (für Erwachsene oder Kinder) sorgfältig aus – je mehr Informationen vorliegen, desto genauer wird die Einstufung

  • Dokumentieren Sie im Vorfeld den Pflegealltag über mehrere Tage hinweg

  • Lassen Sie sich von einer vertrauten Person begleiten, die den Pflegealltag kennt

  • Schildern Sie einen typischen schlechten Tag, nicht den besten Tag

  • Weisen Sie auf alle Einschränkungen hin, auch wenn sie nicht offensichtlich sind (z.B. kognitive Probleme bei Demenz)

  • Halten Sie ärztliche Unterlagen, Medikamentenpläne und Krankenhausberichte bereit

In Eilfällen, etwa nach Krankenhausentlassungen, ist eine vorläufige Pflegegradzuordnung möglich. Wenden Sie sich dafür an den Pflege-Service unter 0621 427 3911 oder per E-Mail an pflege@inter.de.

Antrag auf Pflegeleistungen bei der Inter – Schritt für Schritt

Der Antragsprozess bei der Inter ist strukturiert und wird durch klare Formulare unterstützt. So gehen Sie vor:

1. Antrag stellen:

Sie können den Antrag auf verschiedenen Wegen stellen:

  • Telefonisch: Rufen Sie den Pflege-Service unter 0621 427 3911 an

  • Per E-Mail: Senden Sie eine formlose Mitteilung an pflege@inter.de

  • Schriftlich: Laden Sie das Antragsformular von der Website herunter und senden es ausgefüllt an die Inter

Die Inter stellt separate Formulare zur Verfügung:

  • Pflegeantrag für Erwachsene

  • Pflegeantrag für Kinder und Jugendliche

2. Vollständige Unterlagen einreichen:

Achten Sie darauf, dass Ihr Antrag vollständig ist:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

  • Ausgefülltes Pflegeprotokoll (sehr wichtig für eine realistische Einschätzung!)

  • Bei Vertretung durch Dritte: Vollmacht oder Betreuerausweis

  • Eventuell ärztliche Unterlagen, die die Pflegebedürftigkeit belegen

3. Begutachtung abwarten:

Nach Eingang der Unterlagen wird MEDICPROOF Sie kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt fünf Wochen.

4. Bescheid prüfen:

Sie erhalten den Bescheid zusammen mit einer Kopie des Gutachtens. Prüfen Sie, ob der festgestellte Pflegegrad Ihrer Einschätzung entspricht. Die Leistungen werden ab dem 1. des Monats der Antragstellung gewährt – ein weiterer Grund, den Antrag nicht zu verzögern.

Wichtiger Hinweis: Leistungen werden erst ab Antragstellung erbracht, nicht rückwirkend für die Zeit davor. Stellen Sie den Antrag daher rechtzeitig, wenn sich Pflegebedürftigkeit abzeichnet.

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Höherstufung und Widerspruch – Ihre Rechte als Versicherter

Höherstufungsantrag bei Verschlechterung:

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand und der Pflegebedarf nimmt zu, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Wenden Sie sich dafür an den Pflege-Service (0621 427 3911 oder pflege@inter.de). Es erfolgt dann eine erneute Begutachtung durch MEDICPROOF.

Widerspruch bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung:

Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, haben Sie das Recht, innerhalb von einem Monat ab Zustellung Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte gut begründet werden:

  • Fordern Sie das vollständige Gutachten an (falls noch nicht erhalten)

  • Prüfen Sie das Gutachten auf Fehler oder unvollständige Angaben

  • Begründen Sie konkret, welche Einschränkungen nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden

  • Fügen Sie neue ärztliche Unterlagen bei, die Ihre Einschätzung stützen

  • Lassen Sie sich von einem Pflegeberater oder Sozialverband unterstützen

Die Erfolgsquote von gut begründeten Widersprüchen ist nicht unerheblich. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Einmonatsfrist einhalten und den Widerspruch fachlich fundiert begründen. Bei selbst formulierten Widersprüchen ohne fachliche Hilfe liegt die Erfolgsquote allerdings unter 10 Prozent.

Bleibt auch der Widerspruch erfolglos, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen. Dies ist für Sie kostenfrei, allerdings fallen Kosten für einen spezialisierten Anwalt und gegebenenfalls ein unabhängiges Gutachten an.

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Wichtig

Hilfe bei Ablehnung

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Besondere Services und Unterstützung der Inter

Die Inter bietet über die reinen Versicherungsleistungen hinaus verschiedene Serviceangebote, die den Pflegealltag erleichtern:

COMPASS Private Pflegeberatung:

Alle privat Pflegeversicherten haben Anspruch auf eine kostenlose und neutrale Pflegeberatung durch compass private pflegeberatung. Die Inter verweist ihre Versicherten auf diese unabhängige Beratungsstelle:

  • Telefon: 0800 101 88 00 (gebührenfrei)

  • Beratung zu allen Fragen rund um Pflege, Pflegeleistungen und Organisation

  • Unterstützung bei der Antragstellung und Suche nach Pflegediensten

  • Persönliche Beratung vor Ort, telefonisch oder per Video möglich

Gesundheitsmanagement und Case Management:

Die Inter bietet ein umfassendes Gesundheitsmanagement, das auch Pflegefälle einschließt:

  • Telefon: 0621 427 3122

  • E-Mail: info-gsm@inter.de

  • Individuelle Fallbegleitung bei schweren Erkrankungen

  • Unterstützung bei der Koordination von Rehabilitationsmaßnahmen

  • Hilfe bei der Beschaffung von Hilfsmitteln

  • Beratung zur Auswahl geeigneter Kliniken und Behandlungen

  • Begleitung bei der Beantragung von Pflegegraden

Hilfsmittelbeschaffung:

Die Inter arbeitet mit ausgewählten Partnern zusammen, um die Versorgung mit Hilfsmitteln zu optimieren:

  • Reichen Sie einen Kostenvoranschlag ein – die Inter prüft und zeigt Alternativen auf

  • Direktabrechnung mit Kooperationspartnern möglich

  • Umfangreiches Partnernetzwerk für medizintechnische Hilfsmittel, Reha-Technik, Inkontinenzprodukte, Hörgeräte

  • Kontakt: 0621 427 3122 oder info-gsm@inter.de

Kostenerstattungsprinzip – Was Sie beachten sollten

Ein wesentlicher Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung ist das Kostenerstattungsprinzip. Bei der Inter und anderen privaten Pflegeversicherern gilt:

Sie gehen zunächst in Vorleistung und reichen anschließend die Belege zur Erstattung ein. Dies betrifft insbesondere:

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (Entlastungsbetrag)

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (hier sollte vorab ein Kostenvoranschlag eingereicht werden)

Ausnahmen vom Kostenerstattungsprinzip:

Bei einigen Leistungen erfolgt die Direktabrechnung zwischen Leistungserbringer und Inter:

  • Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste (mit Abtretungserklärung)

  • Stationäre Pflegeleistungen

  • Teilstationäre Tages- und Nachtpflege (mit Abtretungserklärung)

  • Hilfsmittel über Kooperationspartner

Wichtig: Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf und reichen Sie diese zeitnah ein. Die Inter hat eine Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Eingang vollständiger Unterlagen.

Aktuelle Entwicklungen und Änderungen 2025

Das Jahr 2025 brachte mehrere wichtige Neuerungen in der Pflegeversicherung:

Leistungserhöhung um 4,5 Prozent:

Zum 1. Januar 2025 wurden alle Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben. Dies betrifft Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege sowie die Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung.

Gemeinsamer Jahresbetrag ab Juli 2025:

Die größte Neuerung ist die Zusammenführung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zum

1. Juli 2025. Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro kann flexibel für beide Leistungsarten verwendet werden. Die bisherigen komplizierten Übertragungsregeln entfallen.

Wegfall der sechsmonatigen Vorpflegezeit:

Verhinderungspflege kann ab Juli 2025 sofort ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden, ohne dass zuvor sechs Monate Pflege durch Angehörige erfolgt sein muss.

Erhöhung der Beitragssätze:

Im Gegenzug zu den Leistungsverbesserungen stiegen auch die Beitragssätze zur Pflegeversicherung. Der allgemeine Beitragssatz beträgt seit 2025 3,6 Prozent, für Kinderlose zusätzlich ein Zuschlag von 0,6 Prozent, also insgesamt 4,2 Prozent. Bei der privaten Pflegeversicherung werden diese Sätze als Orientierung für die Beitragskalkulation herangezogen, wobei nach fünf Jahren Vorversicherung der Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht überschritten werden darf.

Symbolische Szene: Tischkalender ohne lesbaren Text, daneben Unterlagen und ein Stift; sanftes Tageslicht, neutrale Farbgebung.

2025 bringt wichtige Änderungen.

Häufige Fragen und Irrtümer rund um die Inter Pflegepflichtversicherung

Muss ich als privat Krankenversicherter eine separate Pflegeversicherung abschließen?

Nein. Wenn Sie bei der Inter privat krankenversichert sind, haben Sie automatisch auch eine private Pflegepflichtversicherung bei der Inter. Diese ist nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben und gekoppelt an Ihre Krankenversicherung.

Kann ich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung wechseln?

Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Ein isolierter Wechsel nur der Pflegeversicherung ist nicht möglich. Wenn Sie von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln (was nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist), wechselt automatisch auch Ihre Pflegeversicherung.

Sind die Leistungen der privaten Pflegeversicherung schlechter als die der gesetzlichen?

Nein, dies ist ein verbreiteter Irrtum. Die Leistungen sind nach Art und Umfang gleichwertig. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben. Die Inter zahlt also die gleichen Beträge für Pflegegeld, Pflegesachleistungen etc. wie die gesetzlichen Pflegekassen.

Bekomme ich das Pflegegeld automatisch ausgezahlt?

Das Pflegegeld muss beantragt werden. Nach Feststellung des Pflegegrades und Beantragung des Pflegegeldes wird dieses monatlich ausgezahlt. Sie müssen allerdings die verpflichtenden Beratungseinsätze nachweisen, sonst kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.

Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen gleichzeitig erhalten?

Ja, das ist über die Kombinationsleistung möglich. Sie können beispielsweise 30 Prozent der Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst nutzen und erhalten dann noch 70 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt. Die Aufteilung ist flexibel gestaltbar.

Muss ich als Beihilfeberechtigter trotzdem eine volle Pflegepflichtversicherung abschließen?

Beihilfeberechtigte Personen (z.B. Beamte) erhalten die Leistungen anteilig als Ergänzung zu ihrem Beihilfeanspruch. Die Pflegepflichtversicherung deckt den Teil ab, der nicht durch die Beihilfe übernommen wird.

Kontaktmöglichkeiten und wichtige Adressen der Inter

Für alle Anliegen rund um Pflege und Pflegeversicherung stehen Ihnen bei der Inter verschiedene Kontaktwege zur Verfügung:

Pflege-Service der Inter:

  • Telefon: 0621 427 3911

  • E-Mail: pflege@inter.de

  • Servicezeiten: Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr

Postanschrift:

INTER Krankenversicherung AG
Direktion Kranken Leistung – Pflege
Postfach 10 16 62
68016 Mannheim

Besucheradresse:

Erzbergerstraße 9-15
68165 Mannheim

Allgemeine Kontaktdaten:

  • Telefon (allgemein): 0621 427-427

  • E-Mail (allgemein): info@inter.de

  • Website: www.inter.de

Gesundheitsmanagement:

  • Telefon: 0621 427 3122

  • E-Mail: info-gsm@inter.de

Kostenlose Pflegeberatung durch COMPASS:

Rückrufservice:

Die Inter bietet einen kostenlosen Rückrufservice an. Sie können online oder telefonisch einen Wunschtermin vereinbaren, zu dem Sie zurückgerufen werden – auch kurzfristig innerhalb von 30 Minuten möglich.

Freundlicher Kundenservice: Mitarbeiterin mit Headset lächelt in einem modernen Servicecenter, neutraler Hintergrund.

Schnell erreichbar für Ihre Fragen.

Heller Empfangsbereich eines Bürogebäudes mit Sitzgruppe und Pflanzen; keine Schilder oder lesbare Beschriftungen.

Vor Ort gut erreichbar.

Private Pflegezusatzversicherung – Die Versorgungslücke schließen

Die gesetzlichen Leistungen der Pflegepflichtversicherung – egal ob gesetzlich oder privat – decken nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab. Besonders bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim entsteht eine erhebliche Versorgungslücke. Der durchschnittliche Eigenanteil liegt bei über 3.000 Euro monatlich, während die Pflegeversicherung maximal etwa 2.000 Euro übernimmt.

Um diese Lücke zu schließen, bietet die Inter auch private Pflegezusatzversicherungen an, insbesondere:

Pflegetagegeldversicherung:

  • Zahlt ein vereinbartes Tagegeld je nach Pflegegrad

  • Freie Verwendung des Geldes möglich

  • Ergänzung zu den gesetzlichen Leistungen

  • Verschiedene Tarifoptionen mit unterschiedlichen Tagegeldhöhen

Wichtig: Eine private Pflegezusatzversicherung sollte rechtzeitig abgeschlossen werden, solange keine Vorerkrankungen vorliegen. Bei Abschluss findet eine Gesundheitsprüfung statt, und je jünger Sie bei Abschluss sind, desto günstiger sind die Beiträge.

Die Pflegezusatzversicherung ist freiwillig und unabhängig von der Pflegepflichtversicherung. Sie dient dazu, den Lebensstandard im Pflegefall zu sichern und die Familie finanziell nicht zu belasten.

Zusammenfassung – Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

Die Inter Krankenversicherung AG ist ein traditionsreicher und solider Partner in der privaten Pflegepflichtversicherung. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit agiert sie unabhängig von Aktionärsinteressen und fokussiert sich auf die Bedürfnisse ihrer Versicherten.

Zentrale Leistungen 2025:

  • Pflegegeld bis zu 990 Euro monatlich (Pflegegrad 5)

  • Pflegesachleistungen bis zu 2.299 Euro monatlich (Pflegegrad 5)

  • Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro (ab Juli 2025)

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich (alle Pflegegrade)

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme

  • Teilstationäre Pflege: bis zu 2.085 Euro monatlich (Pflegegrad 5)

Begutachtung und Antrag:

  • Begutachtung erfolgt durch MEDICPROOF GmbH

  • Antragstellung telefonisch, per E-Mail oder schriftlich möglich

  • Pflegeprotokoll sorgfältig ausfüllen für realistische Einstufung

  • Leistungen ab dem 1. des Monats der Antragstellung

  • Widerspruchsrecht bei Ablehnung oder unzureichender Einstufung

Wichtige Kontakte:

  • Pflege-Service: 0621 427 3911 oder pflege@inter.de

  • Kostenlose Pflegeberatung: 0800 101 88 00 (COMPASS)

  • Gesundheitsmanagement: 0621 427 3122

Besonderheiten der Inter:

  • Umfangreiches Gesundheitsmanagement und Case Management

  • Kooperationen mit Hilfsmittelanbietern

  • Langjährige Erfahrung seit 1926

  • Fokus auf Heilwesen und Handwerk, aber offen für alle Berufsgruppen

  • Solide Finanzkraft und hohe Kundenzufriedenheit

Die private Pflegepflichtversicherung der Inter bietet gleichwertige Leistungen zur gesetzlichen Pflegeversicherung und unterstützt ihre Versicherten mit verschiedenen Serviceangeboten. Der frühzeitige Antrag auf Pflegeleistungen, eine sorgfältige Vorbereitung der Begutachtung und die Kenntnis der Leistungsansprüche sind entscheidend, um die Versorgung im Pflegefall optimal zu gestalten.

Nutzen Sie die angebotenen Beratungsleistungen – sowohl durch den Pflege-Service der Inter als auch durch die unabhängige COMPASS Pflegeberatung. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen und die Pflege bestmöglich organisiert wird.

Häufige Fragen

Inter Pflegepflichtversicherung

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