Juristische Schlappe: Pflegekammer Rheinland-Pfalz muss Beiträge für 2025 korrigieren

Djamal Sadaghiani
Urteil rechtskräftig: Pflegekammer RLP muss Beiträge 2025 korrigieren

Die juristische Auseinandersetzung um die Mitgliedsbeiträge der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat ein Ende gefunden – mit einer deutlichen Niederlage für die Kammer. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat den Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen mehrere Urteile des Verwaltungsgerichts Koblenz abgelehnt. Damit sind die Entscheidungen rechtskräftig: Die Beitragsbescheide für das Jahr 2025 sind rechtswidrig und müssen korrigiert werden.

Fehlerhafte Datengrundlage und zu hohe Rücklagen

Hintergrund des Rechtsstreits waren Klagen von vier Pflegefachkräften, die sich gegen ihre Beitragsbescheide für das Jahr 2025 gewehrt hatten. Das Verwaltungsgericht Koblenz gab den Klägerinnen in erster Instanz recht und stellte gravierende Mängel in der Beitragskalkulation fest. Der Hauptkritikpunkt der Richter: Die Datengrundlage war schlichtweg unzureichend.

Die Kammer hatte bei der Berechnung der Beiträge sogenannte "atypische" Mitglieder völlig außer Acht gelassen. Das sind Pflegefachpersonen, die ihren Beruf außerhalb klassischer Pflegeeinrichtungen ausüben – beispielsweise in Arztpraxen, bei Krankenkassen, in Bildungseinrichtungen oder Kindergärten. Da diese Gruppe nicht erfasst wurde, zogen die Verantwortlichen ausschließlich die registrierten Mitglieder zur Kasse. Laut dem Gericht verstößt dieses Vorgehen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Zudem bemängelten die Richter die Finanzplanung der Kammer. Für das Jahr 2025 seien Rücklagen in einem zu großen Umfang gebildet worden, obwohl der Institution die Anhäufung von Vermögen grundsätzlich untersagt ist.

Pflichtmitgliedschaft bleibt unangetastet

Trotz der klaren juristischen Rüge betonte das Gericht einen entscheidenden Punkt: Die Existenz der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz als Institution steht nicht zur Disposition. Auch die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft für Pflegekräfte und die generelle Beitragspflicht werden durch das Urteil nicht infrage gestellt. Der Streitpunkt beschränkte sich ausschließlich auf die fehlerhafte Berechnungsgrundlage für das Jahr 2025.

So reagiert die Landespflegekammer

Die Landespflegekammer hat bereits angekündigt, die rechtskräftigen Entscheidungen unverzüglich umzusetzen. Man arbeite kontinuierlich daran, die Daten der Mitglieder zu vervollständigen und weiterzuentwickeln, um künftig alle gesetzlich zugehörigen Pflegefachpersonen – auch die bislang fehlenden "atypischen" Mitglieder – korrekt zu erfassen.

Für viele Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz bedeutet das Urteil nun, dass ihre Beitragsbescheide für 2025 neu berechnet werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass durch die Einbeziehung einer größeren Zahl an Beitragszahlern die finanzielle Last künftig auf mehr Schultern verteilt wird.

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