Kampf gegen Suizide: KBV fordert massiven Ausbau der ambulanten Versorgung

Benedikt Hübenthal
Neues Suizidpräventionsgesetz 2026: KBV fordert Ausbau ambulanter Hilfen

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen neuen Anlauf für das Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention gestartet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt sich grundsätzlich hinter das Vorhaben, mahnt jedoch eindringlich an, die bestehenden ambulanten Versorgungsstrukturen in den Mittelpunkt zu rücken, anstatt ineffiziente Doppelstrukturen aufzubauen.

Alarmierende Zahlen erfordern schnelles Handeln

Die Notwendigkeit eines umfassenden Präventionsgesetzes ist unbestritten. Laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums nehmen sich in Deutschland jährlich mehr als 10.000 Menschen das Leben. Diese Zahl übersteigt die Todesfälle durch Verkehrsunfälle, illegale Drogen und HIV zusammen deutlich. Hinzu kommen schätzungsweise mindestens 100.000 Suizidversuche pro Jahr. Der im Juli 2026 vorgelegte Referentenentwurf zielt daher darauf ab, durch eine bessere Vernetzung, gezielte Forschung und den flächendeckenden Ausbau von Krisendiensten gegenzusteuern.

KBV: Bestehendes System stärken statt parallel aufbauen

Die KBV begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung, weist aber in ihrer aktuellen Stellungnahme auf eine entscheidende Schwachstelle hin. Die Suizidprävention sei bereits heute ein zentraler Bestandteil der ambulanten haus- und fachärztlichen sowie psychotherapeutischen Versorgung. Daher dürften durch das neue Gesetz keine teuren und unübersichtlichen Doppelstrukturen entstehen.

Vielmehr fordert die ärztliche Vertretung, die bereits etablierten Netzwerke in der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen konsequent zu erhalten und gezielt weiterzuentwickeln.

Kritik an drohenden Honorarkürzungen

Besonders brisant ist in diesem Zusammenhang der Verweis der KBV auf ein anderes aktuelles Gesetzesvorhaben: das im Juli 2026 verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Dieses gefährde paradoxerweise genau jene ambulanten Versorgungsmöglichkeiten, die für die Suizidprävention unerlässlich sind. Die Streichung der extrabudgetären Vergütung und der Wegfall von Zuschlägen für Kurzzeittherapien stehen im direkten Widerspruch zu dem Ziel, schnelle und niedrigschwellige Hilfe für Menschen in psychischen Krisen auszubauen.

Bürokratieabbau: Wegfall der Hinweispflicht wird begrüßt

Einen positiven Aspekt hebt die KBV beim aktuellen Referentenentwurf besonders hervor: Die Streichung der sogenannten Hinweispflicht. Ein früherer Entwurf aus dem Jahr 2024 sah noch vor, dass Arztpraxen gesetzlich verpflichtet werden sollten, suizidgefährdete Personen explizit auf bestimmte Hilfsangebote hinzuweisen. Aus Sicht der Mediziner war diese Vorgabe überflüssig, da Ärzte und Psychotherapeuten bereits durch ihr Berufsrecht dazu verpflichtet sind, Patienten in Krisensituationen umfassend aufzuklären und zu unterstützen.

Der weitere Gesetzgebungsprozess wird zeigen, ob die Politik die Warnungen der Ärzteschaft ernst nimmt und die finanziellen sowie strukturellen Rahmenbedingungen für die bestehenden Praxen so anpasst, dass eine flächendeckende Suizidprävention in Deutschland Realität werden kann.

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