Primärversorgung: Gesetzentwurf soll noch im Herbst kommen

Benedikt Hübenthal
Reform der Primärversorgung: Gesetzentwurf bis Ende November geplant

Die Reform der medizinischen Grundversorgung in Deutschland nimmt konkrete Formen an. Bis Ende November soll der offizielle Referentenentwurf für ein umfassendes Gesetz zur Neugestaltung des Primärversorgungssystems vorgelegt werden. Dies gaben Gesundheitspolitiker im Vorfeld des Deutschen Hausärztinnen- und Hausärztetages bekannt. Ziel des Vorhabens ist es, die ambulante Versorgung zukunftsfest aufzustellen und das Zusammenspiel verschiedener Gesundheitsberufe grundlegend zu modernisieren.

Stärkung der wohnortnahen Grundversorgung

Die geplante Reform setzt an einem neuralgischen Punkt des deutschen Gesundheitssystems an: Hausärztliche Praxen stehen vielerorts unter erheblichem Druck, insbesondere im ländlichen Raum sowie in sozial benachteiligten Stadtteilen. Ein modernisiertes Primärversorgungssystem soll die hausärztliche Versorgung als zentrale Anlaufstelle stärken und Überlastungen in Notaufnahmen und Spezialpraxen spürbar reduzieren.

Im Mittelpunkt der parlamentarischen Diskussionen stehen unter anderem folgende Schwerpunkte:

  • Entlastung der Hausarztpraxen: Abbau bürokratischer Hürden und Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für die hausärztliche Tätigkeit.
  • Interprofessionelle Zusammenarbeit: Engere Verzahnung von Ärztinnen und Ärzten mit Pflegefachkräften, medizinischen Fachangestellten und weiteren Gesundheitsberufen.
  • Bedarfsgerechte Versorgung: Gezielte Förderung von Versorgungsangeboten in strukturschwachen Regionen.
  • Förderung von Primärversorgungszentren: Ausbau multiprofessioneller Zentren, in denen medizinische, pflegerische und beratende Leistungen unter einem Dach gebündelt werden.

Bedeutung für die Pflege und multiprofessionelle Teams

Für den Pflege- und Gesundheitsbereich birgt das geplante Gesetz erhebliche Chancen. Durch den Ausbau koordinierter Primärversorgungsstrukturen wird die Rolle qualifizierter Fachkräfte aufgewertet. Insbesondere bei der Betreuung chronisch kranker und pflegebedürftiger Menschen kommt einem engen Austausch zwischen häuslicher Pflege, Praxis-Teams und kommunalen Netzwerken eine tragende Rolle zu.

Ausblick auf das Gesetzgebungsverfahren

Mit der Vorlage des Referentenentwurfs Ende November wird das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Nach der Veröffentlichung des Entwurfs erhalten Berufsverbände, Krankenkassen und Fachkreise die Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor das Vorhaben das Bundeskabinett und die parlamentarischen Gremien durchläuft.

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