Kassenleistung bei schwerer Herzschwäche: Neuer Shunt soll Krankenhauseinweisungen senken
Menschen mit einer fortgeschrittenen Herzschwäche stehen im Alltag vor immensen Herausforderungen. Bereits minimale Anstrengungen führen oft zu Atemnot und Erschöpfung, wiederholte Klinikaufenthalte belasten Betroffene wie pflegende Angehörige gleichermaßen. Nun gibt es einen Hoffnungsschimmer: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass ein minimalinvasiver Eingriff – die Implantation eines sogenannten interatrialen Shunts – künftig von den gesetzlichen Krankenkassen auch als belegärztliche Leistung bezahlt wird.
Entlastungsventil für das überlastete Herz
Bei einer schweren Herzinsuffizienz mit reduzierter Pumpfunktion staut sich das Blut häufig im linken Herzvorhof. Dadurch steigt der Druck in den Lungengefäßen massiv an, was zu den typischen Symptomen wie Kurzatmigkeit und gefährlichen Wasseransammlungen in der Lunge führt. Ein interatrialer Shunt setzt genau an diesem Mechanismus an:
- Minimalinvasiver Kathetereingriff: Über einen Katheter wird eine winzige künstliche Verbindung zwischen dem linken und dem rechten Vorhof der Herzscheidewand eingesetzt.
- Gezielte Drucksenkung: Überschüssiges Blut kann vom stark belasteten linken Vorhof in den rechten Vorhof abfließen, wodurch der Lungenkreislauf spürbar entlastet wird.
- Schonende Implantation: Der Eingriff erfolgt ohne Öffnung des Brustkorbs und kann stationär oder durch Belegärzte in einer Klinikumgebung durchgeführt werden.

Wer hat Anspruch auf das neue Verfahren?
Um die Patientensicherheit zu gewährleisten und den gezielten Einsatz sicherzustellen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss strenge Kriterien für die Kostenübernahme festgelegt. Die Behandlung richtet sich an Betroffene, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Diagnose einer schweren Herzinsuffizienz im New-York-Heart-Association-Stadium III (NYHA III).
- Deutlich verminderte Auswurfleistung der linken Herzkammer (LVEF von höchstens 40 Prozent).
- Bestehende, leitliniengerechte medikamentöse Standardtherapie, die allein keine ausreichende Stabilisierung mehr bringt.
- Durchführung ausschließlich durch qualifizierte Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie in stationären Einrichtungen.
Wissenschaftlich belegter Nutzen: Weniger Klinikaufenthalte
Grundlage für den Beschluss waren die Ergebnisse der internationalen RELIEVE-HF-Studie sowie eine wissenschaftliche Bewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Daten zeigen, dass Betroffene nach dem Einsetzen des Shunts deutlich seltener wegen akuter Verschlechterungen stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen.
Für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige bedeutet diese Stabilisierung einen spürbaren Zugewinn an Sicherheit und Kontinuität im häuslichen Umfeld. Häufige Notfalleinweisungen reißen Erkrankte immer wieder aus ihrem gewohnten Umfeld und führen nicht selten zu weiteren funktionellen Einbußen im Pflegealltag.

Wann steht die Behandlung zur Verfügung?
Bevor Kardiologen den Eingriff regulär belegärztlich mit den Krankenkassen abrechnen können, müssen noch formelle Schritte abgeschlossen werden. Der Beschluss liegt derzeit dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vor und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Im Anschluss hat der Bewertungsausschuss bis zu sechs Monate Zeit, um die entsprechenden Gebührenordnungspositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festzulegen.
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