Kinderkrankentage 2025: Mütter tragen weiterhin die Hauptlast

Dominik Hübenthal
AOK-Studie: 73 Prozent der Kinderkrankentage von Frauen genommen

Wenn der Nachwuchs mit Fieber oder Husten im Bett liegt, stellt sich in vielen Familien die Frage: Wer bleibt zu Hause? Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) anlässlich des Internationalen Kindertags liefert darauf eine klare Antwort. Auch im Jahr 2025 ist die Betreuung kranker Kinder in Deutschland noch immer überwiegend Frauensache.

Care-Arbeit bleibt ungleich verteilt

Die Zahlen der Krankenkasse sprechen eine deutliche Sprache: Im vergangenen Jahr wurden bundesweit 73 Prozent aller Kinderkrankentage von weiblichen Mitgliedern beantragt. Der Anteil der Väter lag bei lediglich 27 Prozent. Dabei zeigen sich innerhalb Deutschlands bemerkenswerte regionale Unterschiede.

Während in Bayern die Beteiligung der Männer mit nur 23 Prozent am geringsten ausfällt, zeigt sich in Sachsen eine etwas modernere Rollenverteilung. Dort übernehmen Väter mit knapp 31 Prozent den höchsten Anteil an der Betreuung kranker Kinder, während Mütter 69 Prozent der Ausfalltage schultern.

Kassen-Chefin wünscht sich mehr Engagement der Väter

Laut der Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, belegt die Erhebung, wie ungleich die sogenannte Care-Arbeit in den Familien weiterhin verteilt ist. Eltern sollten zwar stets frei entscheiden können, wer das kranke Kind betreut und wer arbeiten geht, betonte Reimann. Sie wünsche sich jedoch, dass diese Aufgabe nicht automatisch an den Frauen hängen bleibe und Männer häufiger von ihrem eigenen Rechtsanspruch Gebrauch machten. Gleichzeitig begrüßte die AOK-Chefin ausdrücklich, dass politische Diskussionen über eine Kürzung beim Kinderkrankengeld mittlerweile vom Tisch seien.

Der gesetzliche Anspruch im Überblick

Das Kinderkrankengeld soll Eltern finanziell absichern, wenn sie wegen eines kranken Kindes unter zwölf Jahren nicht arbeiten können. Das Bundesgesundheitsministerium legt hierfür klare Rahmenbedingungen fest:

  • Anspruch pro Kind: Jedem gesetzlich versicherten Elternteil stehen 15 Arbeitstage pro Jahr zur Verfügung. Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage.
  • Mehrere Kinder: Bei mehreren Kindern ist der Anspruch auf maximal 35 Arbeitstage je Elternteil (70 Tage für Alleinerziehende) gedeckelt.
  • Finanzieller Ausgleich: Die Krankenkasse übernimmt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes.
  • Voraussetzung: Für die Beantragung ist ein ärztliches Attest notwendig.

Leichter Rückgang der Krankentage

Interessant ist zudem die generelle Entwicklung: Die Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld ist laut den AOK-Daten leicht rückläufig. Während 2024 noch 4,8 Prozent der berechtigten Versicherten mindestens einmal die Leistung beantragten, waren es 2025 nur noch 4,6 Prozent. Zum Vergleich: Während der Corona-Pandemie im Jahr 2022 gab es einen Höchststand von 5,1 Prozent. Im Durchschnitt dauerte ein eingereichter Kinderkrankenfall im vergangenen Jahr 2,5 Tage.

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