Neues Digitalgesetz beschlossen: So soll die digitale Ersteinschätzung Patienten künftig steuern

Dominik Hübenthal
GeDIG beschlossen: Digitale Bedarfseinschätzung für Patienten kommt

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für das neue „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) offiziell beschlossen. Damit rückt eine tiefgreifende Veränderung für Millionen von Patienten und Arztpraxen in Deutschland einen großen Schritt näher. Das erklärte Ziel des Bundesgesundheitsministeriums ist es, die Digitalisierung konsequent in den Versorgungsalltag zu integrieren und bestehende Strukturen aufzubrechen.

Die digitale Bedarfseinschätzung als neues Herzstück

Ein zentrales Element des neuen Gesetzes ist die sogenannte digitale Bedarfseinschätzung. Künftig sollen Patienten ihre gesundheitlichen Beschwerden standardisiert über ein elektronisches System erfassen können. Dieses Tool soll dann die medizinische Dringlichkeit bewerten und die Hilfesuchenden direkt in die passende Versorgungsebene steuern – sei es die Notfallambulanz, die Akutversorgung oder die reguläre Hausarztpraxis.

Mit der Ausarbeitung dieses komplexen Systems wurden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband beauftragt. Laut Gesetzentwurf haben die beiden Akteure nun zwölf Monate Zeit, um die genauen Anforderungen an das elektronische Ersteinschätzungs-Tool festzulegen. Geplant ist, dass Versicherte diesen neuen Service bequem über die App ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) abrufen können.

Die wichtigsten Ziele der digitalen Ersteinschätzung:

  • Standardisierte Erfassung: Einheitliche Abfrage von Symptomen und Beschwerden.
  • Gezielte Steuerung: Vermeidung von unnötigen Notaufnahme-Besuchen durch Zuweisung in die richtige Versorgungsebene.
  • Niederschwelliger Zugang: Einfache Nutzung direkt über die ePA-Apps der Krankenkassen.

Kritik aus der Ärzteschaft: Medizin vor Kassenlogik

Während die Politik das Gesetz als notwendigen Meilenstein für ein modernes Primärversorgungssystem feiert, regt sich in der Ärzteschaft deutlicher Widerstand. Verschiedene Ärzteverbände und Fachgesellschaften begrüßen zwar grundsätzlich die Idee einer digitalen Patientensteuerung, um überfüllte Wartezimmer zu entlasten. Sie warnen jedoch davor, dass die Ausgestaltung nicht allein durch wirtschaftliche Interessen der Krankenkassen diktiert werden dürfe.

Die Sorge: Wenn Kassen und KBV gemeinsam entscheiden, könnten medizinische Kriterien in den Hintergrund rücken. Experten aus dem hausärztlichen Bereich befürchten zudem, dass ein rein digitales Tool komplexe Krankheitsbilder nicht zuverlässig einschätzen kann, was im schlimmsten Fall zu Fehlsteuerungen und Doppelbehandlungen führen könnte. Die Forderung lautet daher klar, dass die Triage zwingend unter ärztlicher Verantwortung bleiben muss.

Weitere Bausteine: E-Überweisung und europäische Vernetzung

Neben der digitalen Ersteinschätzung beinhaltet das GeDIG weitere weitreichende Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem:

  • Die schrittweise Einführung der elektronischen Überweisung (E-Überweisung).
  • Neue Funktionen für die ePA, wie etwa eine digitale Impfübersicht.
  • Die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Anbindung an den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS).

Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Weg für das parlamentarische Verfahren nun frei. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Bedenken der Leistungserbringer in den kommenden Wochen noch zu Anpassungen an dem weitreichenden Digitalgesetz führen werden.

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