Krankenkassen werten Abrechnungsdaten heimlich aus

Djamal Sadaghiani
Datenauswertung durch Krankenkassen: Umfrage deckt Unwissenheit auf

Diagnosen, verordnete Medikamente und ärztliche Behandlungen: Gesetzliche Krankenkassen dürfen die sensiblen Abrechnungsdaten ihrer Versicherten gezielt analysieren, um auf gesundheitliche Risiken hinzuweisen. Doch den meisten Menschen in Deutschland ist diese Praxis völlig unbekannt. Wie aus einer repräsentativen Forsa-Erhebung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands hervorgeht, haben 71 Prozent der gesetzlich Versicherten keine Kenntnis darüber, dass ihre Krankenkasse solche Analysen auch ohne eine ausdrückliche vorherige Erlaubnis durchführen darf.

Mehrheit der Versicherten lehnt Praxis ohne Einwilligung ab

Die Auswertung persönlicher Gesundheitsdaten ohne vorherige Zustimmung stößt in der Bevölkerung auf deutliche Vorbehalte. Laut der Umfrage halten 57 Prozent der Befragten das Vorgehen für eher oder vollkommen falsch. Nur eine Minderheit befürwortet den automatischen Datenabgleich ohne explizites Einverständnis.

Die rechtliche Grundlage für diese Praxis bildet das Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen gesetzliche Kranken- und Pflegekassen Abrechnungsdaten durchforsten, um potenzielle Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Unerkannte oder drohende Krebserkrankungen sowie seltene Erkrankungen
  • Gefährliche Wechselwirkungen zwischen mehreren gleichzeitig verordneten Medikamenten
  • Versäumte Schutzimpfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission
  • Eine bislang unentdeckte oder nicht beantragte Pflegebedürftigkeit

Verbraucherschützer fordern striktes Einverständnis

Der Verbraucherzentrale Bundesverband übt scharfe Kritik an der aktuellen Regelung und mahnt mehr Selbstbestimmung für Patientinnen und Pflegebedürftige an. Es sei inakzeptabel, dass Bürger nicht einmal über laufende Datenauswertungen informiert seien. Die Verbraucherschützer fordern deshalb, dass Kassen nur dann auf Algorithmen zur Risikoanalyse zurückgreifen dürfen, wenn Versicherte vorher aktiv zugestimmt haben.

Zudem weist der Verband darauf hin, dass Abrechnungsdaten im Versorgungsalltag häufig fehlerhafte Kodierungen enthalten können. Falsche Verdachtsdiagnosen könnten so zu unnötigen Verunsicherungen führen. Die Bewertung individueller Gesundheitsrisiken gehöre vorrangig in ärztliche Hände und nicht in automatisierte Kassenprogramme.

Was Versicherte jetzt tun können

Obwohl Kassen die Daten grundsätzlich ohne gesonderte Unterschrift analysieren dürfen, sind Betroffene dem Vorgehen nicht schutzlos ausgeliefert. Versicherte haben das Recht, der Auswertung ihrer Abrechnungsdaten jederzeit formlos bei ihrer Krankenkasse zu widersprechen. Wer keine computergestützten Risikoanalysen und kassenindividuellen Warnhinweise wünscht, kann diesen Widerspruch schriftlich oder digital bei der eigenen Kasse geltend machen.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Pflege?

PflegeHelfer24 ist Ihr verlässlicher Partner. Entdecken Sie unsere Ratgeber oder lassen Sie sich kostenlos zu Pflegehilfsmitteln, Treppenliften und Zuschüssen beraten.