Die BKK evm ist die exklusive Betriebskrankenkasse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der evm-Gruppe sowie deren Angehörige. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung bietet die BKK evm neben den gesetzlichen Krankenversicherungsleistungen eine umfassende Pflegeversicherung. Mit einem unterdurchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,50 Prozent und rund 10.000 Versicherten gehört die BKK evm zu den kleineren, aber sehr serviceorientierten Krankenkassen in Deutschland.
Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist besonders relevant, dass jedes Mitglied der BKK evm automatisch auch bei der integrierten Pflegekasse versichert ist. Dies bedeutet einen nahtlosen Übergang zwischen Kranken- und Pflegeversicherung sowie eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um Gesundheit und Pflege. Die BKK evm garantiert ihren Versicherten die Bearbeitung sämtlicher Anliegen innerhalb von 24 Stunden und legt dabei besonderen Wert auf unbürokratisches, flexibles Handeln mit dem Kunden im Mittelpunkt.
Persönliche Beratung steht bei der BKK evm im Mittelpunkt
Die BKK evm unterscheidet sich in mehreren Punkten von anderen gesetzlichen Krankenkassen. Der wichtigste Aspekt für Versicherte ist die exklusive Ausrichtung auf die evm-Gruppe und deren Angehörige. Diese enge Verbindung ermöglicht eine besonders persönliche Betreuung mit direkten Ansprechpartnern vor Ort. Der Hauptsitz der BKK evm befindet sich in der Schützenstraße 80-82 in 56068 Koblenz, wo Versicherte persönliche Beratung und schnelle Hilfe erhalten.
Ein weiterer Vorteil der BKK evm ist das umfangreiche Leistungspaket an Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Dazu gehören ein Zuschuss zur Osteopathie von sechs Sitzungen zu je 60 Euro im Kalenderjahr, erweiterte Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendvorsorge, ein Zuschuss für homöopathische Arzneimittel bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr sowie bis zu 300 Euro im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge. Auch die professionelle Zahnreinigung wird mit 30 Euro jährlich bezuschusst.
Der Hauptsitz ermöglicht kurze Wege
Direkte Ansprechpartner vor Ort helfen schnell
Als Mitglied der BKK evm sind Sie automatisch auch pflegeversichert. Die Pflegekasse der BKK evm ist direkt an die Krankenkasse angegliedert und übernimmt alle Aufgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch XI. Dies bedeutet, dass sowohl BKK evm-Mitglieder als auch ihre familienversicherten Angehörigen im Fall von Pflegebedürftigkeit entsprechend des festgestellten Grades der Selbstständigkeit Leistungen durch Pflegekräfte und Pflegegeld erhalten.
Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist, wer dauerhaft, voraussichtlich mindestens sechs Monate, in erheblichem Maß auf Hilfe in mindestens einem der folgenden Bereiche angewiesen ist: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft. Die Pflegekasse der BKK evm steht Ihnen bei der Antragstellung, Beratung und während des gesamten Pflegeprozesses zur Seite.
Leistungen der Pflegekasse verständlich erklärt
Unterstützung von Anfang an
Das deutsche Pflegesystem unterscheidet seit 2017 zwischen fünf Pflegegraden, die den individuellen Unterstützungsbedarf widerspiegeln. Diese Grade lösten die früheren Pflegestufen ab und berücksichtigen nun auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen, was insbesondere für Menschen mit Demenz eine deutliche Verbesserung darstellt. Die Einstufung erfolgt durch ein standardisiertes Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes, bei dem in verschiedenen Modulen die Selbstständigkeit der betroffenen Person beurteilt wird.
Pflegegrad 1 beschreibt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Menschen mit diesem Pflegegrad können ihren Alltag noch weitgehend selbstständig bewältigen, benötigen aber bereits Unterstützung in bestimmten Bereichen. Der Pflegegrad 2 kennzeichnet erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, während Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigungen umfasst. Bei Pflegegrad 4 liegen schwerste Beeinträchtigungen vor, und Pflegegrad 5 wird vergeben bei schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Pflegegrade berücksichtigen Alltagsfähigkeiten
Die Höhe der Pflegeleistungen richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Seit dem 1. Juli 2025 gelten aktualisierte Leistungsbeträge, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen mehr finanzielle Unterstützung bieten. Es ist wichtig zu verstehen, dass Versicherte zwischen verschiedenen Leistungsarten wählen oder diese kombinieren können, je nachdem, wie die Pflege organisiert wird.
Bei Pflegegrad 1 erhalten Versicherte keinen monatlichen Geldleistungsanspruch, haben aber Zugang zu anderen wichtigen Leistungen wie dem Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich sowie Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Pflegehilfsmittel. Dies ermöglicht bereits in frühen Stadien der Pflegebedürftigkeit eine spürbare Unterstützung im Alltag.
Ab Pflegegrad 2 stehen deutlich höhere Leistungen zur Verfügung. Versicherte können zwischen Pflegegeld in Höhe von 347 Euro monatlich oder Pflegesachleistungen bis zu 796 Euro monatlich wählen. Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege selbst organisiert wird, beispielsweise durch Angehörige oder Freunde. Die Pflegesachleistungen hingegen dienen der Finanzierung professioneller Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Bei Pflegegrad 3 erhöhen sich die Leistungen auf 599 Euro Pflegegeld oder 1.497 Euro Pflegesachleistungen monatlich. Diese deutliche Steigerung trägt dem erhöhten Pflegebedarf Rechnung und ermöglicht eine umfassendere Versorgung. Versicherte mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf 800 Euro Pflegegeld oder 1.859 Euro Pflegesachleistungen, während bei Pflegegrad 5 die höchsten Leistungen von 990 Euro Pflegegeld oder 2.299 Euro Pflegesachleistungen monatlich zur Verfügung stehen.
Leistungen je Pflegegrad im Blick
Professionelle Pflege zu Hause
Ein wichtiger Baustein der Pflegeversicherung ist der Entlastungsbetrag, der allen Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad zusteht. Dieser Betrag in Höhe von 131 Euro monatlich ist zweckgebunden und kann für verschiedene Unterstützungsangebote eingesetzt werden. Der Entlastungsbetrag dient der Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, die pflegenden Angehörigen eine Auszeit ermöglichen und gleichzeitig die Lebensqualität der Pflegebedürftigen verbessern.
Mit dem Entlastungsbetrag können beispielsweise Betreuungsangebote, Alltagsbegleitung, Haushaltshilfen oder Besuchsdienste finanziert werden. Auch die Inanspruchnahme von Tagespflegeeinrichtungen kann teilweise über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Besonders für pflegende Angehörige ist diese Leistung wertvoll, da sie regelmäßige Entlastung ermöglicht und damit zur Vermeidung von Überlastungssituationen beiträgt. Nicht verbrauchte Beträge können in den Folgemonaten desselben Kalenderjahres und sogar bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Entlastung schafft Freiräume
Hilfe im Alltag sinnvoll nutzen
Die Pflegeversicherung ermöglicht es Versicherten ab Pflegegrad 2, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Diese sogenannten Kombinationsleistungen bieten maximale Flexibilität bei der Organisation der Pflege und erlauben es, professionelle Hilfe durch einen Pflegedienst mit der Unterstützung durch Angehörige zu verbinden. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft werden.
Die Berechnung der Kombinationsleistung erfolgt nach einem festen System: Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistungen. Ein praktisches Beispiel verdeutlicht dies: Wenn ein Versicherter mit Pflegegrad 3 in einem Monat Pflegesachleistungen für 898 Euro in Anspruch nimmt, entspricht dies etwa 60 Prozent des maximalen Anspruchs von 1.497 Euro. Er erhält dann noch 40 Prozent des Pflegegeldes, also rund 240 Euro von den maximal 599 Euro.
Die Kombinationsleistung hat mehrere Vorteile: Angehörige können sich auf die Pflegeaufgaben konzentrieren, die sie gut bewältigen können, während professionelle Pflegekräfte komplexere oder körperlich anstrengendere Tätigkeiten übernehmen. Zudem sichert die Einbindung eines Pflegedienstes die Versorgung ab und ermöglicht pflegenden Angehörigen, jederzeit Fragen an Fachkräfte zu stellen. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird ebenfalls deutlich erleichtert. Versicherte können eine feste Aufteilung wählen, die für mindestens sechs Monate bindend ist, oder flexibel von Monat zu Monat entscheiden.
Individuelle Mischung aus Leistungen
Pflegedienst entlastet Angehörige
Die Beantragung von Pflegeleistungen bei der BKK evm ist unkompliziert und kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Der erste Schritt ist immer die formlose Antragstellung bei der Pflegekasse. Dies bedeutet, dass bereits ein kurzer Anruf, eine E-Mail oder ein Brief ausreicht, um das Verfahren in Gang zu setzen. Entscheidend ist die Formulierung: Sie teilen der Pflegekasse mit, dass Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen oder einen Pflegegrad beantragen möchten.
Der telefonische Antrag ist der direkteste Weg und bietet die Möglichkeit, erste Fragen sofort zu klären. Sie erreichen die Pflegekasse der BKK evm unter der Telefonnummer 0261 402-71313. Der Tag des Anrufs gilt als offizieller Antragstag, was wichtig ist, da Leistungen bei Bewilligung rückwirkend ab diesem Datum gewährt werden. Nach dem Telefonat erhalten Sie in der Regel ein Formular zugeschickt, das Sie ausgefüllt zurücksenden.
Alternativ können Sie den Antrag schriftlich per Post oder E-Mail stellen. Die Postadresse lautet: BKK evm, Schützenstraße 80-82, 56068 Koblenz. Für E-Mail-Anfragen steht die Adresse info@bkk-evm.de zur Verfügung. In Ihrem Schreiben sollten Sie folgende Informationen angeben: Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Ihre Versichertennummer bei der BKK evm, Ihr Geburtsdatum sowie eine klare Formulierung, dass Sie Pflegeleistungen beantragen. Falls bereits ein konkreter Pflegebedarf bekannt ist, können Sie diesen kurz beschreiben.
Ein Anruf genügt für den Start
Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die Pflegekasse der BKK evm den Medizinischen Dienst mit der Erstellung eines Pflegegutachtens. Dieses Gutachten dient der objektiven Feststellung des Pflegebedarfs und der Empfehlung eines Pflegegrades. Ein geschulter Gutachter vereinbart mit Ihnen einen Termin für einen Hausbesuch, bei dem er sich ein umfassendes Bild von Ihrer Situation macht.
Die Begutachtung erfolgt nach einem bundesweit einheitlichen System, dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Dabei werden sechs verschiedene Module bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Jedes Modul wird mit Punkten bewertet, die unterschiedlich gewichtet werden. Die Gesamtpunktzahl bestimmt dann den Pflegegrad.
Für eine erfolgreiche Begutachtung ist es wichtig, sich gut vorzubereiten. Führen Sie im Vorfeld ein Pflegetagebuch, in dem Sie über ein bis zwei Wochen dokumentieren, bei welchen Tätigkeiten und zu welchen Zeiten Hilfe benötigt wird. Legen Sie relevante medizinische Unterlagen bereit, etwa Arztberichte, Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus oder Medikamentenpläne. Die Anwesenheit einer vertrauten Pflegeperson während der Begutachtung ist empfehlenswert, da diese aus erster Hand über den tatsächlichen Pflegebedarf berichten kann.
Begutachtung klärt den Pflegegrad
Eine bedeutende Neuerung seit dem 1. Juli 2025 ist die Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dieser beträgt 3.539 Euro pro Kalenderjahr und steht allen Versicherten ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Die bisherigen separaten Budgets mit komplizierter Übertragungsregelung wurden damit durch eine einfache, flexible Lösung ersetzt.
Die Verhinderungspflege kommt zum Einsatz, wenn die private Pflegeperson verhindert ist, beispielsweise wegen Urlaub, Krankheit oder eigener Erholung. In dieser Zeit kann eine Ersatzpflege organisiert werden, etwa durch einen ambulanten Pflegedienst, Einzelpflegekräfte oder andere Angehörige. Die Kurzzeitpflege hingegen ist gedacht für Situationen, in denen vorübergehend vollstationäre Pflege notwendig ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Bewältigung von Krisensituationen in der häuslichen Pflege.
Der gemeinsame Jahresbetrag kann flexibel für eine oder beide Leistungsarten eingesetzt werden. Die bisherige Voraussetzung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege entfällt, sodass diese Leistung unmittelbar ab Feststellung von Pflegegrad 2 genutzt werden kann. Auch die zeitliche Höchstdauer wurde vereinheitlicht: Sowohl Verhinderungspflege als auch Kurzzeitpflege können nun jeweils bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Während dieser Zeit wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.
Kurzzeitpflege überbrückt Krisen
Verhinderungspflege schafft Erholung
Die Pflegekasse der BKK evm unterstützt Versicherte mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Diese Förderung steht allen Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad zu und dient dazu, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern sowie die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern.
Unter wohnumfeldverbessernden Maßnahmen versteht man bauliche Veränderungen oder die entsprechende Ausstattung des Wohnumfelds. Typische Beispiele sind der Einbau eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Türen für Rollstuhlfahrer, der Umbau der Badewanne zu einer bodengleichen Dusche, das Anbringen von Haltegriffen und Handläufen, die Installation eines Hausnotrufsystems mit baulichen Anpassungen, die Beseitigung von Schwellen und Stufen oder der Einbau einer barrierefreien Küche.
Wichtig ist, dass der Antrag auf Zuschuss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden muss. Nur so können Sie sicherstellen, dass die Kosten tatsächlich übernommen werden. In Ihrem Antrag sollten Sie genau beschreiben, welche Maßnahme geplant ist und warum diese in Ihrer individuellen Situation notwendig und sinnvoll ist. Kostenvoranschläge von Handwerksbetrieben untermauern Ihren Antrag und beschleunigen die Bearbeitung.
Ein besonderer Vorteil: Der Zuschuss gilt pro Maßnahme und pro Person. Wenn sich der Gesundheitszustand deutlich verändert und neue Umbaumaßnahmen notwendig werden, kann der Zuschuss erneut beantragt werden. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss für bis zu vier Personen kombiniert werden, sodass maximal 16.720 Euro für gemeinschaftlich genutzte Umbauten zur Verfügung stehen.
Ein barrierefreies Bad erleichtert Pflege
Die Pflegekasse der BKK evm übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern oder zur Linderung von Beschwerden beitragen. Dabei wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch unterschieden.
Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Lagerungshilfen, Notrufsysteme oder Rollstühle werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Die Kosten trägt vollständig die Pflegekasse, eine Zuzahlung entfällt bei den meisten Hilfsmitteln. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch steht ein monatliches Budget von bis zu 42 Euro zur Verfügung. Darunter fallen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz oder Einmallätzchen.
Ein besonders wichtiges Hilfsmittel für alleinlebende Pflegebedürftige ist der Hausnotruf. Die Pflegekasse bezuschusst die Installation mit einmalig 10,49 Euro und übernimmt monatlich 25,50 Euro der Betriebskosten. Dies ermöglicht es Pflegebedürftigen, im Notfall schnell Hilfe zu rufen und dadurch länger sicher in den eigenen vier Wänden zu leben.
Ein Pflegebett schafft Komfort
Die teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege ist eine wichtige Ergänzung zur häuslichen Pflege. Sie entlastet pflegende Angehörige und bietet Pflegebedürftigen soziale Kontakte sowie professionelle Betreuung. Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zu den ambulanten Pflegesachleistungen oder zum Pflegegeld in Anspruch genommen werden, ohne dass diese gekürzt werden.
Die monatlichen Leistungsbeträge für Tagespflege richten sich nach dem Pflegegrad: Bei Pflegegrad 2 stehen 721 Euro zur Verfügung, bei Pflegegrad 3 sind es 1.357 Euro, bei Pflegegrad 4 erhöht sich der Betrag auf 1.685 Euro und bei Pflegegrad 5 auf 2.085 Euro monatlich. Diese Beträge decken die pflegebedingten Aufwendungen, Betreuung und die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in der Einrichtung ab.
Tagespflege bietet Gemeinschaft
Nachtpflege unterstützt bei Bedarf
Wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht, besteht ab Pflegegrad 2 Anspruch auf vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Die Pflegekasse der BKK evm beteiligt sich mit festen monatlichen Beträgen an den Pflegekosten. Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 805 Euro monatlich, bei Pflegegrad 3 sind es 1.319 Euro, bei Pflegegrad 4 erhöht sich der Betrag auf 1.855 Euro und bei Pflegegrad 5 auf 2.096 Euro monatlich.
Wichtig zu wissen ist, dass die tatsächlichen Kosten für einen Heimplatz in der Regel deutlich höher liegen. Die Differenz zwischen dem Zuschuss der Pflegekasse und den Gesamtkosten muss der Pflegebedürftige selbst tragen. Diese Eigenanteile variieren je nach Region und Einrichtung erheblich. Seit 2022 gibt es jedoch einen Leistungszuschlag, der den Eigenanteil für die reinen Pflegekosten reduziert: Im ersten Jahr im Heim werden 5 Prozent übernommen, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und ab dem vierten Jahr 70 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils.
Pflege mit Herz und Zeit
Wer einen Angehörigen pflegt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen eine soziale Absicherung durch die Pflegeversicherung. Dies betrifft insbesondere die Rentenversicherung und die Unfallversicherung. Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen und dabei nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.
Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und dem zeitlichen Umfang der Pflege. Diese Beiträge führen später zu einem eigenen Rentenanspruch. Auch während der Pflege besteht ein Unfallversicherungsschutz, der Pflegepersonen bei Unfällen während der Pflegetätigkeit oder auf direktem Weg dorthin absichert. Bei Aufgabe oder Reduzierung der Berufstätigkeit wegen der Pflege zahlt die Pflegekasse unter Umständen auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Die Pflegekasse der BKK evm bietet allen Versicherten und deren Angehörigen kostenlose Pflegeberatung an. Diese umfassende Beratung hilft dabei, den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln, passende Versorgungsangebote zu finden und Leistungsansprüche optimal zu nutzen. Nach Antragstellung auf Pflegeleistungen bietet die Pflegekasse von sich aus einen Beratungstermin an, der innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung stattfinden soll.
Die Pflegeberatung kann telefonisch, in den Räumen der BKK evm oder auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause stattfinden. Ein persönlicher Pflegeberater steht Ihnen als fester Ansprechpartner zur Verfügung und kann bei Bedarf einen individuellen Versorgungsplan erstellen, der sämtliche erforderlichen Hilfen berücksichtigt. Pflegende Angehörige können mit Zustimmung des Pflegebedürftigen auch alleine eine Beratung in Anspruch nehmen.
Zusätzlich zur individuellen Beratung bietet die Pflegeversicherung kostenlose Pflegekurse an. Diese Kurse vermitteln praktisches Wissen zur Pflege und Betreuung, beispielsweise zu Techniken der Körperpflege, rückenschonenden Hebetechniken, Umgang mit Demenzerkrankungen oder rechtlichen Fragen. Die Kurse stehen sowohl Angehörigen als auch ehrenamtlich Pflegenden offen und können in Gruppen oder als Einzelschulungen im häuslichen Umfeld stattfinden.
Praxisnahes Lernen im Pflegekurs
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und von Angehörigen versorgt werden, sind zu regelmäßigen Beratungsbesuchen durch einen zugelassenen Pflegedienst verpflichtet. Diese Besuche dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und sollen pflegende Angehörige unterstützen. Bei Pflegegrad 2 und 3 muss der Beratungsbesuch einmal halbjährlich stattfinden, bei Pflegegrad 4 und 5 ist er einmal vierteljährlich erforderlich.
Der Beratungsbesuch ist kostenfrei und wird direkt von der Pflegekasse bezahlt. Ein geschulter Mitarbeiter eines Pflegedienstes kommt zu Ihnen nach Hause, beurteilt die Pflegesituation, gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen. Der Besuch hat ausdrücklich nicht das Ziel, Mängel aufzudecken, sondern soll helfen, die Pflege zu verbessern und Überlastungen zu vermeiden. Bei Versäumnis der Beratungsbesuche kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Qualität der Pflege sichern
Wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, können Berufstätige für bis zu zehn Arbeitstage eine Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen, um die Pflege zu organisieren. Während dieser Zeit zahlt die Pflegekasse ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung. Die Höhe beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, in bestimmten Fällen sogar 100 Prozent.
Das Pflegeunterstützungsgeld kann einmal pro Kalenderjahr und pro pflegebedürftiger Person beantragt werden. Es dient dazu, die erste Zeit einer akuten Pflegesituation zu überbrücken, einen Pflegegrad zu beantragen, eine geeignete Pflegeeinrichtung zu finden oder die häusliche Pflege zu organisieren. Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse gestellt, und der Arbeitgeber muss über die Freistellung informiert werden.
Kurzfristig freistellen lassen
Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, erhalten zusätzliche Leistungen. Die Pflegekasse zahlt einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich für die Beschäftigung einer Organisationskraft, die beispielsweise hauswirtschaftliche Tätigkeiten koordiniert oder administrative Aufgaben übernimmt. Dieser Zuschlag steht allen Bewohnern mit anerkanntem Pflegegrad zu und wird direkt an die Wohngruppe ausgezahlt.
Für die Gründung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft gibt es zudem eine Anschubfinanzierung von bis zu 2.500 Euro pro Person für maximal vier Personen, also insgesamt bis zu 10.000 Euro. Diese einmalige Förderung kann für altersgerechte oder barrierefreie Umbaumaßnahmen genutzt werden, die die Wohngruppe für die gemeinschaftliche Nutzung herrichten.
Gemeinsam wohnen und unterstützt leben
Koordination erleichtert den Alltag
Die BKK evm legt großen Wert auf persönliche Betreuung und schnelle Erreichbarkeit. Für alle Fragen rund um Pflegeleistungen stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die sich Zeit für Ihre Anliegen nehmen.
Ralf Hauner, Vorstand der BKK evm, ist zuständig für Leistungen zur Rehabilitation, Ersatz- und Erstattungsansprüche sowie die freiwillige Versicherung. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer 0261 402-71313 oder per E-Mail an ralf.hauner@bkk-evm.de.
Melanie Blaum, stellvertretende Vorständin, betreut die Bereiche Arbeitgeberbetreuung, Krankenhausabrechnung, Krankengeld, Rehasport und Osteopathie. Kontakt: Telefon 0261 402-71510, E-Mail melanie.blaum@bkk-evm.de.
Für Fragen zu Hilfsmitteln, Zahnersatz, kieferorthopädischen Behandlungen, Erstattungen ärztlicher Behandlungen sowie der elektronischen Gesundheitskarte und elektronischen Patientenakte ist Sabine Schultz Ihre Ansprechpartnerin. Sie ist auch zuständig für die Krankenversicherung von Studenten, Rentnern und Versorgungsbeziehern. Telefon: 0261 402-71524, E-Mail sabine.schultz@bkk-evm.de.
Sandra Günthner ist die Expertin für alle Fragen zur Pflegeversicherung, Fahrkosten und der Rentenversicherungspflicht von Pflegepersonen. Sie ist dienstags und freitags erreichbar unter Telefon 0261 402-71385 oder per E-Mail an sandra.guenthner@bkk-evm.de. Als Datenschutzbeauftragte steht sie auch für datenschutzrechtliche Fragen zur Verfügung.
Die allgemeine Telefonnummer der BKK evm lautet 0261 402-71313, die Faxnummer 0261 402-71822. Für schriftliche Anfragen erreichen Sie die BKK evm unter der Postadresse: BKK evm, Schützenstraße 80-82, 56068 Koblenz. Die zentrale E-Mail-Adresse lautet info@bkk-evm.de.
Kompetente Ansprechpartner sind erreichbar
Die BKK evm bietet auf ihrer Internetseite unter www.bkk-evm.de umfangreiche Informationen zu allen Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. Dort finden Sie auch Formulare zum Download, aktuelle Nachrichten und weiterführende Informationen zu Gesundheitsthemen.
Für spezifische Informationen zur Pflegeversicherung empfiehlt die BKK evm das Internetportal www.bkk-gesundheit.de/pflege. Dort erhalten Sie wichtige Informationen unter anderem über das Pflegestärkungsgesetz, die Pflegegrade, Leistungsansprüche, Hilfen und Schritte im Pflegefall, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie Gesundheitsvorsorge für pflegende Angehörige. Ein nützliches Tool ist der dort verfügbare Pflege-Finder, mit dem Sie nach passenden Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und speziellen Betreuungsangeboten suchen können.
Um den Antrag auf Pflegeleistungen erfolgreich zu gestalten und einen angemessenen Pflegegrad zu erhalten, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten. Bereiten Sie sich gründlich auf die Begutachtung vor, indem Sie ein detailliertes Pflegetagebuch führen, das den tatsächlichen Hilfebedarf dokumentiert. Notieren Sie konkret, bei welchen Aktivitäten Unterstützung benötigt wird, wie lange die Hilfe dauert und welche Schwierigkeiten im Alltag bestehen.
Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen und legen Sie diese dem Gutachter vor. Dazu gehören Arztberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Medikamentenpläne, Diagnosen und Therapieverordnungen. Je umfassender die Dokumentation, desto besser kann der Gutachter den tatsächlichen Pflegebedarf einschätzen.
Während der Begutachtung ist es wichtig, ehrlich und realistisch zu berichten. Schildern Sie den normalen Alltag und beschönigen Sie Ihre Situation nicht. Zeigen Sie dem Gutachter konkret, welche Tätigkeiten schwerfallen oder nicht mehr alleine bewältigt werden können. Die Anwesenheit einer Pflegeperson, die den Alltag kennt, ist sehr hilfreich, da diese aus ihrer Perspektive berichten kann.
Falls der Pflegegrad-Bescheid nicht Ihren Erwartungen entspricht, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat Widerspruch einzulegen. Begründen Sie Ihren Widerspruch ausführlich und fügen Sie gegebenenfalls zusätzliche ärztliche Stellungnahmen bei. Die BKK evm prüft dann Ihren Fall erneut.
Gründliche Vorbereitung zahlt sich aus
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert und der Pflegebedarf zunimmt, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Dieser Antrag erfolgt auf dem gleichen Weg wie der Erstantrag. Schildern Sie der Pflegekasse genau, welche Veränderungen eingetreten sind und warum eine Höherstufung notwendig ist. Es folgt eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Auch bei Verbesserung des Gesundheitszustands ist die Pflegekasse zu informieren. Die Pflegekasse kann von sich aus eine Wiederholungsbegutachtung veranlassen, wenn Zweifel an der Fortdauer der Pflegebedürftigkeit bestehen. Eine solche Überprüfung muss Ihnen jedoch rechtzeitig angekündigt werden.
Wichtig ist, dass Sie der Pflegekasse alle relevanten Änderungen mitteilen. Dazu gehören der Umzug in ein Pflegeheim, Änderungen der Wohnanschrift, der Bankverbindung, ein Wechsel der Pflegeperson, längere Auslandsaufenthalte oder die Beantragung von Beihilfe- oder Versorgungsleistungen. Diese Meldepflicht dient der korrekten Leistungsgewährung und vermeidet spätere Rückforderungen.
Bei steigendem Bedarf Höherstufung beantragen
Die BKK evm bietet ihren Versicherten eine umfassende Pflegeversicherung mit persönlicher Betreuung und schneller Bearbeitung aller Anliegen. Als Mitglied sind Sie automatisch pflegeversichert und haben Zugang zu allen gesetzlichen Pflegeleistungen. Die Pflegegrade 1 bis 5 ermöglichen eine individuelle Einstufung je nach Grad der Selbstständigkeit, wobei die Leistungen mit steigendem Pflegegrad zunehmen.
Zentrale Leistungen sind das Pflegegeld für selbst organisierte Pflege, Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflege sowie deren flexible Kombination. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen zu und kann für Alltagsunterstützung eingesetzt werden. Seit Juli 2025 vereinfacht der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro die Inanspruchnahme von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erheblich.
Für die barrierefreie Gestaltung des Wohnraums können Sie einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme beantragen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden mit bis zu 42 Euro monatlich bezuschusst, und der Hausnotruf wird mit monatlich 25,50 Euro gefördert. Tages- und Nachtpflege können zusätzlich zu ambulanten Leistungen in Anspruch genommen werden, ohne diese zu kürzen.
Die Antragstellung bei der Pflegekasse der BKK evm ist unkompliziert und kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, die zur Feststellung des Pflegegrades führt. Leistungen werden bei Bewilligung rückwirkend ab Antragsdatum gewährt. Die persönlichen Ansprechpartner der BKK evm stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung und garantieren eine Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden.
Pflegende Angehörige erhalten soziale Absicherung durch Rentenbeiträge, Unfallversicherungsschutz und gegebenenfalls Arbeitslosenversicherung. Kostenlose Pflegeberatung und Pflegekurse unterstützen bei der Organisation und Durchführung der Pflege. Das Pflegeunterstützungsgeld ermöglicht es Berufstätigen, sich bis zu zehn Tage für die Organisation der Pflege freistellen zu lassen.
Mit ihrer Kombination aus gesetzlichen Leistungen, attraktiven Zusatzangeboten und persönlichem Service ist die BKK evm ein verlässlicher Partner in allen Fragen der Pflege. Die enge Verbindung zur evm-Gruppe ermöglicht kurze Wege und schnelle Lösungen, während die Integration von Kranken- und Pflegeversicherung für nahtlose Übergänge sorgt.
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