Krankheitstage im Praktischen Jahr: Bundesrat beschließt wichtige Entlastung für Medizinstudierende

Dominik Hübenthal
PJ-Reform: Bundesrat ermöglicht eigene Krankheitstage für Medizinstudierende

Für viele angehende Ärztinnen und Ärzte markiert das Praktische Jahr (PJ) den Übergang von der Theorie in den anstrengenden Klinikalltag. Doch genau dieser letzte Ausbildungsabschnitt war bislang von einer praxisfernen Hürde geprägt: Wer während des PJs erkrankte, musste wertvolle Urlaubstage oder dringend benötigte Lernzeit vor dem abschließenden Staatsexamen opfern. Mit einem wegweisenden Beschluss des Bundesrats wird dieser Missstand nun behoben.

Bis zu zehn zusätzliche Tage im Krankheitsfall

Die Länderkammer hat der Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen zugestimmt, in der auch die langjährige Forderung der Medizinstudierenden verankert ist. Durch die Reform erhalten Studierende ab dem 1. November das Recht auf bis zu zehn zusätzliche Fehltage im Falle einer Krankheit.

Die Inanspruchnahme ist an klare Bedingungen geknüpft: Voraussetzung für die Anrechnung der zusätzlichen Tage ist die Vorlage eines ärztlichen Attests. Alternativ können die Fehltage auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach entsprechender Glaubhaftmachung gewährt werden. Um die Neuregelung bürokratisch sauber abzuwickeln, sprach sich der Bundesrat dafür aus, dass Ausbildungseinrichtungen die Tage in den PJ-Bescheinigungen über ein gesondertes Feld transparent ausweisen.

Schluss mit krankem Erscheinen im Klinikdienst

Bislang stand Studierenden im gesamten praktischen Ausbildungsjahr lediglich ein Kontingent von insgesamt 30 Fehltagen zur Verfügung. Da dieses Budget pauschal für Urlaub, Lernphasen sowie Krankheiten gleichermaßen herhalten musste, herrschte an vielen Kliniken gefährlicher Präsentismus: Aus Angst, den Abschluss zu verzögern oder vor dem dritten Staatsexamen ohne Lernzeit dazustehen, schleppten sich viele Betroffene trotz Fieber oder Infekten auf Station.

Patientenvertreter und Verbände begrüßen die Entkopplung von Krankheit und Erholungszeit daher als überfälligen Schritt für den Gesundheitsschutz sowohl des Nachwuchses als auch der anvertrauten Patientinnen und Patienten.

Mehr Spielraum bei der Aufwandsentschädigung

Laut dem Bundesgesundheitsministerium bringt das Gesetzespaket neben den neuen Fehltagsregelungen noch eine weitere bedeutsame Verbesserung mit sich: Die bisherige Deckelung der finanziellen Aufwandsentschädigung auf den BAföG-Höchstsatz wird aufgehoben. Damit steht es Kliniken und Universitätskliniken künftig frei, Studierenden während des PJs eine höhere Vergütung zu zahlen – was insbesondere Häusern im ländlichen Raum dabei helfen kann, den dringend gesuchten ärztlichen Nachwuchs durch attraktivere Konditionen für sich zu gewinnen.

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